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Hausordnung 05 03 08 2 - dorfner-grundbesitz.de

Hausordnung Die Hausordnung dient allen Mietern der Wohnanlage. Sie soll durch allgemeine Verhaltensregeln ein angenehmes Wohnen erm glichen. R cksichtnahme auf andere und Toleranz f r seine Mitbewohner soll-te jeder Mieter aufbringen. Dadurch wird ein friedliches und gutes Zusammenleben am besten erreicht. Ein sch nes Umfeld, gepflegte Au enanlagen, saubere Treppenh u-ser und funktionierende Einrichtungen f r den Allgemeingebrauch erh hen den Wohnwert f r alle Mieter. Es lohnt sich daher, nicht nur mit der eigenen Wohnung, sondern auch mit der gesamten Wohnan-lage sorgf ltig und verantwortungsvoll umzugehen. Die Hausordnung gilt auch f r Familienangeh rige und Besucher. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. DORFNER Eigentum & Grundbesitz Neudekerstrasse 8 khdorfner@yahoo .de 93073 Neutraubling Tel. : 09401 / 911 21-21 Handy: 0163 367 363 71. Gesamteindruck des Hauses Fenster, Balkone und Terrassen Blumenk sten und Blumentr ge d rfen aus Sicherheitsgr nden nur an den Innenseiten der Balkone und Loggien angebracht werden.

HAUSORDNUNG Die Hausordnung dient allen Mietern der Wohnanlage. Sie soll durch allgemeine Verhaltensregeln ein angenehmes Wohnen ermöglichen.

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1 Hausordnung Die Hausordnung dient allen Mietern der Wohnanlage. Sie soll durch allgemeine Verhaltensregeln ein angenehmes Wohnen erm glichen. R cksichtnahme auf andere und Toleranz f r seine Mitbewohner soll-te jeder Mieter aufbringen. Dadurch wird ein friedliches und gutes Zusammenleben am besten erreicht. Ein sch nes Umfeld, gepflegte Au enanlagen, saubere Treppenh u-ser und funktionierende Einrichtungen f r den Allgemeingebrauch erh hen den Wohnwert f r alle Mieter. Es lohnt sich daher, nicht nur mit der eigenen Wohnung, sondern auch mit der gesamten Wohnan-lage sorgf ltig und verantwortungsvoll umzugehen. Die Hausordnung gilt auch f r Familienangeh rige und Besucher. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. DORFNER Eigentum & Grundbesitz Neudekerstrasse 8 khdorfner@yahoo .de 93073 Neutraubling Tel. : 09401 / 911 21-21 Handy: 0163 367 363 71. Gesamteindruck des Hauses Fenster, Balkone und Terrassen Blumenk sten und Blumentr ge d rfen aus Sicherheitsgr nden nur an den Innenseiten der Balkone und Loggien angebracht werden.

2 Zum Schutz der Fassade ist das Pflanzen von Rankgew chsen (Efeu, etc.) sowie jegliche Anbringung von Gegenst nden an den W nden der Balkone und Terrassen nicht gestattet. An den Fenstern und Balkonen ist das Aush n-gen und Ausl ften von Betten, W sche, etc. ver-boten. Ebenso ist das Aussch tteln oder Aus-stauben dieser Gegenst nde zu unterlassen. Fenster (Holz/Kunststoff) d rfen zur Anbringung von Gardinenstangen etc. nicht angebohrt wer-den. Um den Gesamteindruck des Geb udes nicht zu beeintr chtigen, sind Katzentreppen, Netze, etc. nicht gestattet. Klingel- / Briefkastenschilder Die Beschriftung der Klingel- und Briefkasten-schilder erfolgt einheitlich nach Vorgabe der Hausverwaltung. Hierf r evtl. anfallende Kosten sind von den Mietern zu tragen. Das Anbringen von Schildern, Firmentafeln, K sten, etc. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung gestattet. Markisen / Jalousien / Rolll den F r das Anbringen von Balkonbeh ngen, Marki-sen, Rolll den, Jalousien usw.

3 Sowie f r Auf-schriften zu Reklamezwecken ist die vorherige schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung erfor-derlich. Die Erlaubnis kann von der Hausverwal-tung verweigert oder jederzeit widerrufen werden. Mieterg rten (sofern vorhanden) Der Garten ist ausschlie lich als Ziergarten zu nutzen. Es d rfen nur Anpflanzungen bis zu einer H he von 1,50 m vorgenommen werden. Jeder Gartennutzer ist f r die Pflege seines Gartens verantwortlich. Das Rasenm hen und Sauberhal-ten, auch der Grenzfl chen ist regelm ig durch-zuf hren. Der Hausmeister ist zur Kontrolle be-rechtigt. Die Gartenwasserarmaturen auf den Terrassen m ssen bei Frost nicht entleert werden, allerdings m ssen Schl uche demon- tiert werden, da sich in ihnen Rest-was- ser befindet und diese bei Frost zer- st rt werden k nnen. Die Terrassen d rfen nicht zur Lagerung von Gegenst nden zweckentfremdet werden. Das Anbringen von Z unen, Pergolen, Rank-ger sten und sonstigen Einbauten im Garten und auf der Terrasse ist nicht gestattet.

4 Die vorhandene Bepflanzung darf nicht ge ndert oder entfernt werden. Der R ck-schnitt wird von der Hausverwaltung veran-lasst. Hausmeister Der Hausmeister ist erm chtigt, die Einhal-tung der Hausordnung vor Ort zu berwa-chen. Satellitensch sselnF r die Errichtung einer Parabolantenne bzw. anderer Empfangseinrichtungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung (siehe genaue Regelung im Mietvertrag). 2. Sauberkeit und Ordnung HausreinigungDie Hausreinigung ist w chentlich in gegenseitiger Abstimmung von den Mietern durchzuf hren. Dies gilt nur, sofern nicht ein externes Unternehmen damit beauftragt ist. Sind Wohnungen nicht vermietet, verteilt sich der w chentliche Turnus auf die verbleiben-den Mieter je Stockwerk. M llentsorgung Bei der Abfallentsorgung sind die jeweils g ltigen Verordnungen der zust ndigen Kommunen hinsichtlich M lltrennung einzu-halten. Es ist nicht gestattet, Abf lle neben den M lltonnen abzustellen. Leicht brennbare oder tzende Abf lle und Gegenst nde d rfen nicht in die M lltonne geworfen werden.

5 Sperrige Gegenst nde (wie Kartons) m ssen zerkleinert bzw. gesondert entsorgt werden. Sperrm ll muss durch die Mieter selbst entsorgt werden. Der M lltonnenraum ist sauber zu halten. Abf lle, le, Fette sowie sch dliche Fl ssigkeiten d rfen nicht in Toiletten oder Sp lbe-cken gesch ttet werden. 3. Zusammenleben Ruhezeiten Die Mieter nehmen auf die Mitbewohner des Hauses durch Einhalten von Ruhezeiten R ck-sicht. L rmintensiveres Arbeiten und Musizieren ist generell nur von Montag Samstag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr (an Samstagen 17:00 Uhr) gestattet, sofern rtliche Regelungen keine anderen Ruhezeiten. Die Mieter haben daf r zu sorgen, dass nach 22:00 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird. Radio-, Fernseh- und HiFi- Ger te d rfen nur auf Zimmer- lautst rke gestellt sein. Die Ruhezeiten sind auch f r die Benutzung des Kinderspiel- platzes verbindlich. Die Eltern haben darauf zu achten, dass diese Zeiten eingehalten werden.

6 Kleinkinder sind zu beaufsichtigen. Wasch- und Sp lmaschinen in der Wohnung d rfen zwischen 8:00 21:00 Uhr benutzt wer-den. Tierhaltung Das Halten von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-stimmung der Hausverwaltung. Kampfhunde sind generell unter-sagt. Keiner Zustimmung bedarf die Haltung von Kleintieren (wie Zierv gel oder Zierfische) in blichem Umfang. Die Zustim-mung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden ( bei un-zumutbaren St rungen oder Be-l stigungen anderer Personen oder unsachge-m em Gebrauch der Mietsache). Verhalten in den Au enanlagen Aus Sicherheitsgr nden sind Ball-spiele auf den Rasenfl chen und in den Hofbereichen nicht gestattet. Vom Aufstellen von privaten Gartenm beln sowie Zelten ist im Sinne eines einvernehmlichen Zu-sammenlebens Abstand zu nehmen. Hunde sind in der gesamten Anlage an der Leine zu f hren. Verunreinigungen sind zu vermeiden bzw. sofort zu beseitigen. Waschkeller / Trockenraum Sofern eine Gemeinschaftswaschmaschine bzw.

7 Ein -trockner vorhanden sind, werden diese den Mietern gegen eine Geb hr zur Verf gung gestellt. Die Benutzung des Waschkellers ist in der Regel zwischen 8:00 und 21:00 Uhr gestattet. Sofern n tig wird ein Waschplan von den Hausbewohnern aufgestellt. F ttern von Tieren Um die bertragung von Krankheiten und Sch den am Geb ude zu vermeiden, ist das F ttern von Tauben, Enten und Eichh rnchen, etc. im Bereich des Hauses bzw. auf dem zur Wohnanlage geh renden Grundst ck nicht erlaubt. GrillenDas Grillen auf Balkonen und Loggien sowie in Gartenabteilen ist grunds tzlich nur dann gestat-tet, wenn keine Bel stigung f r andere Bewohner ausgeht und diese rechtzeitig dar ber infor-miert werden. Es sind nur Elektro- oder Gasgrills zu verwenden. Die Mieter be-achten die Sicherheitsvorschriften. Beschwerden Beschwerden sind schriftlich beim Hausmeis-ter oder bei der Hausverwaltung einzurei-chen. Anonyme Schreiben werden nicht be-achtet. 4. Sicherheit Haust ren / Kellert ren / GaragenDie Hauseingangst ren und die Zug nge zum Keller sowie die Garagen (falls vorhan-den) sind aus Sicherheitsgr nden und zur Einsparung von Heizenergie immer ver-schlossen zu halten.

8 L ngere Abwesenheit Bei l ngerer Abwesenheit wird den Mietern empfohlen, einer Person ihres Vertrauens ei-nen Wohnungsschl ssel zu bergeben, damit bei Sch den in der Wohnung (Rohrbruch, Feuer, etc.) schnellstm glich eingegriffen werden kann. Die Mieter sorgen vor, dass keine Frostsch den entstehen und Wasserleitungen nicht ein-frieren. Heizk rper d rfen bei Frost, insbesondere bei ge ffne-tem Fenster, nicht vollst ndig abgestellt wer-den. SchadensmeldungDie Mieter sollten im eigenen Interesse zur Schadensminimierung beitragen. Sie werden ge-beten, bemerkte Sch den unverz glich der Hausverwaltung zu melden. Treppenhaus / Flure / Kellerg nge Im Treppenhaus, in den Fluren, Kellerg ngen und den sonst zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten R umen d rfen im Hinblick auf die feuerpolizeilich vorgeschriebenen Fluchtwege keinerlei Gegenst nde abgestellt werden (auch keine Blumenk sten, Blument pfe, Abfall, etc.). Schuhe sind in der Wohnung aufzubewahren; sie geh ren weder vor die Wohnungst re, noch in das Treppenhaus.

9 Fahrr der, Kinderw gen, etc. geh ren in die hierf r vorgesehenen R ume (sofern vorhanden). Unbrauchbare Fahrr der m ssen aus diesen R umen entfernt werden. Motorr der und Mo-peds d rfen dort nicht untergebracht werden. Fenster im Treppenhaus sind in den Wintermona-ten m glichst verschlossen zu halten, um eine Ausk hlung des Treppenhauses zu vermeiden. 5. Allgemeines L ften der Mietr umeDie gesamte Wohnung einschlie lich der Keller- und Speicherr ume ist, soweit m glich, durch Querl ftung ausreichend zu l ften, um Sch den am Geb ude zu vermeiden. Schl ssel Hausschl ssel d rfen die Mieter nur mit besonde-rer Genehmigung der Hausver-waltung anfertigen lassen. Soll-te ein Schl ssel verloren gehen, so haben die Mieter dies sofort dem Hausmeister anzuzeigen. 6. Garagen / Tiefgarage / Autoabstellpl tze Polizeiliche Verbote In Garagenanlagen / Tiefga-ragen ist aus Sicherheits-gr nden verboten: Das Rauchen, die Verwen-dung von Feuer und offe-nem Licht Die Lagerung von Kraftstoffen, feuergef hrli-chen Gegenst nden und Reservekanistern Das Hupen, sowie das Laufenlassen und Ausprobieren des Motors Das Einstellen von Fahrzeugen, die Fl ssig-keiten verlieren ( l, Benzin, etc.)

10 Das Aufladen von Batterien. Verhalten auf den Gemeinschaftsfl chen Die Stellpl tze / Garagen d rfen nicht von Kindern zum Spielen genutzt werden. Auch d rfen sie sich dort nicht unbeaufsichtigt auf-halten. Innerhalb der Garagen- / Stellplatzanlagen darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Waschen und Reparieren von Kraftfahr-zeugen aller Art ist nicht gestattet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Hofr umen und Zufahren ist untersagt. Nutzung des Stellplatzes / der Garage Die Stellpl tze / die Garagen sind nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Andere Gegenst nde d rfen nicht gelagert werden (auch nicht Autozubeh r). Das Ein-stellen abgemeldeter Fahrzeuge ist nur mit vorheriger Zustimmung der Hausverwaltung gestattet. Verunreinigungen seitens der Mieter sind von diesen sofort und unaufgefordert zu entfer-nen. Bauliche Ver nderungen d rfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung vorgenommen werden.