Example: tourism industry

Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen …

Besondere Nebenbestimmungen f r Zuwendungen des Bundesministeriums f r Bildung und Forschung zur Projektf rderung auf Ausgabenbasis (BNBest- bmbf 98). Stand: April 2006. Nr. 1 Auftr ge an Dritte Nr. 2 Durchf hrung des Vorhabens, Inanspruchnahme der Fachinformationseinrichtungen, Verwertungsplan Nr. 3 Berichte (unbeschadet sonstiger Mitteilungspflichten). Nr. 4 Ergebnisse Nr. 5 Erfindungen, urheberrechtlich gesch tzte Ergebnisse Nr. 6 Ver ffentlichungen Nr. 7 Ausschlie liche Nutzung Nr. 8 bertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten auf Dritte Nr. 9 Einnahmen aus der Verwertung der Ergebnisse Nr.

Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)

Tags:

  Bmbf

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen …

1 Besondere Nebenbestimmungen f r Zuwendungen des Bundesministeriums f r Bildung und Forschung zur Projektf rderung auf Ausgabenbasis (BNBest- bmbf 98). Stand: April 2006. Nr. 1 Auftr ge an Dritte Nr. 2 Durchf hrung des Vorhabens, Inanspruchnahme der Fachinformationseinrichtungen, Verwertungsplan Nr. 3 Berichte (unbeschadet sonstiger Mitteilungspflichten). Nr. 4 Ergebnisse Nr. 5 Erfindungen, urheberrechtlich gesch tzte Ergebnisse Nr. 6 Ver ffentlichungen Nr. 7 Ausschlie liche Nutzung Nr. 8 bertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten auf Dritte Nr. 9 Einnahmen aus der Verwertung der Ergebnisse Nr.

2 10 Sonstige Verpflichtungen Nr. 11 Weitere Mitteilungspflichten des Zuwendungsempf ngers Nr. 12 Nichtbeachtung der Verwertungspflichten Anlagen: 1: Muster Zwischenbericht zu Nr. 2: Muster Schlussbericht zu Nr. 1 Auftr ge an Dritte Der Zuwendungsempf nger hat die vorherige schriftliche Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen, wenn er bei der Durchf hrung des Vorhabens Forschungs- und Entwicklungsauftr ge mit einer Verg tung von mehr als 100 T (ohne Umsatzsteuer) f r den Einzelauftrag an einen Dritten vergeben will. Die Ver- pflichtung entf llt bei Auftr gen, deren Auftragnehmer bereits bei der Antragstellung benannt worden sind.

3 Bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsauftr gen im Inland an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind der "Mustervertrag (FE-Vertrag - ZE)" und die "Allgemeine Bestimmungen f r Forschungs- und Entwicklungsvertr ge der Zuwendungsempf nger des Bundesministeriums f r Bildung und Forschung (BEBF - ZE 98)" zugrunde zu legen. Diese Unterlagen sind beim Zuwendungsgeber anzufordern. Beim Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsvertrags ist sicherzustellen, dass der Zuwendungsge- ber und seine Beauftragten berechtigt sind, w hrend der blichen Gesch ftszeit den Fortgang der Arbeiten an dem Vorhaben bei dem Auftragnehmer zu beobachten, alle hierf r notwendigen Unterlagen einschlie lich Aufschreibungen ber Material und Arbeitsaufwand einzusehen und die Einhaltung der technischen Bestimmungen zu berwachen.

4 Soll ein Dritter mit Hilfe der Zuwendung im Falle eines Auftrags auf Ausgabenbasis Gegenst nde im Ein- zelwert von ber 400 erwerben oder herstellen, um sie zur Erf llung des Zuwendungszwecks zu nutzen, ist zu vereinbaren, dass nach Nutzungsende - dem Zuwendungsempf nger ein angemessener Wertausgleich zuflie t oder - die Gegenst nde zu einem angemessenen Preis zu ver u ern sind und der Verkaufserl s an den Zuwendungsempf nger abzuf hren ist (gelten als Einnahmen der Nr. Nr. 2 ANBest-P/GK). F r den Fall, dass eine Einigung ber den Wertausgleich oder den zu erzielenden Verkaufserl s nicht zu- stande kommt, ist zu vereinbaren, dass dem Zuwendungsempf nger oder einem von ihm zu bestimmenden Dritten die Gegenst nde frei von Rechten Dritter unentgeltlich bereignet und herausgegeben werden.

5 Ber die weitere Verwendung dieser Gegenst nde entscheidet der Zuwendungsgeber dann nach Anh rung des Zuwendungsempf ngers. bmbf -Vordr. 0330 2. Bei der Vergabe eines Auftrags auf Kostenbasis darf unabh ngig von der H he der Verg tung f r vorha- benspezifische und sonstige genutzte Anlagen nur die Verrechnung kalkulatorischer Abschreibungen zuge- lassen werden. 2 Durchf hrung des Vorhabens, Inanspruchnahme der Fachinformationseinrichtungen, Ver- wertungsplan Der Zuwendungsempf nger hat bei der Durchf hrung des Vorhabens vom Stand der Wissenschaft und Technik auszugehen, der durch aktuelle Informationsrecherchen zu ermitteln ist.

6 Hierbei sollten m glichst elektronische Quellen ( Datenbanken, Informationen in Netzwerken) benutzt werden. Eine " bersicht ber Fachinformationszentren und berregionale Informationseinrichtungen" ist als Anlage dem Zuwendungsbescheid beigef gt. Der Zuwendungsempf nger ist verpflichtet, den mit dem Antrag vorgelegten Verwertungsplan mit den Be- richten gem den Nrn. und fortzuschreiben. Der Zuwendungsgeber und seine Beauftragten sind berechtigt, den Fortgang der Arbeiten zu beobachten, alle hierf r notwendigen Unterlagen einschlie lich Aufschreibungen ber Material und Arbeitsaufwand ein- zusehen und die Einhaltung der technischen Bestimmungen zu berwachen.

7 3 Berichte (unbeschadet sonstiger Mitteilungspflichten). Der Zuwendungsempf nger hat dem Zuwendungsgeber oder seinem Beauftragten jeweils vier Monate nach Ablauf eines Kalenderjahrs einen kurzgefassten Zwischenbericht (Sachbericht des Zwischennachwei- ses nach Nr. 6 ANBest-P/GK) ber die Durchf hrung und den Stand des Vorhabens entsprechend dem als Anlage 1 beigef gten Muster vorzulegen. Der Verwertungsplan (Ziffer 6 des Musters 1) ist j hrlich fortzu- schreiben. Innerhalb von sechs Monaten nach Erf llung des Zuwendungszwecks, sp testens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, ist dem Zuwendungsgeber ein Schlussbericht (Sachbericht des Verwendungsnachweises nach Nr.)

8 6 ANBest-P/GK) entsprechend dem als Anlage 2 bei- gef gten Muster vorzulegen. Zwischenberichte und Schlussbericht (einschlie lich Erfolgskontrollbericht und Kurzfassung) sind in vier- facher Ausfertigung vorzulegen. 4 Ergebnisse Ergebnisse im Sinne dieser Nebenbestimmungen sind alle Erkenntnisse, Erfindungen, entwickelten Ge- genst nde, Verfahren und Rechenprogramme, die bei der Durchf hrung des Vorhabens entstehen und in Aufzeichnungen festgehalten sind oder die f r den Zuwendungsempf nger in anderer Form verf gbar sind. Zu den Ergebnissen z hlen ebenfalls deren Beschreibungen und die hierbei hergestellten Aufzeichnungen, Versuchsanordnungen, Modelle und Baumuster (Prototypen) in allen Entwicklungs- und Fertigungsphasen.

9 Die Ergebnisse geh ren dem Zuwendungsempf nger. Sie sind zu Innovationen zu nutzen; der Zuwendungsempf nger hat eine Aus bungs- bzw. Verwertungspflicht. 5 Erfindungen, urheberrechtlich gesch tzte Ergebnisse Der Zuwendungsempf nger hat vor der Ver ffentlichung bei der Durchf hrung des Vorhabens gemachte Erfindungen seiner Arbeitnehmer, die f r das Ergebnis bedeutsam sein k nnen, nach dem ArbnErfG. unbeschr nkt in Anspruch zu1) nehmen und sie sowie eigene Erfindungen zur Erteilung eines Schutzrechts f r das Inland anzumelden . Zusammen mit der Patentanmeldung hat der Zuwendungsempf nger einen Antrag auf Sofortrecherche und auf Lieferung von Ablichtungen der ermittelten Druckschriften zu stellen.

10 Ausnahmen bed rfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Soweit der Zuwen- dungsempf nger weder aufgrund des ArbnErfG noch aufgrund von Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag ein Schutzrecht oder ein bertragbares, umfassendes Benutzungsrecht erwirbt, hat er sicherzustellen, dass er seine Verpflichtungen nach Nr. 8 erf llen kann. Die notwendigen Ausgaben f r Schutzrechtsanmeldungen (Patentanwalt und Patentamt) zur Erf llung des Zuwendungszwecks werden als zuwendungsf hig anerkannt. Gestrichen. 1). Diese Verpflichtungen bestehen nicht, soweit der Erfinder von seinem Recht aus 42 Nr.


Related search queries