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BGR 132 Vermeidung von Zündgefahren infolge ...

Berufsgenossenschaftliche Regel f r Sicherheit und Gesundheit BGR 132. bei der Arbeit BG-Regel Vermeidung von Z ndgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Ausgabe M rz 2003. Aktualisierte Fassung Juli 2004. BGMS. Berufsgenossenschaft Metall S d W4 04/05. BGR 132. In dieser Nachdruckfassung wurden neben einer Aktualisierung der in Bezug genomme- nen Vorschriften und Regeln sowie einzelner Begriffsbereinigungen insbesondere folgen- de Abschnitte ge ndert bzw. aktualisiert: (Spalten berschrift Tabelle 7). (Hinweis auf IEC 61340-4-6). (neuer Hinweis auf CLC/TR 50404). (Absatz angef gt). (letzter Absatz der Erl uterung). (Fu note Tabelle 9; Erl uterungen zum letzten Absatz). (erster Absatz). Anhang 1 Abschnitte A bis I (bisherige Anh nge 1 bis 9). Anhang 2. Diese BG-Regel wurde vom Fachausschuss "Chemie" bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale f r Si- cherheit und Gesundheit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erar- beitet.

BGR 132 4 3.4 Elektrostatische Aufladungen beim Umgang mit Schüttgütern ..... 60 3.4.1 Verfahrenstechnische Maßnahmen ..... 61

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1 Berufsgenossenschaftliche Regel f r Sicherheit und Gesundheit BGR 132. bei der Arbeit BG-Regel Vermeidung von Z ndgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Ausgabe M rz 2003. Aktualisierte Fassung Juli 2004. BGMS. Berufsgenossenschaft Metall S d W4 04/05. BGR 132. In dieser Nachdruckfassung wurden neben einer Aktualisierung der in Bezug genomme- nen Vorschriften und Regeln sowie einzelner Begriffsbereinigungen insbesondere folgen- de Abschnitte ge ndert bzw. aktualisiert: (Spalten berschrift Tabelle 7). (Hinweis auf IEC 61340-4-6). (neuer Hinweis auf CLC/TR 50404). (Absatz angef gt). (letzter Absatz der Erl uterung). (Fu note Tabelle 9; Erl uterungen zum letzten Absatz). (erster Absatz). Anhang 1 Abschnitte A bis I (bisherige Anh nge 1 bis 9). Anhang 2. Diese BG-Regel wurde vom Fachausschuss "Chemie" bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale f r Si- cherheit und Gesundheit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erar- beitet.

2 2. BGR 132. Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung .. 5. 1 Anwendungsbereich .. 6. 2 Begriffsbestimmungen .. 6. 3 Ma nahmen zur Verh tung von Gefahren f r Leben und Gesundheit bei der Arbeit infolge elektrostatischer Aufladungen .. 11. Elektrostatische Aufladungen von Gegenst nden und Einrichtungen .. 11. Leitf hige und ableitf hige Materialien .. 12. Isolierende Materialien .. 12. Folien- und Papierbahnen .. 17. F rdergurte .. 18. Antriebsriemen .. 19. Elektrostatische Aufladungen beim Umgang mit Fl ssigkeiten .. 20. Einteilung von Fl ssigkeiten .. 21. Verfahrenstechnische Ma nahmen .. 21. Gro e Beh lter .. 23. Mittelgro e Beh lter .. 26. Kleine Beh lter .. 34. Hochviskose Fl ssigkeiten .. 38. Siebeins tze, Filter und Wasserabscheider .. 38. Ma nahmen beim Messen und Probenehmen .. 41. Rohre und Schl uche .. 42. Spezielle Bef llverfahren .. 46. R hren und Mischen von Fl ssigkeiten .. 48. Reinigen von Beh ltern .. 50. Glasapparaturen .. 52.

3 Elektrostatische Aufladungen beim Umgang mit gasf rmigen Stoffen .. 53. Sandstrahlen .. 54. Feuerl scher und Feuerl schanlagen .. 54. Inertisieren .. 54. Unvorhergesehene Leckage von Druckgas .. 55. Spritzlackieren, Pulverbeschichten und Beflocken .. 55. Abluftsysteme .. 56. Staubsauger und Staubsauganlagen .. 56. 3. BGR 132. Elektrostatische Aufladungen beim Umgang mit Sch ttg tern .. 60. Verfahrenstechnische Ma nahmen .. 61. Sch ttg ter bei Abwesenheit brennbarer Gase und D mpfe .. 62. Sch ttg ter in Gegenwart brennbarer Gase oder D mpfe .. 70. Flexible Sch ttgutbeh lter (FlBC) .. 73. Aufladung von Personen .. 74. Ableitf higes Schuhwerk .. 75. Ableitf hige Fu b den .. 75. Kleidung .. 76. Handschuhe und Schutzhelme .. 76. Erdung und Potenzialausgleich .. 76. Ableitung statischer Elektrizit t von leitf higen Gegenst nden .. 77. Ableitwiderstand von Fu b den .. 77. Erdung und Potenzialausgleich in besonderen F llen .. 78. Kennzeichnung.

4 82. Planung und Ausf hrung .. 82. Betriebsanweisung und Unterweisung .. 83. Pr fung .. 83. Anhang 1: A Auf- und Entladungsvorg nge in der Elektrostatik .. 84. B Einteilung explosionsgef hrdeter Bereiche (Zoneneinteilung) .. 96. C Bauarten von FIBC .. 97. D Gesundheitsgef hrdung durch elektrischen Schlag .. 99. E Erdung und Potenzialausgleich .. 100. F Leitf higkeiten und Relaxationszeiten ausgew hlter Fl ssigkeiten 101. G Mindestz ndenergie brennbarer Gase und D mpfe .. 107. H Typische Widerst nde von Fu b den und Fu bodenbel gen .. 109. I Veranschaulichung von Begriffen zur Beschreibung elektrostati- scher Eigenschaften .. 111. Anhang 2: Vorschriften und Regeln .. 112. 4. BGR 132. Berufsgenossenschaftliche Regeln f r Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverh tungsvorschriften) und/oder technischen Spezifikationen und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Pr ventionsarbeit.

5 Vorbemerkung BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverh tungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunf lle, Berufs- krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden k nnen. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverh tungsvorschriften geforderten Schutzziele er- reicht. Andere L sungen sind m glich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz mindes- tens auf gleichem Niveau gew hrleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Ar- beitsschutzvorschriften von den daf r eingerichteten Aussch ssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus Un- fallverh tungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch kleinere Schrift kenntlich ge- macht oder im Anhang 2 zusammengestellt.

6 Erl uterungen, insbesondere beispielhafte L sungsm glichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in kleinerer Schrift gegeben. Die vorliegende BG-Regel hilft, bei der Gef hrdungsbeurteilung nach der Betriebssicher- heitsverordnung in Verbindung mit dem Anhang V Nr. 8 der Gefahrstoffverordnung zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren statische Elektrizit t als Z ndquelle zu ber cksichtigen und wirksame Ma nahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Entladun- gen statischer Elektrizit t k nnen durch viele betriebliche Vorg nge ungewollt Z ndquel- le explosionsf higer Atmosph re aus Gemischen brennbarer Gase, D mpfe, Nebel oder St ube mit Luft in gefahrdrohender Menge unter atmosph rischen Bedingungen sein. Die Bedingungen f r ihr Auftreten bzw. f r ihre Vermeidung sind f r den Laien schwer berschaubar. Deshalb wird dieses Teilgebiet des Explosionsschutzes in der vorliegen- den BG-Regel gesondert behandelt und an ausgew hlten Verfahren beispielhaft verdeut- licht.

7 Ma nahmen zur Vermeidung oder Einschr nkung explosionsf higer Atmosph re sind im Abschnitt E. "Schutzma nahmen" der "Explosionsschutz-Regeln" (BGR 104) angef hrt. F r den Menschen selbst stellen diese Entladungen im Allgemeinen keine Gefahr dar. Es besteht jedoch die M glichkeit des Erschreckens und dadurch ausgel ster Fehlhand- lungen. Ferner k nnen Mess- und Regelger te gest rt sowie Fertigungsabl ufe behin- dert werden. 5. BGR 132. 1 Anwendungsbereich Diese BG-Regel findet Anwendung f r die Beurteilung und die Vermeidung von Z ndgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosionsgef hrdeten Bereichen. Liegt auf Grund getroffener Ma nahmen, Inertisierung, keine gef hrliche explosionsf hige Atmosph - re vor, sind Ma nahmen nach dieser BG-Regel nicht notwendig. Diese BG-Regel findet sinngem auch Anwendung auf die Beurteilung und die Vermeidung von Z ndgefahren explosionsf higer Gemische unter anderen als atmo- sph rischen Bedingungen oder mit anderen Reaktionspartnern als Luft sowie in anderen reaktionsf higen Systemen.

8 Andere als atmosph rische Bedingungen sind erh hter Druck, erh hte Temperatur oder erh hter Sauerstoffgehalt. Andere Reaktionspartner als Luft sind Chlor oder Stickoxide. Andere reaktionsf hige Systeme enthalten chemisch instabile Stoffe, wie Peroxide und Ethylenoxid. Sie ben tigen keinen weiteren Reaktionspartner. Diese BG-Regel kann auch sinngem angewendet werden, um elektrische Ladun- gen als Z ndursache f r Br nde zu vermeiden. Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf explosionsgef hrliche Arbeitsstoffe oder Explosivstoffe, soweit dort eigene Regelungen bestehen. F r Blitzschutz, Gef hrdung elektronischer Bauelemente oder den Umgang mit Explosivstoffen gelten be- sondere Regeln. 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Stoffe sind Gase, Fl ssigkeiten oder Feststoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird. Zu den Stoffen geh ren Abluft, Treibstoffe und L semittel, St ube. 2. Material ist die Bezeichnung f r Werkstoffe, aus denen Gegenst nde oder Einrich- tungen bestehen.

9 Zu den Materialien geh ren Stahl, Glas, Kunststoffe, Holz, aber auch Beschichtungsmaterialien, Lacke, Folien, Gummierungen. Ausgenommen sind Verbundwerkstoffe. 3. Gegenst nde oder Einrichtungen sind aus Materialien gefertigt und stehen in der Regel mit Stoffen in Kontakt. Zu den Gegenst nden oder Einrichtungen geh ren Rohrleitungen, Schl uche, Beh lter, Lade- tanks, Pumpen. 4. Durchgangswiderstand ist der elektrische Widerstand eines Stoffes oder Materi- als ohne den Oberfl chenwiderstand. Der Durchgangswiderstand und der spezifische Widerstand werden nach DIN IEC 60 093 bestimmt und in V bzw. Vm gemessen. 6. BGR 132. 5. Spezifischer Widerstand ist der elektrische Widerstand eines Stoffes oder Materi- als gemessen an einer Probe der Einheitsl nge und der Einheitsquerschnittsfl che. Der spezifische Widerstand wird oft auch spezifischer Durchgangswiderstand genannt und in m gemessen. Siehe auch DIN IEC 60 093. 6. Oberfl chenwiderstand ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfl - che eines Gegenstandes.

10 Er wird zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und jeweils 100 mm L nge, die 10 mm auseinander liegen und mit der zu messenden Oberfl che Kontakt haben, gemessen. Siehe auch DIN IEC 60 167. Der Oberfl chenwiderstand wird in angegeben. 7. Spezifischer Oberfl chenwiderstand ist der elektrische Widerstand gemessen auf der Oberfl che eines Gegenstandes. Die Messung erfolgt zwischen zwei parallelen Elektroden geringer Breite und der L nge L. Der Ab- stand A der Elektroden ist gleich ihrer L nge L (A = L). Der Messwert wird in V ausgedr ckt und in der angels chsischen Literatur h ufig mit V square oder V bezeichnet. Der spezifische Oberfl chenwiderstand betr gt etwa das 10fache des Oberfl chen- widerstandes. 8. Ableitwiderstand eines Gegenstandes ist sein elektrischer Widerstand gegen Erd- potenzial, oft Erde genannt. Der Ableitwiderstand wird in V gemessen. Die bliche Form der Messelektrode ist eine 20 cm2 gro- e Kreisfl che und hat mit der Oberfl che des zu messenden Gegenstandes Kontakt.