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Der neue Unionszollkodex (UZK) RA Michael Lux Einf hrung: ZK MZK -UZK Gr nde f r die Abl sung des ZK und MZK durch den UZK Titel I Allgemeine Vorschriften Titel II Grundlagen f r die Anwendung von Einfuhrabgaben Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Titel IV Verbringen von Waren in das EU-Zollgebiet Titel V Zollrechtlicher Status, berf hrung in ein Zollverfahren, berpr fung, berlassung und Verwertung von Waren Titel VIZollrechtlich freier Verkehr, Einfuhrabgabenbefreiung Titel VII Besondere Verfahren Titel VIII Verbringung von Waren aus dem EU-Zollgebiet Titel IXElektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnis bertragung, Ausschussverfahren, Inkrafttreten Die wichtigsten nderungen im berblick Die wichtigsten Herausforderungen Die n chsten Schritte, vorl ufiger Zeitplan Vorbereitungen auf die neuen Regeln berblick3 Einf hrung4 Zusammenfassung der zuvor bestehenden Verordnungen und Richtlinien in einem Rechtsakt mit unmittelbarer Wirkung Verbesserung der Koh renz der Vorschriften Schlie ung von L cken im EU-Zollrecht (z.)

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1 Der neue Unionszollkodex (UZK) RA Michael Lux Einf hrung: ZK MZK -UZK Gr nde f r die Abl sung des ZK und MZK durch den UZK Titel I Allgemeine Vorschriften Titel II Grundlagen f r die Anwendung von Einfuhrabgaben Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Titel IV Verbringen von Waren in das EU-Zollgebiet Titel V Zollrechtlicher Status, berf hrung in ein Zollverfahren, berpr fung, berlassung und Verwertung von Waren Titel VIZollrechtlich freier Verkehr, Einfuhrabgabenbefreiung Titel VII Besondere Verfahren Titel VIII Verbringung von Waren aus dem EU-Zollgebiet Titel IXElektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnis bertragung, Ausschussverfahren, Inkrafttreten Die wichtigsten nderungen im berblick Die wichtigsten Herausforderungen Die n chsten Schritte, vorl ufiger Zeitplan Vorbereitungen auf die neuen Regeln berblick3 Einf hrung4 Zusammenfassung der zuvor bestehenden Verordnungen und Richtlinien in einem Rechtsakt mit unmittelbarer Wirkung Verbesserung der Koh renz der Vorschriften Schlie ung von L cken im EU-Zollrecht (z.)

2 B. Ausfuhrverfahren, Rechtsbehelfe) Erm chtigungen zu nationalen Sonderregeln (z. B. Versandverfahren, Zollagenten) IT-Fragen spielen eine untergeordnete Rolle (in Art. 61 Buchst. b und Art. 77 ZK wird die M glichkeit einer Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung erw hnt)1. Der Zollkodex (1)5 Weiterentwicklung des Zollrechts erfolgt teilweise durch ZK- nderungen (z. B. Verbesserung Vertrauensschutz, Einf hrung AEO und Vorabmeldung f r Sicherheitszwecke), berwiegend aber durch nderungen der ZK-DVO (z. B. Automatisierung des Versand-und des Ausfuhrverfahrens, Einf hrung einzige Bewilligung) Durchf hrungsvorschriften k nnen erlassen werden, ohne dass ein fester Rahmen vorgegeben wird (z. B. haben die ZK-DVO-Bestimmungen ber den Nachweis des Gemeinschaftsstatus keine Verankerung im ZK)1. Der Zollkodex (2)6 Verankerung der bisher nicht im ZK vorgesehenen Themen (z.

3 B. zentralisierte Zollabwicklung) im MZK mit genau definierten Erm chtigungen f r Durchf hrungsvorschriften (im Wesentlichen Regelungs-bzw. Verwaltungsausschussverfahren; Unterschied: qualifizierte Mehrheit ist erforderlich oder nicht) Wichtigste Zielsetzung: Automatisierung der Zollprozesse bis 24. Juni 2013 Verschiebung des Anwendungsbeginns auf 1. November 2013 mit VO 528/2013 (aber nur, um den MZK bis dahin durch den UZK abzul sen und den Anwendungsbeginn aufzuschieben, d. h. der bisherige ZK bleibt anwendbar)2. Der MZK (1)7 Wesentliche nderungen (die in den UZK bernommen werden) betreffen : Einf gung des Grundsatzes des rechtlichen Geh rs in das Zollrecht und Vereinheitlichung der Vorschriften ber Entscheidungen m gliche Ausweitung verbindlicher Ausk nfte auf den Zollwert Ersetzung von Erm chtigungen zu nationalen auf das Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats beschr nkten Regelungen durch EU-Regelungen (z.

4 B. Abschaffung nationaler Versandverfahren und von Beschr nkungen zugunsten nationaler Zollagenten)2. Der MZK (2)8 Heilung von Verst en, die zur Entstehung einer Zollschuld gef hrt haben, wenn kein T uschungsversuch vorliegt Einf hrung der Selbstveranlagung/Eigenkontrolle weitgehende Vereinheitlichung der Vorschriften ber die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (zuvor hatte es schon eine Vereinheitlichung im Rahmen der ZK-DVO gegeben) Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit bei allen Nichterhebungsregelungen (einschlie lich vor bergehende Verwahrung, au er Freizone)2. Der MZK (3)9 Zusammenfassung von aktiver Veredelung, Umwandlungsverfahren und Zerst rung auf Antrag des Anmelders mit Wahlrecht, ob der Zoll aufgrund der Beschaffenheit vor oder nach der Veredelung, Umwandlung oder Zerst rung erhoben werden soll, soweit keine Umgehung vorliegt Wegfall des R ckerstattungsverfahrens bei der aktiven Veredelung, der Differenzverzollung bei der passiven Veredelung und der Freizone des Kontrolltyps II2.

5 Der MZK (4)10 VO (EU) Nr. 952/2013 ( Nr. L 269, 1, berichtigt im Nr. L 287, 90) Umstellung der Erm chtigungsvorschriften auf delegierte Rechtsakte und Durchf hrungsvorschriften Anpassung der Terminologie (z. B. statt Gemeinschafts-waren Unionswaren ) Die vor bergehende Verwahrung (vV) wird anders als im MZK vorgesehen zeitlich begrenzt (aber auf 90 anstelle von bisher 20/45 Tagen), die M glichkeit der Bef rderung im Rahmen der vV bleibt erhalten; in der Regel sind eine Bewilligung und eine Sicherheitsleistung erforderlich; die Anmeldedaten werden harmonisiert, so dass sich der Datenkranz erh ht M glichkeit von Einreihungsverordnungen auch in Bezug auf den Ursprung einzelner Waren3. Der UZK (1)11 Ausweitung der Vorteile f r AEO entweder durch Beschr nkung bestehender Vorteile auf AEO (zentralisierte Zollabwicklung, Gestellungsbefreiung beim Anschreibeverfahren) oder durch Einf hrung neuer Vorteile (Selbstveranlagung [war bereits im MZK ohne Beschr nkung auf AEO vorgesehen], erm igte Gesamtsicherheit bei Zahlungsaufschub, Ber cksichtigung des AEO-Status von Wirtschaftsbeteiligten aus Drittl ndern ohne Abkommen ber gegenseitige Anerkennung) M glichkeit eines Verzichts auf die Mitteilung der Gestellung bei zentralisierter Zollabwicklung3.

6 Der UZK (2)12 Verl ngerung der Frist f r die Umstellung auf die elektronische bermittlung und Speicherung von Daten auf Ende 2020 mit bergangsvorschriften und einem Arbeitsprogramm Erm chtigung durch die Kommission zu Pilotprojekten einzelner oder mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der IT Partielles Opt-out einzelner Mitgliedstaaten im Bereich der IT mit Erm chtigung durch die Kommission bernahme von Vorschriften aus der ZK-DVO oder dem Entwurf der MZK-DVO in den UZK Aufschub des Anwendungsbeginns auf 1. Mai 20163. Der UZK (3)13Gr nde f r die Abl sung des ZK und MZK durch den UZK14 Lissabon-Vertrag und KomitologieVO (182/2011) erfordern eine nderung des ZK bzw. MZK bis sp testens 2014 (zwei Arten von Durchf hrungsrechts-akten: delegierter Rechtsakt und DVO) Ziel des MZK, bis 2013 den gesamten Datenaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbeh rden sowie zwischen den Verwaltungen elektronisch durchzuf hren, nicht zu erreichen, so dass nur der Rahmen f r die Einf hrung neuer IT-Systeme festgelegt werden kann Weitere nderungen als Ergebnis eines Business Process Modellings (BPM) Kein Scheitern, sondern eine Fortentwicklung4.

7 Gr nde f r die Abl sung des MZK durch den UZK15 Titel I Allgemeine Vorschriften16 Warenverkehr mit den nicht zum Mehrwertsteuer-bzw. Verbrauchsteuergebiet geh renden Teilen des Zollgebiets (Art. 1 Abs. 3) Auftrag der Zollbeh rden (Art. 3) Zus tzliche Definitionen (Art. 5), f r vor bergehende Verwahrung, Veredelungsvorg nge und st ndige Niederlassung Austausch und Speicherung von Informationen; gemeinsame Datenanforderungen; Nutzung anderer als elektronischer Systeme, Freistellung f r einzelne Mitgliedstaaten (Art. 6); bergangsma nahmen in Art. 278 geregelt5. Titel I Allgemeine Vorschriften (1)17 Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten (Art. 9) Zollvertretung: Beg nstigung nationaler Zollagenten entf llt; Verzicht auf Nachweis der Vertretungsmacht (Art. 18, 19) Entscheidung: Frist von 120 Tagen nach Antragstellung und Vorlage aller Unterlagen; rechtliches Geh r; zust ndige Zollbeh rde; berwachung und Aussetzung von bestimmten Entscheidungen (Art.)

8 22, 23) Verbindliche Zolltarif-und Ursprungsauskunft bindet auch den Inhaber; drei statt bisher sechs Jahre g ltig; Aussetzung m glich (Art. 33, 34); Ausweitung auf Zollwert m glich (Art. 35)5. Titel I Allgemeine Vorschriften (2)18 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Art. 38, 39): -Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sowie praktische und berufliche F higkeiten hinzugef gt; -Ans ssigkeit in der EU nicht in allen F llen erforderlich; -Beg nstigung von au erhalb der EU ans ssigen AEO auch ohne Abkommen ber gegenseitige Anerkennung m glich Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Sanktionen f r Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften vorzusehen; Beispiele f r verwaltungsrechtliche Sanktionen (Art. 42); Vorschlag f r eine Richtlinie zur Angleichung von Sanktionen (COM (2013) 884 v. )5. Titel I Allgemeine Vorschriften (3)19 Zollkontrollen, Risikomanagement und Datenaustausch ber Risiken (Art.

9 5 Nr. 7 i. V. m. Art. 46 -48) Unterst tzung des Konzepts der einzigen Anlaufstelle durch Erleichterung des Datenaustauschs zwischen zust ndigen Beh rden Single Window , One-Stop-Shop (Art. 47) Wegfall der in Art. 78 ZK vorgesehenen Berichtigung der Zollanmeldung durch die Zollbeh rde als Ergebnis nachtr glicher Kontrollen (Art. 48); stattdessen wird die Berichtigung der Zollanmeldung auf Antrag des Anmelders erleichtert (Art. 173 Abs. 3) Geb hren und Kosten, die erhoben werden d rfen (Art. 52) bereits in Kraft (Art. 288 Abs. 1)5. Titel I Allgemeine Vorschriften (4)20 Titel II Grundlagen f r die Anwendung von Einfuhrabgaben21 Definition des Gemeinsamen Zolltarifs (Art. 56) Erm chtigung zu Vorschriften ber die zolltarifliche Einreihung und den Ursprung bestimmter Waren im UZK neu in Bezug auf Ursprung (Art. 57 Abs. 4, Art. 67) Wegfall des Art.

10 25 ZK (Umgehung der Ursprungsregeln) Bestimmung des nicht-pr ferenziellen Ursprungs in delegiertem Rechtsakt (Art. 62) wie bisher nur f r bestimmte Waren (Anh nge 10, 11 ZKDVO + Kaffee, Zucker, Stahl, Halbleiter, Handwerkzeuge) Ursprungsnachweise f r die Ausfuhr nach den Regeln des Bestimmungslandes m glich (Art. 61 Abs. 3) Zollwertbestimmt auf der Grundlage der Transaktion, die unmittelbar vor der Anmeldung zum freien Verkehr stattgefunden hat, soweit die Transaktion eine Ausfuhr in die EU betrifft (DVO-Entwurf)6. Titel II Grundlagen f r die Anwendung von Einfuhrabgaben 22 Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung23 Wer falsche Angaben f r die Zollanmeldung liefert, wird Zollschuldner (Art. 77 Abs. 3, Art. 79 Abs. 4 UAbs. 2; Art. 201 ZK setzt eine nationale Regelung voraus, die in Deutschland fehlt) Zollschuldentstehung bei Versto gegen das Drawback-Verbot nicht auf aktive Veredelung beschr nkt (Art.)


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