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Die neue Entgeltordnung für Gesundheitsberufe

Die neue Entgeltordnung f r Gesundheitsberufe (TV D kommunal)Durchbruch geschafft!Sylvia B hlerMitglied im und Bundesfachbereichsleiterin Der Kraftakt ist geschafft. Die neue Entgeltordnung f rdie Gesundheitsberufe kann sich sehen lassen. Aus allenBerufsgruppen haben sich mit ihrem berufs-fachlichen Wissen eingebracht. Herzlichen Dank daf r. L ngst nicht alles, wasuns wichtig war, konnten wir mit den Arbeitgebern vereinbaren. Aber es ist jakein Naturgesetz, die Eingruppierung jahrzehntelang nicht wieder ist es gut, dass wir immer mehr werden.

eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkraft-tretens der Entgeltordnung dürfen nicht erfolgen. Wer in eine höhere Entgeltgruppe (EG oder P) eingruppiert werden könnte, muss dazu einen Antrag stellen. Hierzu wird ver.di einen Antragsrechner zur Verfügung stellen. ver.di-Mitglieder können so sicher

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1 Die neue Entgeltordnung f r Gesundheitsberufe (TV D kommunal)Durchbruch geschafft!Sylvia B hlerMitglied im und Bundesfachbereichsleiterin Der Kraftakt ist geschafft. Die neue Entgeltordnung f rdie Gesundheitsberufe kann sich sehen lassen. Aus allenBerufsgruppen haben sich mit ihrem berufs-fachlichen Wissen eingebracht. Herzlichen Dank daf r. L ngst nicht alles, wasuns wichtig war, konnten wir mit den Arbeitgebern vereinbaren. Aber es ist jakein Naturgesetz, die Eingruppierung jahrzehntelang nicht wieder ist es gut, dass wir immer mehr werden.

2 Dass die Besch ftigten imGesundheitswesen sich nicht mehr moralisch erpressen lassen, sondern sichgemeinsam wehren. An den Aktionen und Warnstreiks der letzen Wochenhaben sich sehr viele beteiligt. Die Bewegung w chst. Matthias DippelMitglied der Bundestarifkommission .D. und Mitglied der Lenkungsgruppe Mit der Entgeltordnung haben wir nach langenz hen Verhandlungen einen ersten guten Schritt hinzur Aufwertung der Gesundheitsberufe gemacht. Mandarf dabei nicht vergessen, dass viele Besch ftigte in medizinisch-techni-schen und therapeutischen Berufen seit zehn Jahren keine Bew hrungs-aufstiege mehr hatten und in der Einstiegseingruppierung h ngen den Pflegeberufen tragen wir mit der Entgeltordnung den steigendenAufgaben f r Leitungskr fte und den immer breiter wachsenden Fach-weiterbildungen Rechnung.

3 Die von den Arbeitgebern beabsichtigtenHerabgruppierungen f r Pflegehilfskr fte konnten wir verhindern. Eine Ver ffentlichung der ,Fachbereich 3, 10112 Berlin. Sylvia B hler, Bearbeitung: Heike von Gradolewski-Ballin, Tel. 030 / Titelfotos:Die Hoffotografen GmbH + Kay Herschelmann. Herstellung:freeStyle grafik + BHW GmbH Hannover | Mai 2016 Der Durchbruch ist geschafft! Endlich kommen neue Regelungen zurEingruppierung der Ausgangslage war mehr als von geforderte grunds tzlicheAufwertung aller Gesundheitsberufehaben die kommunalen Arbeitgeber abge-lehnt.

4 Stattdessen wollten sie die Pflege-hilfskr fte sogar schlechter bezahlen. Daswar mit nicht zu Mai 2014 hatte mit der Vereini-gung kommunaler Arbeitgeberverb nde(VKA) hart verhandelt, fachlich unterst tztdurch Kolleginnen und Kollegen der jewei-ligen wenn nicht alle Vorstellungen derBesch ftigten an eine zeitgem e Entgelt-ordnung erf llt sind, das Gesamtergebniskann sich gut sehen lassen: F r die Pflege wird eine neue Tabelle P eingef hrt. Sie l st die bisherigeKr-Anwendungstabelle ab. In denEntgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) undP 8 (Kr.)

5 8a) wird die Stufe 1 gestrichen,damit steigen die Berufsanf ngerInnenh her ein. F r die Entgeltgruppen P 9bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibtes k nftig eine Stufe 6, mehr Geldf r die Besch ftigten mit langer Berufs-erfahrung. V llig neue T tigkeitsmerkmale gibt esf r die Leitungskr fte. Die bislang aus-schlie lich von Unterstellungsverh lt-nissen abh ngigen Merkmale gibt eszuk nftig nicht wird dazu intensiv qualifizieren,damit das neue System richtig ange-wendet wird. F r Lehrkr fte f r die Gesundheits-berufe mit wissenschaftlicherHochschulbildung konnte dieEntgeltgruppe 13 f r alle Berufe ist es gelungen, dieArbeitgeber von den neuen berufsfach-lichen Anforderungen zu wichtiger als zeitgem e Bezeich-nungen sind jedoch zeitgem e Eingrup-pierungen.

6 F r eine Reihe von Berufenreicht die Eingruppierung jetzt bis zur EG schlie lich ist es uns gelungen, dieDiskriminierung der Medizinischen Fach-angestellten aufzuheben. Deren Einsatz-gebiete und konkreten Aufgaben sind sehrunterschiedlich, darum haben wir keinespeziellen T tigkeitsmerkmale mehr ver-einbart. Nun gilt es, die allgemeinenMerkmale richtig zu nutzen. berleitung in die neueEntgeltordnung und P-TabelleMit Inkrafttreten der neuen Entgelt-ordnung am 1. Januar 2017 sind alleBesch ftigten in die neue Entgeltordnungeingruppiert. Herabgruppierungen odereine berpr fung und neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkraft-tretens der Entgeltordnung d rfen in eine h here Entgeltgruppe (EGoder P) eingruppiert werden k nnte, mussdazu einen Antrag stellen.

7 Hierzu einen Antragsrechner zur Verf gungstellen. k nnen so sicherund schnell pr fen, was f r sie besser berleitung der Besch ftigten in dieP-Tabelle erfolgt stufengleich und unterBeibehaltung der in ihrer Stufe zur ck-gelegten neuen T tigkeitsmerkmale f r die Gesundheitsberufe findet ihr Aufbau der Tabellen im TV D kommunalMit Ausnahme der unten genanntenBerufsgruppen gilt f r alle Besch ftig-ten die allgemeine Tabelle (Entgelt-gruppen- ).Daneben gelten die folgendenbesonderen Tabellen: -Tabelle rztinnen und rzteP-Tabelle (bisherige Kr-Anwendungs-tabelle)

8 PflegepersonalS-Tabelle Sozial- und Erziehungs-dienstZur Einf hrungder neuen Entgelt-gruppen 9a bis cin die allgemeineTabelle siehe Seite Ergebnis bei schwieriger Ausgangslage Bezeichnung Pflegehelferinnen undPflegehelfer umfasst auch Gesundheits- undKrankenpflegehelferinnen und Gesundheits-und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflege-helferinnen und Bezeichnung Pflegerinnen und Pfleger umfasst Gesundheits- und Krankenpflegerin-nen und Gesundheits- und Krankenpfleger,Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnenund Gesundheits- und Kinderkrankenpflegersowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger inallen Fachrichtungen bzw.

9 Gesundheits- und Krankenpflegerinnenund Gesundheits- und Krankenpfleger, dieT tigkeiten von Gesundheits- und Kinder-krankenpflegerinnen und Gesundheits- undKinderkrankenpflegern bzw. von Altenpflege-rinnen und Altenpflegern aus ben, sind als Gesundheits- und Kinderkrankenpflege-rinnen / Gesundheits- und Kinderkrankenpfle-ger bzw. Altenpflegerinnen / Altenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin-nen und Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger, die T tigkeiten von Gesundheits- undKrankenpflegerinnen und Gesundheits- undKrankenpfleger bzw.

10 Von Altenpflegerinnenund Altenpfleger aus ben, sind als Gesund-heits- und Krankenpflegerinnen und Gesund-heits- und Krankenpfleger bzw. Altenpflege-rinnen / Altenpfleger Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die T -tigkeiten von Gesundheits- und Krankenpfle-gerinnen und Gesundheits- und Krankenpfle-ger aus ben, sind als Gesundheits- undKrankenpflegerinnen und Gesundheits- undKrankenpfleger Nach den T tigkeitsmerkmalen f r Pflege-rinnen und Pfleger sind auch Hebammen undEntbindungspfleger sowie OTA / ATA, die dieT tigkeit von Gesundheits und Krankenpfle-gerinnen und Gesundheits- und Krankenpfle-gern oder von Gesundheits- und Kinderkran-kenpflegerinnen und Gesundheits- undKinderkrankenpflegern auszu ben haben, Zu der entsprechenden T tigkeit von Pfle-gehelferinnen und Pflegehelfern mit mindes-tens einj hriger Ausbildung bzw.


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