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Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich …

Durchgeschriebene Fassung des TV D f r den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb nde (TV D-V) vom 7. Februar 2006 in der Fassung der nderungsvereinbarung Nr. 14 vom 30. August 2019 2 Durchgeschriebene Fassung des TV D f r den Bereich Verwaltung (TV D-V) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver-b nde (VKA) sowie den Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft ( ) und dbb beamtenbund und tarifunion. Die Durchgeschriebene Fassung gibt den Stand vom 1. Januar 2020 wieder. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb nde (VKA) Leipziger Stra e 51 10117 Berlin 3 Vorbemerkungen 1. Der TV D Allgemeiner Teil und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenh user (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flugh fen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusam-menhang das Tarifrecht f r den jeweiligen Dienstleistungsbereich.

Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusam-menhang das Tarifrecht für den jeweiligen Dienstleistungsbereich. 2. Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TVöD und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9.

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1 Durchgeschriebene Fassung des TV D f r den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb nde (TV D-V) vom 7. Februar 2006 in der Fassung der nderungsvereinbarung Nr. 14 vom 30. August 2019 2 Durchgeschriebene Fassung des TV D f r den Bereich Verwaltung (TV D-V) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver-b nde (VKA) sowie den Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerk-schaft ( ) und dbb beamtenbund und tarifunion. Die Durchgeschriebene Fassung gibt den Stand vom 1. Januar 2020 wieder. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb nde (VKA) Leipziger Stra e 51 10117 Berlin 3 Vorbemerkungen 1. Der TV D Allgemeiner Teil und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenh user (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flugh fen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusam-menhang das Tarifrecht f r den jeweiligen Dienstleistungsbereich.

2 2. Zur besseren bersicht und Lesbarkeit haben die Tarifvertragsparteien aus dem Allgemeinen Teil des TV D und dem jeweiligen Besonderen Teil entsprechend der Prozessvereinbarung vom 9. Januar 2003 Durchgeschriebene Fassungen f r die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt. 3. Die K ndigung eines unter Nr. 1 genannten Tarifvertrages oder einzelner Rege-lungen davon hat unmittelbare Rechtswirkung auf die entsprechende/n durchge-schriebene/n Fassung /en. 4. Die durchgeschriebenen Fassungen regeln nicht das Verh ltnis der Tarifver-tragsparteien als Normgeber zueinander (Innenverh ltnis). Sie sind nicht die Grundlage f r Tarifverhandlungen oder K ndigungen, denn Allgemeiner Teil und die Besonderen Teile bleiben rechtlich selbstst ndige Tarifvertr ge. Die durch-geschriebenen Fassungen enthalten ausschlie lich Rechtsnormen f r die An-wendungsebene im Au enverh ltnis (Arbeitgeber, Besch ftigte, Gerichte etc.)

3 Jeder durchgeschriebenen Fassung wird eine Legende angef gt, aus der sich die Entsprechungen der Regelungen des jeweiligen Besonderen Teils zu den Bestimmungen des TV D Allgemeiner Teil ergeben. 5. Tarifverhandlungen zur nderung oder Erg nzung des Tarifrechts werden auf der Grundlage der unter Nr. 1 genannten Tarifvertr ge gef hrt. Etwaige nde-rungen oder Erg nzungen ndern auch die durchgeschriebenen Fassungen. 4 Inhaltsverzeichnis1 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung 5 Qualifizierung Abschnitt II Arbeitszeit 6 Regelm ige Arbeitszeit 7 Sonderformen der Arbeit 8 Ausgleich f r Sonderformen der Arbeit 9 Bereitschaftszeiten 10 Arbeitszeitkonto 11 Teilzeitbesch ftigung Abschnitt III Eingruppierung.

4 Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung 13 Eingruppierung in besonderen F llen 14 Vor bergehende bertragung einer h herwertigen T tigkeit 15 Tabellenentgelt 16 Stufen der Entgelttabelle 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen 18 Leistungsentgelt 19 Erschwerniszuschl ge 20 Jahressonderzahlung 21 Bemessungsgrundlage f r die Entgeltfortzahlung 22 Entgelt im Krankheitsfall 23 Besondere Zahlungen 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts 25 Betriebliche Altersversorgung 1 Redaktionell angepasst. 5 Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub 27 Zusatzurlaub 28 Sonderurlaub 29 Arbeitsbefreiung Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverh ltnisses 30 Befristete Arbeitsvertr ge 31 F hrung auf Probe 32 F hrung auf Zeit 33 Beendigung des Arbeitsverh ltnisses ohne K ndigung 34 K ndigung des Arbeitsverh ltnisses 35 Zeugnis Abschnitt VI bergangs- und Schlussvorschriften 36 Anwendung weiterer Tarifvertr ge 37 Ausschlussfrist 38 Begriffsbestimmungen 38a bergangsvorschriften 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit Anhang zu 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern Anhang zu 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)

5 Anlage A Tabellenentgelt Anlage B aufgehoben Anlage C Tabellenentgelt Besch ftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Anlage D Sonderregelungen f r bestimmte Besch ftigte Niederschriftserkl rungen Legende ber die Entsprechungen der TV D-V-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TV D-AT bzw. BT-V. _____ Redaktioneller Hinweis f r die in den Fu noten verwendeten Abk rzungen: AT = Allgemeiner Teil TV D. BT-V = Besonderer Teil Verwaltung. 6 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Regelungen gelten f r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachfolgend Besch ftigte genannt , die in einem Arbeitsverh ltnis zu einem Ar-beitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kom-munalen Arbeitgeberverb nde (VKA) ist, soweit sie nicht unter die Regelungen an-derer durchgeschriebener Fassungen der Besonderen Teile fallen.

6 Protokollerkl rung zu Absatz 1: 1F r Besch ftigte a) im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben, b) im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, c) in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen, d) im forstlichen Au endienst, e) in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben, f) in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstan-baubetrieben, g) als Lehrkr fte, h) als Lehrkr fte an Musikschulen, i) als Schulhausmeister, j) beim Bau und Unterhaltung von Stra en, k) an Theatern und B hnen gilt der TV D-V mit den Sonderregelungen der Anlage D. 2 Die Sonderregelungen sind Bestandteil des TV D-V. (2) Diese Regelungen gelten nicht f r a) Besch ftigte als leitende Angestellte im Sinne des 5 Abs.

7 3 BetrVG, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie Chef rztinnen/Chef rzte, b) Besch ftigte, die ein ber das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinaus-gehendes regelm iges Entgelt erhalten, c) [nicht besetzt], d) Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, f r die der TV-V oder der TV-WW/NW gilt, sowie f r Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in rechtlich selbstst ndigen, dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegenden und dem fachlichen Gel-tungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnenden Betrieben mit 7 in der Regel mehr als 20 zum Betriebsrat wahlberechtigten Arbeitnehmerin-nen/Arbeitnehmern besch ftigt sind und T tigkeiten auszu ben haben, wel-che dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzu-ordnen sind, Protokollerkl rung zu Absatz 2 Buchst.

8 D: 1Im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) sind auch die rechtlich selbstst ndigen Betriebe oder sonderge-setzlichen Verb nde, die kraft Gesetzes dem Landespersonalvertretungsge-setz des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen, von der Geltung des TV D ausgenommen, wenn die Voraussetzungen des 1 Abs. 2 Buchst. d im bri-gen gegeben sind. 2 1 Abs. 3 bleibt unber hrt. e) Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, f r die ein TV-N gilt, sowie f r Arbeitneh-merinnen/Arbeitnehmer in rechtlich selbstst ndigen Nahverkehrsbetrieben, die in der Regel mehr als 50 zum Betriebs- oder Personalrat wahlberech-tigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besch ftigen, f) Besch ftigte, f r die der TV-Fleischuntersuchung gilt, g) Besch ftigte, f r die ein Tarifvertrag f r Waldarbeiter tarifrechtlich oder einzel-arbeitsvertraglich zur Anwendung kommt, sowie die Waldarbeiter im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern, h) Auszubildende, sowie Volont rinnen/Volont re und Praktikantinnen/Prakti-kannten,2 i) Besch ftigte, f r die Eingliederungszusch sse nach den 217 ff.

9 SGB III gew hrt werden, k) Besch ftigte, die Arbeiten nach den 260 ff. SGB III verrichten, l) Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer von Personal-Service-Agenturen, sofern deren Rechtsverh ltnisse durch Tarifvertrag geregelt sind, m) geringf gig Besch ftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, n) k nstlerisches Theaterpersonal, Orchestermusikerinnen/Orchestermusiker sowie technisches Leitungspersonal und technisches Theaterpersonal nach Ma gabe der nachfolgenden Protokollerkl rungen, Protokollerkl rungen zu Absatz 2 Buchst. n: 1. 1 Technisches Leitungspersonal umfasst technische Direktorinnen/ Direktoren, Leiterinnen/Leiter der Ausstattungswerkst tten, des Be-leuchtungswesens, der B hnenplastikerwerkstatt, des Kost mwe-sens/der Kost mabteilung, des Malsaals, der Tontechnik sowie Chef-maskenbildnerinnen/Chefmaskenbildne r.

10 2F r die benannten Funktio-nen kann in den Theatern je k nstlerischer Sparte jeweils nur eine Be-sch ftigte/ein Besch ftigter bestellt werden. 2 Buchstabe h) redaktionell angepasst. 8 2. Unter den TV D fallen B hnenarbeiterinnen/B hnenarbeiter sowie Kos-metikerinnen/Kosmetiker, R stmeisterinnen/R stmeister, Schlosserin-nen/Schlosser, Schneiderinnen/Schneider, Schuhmacherinnen/ Schuh-macher, Tapeziererinnen/Tapezierer, Tischlerinnen/Tischler einschlie -lich jeweils der Meisterinnen/Meister in diesen Berufen, Orchesterwar-tinnen/Orchesterwarte, technische Zeichnerinnen/Zeichner und Waffen-meisterinnen/Waffenmeister. 3. In der Regel unter den TV D fallen Beleuchterinnen/Beleuchter, Be-leuchtungsmeisterinnen/Beleuchtungsme ister, B hnenmeisterinnen/ B hnenmeister, Garderobieren/Garderobiers bzw.


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