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im Digitalfunk der BOS in Hessen

- VORL UFIGE REGELUNG - Betrieblich-taktische Regelungen npol im Digitalfunk der BOS in Hessen Funkbetrieb der nichtpolizeilichen Beh rden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Hessen erstellt durch: Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen f r das Projekt Digitalfunk im Hessischen Ministerium des Innern und f r Sport Version Autor: Gerhard Bayer Hessisches Ministerium des Inneren und f r Sport Tel.: 0611/353-1411 Fax: 0611/353-1426 Email: Dokumentinformationen Sperrvermerk Redaktion Klasse Dateiname Aktuelles Datum Dokument-Status und Freigabe Datum Name Erstellt Gerhard Bayer Revision Im Umlaufverfahren durch Arbeitsgruppe Freigabe Dr.

- VORLÄUFIGE REGELUNG - Betrieblich-taktische Regelungen „npol“ im Digitalfunk der BOS in Hessen Funkbetrieb der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen

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1 - VORL UFIGE REGELUNG - Betrieblich-taktische Regelungen npol im Digitalfunk der BOS in Hessen Funkbetrieb der nichtpolizeilichen Beh rden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Hessen erstellt durch: Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen f r das Projekt Digitalfunk im Hessischen Ministerium des Innern und f r Sport Version Autor: Gerhard Bayer Hessisches Ministerium des Inneren und f r Sport Tel.: 0611/353-1411 Fax: 0611/353-1426 Email: Dokumentinformationen Sperrvermerk Redaktion Klasse Dateiname Aktuelles Datum Dokument-Status und Freigabe Datum Name Erstellt Gerhard Bayer Revision Im Umlaufverfahren durch Arbeitsgruppe Freigabe Dr.

2 Richard Georgi nderungsnachweis Versions-Nr. Status Bearbeiter Datum nderung/Bemerkung Entwurf Bayer Erste Freigabeversion Entwurf Bayer bernahme weiterer Anregungen aus dem LFV, zweite Freigabeversion Entwurf Bayer Abstimmung im DF-Expertengremium npol, dritte Freigabeversion Entwurf Bayer reaktionelle nderungen; Vorbehalt f r Repeater 1B Vorl ufige Regelung Bayer Ausfertigung als vorl ufige Regelung f r die Phase bis zum Wirkbetrieb Erstellt unter Mitwirkung des Expertengremiums der nichtpolizeilichen BOS f r die Einf hrung des Digitalfunks im Landes Hessen . Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen Vorl ufige Fassung Seite 1 Betrieblich-taktische Regelungen f r den Funkbetrieb der nichtpolizeilichen Beh rden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Hessen im Digitalfunk (TETRA) F r die Nutzerkreise wird im Zust ndigkeitsbereich der Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen (LKD) Nachstehendes in Erg nzung der allgemeinen Regelungen der BDBOS unter Bezug auf die Betriebsverantwortung des Landes gem 5 Abs.

3 1 HBKG verbindlich geregelt (der Bereich Katastrophenschutz umfasst hierbei im Sinne des 27 Abs. 4 Satz 2 HBKG auch die Teile des organisationseigenen Katastrophenschutzes, die dem Land ber die sich aus 26 HBKG ergebende Verpflichtung bereitgestellt wird): 1. Grunds tzliches Der Digitalfunk dient zur bertragung von Sprach- und Textnachrichten sowie Daten f r die Aufgabenerledigung als Beh rde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Der Einsatz f r andere Zwecke (nicht dem Aufgabenspektrum zuzuordnende Kommunikation, private Kommunikation) ist nicht zul ssig. Die nachstehenden Festlegungen geben den Stand der Technik wieder und werden bei entsprechenden Ver nderungen angepasst.

4 Vorab eines funktionalen Wirkbetriebes sind w hrend des technischen und/oder taktischen Probebetriebes noch nicht alle Netzfunktionalit ten nutzbar. Dies betrifft insbesondere die parallele Nutzung einer Vielzahl von TMO-Gruppen in einem Leitstellen-bereich und die Verwendung vieler SDS-basierten Funktionen vorab einer voll-funktionalen Anschaltung der Leitstellen an das Digitalfunknetz. Entsprechende funk-betriebliche Weisungen der jeweiligen Leitstelle hinsichtlich der Nutzungsein-schr nkungen sind daher zwingend zu beachten. 2. Funkbetrieb Vorab einer entsprechenden Neufassung der DV 810 gelten die darin beinhalteten Regeln zum Funkbetrieb sinngem.

5 Jeder Teilnehmer am TETRA- Digitalfunk muss mindestens ber eine Sprechfunkausbildung gem FwDV 2 ( Sprechfunkberechtigung ) verf gen und in die Besonderheiten des TETRA-Netzes gegen ber den bisherigen analogen Netzen im jeweiligen Bundesland entsprechend eingewiesen sein (siehe hierzu auch entsprechende bergangsregelungen hinsichtlich einer erh hten Stundenanzahl f r eine Sprechfunkberechtigung mit Analog und Digital-Ausbildungsanteil in der bergangsphase). Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen Vorl ufige Fassung Seite 2 3. Zul ssige Anwendungen und Dienste DMO (Direktmodus) Im DMO ist die Nutzung folgender Anwendungen und Dienste aus betrieblichen bzw.

6 Fernmeldetaktischen Gr nden beschr nkt: Einzelruf ist nicht zul ssig und ist per Programmierung der Endger te im DMO technisch zu verhindern (Kapazit tsproblem bzw. systembedingte Nachteile). Die bermittlung von Textnachrichten ber SDS (Short-Data-Service) ist ausdr cklich nicht als automatisierte zyklische bermittlungen zul ssig, sondern nur manuell initiiert m glich ( bertragung im Sprachband unterbricht Sprachkommunikation). SDS-Fernbedienung/-steuerung (SDS-Remote-Control bzw. SDS(Status)-Triggered-Functions) ist ausschlie lich durch Einsatzleit- und Kommandofahrzeuge sowie IuK-Einheiten des KatS zul ssig. DMO-Repeater im Modus 1A (Einkanal) sind einmal pro Gemeinde (Feuerwehr) bzw.

7 KatS-Zug sowie bei den IuK-Einheiten des KatS und ausschlie lich als MRT auf den Gruppen 301F .. 306F, 201 .. 203 sowie 401K, 402K und 601R, 602R zul ssig. Diese Ger te sind vorrangig in Einsatzleitfahrzeugen zu installieren. (Es ist zu erwarten, dass diese Gruppen im Laufe des Jahres 2012 mit Freigabe eines zus tzlichen Frequenzbereiches nochmals ge ndert werden). Diese Anlagen d rfen weder permanent noch station r betrieben werden. Im Regelbetrieb des Funknetzes ist ein Betrieb auf exponierten Standorten m glichst zu vermeiden. Empfehlungen, wann ein Repeaterbetrieb zweckm ig ist, sollen im Rahmen des Probebetriebes gewonnen werden und werden dann hier erg nzt.

8 Geb udefunkanlagen als DMO-Repeater sind im Modus 1A ausschlie lich auf den Frequenzen / Gruppen 209 und 211, im Modus 1B (Zweikanal) ausschlie lich auf den Frequenz- (Gruppen-) Paaren 209 / 210 und 211 / 212 (bis zur bundesweiten abschlie enden Kl rung ist die Anwendung von Repeatern im Modus 1B ausgesetzt) zul ssig. Die Schaltung der Repeater erfolgt manuell vor Ort bei Bedarf oder automatisiert ber eine Brandmeldeanlage. Ein Dauerbetrieb ist nicht zul ssig. Gateways: - 2m-Analogfunk/DMO: Entsprechende Anlagen sind ausschlie lich in Einsatzleitfahrzeugen und in Fahrzeugen der IuK-Einheiten des KatS zul ssig. Sie sind nur anzuwenden sofern BOS, welche (noch) nicht ber Digitalfunkger te verf gen, in konkrete Einsatzgeschehen eingebunden werden m ssen.

9 Aufgrund betrieblicher und sicherheitstechnischer Nachteile ist der Betrieb nach Ma gabe der jeweiligen Einsatzleitung auf das zwingend notwendige Ma zu beschr nken. - TMO/DMO-Gateway: Aufgrund der G te des Netzausbaus erscheint derzeit ein Einsatz nicht erforderlich. Ein Betrieb bedarf daher der Zustimmung der zust ndigen Leitstelle bzw. einer Festlegung des Fachverantwortlichen IuK (S6). ber die Erfordernis ist zum Zwecke der Pr fung auf Versorgungsl cken an die LBD zu berichten. Eine eventuelle Anwendung als R ckfallebene bei Netzst rungen siehe separates Notbetriebskonzept. Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk Hessen Vorl ufige Fassung Seite 3 - Andere Gatewaykombinationen ( mit anderen als Netzen): Sind grunds tzlich im DMO nicht zul ssig.

10 TMO (Netzmodus) Im TMO ist die Nutzung folgender Anwendungen und Dienste aus betrieblichen bzw. fernmeldetaktischen Gr nden beschr nkt: Telefonie und Zielruf (Vollduplex-Einzelruf) ist nicht zul ssig und ist per Programmierung der Endger te technisch zu verhindern (Kapazit tsproblem) Die bermittlung von Textnachrichten ber SDS (Short-Data-Service) ist ausschlie lich zum Zwecke der bertragung von Einsatzbefehlen, Einsatzinformationen oder Lagemeldungen zul ssig. Dar ber hinaus kann er f r die bermittlung von Standortinformationen im Polling-Verfahren und ausschlie lich f r den Rettungsdienst im Push-Verfahren verwendet werden.


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