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Seite 43 Amtlicher Schulanzeiger f r den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ Nr. 4 2018 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen ..44 - Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen ..44 - Zweite Staatspr fung f r das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2020 nach der Lehramtspr fungsordnung - Zweite Staatspr fungen 2019 f r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtspr fungsordnung II ..45 - Neubesetzung einer Stelle an der Akademie f r Lehrerfortbildung und Personalf hrung Dillingen Personalf hrung (Grundschule, Mittelschule und F rderschule) mit Koordination der Schularten Grundschule und Mittelschule ..47 - Neubesetzung einer Abordnungsstelle an der Akademie f r Lehrerfortbildung und Personalf hrung Dillingen Ern hrung / Hauswirtschaft / Gesundheit / Soziale Berufe ..49 - Stellenbesetzung am Staatsinstitut f r die Ausbildung von Fachlehrern, Abt.

AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen -Rechtsvorschriften Verordnung zur Änderung der Bayerischen Schulordnung und …

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1 Seite 43 Amtlicher Schulanzeiger f r den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ Nr. 4 2018 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen ..44 - Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen ..44 - Zweite Staatspr fung f r das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2020 nach der Lehramtspr fungsordnung - Zweite Staatspr fungen 2019 f r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtspr fungsordnung II ..45 - Neubesetzung einer Stelle an der Akademie f r Lehrerfortbildung und Personalf hrung Dillingen Personalf hrung (Grundschule, Mittelschule und F rderschule) mit Koordination der Schularten Grundschule und Mittelschule ..47 - Neubesetzung einer Abordnungsstelle an der Akademie f r Lehrerfortbildung und Personalf hrung Dillingen Ern hrung / Hauswirtschaft / Gesundheit / Soziale Berufe ..49 - Stellenbesetzung am Staatsinstitut f r die Ausbildung von Fachlehrern, Abt.

2 III, in Ansbach ..51 - Ausschreibungen von Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen ..52 - Fachberatung an Staatlichen Schul mtern ..53 - Fachberatung an F rderschulen ..53 - Lehrkraft f r eine St tz- und F rderklasse des Sonderp dagogischen F rderzentrums Neumarkt ..54 - Wichtige Hinweise f r Bewerberinnen und Bewerber ..54 - Hinweise auf Funktionsstellen anderer Regierungsbezirke ..56 NICHTAMTLICHER TEIL MEDIEN ..56 Den Amtlichen Schulanzeiger der Oberpfalz finden Sie auf den Internet-Seiten der Regierung der Oberpfalz unter: Seite 44 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4 / 2018 AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen - Rechtsvorschriften Verordnung zur nderung der Bayerischen Schulordnung und anderer Schulordnungen KMBek vom 12. Januar 2018 (GVBl. S. 23) KWMBl. Nr. 3 / 2018 S. 82 - Gebundene Ganztagsangebote an Schulen KMBek vom 31.

3 Januar 2018, Az. 868 KWMBl. Nr. 3 / 2018 S. 85 - Gesetz zur nderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und der Ausf hrungsverordnung Schulfi-nanzierungsgesetz KMBek vom 21. Februar 2018 (GVBl. S. 42) KWMBl. Nr. 4 / 2018 S. 105 - Mittagsbetreuung und verl ngerte Mittagsbetreuung an Grund- und F rderschulen KMBek vom 7. M rz 2018, Az. KWMBl. Nr. 4 / 2018 S. 134 Zweite Staatspr fung f r das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2020 nach der Lehramtspr fungsordnung II KMBek vom 23. Februar 2018, Az.: 455 1. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2018 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung f r das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt ge ndert durch Verordnung vom 19.

4 Juni 2017 (GVBl. S. 382), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatspr fung f r das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2020 nach der Ordnung der Zweiten Staatspr fung f r ein Lehramt an ffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt ge ndert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl . S. 268), teil. Die Pr fungszeitr ume und -orte f r die einzelnen Pr fungsteile werden wie folgt festgelegt: - Die 1. und 2. Pr fungslehrprobe in der Zeit von Montag, 18. Juni 2018 bis Freitag, 20. Juli 2018 und von Montag, 15. Oktober 2018 bis Freitag, 15. Februar 2019 an den Seminarschulen, - die 3. Pr fungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 29. April 2019 bis Freitag, 19. Juli 2019 an den Einsatzschulen, - die Kolloquien in der Zeit von Montag, 23.

5 September 2019 bis Freitag, 25. Oktober 2019, - die m ndlichen Pr fungen in der Zeit von Montag, 23. September 2019 bis Freitag, 25. Oktober 2019. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beach-ten. 2. Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2018 begonnen und eine Erste Staatspr fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatspr fung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr fung f r das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (m ndliche Pr fung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Pr fungsamt f r das Lehramt an beruflichen Schulen bei der f r den 1.

6 Ausbildungsabschnitt zust ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr fung in einem Erweiterungsfach mit al-len erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Pr fungszeugnis) unaufgefordert und unverz glich mitzuteilen. Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4 / 2018 Seite 45 3. An der Zweiten Staatspr fung Februar 2020 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatspr -fung Februar 2019 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Pr fung ( 10 Abs. 1 LPO II) f r ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Pr fungslehrproben in der Zeit von Montag, 29. April 2019 bis Freitag, 19. Juli 2019 ab. F r die brigen Pr fungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungspr fung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Pr fungsteilnehmerin / der Pr fungsteilnehmer das Thema hierf r bis 15.

7 Februar 2019 beim zust ndigen Staatlichen Studienseminar einzuho-len. 4. Zur Zweiten Staatspr fung Februar 2020 k nnen auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Pr fung erstmals Februar 2019 abgelegt und bestanden haben und die Pr fung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 11 LPO II). Voraussetzung f r die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatspr fung Februar 2019 be-standen haben, sich bis sp testens 18. Februar 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatspr fung schriftlich anmelden. Der Meldung sind beizuf gen: - eine Erkl rung ber die T tigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatspr fung, - gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zus tzlich entsprechender Nachweis), - gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin / der Bewerber zur F hrung eines akademischen Grades berech-tigt ist, - eine Erkl rung der Bewerberin / des Bewerbers, dass f r sie / ihn kein Betreuer im Sinn des 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer / seiner Angele-genheiten bestellt ist.

8 Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr fung ist an das Bayerische Staatsministerium f r Bildung und Kultus, Wissen-schaft und Kunst zu richten. Kandidaten, die die Pr fung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatspr fung zu den unter I. ge-nannten Terminen (Kolloquium und m ndliche Pr fung) und in der Zeit vom 29. April bis 19. Juli 2019 (Pr fungslehrproben) ab. In begr ndeten F llen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Pr fungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Pr fungsteile auch au erhalb der genannten Pr fungszeitr ume abgelegt werden. Stefan Graf Ministerialdirigent Zweite Staatspr fungen 2019 f r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtspr fungsordnung II KMBek vom 27. Februar 2018, Az. 281 Das Bayerische Staatsministerium f r Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst h lt Zweite Staatspr fungen f r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2019 nach der Ordnung der Zweiten Staatspr fung f r ein Lehramt an f-fentlichen Schulen (Lehramtspr fungsordnung II - LPO II) vom 28.

9 Oktober 2004 (GVBl. , BayRS 2038-3-4-8-11-K) in der jeweils geltenden Fassung f r diejenigen Lehramtsanw rter ab, die im September 2017 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatspr fung oder eine Erste Lehramtspr fung f r das Lehramt an Hauptschulen bzw. Mittelschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Pr fung abgelegt haben, die Zweite Staatspr fung f r das Lehramt an Mittelschulen ab. Ferner sind zu den Zweiten Staatspr fungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verl ngerung oder Verk rzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Pr fungen zugewiesen sind sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Pr fung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Zu den Zweiten Staatspr fungen k nnen auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Pr fun-gen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

10 Seite 46 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4 / 2018 Hierzu wird bekannt gegeben: 1. Die Pr fungen werden nach der Lehramtspr fungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Pr fungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgew hlten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durch- gef hrt. Die m ndlichen Pr fungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, M nchen, F rth, Regensburg und W rz- burg statt. 2. Die Einzelpr fungen werden wie folgt abgelegt: Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 7. Juni 2019, Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Pr fungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gew hrleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe einger umt wird. das Kolloquium in der Zeit vom 18.


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