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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der ...

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung -onkologische Erkrankungen- Antragsverfahren Leistungen werden nur auf Antrag erbracht! Es stehen folgende Antragsvordrucke zur Verf gung Antrag auf Leistungen zur Teilhabe f r Versicherte (G100 + G110). Antrag auf Leistungen f r nichtversicherte Angeh rige (Ehegatten und Kinder). (G200). G250 AHB-Antrag Leistungen wegen onkologischer Erkrankungen durch die Rentenversicherung Leistungen mit onkologischer Indikation sind grunds tzlich m glich nach 31 SGB VI. 15 SGB VI (onkologische Nachsorgeleistungen). Leistungen nach 15 SGB VI. Diese werden dann erbracht, wenn die Erwerbsf higkeit wiederhergestellt werden kann ( 10 SGB VI). die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach 11 SGB VI erf llt sind. Leistungen nach 15 SGB VI. keine Ausschlussgr nde vorliegen Altersrentenantrag oder Bezug einer Altersrente oder Leistung, die bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird Beamter oder beamten hnliches Dienstverh ltnis innerhalb von vier Jahren nur, wenn dringende medizinische Gr nde vorliegen Onkologische Nachsorgeleistungen k nnen nur aufgrund gemeinsamer Richtlinien der RV- Tr ger erbracht werden werden auch f r Rentner (Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner) erbracht sowie f r deren Angeh rige (Ehegatten und Kinder)

Leistungen wegen onkologischer Erkrankungen durch die Rentenversicherung Leistungen mit onkologischer Indikation sind grundsätzlich möglich nach

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1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung -onkologische Erkrankungen- Antragsverfahren Leistungen werden nur auf Antrag erbracht! Es stehen folgende Antragsvordrucke zur Verf gung Antrag auf Leistungen zur Teilhabe f r Versicherte (G100 + G110). Antrag auf Leistungen f r nichtversicherte Angeh rige (Ehegatten und Kinder). (G200). G250 AHB-Antrag Leistungen wegen onkologischer Erkrankungen durch die Rentenversicherung Leistungen mit onkologischer Indikation sind grunds tzlich m glich nach 31 SGB VI. 15 SGB VI (onkologische Nachsorgeleistungen). Leistungen nach 15 SGB VI. Diese werden dann erbracht, wenn die Erwerbsf higkeit wiederhergestellt werden kann ( 10 SGB VI). die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach 11 SGB VI erf llt sind. Leistungen nach 15 SGB VI. keine Ausschlussgr nde vorliegen Altersrentenantrag oder Bezug einer Altersrente oder Leistung, die bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird Beamter oder beamten hnliches Dienstverh ltnis innerhalb von vier Jahren nur, wenn dringende medizinische Gr nde vorliegen Onkologische Nachsorgeleistungen k nnen nur aufgrund gemeinsamer Richtlinien der RV- Tr ger erbracht werden werden auch f r Rentner (Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner) erbracht sowie f r deren Angeh rige (Ehegatten und Kinder).

2 Anspr che aus eigener Versicherung gehen Anspr chen aus der Versicherung des Ehegatten oder eines Elternteils vor Onkologische Nachsorgeleistungen Leistungen werden nur innerhalb eines Jahres nach dem Ende der Prim rbehandlung erbracht Ausnahme: bis zu zwei Jahre bei erheb- lichen Funktionsst rungen medizinische (pers nliche) Voraussetzungen positive Beeinflussung ausreichend versicherungsrechtliche Voraussetzungen kein Ausschlussgrund ( Beamter). Abgrenzung 15 SGB VI - 31 SGB VI. Leistungen nach Erwerbsf higkeit ist 15 SGB VI wiederherzustellen Positive Beeinflussung Nachsorge- der k rperlichen, Leistungen seelischen und sozialen Behinderung Abgrenzung 15 SGB VI - 31 SGB VI. Onkologische Nachsorgeleistungen werden nicht erbracht, wenn die Voraussetzungen f r Leistungen nach 15 SGB VI. erf llt sind Zust ndigkeitsabgrenzung Rentenversicherung - Krankenversicherung F r Leistungen nach 15 SGB VI ist vorrangig der RV-Tr ger 1.

3 Zust ndig, wenn die Voraussetzungen in der RV erf llt sind ( 40 Abs. 4 SGB V). F r Leistungen nach 31 SGB VI besteht eine 2. gleichrangige Zust ndigkeit zwischen RV und KV, d. h. zust ndig ist der erstangegangene Tr ger F r Versicherte, die weder die Voraussetzungen nach 15 oder 3. 31 SGB VI erf llen, ist die KV zust ndig 4. Besonderheiten bei AHB beachten . Besonderheiten bei AHB- Leistungen Zust ndig ist ein Regionaltr ger der in Bayern + Mitgliedschaft bei der AOK, IKK, BKK oder LKK. RV-Tr ger ist bei onkologischen Erkrankungen nicht mehr zust ndig, wenn der Patient bei der Antragstellung das 67. Lebensjahr bereits vollendet hat die Bund Es gilt das AHB-Verfahren der Bund Verfahrensablauf 14 SGB IX. Zust ndigkeitspr fung innerhalb von zwei Wochen bei Unzust ndigkeit unverz gliche Abgabe Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. zwei Wochen nach Eingang eines notwendigen Gutachtens Verfahrensablauf 14 SGB IX.

4 Zust ndigkeitspr fung innerhalb von zwei Wochen bei Unzust ndigkeit unverz gliche Abgabe Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. zwei Wochen nach Eingang eines notwendigen Gutachtens Verfahrensablauf 14 SGB IX. Zust ndigkeitspr fung innerhalb von zwei Wochen bei Unzust ndigkeit unverz gliche Abgabe Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. zwei Wochen nach Eingang eines notwendigen Gutachtens Wenn keine Entscheidung erfolgt, kann Versicherter Frist setzen und Leistung selbst beschaffen Auswahl der Klinik Der RV-Tr ger bestimmt nach pflichtgem en Ermessen und unter Ber cksichtigung der Grunds tze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Ort, Dauer und Umfang der Leistung Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten berechtigten W nschen ist zu entsprechen ! wird dem Wunsch nicht entsprochen Bes c heid Begr ndung im Bescheid erforderlich!

5 Erg nzende Leistungen ( 28 SGB VI). Haushalts- hilfe Reha- Reise- Sport kosten Leistungen zur Teilhabe SV- bergangs- Beitr ge geld bergangsgeld Anspruch auf bergangsgeld hat, wer unmittelbar vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunf higkeit als Arbeitnehmer Beitr ge entrichtet hat als Selbstst ndiger Beitr ge entrichtet hat Krankengeld, das aus einem Arbeitsentgelt berechnet wurde, bezogen hat Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen hat Keinen Anspruch haben Angeh rige sowie Rentner, sofern nicht neben der Rente eine versicherte Besch ftigung ausge bt wurde. Stufenweise Wiedereingliederung Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunf hige Rehabilitanden m glichst nahtlos schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranf hren. Leistung zur medizinischen Reha Arbeitsplatz Haushaltshilfe - Anspruch Weiterf hrung des Haushalts nicht m glich eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterf hren im Haushalt lebt ein Kind das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12.

6 Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist Haushaltshilfe - Leistungen Die Haushaltshilfe kann ausgef hrt werden: durch eine selbstbeschaffte Ersatzkraft durch eine Ersatzkraft eines karitativen Verbandes durch anderweitige Unterbringung des Kindes im Einzelfall auch durch Mitnahme des Kindes Mitnahme des Kindes an den Reha-Ort Mitnahme nur, wenn 1. Anspruch auf Haushaltshilfe gegeben ist 2. Unterbringung und Betreuung des Kindes durch Reha-Einrichtung sichergestellt ist 3. keine Nachteile f r den Reha-Erfolg entstehen Mitnahme des Kindes an den Reha-Ort Probleme Nur wenige Kliniken sind in der Lage, eine altersgem e Kinderbetreuung anzubieten. Bei schulpflichtigen Kindern kann nur in wenigen Kliniken ein geeigneter Schulunterricht angeboten werden. Mitnahme aus therapeutischen Gr nden Ist im Einzelfall ein Anspruch auf Haushaltshilfe nicht gegeben, die Mitnahme eines Kindes (mehrerer Kinder) aber therapiebedingt notwendig, so ist dies ggf.

7 Vom behandelnden Arzt entsprechend zu bescheinigen. Familienorientierte Rehabilitation Eine "Familienorientierte Rehabilitation ". kommt f r Kinder in Betracht, die an schwersten chronischen Erkrankungen leiden, insbesondere Krebserkrankungen. Dabei muss die Krankheit des Kindes die Alltagsaktivit ten der Familie erheblich beeintr chtigen. Zuzahlung Wer muss zuzahlen? Eine Zuzahlung hat zu leisten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat eine station re Leistung erh lt Die H he betr gt 10 Euro t glich f r maximal 42 Tage je Kalenderjahr;. Bei AHB maximal 14 Tage Befreiung von der Zuzahlung Keine Zuzahlung muss geleistet werden, wenn Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in (ganzt gig). ambulanter Form durchgef hrt werden Leistungen f r Kinder erbracht werden bergangsgeld bezogen wird Die Befreiung erfolgt in diesen F llen von Amts wegen. Auf Antrag wird befreit, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden bzw.

8 Kein Einkommen bezogen wird. Anrechnung bereits geleisteter Zuzahlung Alle Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres f r Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsleistungen sind anrechenbar. Beispiel Krankenhausaufenthalt: (8 Tage). Station re Leistung zur medizinischen Rehabilitation (Anschlussrehabilitation) : (29 Tage). Zuzahlung f r die Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation h chstens 14 Tage = Anrechnung bereits geleisteter Zuzahlung an die Krankenkasse ! 14 Tage ( ) 8 Tage( ) ) = 6 Tage Zuzahlung an den RV-Tr ger vom Beispiel Krankenhausaufenthalt f r 5 Tage; eine Zuzahlung hierf r an die KV ist wegen berschreitens der Belastungsgrenze nicht mehr zu leisten. Nachfolgend AHB durch die Rentenversicherung Obwohl f r die Krankenhausbehandlung keine Zuzahlung geleistet wurde sind vom Versicherten f r die AHB nur neun Tage zuzuzahlen. Eine vollst ndige Befreiung wegen berschreitens der Belastungsgrenze in der KV kann mangels gesetzlicher Vorschriften jedoch nicht erfolgen.

9 Reisekosten Gep cktransport Fahr-/ Transportkosten bernachtungskosten Familienheimfahrten /. Besuchsfahrten Verpflegungskosten Fahr- und Transportkosten ffentliche Verkehrsmittel f r die Fahrkosten wird der Betrag zugrunde gelegt, der sich f r die niedrigste Klasse des zweckm igsten ffentlichen Verkehrsmittels unter Ausnutzung m glicher Fahrpreisverg nstigungen ergeben w rde Krankentransport/ Taxifahrt nur, wenn aufgrund Art und Schwere der Behinderung erforderlich rztliches Attest notwendig Privater Pkw Wegestreckenentsch digung in H he von 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, maximal 130 Euro Beispiel An- und Abreisereise mit privatem Pkw. F r die Anreise ist eine Begleitperson medizinisch notwendig; die Abreise kann ohne Begleitung erfolgen. Die einfach Fahrstrecke betr gt 400 km. F r die An- und Abreise werden Fahrkosten wie folgt erstattet: 400 km x 0,20 EUR x 2 = 160 EUR, maximal jedoch 130 EUR.

10 Da f r die Anreise jedoch eine Begleitung erforderlich war, sind hier zus tzlich Fahrkosten zu erstatten: 400 km x 0,20 EUR = 80 EUR. Eine Begrenzung entf llt, da die Reisekosten f r die Begleitperson allein 130 EUR nicht bersteigen. Beispiel Anreise erfolgt mit privatem Pkw. D. Versicherte l sst sich vom Ehegatten mit dem Pkw zur Klinik fahren, eine medizinische Notwendigkeit hierf r besteht jedoch nicht. Die einfache Fahrstrecke betr gt 350 km. Die R ckfahrt erfolgt mit der Bahn 2. Klasse; die Kosten f r die Fahrkarte betragen 73 EUR. F r die Anreise werden Fahrkosten wie folgt erstattet: 350 km x 0,20 EUR = 70 EUR. F r die R ckreise wird die Fahrkarte in H he von 73. EUR voll erstattet; eine Begrenzung entf llt, da die Reisekosten f r die Pkw-Benutzung allein 130 EUR. nicht bersteigen. Gep ckbef rderungskosten Kosten f r bis zu zwei Gep ckst cke Kosten in H he von je 16,80 EUR, Seetransport zzgl.


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