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Leitfaden für Erstsemester - uni-bonn.de

Leitfaden f r Erstsemester 1 Seite 1 Stand: September 2013 Sabine Beck Fachstudienberatung Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man's einmal getrunken, kann man's nicht mehr lassen. " (Johann Wolfgang von Goethe) Liebe Studentinnen, liebe Studenten, der Start in das Studienleben geht mit zahlreichen Ver nderungen einher. Auch die juristische Arbeitsweise wird den meisten von Ihnen fremd sein und Sie vor neue Herausf orderungen st ellen. W hrend in der Schule regelm ig Gelerntes reproduziert wurde, wird von Ihnen nun die bertragung von abstrakt Gelerntem auf eine bisher unbekannte Fragestellung bzw. Fallbearbeitung erwartet. Konkr et hei t dies, dass Ihre Arbeit als Jurastudentin und Jurastudent darin bestehen wird, rechtliche Konflikte zweier (oder mehrerer) streitender Parteien mit Hilfe des Rechts zu l sen.

Der besondere Teil regelt die einzelnen Schuldverhältnisse (z.B. Kaufvertrag, Miete, Pacht) und die gesetzlichen Schuldverhältnisse (Delikts- und Bereicherungsrecht). • Drittes Buch: Sachenrecht, §§ 854-1296 BGB. Inhalt des Sachenrechts sind die …

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1 Leitfaden f r Erstsemester 1 Seite 1 Stand: September 2013 Sabine Beck Fachstudienberatung Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man's einmal getrunken, kann man's nicht mehr lassen. " (Johann Wolfgang von Goethe) Liebe Studentinnen, liebe Studenten, der Start in das Studienleben geht mit zahlreichen Ver nderungen einher. Auch die juristische Arbeitsweise wird den meisten von Ihnen fremd sein und Sie vor neue Herausf orderungen st ellen. W hrend in der Schule regelm ig Gelerntes reproduziert wurde, wird von Ihnen nun die bertragung von abstrakt Gelerntem auf eine bisher unbekannte Fragestellung bzw. Fallbearbeitung erwartet. Konkr et hei t dies, dass Ihre Arbeit als Jurastudentin und Jurastudent darin bestehen wird, rechtliche Konflikte zweier (oder mehrerer) streitender Parteien mit Hilfe des Rechts zu l sen.

2 Hierzu m ssen Sie komplexe Sachverhalte erfassen und st rukturieren k nnen und anhand von oftmals kompliz ierten rechtlichen Regelungen pr fen. Welche formalen und inhaltlichen Kriterien bei einer solchen Pr fung zu beachten sind und welcher Techniken Sie sich hierf r bedienen sollt en, erfahren Sie in einer Vielzahl von Veranstaltungen, allen voran in den Arbeitsgemeinschaften. Die erfolgreiche rechtliche W rdigung eines Falls erfordert die F higkeit, Komplexit t bew ltigen und mit umfangreichen Texten umgehen zu k nnen. Mit Blick auf einen erfolgreichen Studienstart ist es Ziel des Leitfadens, Ihnen einen ersten berblick ber die ju ristische Arbeitsweise zu verschaffen, Sie mit den grundlegenden Regeln und Techniken der ju ristischen Arbeitsweise zu vertrauen und Ihnen direkt zu Beginn des Studiums eine erst e eigene Kompetenz im Bereich des rechtswisse nschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

3 Ihre Sabine Beck Fachstudienberatung Bonn, September 2013 Bei Fragen zu Ihrem Studienverlauf k nnen Sie sich gerne an uns: 0228/ 73 60097 Leitfaden f r Erstsemester 2 Seite 2 Stand: September 2013 Sabine Beck Fachstudienberatung I) Erschlie en Sie sich Struktur und Aufbau der wichtigsten Gesetze Entgegen der landl ufigen Auffassung bedeutet das Jurastudium deutlich mehr als nur blo es Auswendiglernen . Methodik und Systemverst ndnis sind klausurentscheidende F higkeiten und nicht (allein) die Einzelkenntnis in den einzelnen Rechtsgebieten. Daher unse r Tipp: Verschaffen Sie sich einen berblick ber die Gesetzessystematik! Er gibt Ihnen Orientierung innerhalb des Gese tzes und erleichtert das Suchen und Finden von Rechtsnormen und damit die Klausurbearbeitung.

4 Das Gesetz ist Ihr Verb ndeter! Begreifen Sie das Gese tz als Ihr Arbeitsinstrument und die einzelnen Gese tze als Werkzeugk sten , aus deren Elementen Sie si ch zur Falll sung bedienen k nnen. 1) Der Aufbau des B rg erlichen Gesetzbuches (BGB) Das BGB ist in insg esa mt 5 B cher unterteilt: Erstes Buch: Allgemeiner Teil, 1-240 BGB Der Allgemeine Teil des BGB enth lt die f r alle Rechtsgebiete des Zivilrechts g lti gen Regeln, soweit keine Sonderregeln eingreifen. Es werden Rechtsg runds tze f r alle Rechtsgebiete aufgestellt. Es finden sich dort z. B. Regelungen ber die Rechts- und Gesch ftsf higkeit, die Stellvertretung und Bevollm chtigung sowie die Verj hrung. Zweites Buch: Das Recht der Schuldverh ltnisse, 241-853 BGB Im zweiten Buch ("Schuldrecht") finden sich Regelungen ber Rechtsbeziehungen zwischen Personen, die durch Rechtsgesch ft oder kraft Gesetzes begr ndet sind.

5 Das Schuldrecht unterteilt sich nochmals in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Der allgemeine Teil enth lt Regelungen, die f r alle Schuldverh ltnisse gelten. Der besondere Teil regelt die einzelnen Schuldverh ltnisse ( kaufvertrag , Miete, Pacht) und die gesetzlichen Schuldverh ltnisse (Delikts- und Bereicherungsrecht). Drittes Buch: Sachenrecht, 854-1296 BGB Inhalt des Sachenrechts sind die dinglichen Rechte. Geregelt werden die unmitt elbaren Rechtsbeziehungen einer Person zu Sachen (die Zuordnung des Eigentums an beweglichen Sachen und Grundst cken sowie die Eigentums- beschr nkungen durch Belastungen (z. B. Hypothek und Pfandrecht)) Viertes Buch: Familienrecht, 1297-1921 BGB Geregelt werden die rechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen.

6 F nftes Buch: Erbrecht, 1922-2385 BGB Das f nfte Buch regelt die Rechtsnachfolge einer Person in das Verm gen eines Verstorbenen. Leitfaden f r Erstsemester 3 Seite 3 Stand: September 2013 Sabine Beck Fachstudienberatung Verg egenw rtigen Sie sich das Verh ltnis des Allgemeinen Teils zu dem Besonderen Teil des BGB! Es gilt das Klammerpri nzip! Unter Klammerprinzip ist die Eigenart des BGB zu verstehen, allgemeine Regelungen den Besonderen voranzustellen ( vor die Klammer zu ziehen). So gelten beispielsweise alle Vorschriften des Allgemeinen Teils (AT/ Buch 1) auch f r alle brigen B cher des BGB, soweit sie nicht durch spezielle Normen verdr ngt werden. Regelungen, die si ch nicht im Allgemeinen Teil befinden, gelten dementsprechend nur innerhalb des systematischen Zusa mmenhangs, in dem man sie findet.

7 Beachte: Die allgemeinen Regelungen verlieren ihre Geltung, wenn eine sp eziellere Vorschrift einschl gig ist -> lex specialis derogat legi generalis (das sp ezielle verdr ngt das allgemeine Gese tz). Das Klammerprinzip zeigt sich auch innerhalb der einzelnen B cher. Besonders deutlich kommt dies im Schuldrecht zum Ausdruck, wo beispielsweise in Abschnitt 8 ( 433 ff. ) Einzelne Schuldverh ltnisse geregelt werden; man spricht deshalb hier von Schuldrecht- Besonderer Teil , im Gegensatz zum Allgemeinen Schuldrecht, das die ersten sieben Abschnitte umfasst ( 241 432). 2) Aufbau des StGB Die wichtigsten strafrechtlichen Normen finden sich im Strafgese tzbuch (StGB). Daneben gibt es weitere strafrechtliche Spezialgese tze, die als "strafrechtliche Nebengesetze" bezeichnet werden ( 29, 30 BtMG (Bet ubungsmittelgeset z), 21 StVG (Stra enverkehrsgese tz) Fahren ohne Fahrerlaubnis).

8 Vom Strafrecht zu unterscheiden ist das so genannte Ordnungswidrigkeitenrecht, das eine so genannte Geldbu e vorsieht, die nicht mit der Geldstrafe verwechse lt werden darf. Das StGB besteht aus einem Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil: Der Allgemeine Teil enth lt Bestimmungen, die grunds tzlich f r alle Straftaten g ltig sind, und gilt f r alle strafrechtlichen Normen, also auch f r die, welche sich in den strafrechtlichen Nebengeset zen finden. Der Allgemeine Teil unterteilt sich seinerseits in 5 Abschnitt e: - der Erste Abschnitt enth lt Bestimmungen das Strafgese tz, den Geltungsbereich des Deutschen Strafrechts und Begriffsbestimmungen Leitfaden f r Erstsemester 4 Seite 4 Stand: September 2013 Sabine Beck Fachstudienberatung - der Zweite Abschnitt enth lt allgemeine Vorschriften zu den Vorausse tzungen und Einschr nkungen der Strafbarkeit ( Versuch, Beteiligung, Irrtum sowie Rechtfertigungs- , Schuld- und Strafausschlie ungsgr nde) - der Dritte Abschnitt ist den Rechtsfolgen der Straftat gewidmet (Freiheits- und Geldstrafe sowie sonstige Sanktionen)

9 - der Vierte Abschnitt beinhaltet erg nzende Vorschriften zum Strafantrag, zum Strafverlangen und zur Erm chtigung - der F nfte Abschnitt regelt die Verj hrung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung Der Besondere Teil enth lt - nach ihrer Schutzrichtung in Gruppen geordnet - die abstrakte Beschreibung und Abgrenzung der einzelnen Verbrechen und Vergehen mit den einzelnen Deliktstatbest nde und den spezifischen Rechtsfolgeanordnungen. 3) Aufbau des GG Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen gew hrleistet. Das Grundgese tz (GG) ist die Verfassung f r die Bundesrepublik Deutschland und beinhaltet neben den Grundrechten die tragenden staatlichen Leitgedanken und Systementscheidungen. Das GG steht im Rang ber allen anderen deutschen Rechtsnormen.

10 Normen des Grundgese tzes werden als Artikel (Art.) zitiert, nicht als Paragraph ( )! Das Grundgesetz untergliedert sich in: Pr ambel Grundrechtskatalog GG (Thema des zweiten Semester) Normen zur Staatsorganisation GG (das Thema des ersten Semesters) Regelungen zum Verteidigungsfall GG bergangs- und Schlussbestimmungen GG II) Normen richtig lesen Die ju ristische Arbeit erfordert ein hohes Ma an Text- und Strukturverst ndnis. Dazu geh rt vor allem, das genaue, sinnentnehmende Lesen der Gesetzesnormen (nicht deren Auswendiglernen!). F r eine gelungene Klausurbearbeitung geht es in der Regel darum, die richtige Rechtsnorm zu finden, sie zu verstehen, den konkr eten Sachverhalt bzw. einzelne Handlungsabschnitte des Sachverhalts auf die gefundene Rechtsnorm abzulichten und sodann dort, wo juristische Probleme auftreten, auszulegen.


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