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Merkblatt für Arbeitslose - Merkblatt 1

13:20:58 Merkblatt1 Agentur f r Arbeit Musterstadthausen Merkblatt f rArbeitslose Ihre Rechte Ihre Pflichten 3 Ihre Agentur f r Arbeit h lt eine F lle von Infor-mationen f r Sie bereit. Am Ende dieses Merkblattes finden Sie eine bersicht ber weitere bei Ihrer Agentur f r Arbeit erh ltliche Merk- und Faltbl tter. ber erg nzende Informations m glichkeiten, insbesondere Informationsveranstaltun gen und computergest tzte Medien, die Sie dort nut zen k nnen, kl rt Sie Ihre Agentur f r Arbeit auf Wunsch gerne auf. LINKIn den Internet-Centern der Agenturen f r Arbeit oder von jedem anderen Internetanschluss aus k nnen Sie unter unser umfassendes Online-Angebot von eServices sowie ein interessantes Informationsangebot aus allen Aufgaben bereichen der Bundesagentur f r Arbeit Job- und Serviceportal bietet zudem diverse interaktive Angebote f r B rge rinnen und B rger. Es besteht die M glichkeit online Arbeitslosengeld zu beantragen, sich arbeitsuchend zu melden, Ihr Bewerberprofil selbst einzugeben und zu ndern und nach einer neuen Stelle zu suchen.

Abschnitt 1. • Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gezahlt, an dem Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden. Suchen Sie also im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden. • Um Beschäftigungslosigkeit nicht eintreten zu lassen

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1 13:20:58 Merkblatt1 Agentur f r Arbeit Musterstadthausen Merkblatt f rArbeitslose Ihre Rechte Ihre Pflichten 3 Ihre Agentur f r Arbeit h lt eine F lle von Infor-mationen f r Sie bereit. Am Ende dieses Merkblattes finden Sie eine bersicht ber weitere bei Ihrer Agentur f r Arbeit erh ltliche Merk- und Faltbl tter. ber erg nzende Informations m glichkeiten, insbesondere Informationsveranstaltun gen und computergest tzte Medien, die Sie dort nut zen k nnen, kl rt Sie Ihre Agentur f r Arbeit auf Wunsch gerne auf. LINKIn den Internet-Centern der Agenturen f r Arbeit oder von jedem anderen Internetanschluss aus k nnen Sie unter unser umfassendes Online-Angebot von eServices sowie ein interessantes Informationsangebot aus allen Aufgaben bereichen der Bundesagentur f r Arbeit Job- und Serviceportal bietet zudem diverse interaktive Angebote f r B rge rinnen und B rger. Es besteht die M glichkeit online Arbeitslosengeld zu beantragen, sich arbeitsuchend zu melden, Ihr Bewerberprofil selbst einzugeben und zu ndern und nach einer neuen Stelle zu suchen.

2 F r die Beantragung von Leistungen oder der Mitteilung von nderungen stehen Ihnen eServices als per s nlicher Bereich zur Verf gung. Hier k nnen Sie nach Registrierung au erdem an Sie ausgezahlte Leistungen einsehen und die weiterhin anwachsende Funktionsvielfalt nutzen. Separat zum Angebot von eServices bieten wir Ihnen die Anmeldung in der JOBB RSE an, in der Sie schnell und einfach eine ei gene Bewerbungsmappe erstellen k nnen, die f r alle Stellenangebote und Initiativ bewerbungen geeignet ist. 4 Sie k nnen auch online mit Ihrer Be treue rin/ Ih rem Be treuer zusammen arbei ten. Daf r e rha lten Sie einen Zug ri ff auf Ihre in der Agentur f r Arbeit gespeicherten Bewe rbe rp rofi le und Vermi ttlungsvorsch l ge und k n nen sich direkt auf die vorgeschlagenen Ste llenange bote bewerben. Mit Hilfe der Postfach funk tion k nnen Sie auch direk te F ragen an Ihre Be treue rin/ Ih ren Be treuer ste llen. Wenden Sie sich bitte an das Service Cen ter bzw.

3 Den Empfang in Ihrer Agentur f r Arbei t, wenn Sie weite re In fo rmationen ber das Verfah ren und die Vortei le e rha lten m rlich finden Sie auf auch weite re um fang reiche Dienstleis tungen und Info r e rha lten wertvo lle Tipps zu den Themen Ausbil dung, Beru fs- und Studienwahl, Wei te rbi ldung, wichti ge In fo rmationen ber Geld leis tungen sowie ein um fang reiches Serviceangebot von A bis Z. 5 VorwortVorwortDieses Merkblatt informiert Sie ber Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten nach dem Dritten Buch Sozialge setzbuch (SGB III), wenn Sie Arbeitslosengeld bean-tragt haben bzw. bereits beziehen. Es soll Sie auch dabei unterst tzen, die Antragsformulare schnell und korrekt auszuf llen und die erbetenen Angaben im er forderlichen Umfang zu Merkblatt informiert Sie ber Ihre Pflichten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit (Eigen bem hungen und Verf gbarkeit), die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die Sie er f llen m ssen, um Arbeitslosengeld erhalten zu k n nen, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die H he des Arbeitslosengeldes, das Arbeitslosengeld w hrend einer beruflichen Wei terbildung, Ihre Mitwirkungs- und enth lt auch wichtige Informationen f r den Fall, dass Sie keine Leistungen beantragen m chten oder erhalten k nnen.

4 Besondere Abschnitte behandeln die Sozialversiche rung der Leistungsbezieherinnen/Leistungsbezieher und den Datenschutz. Ein abschnitt ber weitere Hilfen enth lt erg nzende Hinweise auf andere Leistungen der Bundesagentur f r Arbeit und Leistungen anderer Tr ger. Dort finden Sie auch Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung f r Arbeitsuchende (Arbeitslo-sengeld II/Sozialgeld), auf die ein Anspruch bestehen kann, wenn Arbeitslosengeld nicht, vor bergehend nicht oder nicht in ausreichender H he gezahlt Merkblatt SGB II Grundsicherung f r Arbeit-suchende Arbeitslosengeld II/Sozialgeld k nnen Sie bei dem f r Sie zust ndigen Jobcenter erhalten. BITTE BEACHTEN SIED ieses Merkblatt ist eine Informationsbro sch re, die j hrlich aktualisiert wird. Sie dient Ihrer allgemeinen Information und kann nicht alle Bestimmungen ersch pfend dar Sie sich bitte an das Service Center oder den Empfang in Ihrer Agentur f r Arbeit, wenn Sie weitere Fragen haben oder Unklar heiten beseitigen m erreichen Sie Ihre Agentur f r Arbeit montags freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr ber die geb hrenfreie Service-rufnummer 0800 4 5555 Aktualit tsstand dieses Merkblattes ist auf der R ckseite der Brosch re Wichtigste vorweg:12 Punkte, die Sie sich merken sollten!

5 Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsver h ltnisses sind Sie verpflichtet, sich sp testens drei Monate vorher pers nlich arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vorher, m ssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Zur Wahrung der Frist und um Ihnen die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, k nnen Sie uns z. B. telefonisch die Beendigung Ihres Arbeits verh ltnisses mitteilen und einen Termin zur pers nli chen Arbeitsuchendmeldung vereinbaren. Neben der telefonischen Meldung besteht die M glichkeit der online-Arbeitsuchendmeldung auf Melden Sie sich nicht rechtzeitig, droht eine Sperrzeit. Bei einem betrieb-lichen oder schulischen Ausbildungsverh ltnis gilt die Pflicht zur Meldung Hinweise dazu finden Sie in abschnitt 1. Arbeitslosengeld wird fr hestens von dem Tag an gezahlt, an dem Sie sich bei Ihrer Agentur f r Arbeit pers nlich arbeitslos melden. Suchen Sie also im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur f r Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.

6 Um Besch ftigungslosigkeit nicht eintreten zu lassen oder zu beenden, sind Sie verpflichtet, eigenverant wortlich nach einer Besch ftigung zu suchen, eine zumutbare Besch ftigung aufzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsma nahme teilzu Verlangen der Agentur f r Arbeit m ssen Sie Ihre Eigenbem hungen nachweisen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in abschnitt Wichtigste vorweg8 Unter Umst nden m ssen Sie mit dem Wegfall der Leistung oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn Sie sich nicht selbst aktiv um Arbeit bem hen, die w hrend Ihrer Arbeitslosigkeit von der Agentur f r Arbeit geforderten Eigenbem hungen nicht nachweisen, zumutbare Arbeitsm glichkeiten nicht nutzen, Eingliederungsma nahmen (z. B. Ma nahmen der beruflichen Weiterbildung oder Ma nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) ablehnen oder einer Aufforderung, sich zu melden oder zu einem Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen. Bitte melden Sie Ihrer zust ndigen Agentur f r Arbeit sofort alle nderungen, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen.

7 Teilen Sie bitte insbesondere umge hend jede nderung des Familienstandes, der Lohn steuerklasse und des Faktors mit. Wenn Sie mit Ihrer Ehegattin / Ihrem Ehegatten oder in einer eingetrage nen Lebenspartnerschaft die Lohnsteuerklassen wechseln, lassen Sie sich wegen der finanziellen Auswirkungen unbedingt vor dem Lohnsteuerklassen wechsel bei Ihrer Agentur f r Arbeit beraten. Weitere Hinweise dazu finden Sie in abschnitt und Ab schnitt 4. Bitte melden Sie Ihrer Agentur f r Arbeit vorab jeden Umzug oder eine geplante Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise). Weitere Hinweise dazu finden Sie in abschnitt und abschnitt Das Arbeitslosengeld wird bargeldlos ausgezahlt. Richten Sie deshalb bitte ein Konto ein, falls noch nicht geschehen. Die Entscheidung ber Ihren Antrag wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid bekannt Wichtigste vorweg9 W hrend Ihres Leistungsbezuges sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Melden Sie eine eventuelle Arbeitsunf higkeit bitte sofort Ihrer Agen tur f r Arbeit.

8 Nach einer Unterbrechung des Leis tungsbezuges m ssen Sie sich in bestimmten F llen erneut arbeitslos melden. Ihre Agentur f r Arbeit ist berechtigt, Sie zur pers nli chen Meldung aufzufordern, weitere Ausk nfte einzu holen sowie Sachverhalte zu ermitteln. Hierzu geh rt auch die Veranlassung rztlicher oder psychologi scher Untersuchungen. Bewahren Sie die von Ihrer Agentur f r Arbeit ausge stellten Nachweise sorgf ltig auf. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen nach berf hrung in eine elektroni sche Form und nach einer Aufbewahrungszeit von 6 Wochen vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original- Unterlagen wieder ben tigen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich Wichtigste vorwegInhaltsverzeichnis10 InhaltsverzeichnisVorwort 5 Das Wichtigste vorweg: 712 Punkte, die Sie sich merken sollten!Erl uterung zur Zeichenverwendung 131. Was m ssen Sie tun, wenn Arbeitslosigkeit droht? 14 2. Was m ssen Sie tun, wenn Arbeitslosigkeit eintritt?

9 16 Arbeitslos melden Antrag stellen Besch ftigungslos sein Pflichten aus der Eingliederungs- vereinbarung, Eigenbem hungen Verf gbar sein 233. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld Anwartschaftszeit Anspruchsdauer Was ist zu beachten, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) besteht? Wann kann der Anspruch auf Arbeitslosen geld nicht mehr geltend gemacht werden? 364. Die H he der Leistung Das Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage Die Bedeutung der Lohnsteuerklasse Allgemeiner oder erh hter Leistungssatz? Was ist zu beachten, wenn nur ein sehr geringer Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Weitere Regelungen 5111 Inhaltsverzeichnis5. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung 526. Sperrzeit 547. Ruhen des Anspruches Ruhen bei Sozialleistungen Ruhen bei Arbeitgeberleistungen Unsch dliche Leistungen 628. Weitere Pflichten, die Sie beachten sollten Meldepflicht Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht Erstattungspflicht 689.

10 Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung 7010. Die Anrechnung von Nebeneinkommen 7911. Die Auszahlung der Leistung 8112. Datenschutz 8413. Der Nachweis des Leistungs bezuges gegen ber anderen Beh rden 8514. Steuerliche Folgen des Leistungsbezuges, Nachweis gegen ber dem Finanzamt 8615. Bescheide und Rechtsbehelfe 8816. Weitere Hilfen 8917. Stichwortverzeichnis 9718. Weitere Merkbl tter 10213 Erl uterung zur ZeichenverwendungErl uterung zur Zeichenver-wendung BITTE BEACHTEN SIEH ierauf m ssen Sie besonders achten, ins besondere um f r Sie negative Folgen ver meiden zu k nnen. ZUSAMMENFASSUNGHier werden die wichtigsten Informationen kurz f r Sie gesammelt. HINWEISHier erhalten Sie zus tzliche n tzliche Informationen. TIPPHier erhalten Sie kleine Ratschl ge, die vielleicht n tz lich f r Sie sind. LINKHier wird erl utert, wo Sie die Informationen im Internet finden.


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