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Mietvertrag für einen Gewerberaum

Mietvertrag f r einen Gewerberaum zwischen Klaus Leimbach tel. 02305-18221, fax. 02305-18225 Mittelstr. 49 44575 CASTROP-RAUXEL - nachstehend Vermieter genannt- und - nachstehend Mieter genannt- l: Mietgegenstand Der Vermieter vermietet an den Mieter 70 / 140 / 210 / 280 m Gewerberaum zur Nutzung als Werkstatt oder Lager. 2: Vertragszweck Die Mietr ume werden dem Mieter zur Nutzung als Werkstatt oder Lager vermietet. Die Beschaffung und Aufrechterhaltung etwaiger beh rdlicher Genehmigungen f r die Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter obliegt ausschlie lich dem Mieter auf eigene Kosten. Etwaige beh rdliche Auflagen hat der Mieter zu erf llen. Eine Beschr nkung, Aufgabe oder Unm glichkeit der Nutzung aus Gr nden, die in der Person oder im Betrieb des Mieters liegen, ber hren den Bestand und die Rechte und Pflichten aus dem Mietverh ltnis nicht.

Mietvertrag für einen Gewerberaum zwischen Klaus Leimbach tel. 02305-18221, fax. 02305-18225 Mittelstr. 49 44575 CASTROP-RAUXEL

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1 Mietvertrag f r einen Gewerberaum zwischen Klaus Leimbach tel. 02305-18221, fax. 02305-18225 Mittelstr. 49 44575 CASTROP-RAUXEL - nachstehend Vermieter genannt- und - nachstehend Mieter genannt- l: Mietgegenstand Der Vermieter vermietet an den Mieter 70 / 140 / 210 / 280 m Gewerberaum zur Nutzung als Werkstatt oder Lager. 2: Vertragszweck Die Mietr ume werden dem Mieter zur Nutzung als Werkstatt oder Lager vermietet. Die Beschaffung und Aufrechterhaltung etwaiger beh rdlicher Genehmigungen f r die Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter obliegt ausschlie lich dem Mieter auf eigene Kosten. Etwaige beh rdliche Auflagen hat der Mieter zu erf llen. Eine Beschr nkung, Aufgabe oder Unm glichkeit der Nutzung aus Gr nden, die in der Person oder im Betrieb des Mieters liegen, ber hren den Bestand und die Rechte und Pflichten aus dem Mietverh ltnis nicht.

2 3: Mietdauer 1. Das Mietverh ltnis beginnt am .. Die K ndigungsfrist betr gt 3 Monate zum Monatsende. 2. Das Recht zur fristlosen K ndigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt unber hrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter mit Zahlungen in H he von mehr als einer Monatsmiete (Bruttomiete ohne Nebenkosten) um mehr als eine Woche in R ckstand kommt. 4: Mietzins und Zahlungsweise Der vom Mieter zu zahlende monatliche Mietzins errechnet sich wie fogt: Mietzins .. (5,50 / m ) .. = x,- 70m : 385,- + MwSt in gesetzlicher H he .. , MwSt. 61,60 Abschlag auf Stromkosten und Heizung (60,- /70m ) , - 60,- ============= ============= GESAMTSUMME .. , - 506,60 Zur Zahlung des Mietzinses gew hrt der Mieter dem Vermieter eine Abbuchungsgenehmigung von seinem Girokonto.

3 Von diesem Konto bucht der Vermieter die f llige Miete etwa am 3. Werktag eines jeden Monats (Tag der Lastschrift) im voraus ab. Andere Zahlungsarten sind nicht m glich. Der Mieter hat folgende mit dem Mietgegenstand zusammenh ngenden Nebenkosten selbst zu tragen: Strom und Heizung. F r bliche kleinere Mengen verderblicher Abf lle steht eine M lltonne zur Verf gung. F r die Beseitigung der gewerblichen Abf lle hat der Mieter selbst zu sorgen. Anderenfalls werden die Kosten berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, Abf lle ber die M lltonne regelm ig und nicht sto weise zu entsorgen. Der Mieter erkl rt sich einverstanden mit der Abrechnung der Nebenkosten auf der Basis von Zwischenz hlern, die f r interne Messungen - nicht aber zur Abrechnung mit dem Versorgungsunternehmen geeignet sind. Der Mieter zahlt auf diese Nebenkosten monatlich mit dem Mietbetrag den Abschlag. Dieser betr gt zun chst .. ( siehe oben). Der Vermieter wird die Strom- und Heizkosten j hrlich oder f r einen k rzeren Mietzeitraum abrechnen.

4 Nach Vorliegen der Abrechnung sind etwaige Differenzbetr ge unverz glich auszugleichen. Der Mieter kann eine Erm igung und der Vermieter eine Erh hung des monatlichen Vorschusses verlangen, wenn aufgrund einer Abrechnung eine nicht nur vor bergehende Erh hung bzw. Erm igung der Nebenkosten wahrscheinlich ist. Kaution: Der Mieter verpflichtet sich, sp testens zwei Wochen vor Mietbeginn an den Vermieter als Sicherheit f r dessen s mtliche Anspr che aus diesem Mietvertrag eine Kaution in H he von 2 Brutto-Monatsmieten ohne Nebenkostenabschlag zu leisten. Die Kaution wird der Vermieter wie eine Spareinlage mit gesetzlicher K ndigungsfrist verzinsen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und sind nach Beendigung des Mietvertrages zusammen mit dem nicht verbrauchten Kautionsbetrag an den Mieter zu leisten. : Staffelmiete Die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex lag in den letzten Jahren regelm ig ber 1,5 %. Zur Wertsicherung wird folgende Staffelmiete vereinbart: Im Jahr 2006 betr gt die Hallenmiete netto 5,50 / m.

5 Der Mietzins steigert sich pro Jahr um ca. 1,5 %, beginnend mit dem Januar 2007. Die Miete betr gt demnach ab netto 5,58 / m , ab Januar 2008 netto 5,67 / m , ab Januar 2009 netto 5,75 / m und so fort. 5: Aufrechnung und Zur ckbehaltung Gegen ber Forderungen des Vermieters aus dem Mietverh ltnis kann der Mieter mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zur ckbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn eine Gegenforderung des Mieters vom Vermieter anerkannt oder rechtskr ftig festgestellt ist und der Mieter seine Aufrechnungs- oder Zur ckbehaltungsabsicht mindestens einen Monat vorher schriftlich angek ndigt hat. 6: Zustand und Instandhaltung der Mietr ume ber den Zustand des Mietgegenstandes herrscht aufgrund der gemeinsamen Besichtigung Klarheit. Der Mieter erkennt den Zustand des Mietgegenstandes als vertragsgem an. Der Mieter hat die R ume so zu behandeln und zu erhalten, wie er sie zu Mietbeginn vorgefunden hat. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter die R ume so zu bergeben, wie er sie erhalten hat.

6 Der Vermieter haftet nicht f r Sch den, die dem Mieter etwa aufgrund des Zustandes der Mietsache oder anl sslich der Durchf hrung von Arbeiten des Vermieters oder seiner Erf llungsgehilfen entstehen, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vors tzlich oder grob fahrl ssig herbeigef hrt hat. : Zustand und Instandhaltung der Umgebung der Mietr ume und des Parkplatzes Der Vermieter richtet auf der Internetseite einen gesch tzten Mieterbereich ein. Darin gibt es ein Forum, in dem die Mieter untereinander und mit dem Vermieter kommunizieren k nnen. In diesem Bereich k nnen Probleme zur Sprache kommen und Regeln hnlich einer Hausordnung entwickelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, sich in diesem Bereich anzumelden und eine email-Adresse anzugeben. Der Vermieter geht davon aus, dass alle Mieter ein Interesse daran haben, das Umfeld der Hallen, der Parkplatz und die Toiletten in einem ordentlichen Zustand zu erhalten ohne Kosten durch externe Reinigungskr fte zu verursachen.

7 Auf diesem Weg soll sichergestellt sein, dass es zu diesem Thema keine Kontaktprobleme unter den Mietern gibt. 7: Instandhaltung und Reparaturen Die Instandhaltung der Mietr umlichkeiten obliegt dem Mieter. Er hat etwa auftretende kleinere Sch den und M ngel umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Gr ere Reparaturen oder Reparaturen an Anlagen, die zum Mietgegenstand geh ren und die von mehreren Mietern genutzt werden, werden vom Vermieter veranlasst und die Kosten entsprechend der Nutzungsanteile der einzelnen Mieter umgelegt und auf 5 bis 10 Jahre verteilt je nach Abschreibungsdauer der Reparatur. 8: Bauliche Ver nderungen Der Mieter darf bauliche Ver nderungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen. Der Vermieter wird jedoch seine Zustimmung zu solchen baulichen Ver nderungen dann erteilen, wenn eine Gef hrdung des Mietgegenstandes oder sonstige Beeintr chtigungen seiner Interessen nicht zu bef rchten sind. Der Austausch des Schlosses zu den Mietr umen ist nicht gestattet.

8 Es handelt sich um Schli sser, dessen Schl ssel nicht kopiert werden k nnen. Bei Verlust eines Schl ssels muss das Schloss ausgetauscht werden und der Mieter muss f r die Kosten aufkommen. Der Vermieter muss aus Sicherheitsgr nden jederzeit Zugang zu den Mietr umen haben. Ver nderungen durch Einbauten, die das u ere Bild des Mietobjektes nicht ver ndern und die bei Mietende ohne weiteres entfernt werden k nnen, sind dem Mieter ohne besondere Zustimmung des Vermieters gestattet. Hierzu z hlen insbesondere eigene Einrichtungen oder Anlagen des Mieters, wie etwa elektrische Installationen und Telefonanlagen. Bei s mtlichen Ver nderungen sind die baupolizeilichen Bestimmungen und sonstigen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Bei Mietende hat der Vermieter das Recht, bauliche Ver nderungen und Einbauten ganz oder zum Teil zum Zeitwert zu bernehmen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters den alten Zustand wieder herzustellen.

9 9: Verkehrsicherungspflicht 1. Dem Mieter obliegt die Verkehrsicherungspflicht innerhalb des Mietgegenstandes und auf den unmittelbar an den Mietgegenstand angrenzenden Fl chen. Hierzu z hlt insbesondere die Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Weg vom Parkplatz zur Gewerbehalle des Mieters in dem Umfang, wie sie nach den einschl gigen rechtlichen Vorschriften von dem Grundst ckseigent mer vorzunehmen w ren. Dies gilt insbesondere, wenn Kunden den Mieter besuchen. 2. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Anspr chen frei, die aus einer Verletzung der vorstehend von ihm bernommenen Pflichten resultieren, es sei denn, dass eine Versicherung aus einem mit dem Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrag zur Leistung verpflichtet ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine solche Versicherung zu unterhalten. 10 Versicherung 1. Der Besitzer schlie t eine Geb udeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm) f r das Mietobjekt ab. Die Pr mien tragen die Mieter und deren Untermieter als Nebenkosten anteilig und sind im Mietpreis enthalten.

10 2. Die Versicherung der eingelagerten G ter (Werkzeuge, Waren ..) und sonstigen Gegenst nde sowie der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung steht im Belieben des Mieters. Sollten dem Mieter - gleich aus welcher Ursache - Sch den entstehen, so bestehen keine Ersatzanspr che gegen den Vermieter. Eine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung hat der Mieter abzuschlie en und nachzuweisen. (Ein Besucher/Kunde kommt auf dem Weg vom Parkplatz zur Halle bei Gl tte zu Fall und bricht sich das Bein.) 3. Der Vermieter hat das Mietobjekt ausreichend mit Feuerl schern ausgestattet, damit Br nde schnellstm glich bek mpft werden k nnen. Die Funktionsf higkeit der Feuerl scher muss alle 2 Jahre berpr ft werden. Diese Kosten werden auf die aktuellen Mieter umgelegt 11 Untervermietung Eine Untervermietung oder anderweitige Gebrauchs berlassung des Mietgegenstandes - ganz oder teilweise - an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters bzw. des Besitzers gestattet.


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