Example: biology

Muster: Hausordnung

2009 B rgi N geli Rechtsanw lte / LawMedia AG Seite 1 muster : Hausordnung HAUSORDNUNGHAUSORDNUNGHAUSORDNUNGHAUSORD NUNG Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert gewisse Regeln und gegenseitige R cksichtnahme. Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enth lt Rechte und Pflichten und gilt f r alle Bewohner. Sie bildet integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgeme ines In der Wohnung sowie Neben- und Allgemeinr umen ist auf ordnung und Sauberkeit zu achten. Insbesondere gilt Folgendes: haus - und Hofeing nge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grunds tzlich freizuhalten.

© 2009 Bürgi Nägeli Rechtsanwälte / LawMedia AG Seite 3 www.haus-ordnung.ch • Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher

Tags:

  Hausordnung, Haus, Muster, Haus ordnung, Ordnung

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Advertisement

Transcription of Muster: Hausordnung

1 2009 B rgi N geli Rechtsanw lte / LawMedia AG Seite 1 muster : Hausordnung HAUSORDNUNGHAUSORDNUNGHAUSORDNUNGHAUSORD NUNG Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert gewisse Regeln und gegenseitige R cksichtnahme. Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enth lt Rechte und Pflichten und gilt f r alle Bewohner. Sie bildet integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgeme ines In der Wohnung sowie Neben- und Allgemeinr umen ist auf ordnung und Sauberkeit zu achten. Insbesondere gilt Folgendes: haus - und Hofeing nge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grunds tzlich freizuhalten.

2 Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenst nden untersagt. Montagen aller Art (Parabolspiegel, Fahnen, Beschilderungen, etc.) in den Allgemeinr umen, Fassade und Balkonen sind untersagt und d rfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung/Vermieter erfolgen. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grunds tzlich nicht gestattet. Sonnenstoren sind in der Nacht sowie bei Regen und Sturm aufzurollen. Keller-, Treppenhaus- und Dachfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. In den Allgemein- und Nebenr umen besteht Rauchverbot. Sch den am haus - resp. Wohnung sind sofort der Verwaltung/Vermieter zu melden.

3 L rmL rmL rmL rm Von bis Uhr sowie von bis Uhr ist besondere R cksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Staubsaugen und andere l rmige T tigkeiten sind w hrend dieser Zeiten zu unterlassen. Radio, Stereoanlagen und Fernseher sind auf Zimmerlautst rke einzustellen. Das Spielen von Instrumenten ist w hrend der Mittags- und Nachtruhe grunds tzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht l nger als zwei Stunden am Tag musiziert werden. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden. KinderKinderKinderKinder Den Spielbed rfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

4 Insbesondere d rfen sie auf den daf r vorgesehenen Fl chen spielen. Aus Sicherheitsgr nden 2009 B rgi N geli Rechtsanw lte / LawMedia AG Seite 2 d rfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgarage oder hnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Kinder d rfen auf dem Hof und der zum haus geh renden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Bel stigung f r die Mitmieter oder Sch digung der Anlage f hrt. Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung geh rt zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens wegger umt wird.

5 Die Spielpl tze sind auch f r Freunde und Freundinnen der im haus wohnenden Kinder zug nglich. Waschk cheWaschk cheWaschk cheWaschk che Eine allf llige Waschk chenordnung geht dieser Hausordnung vor. Ansonsten darf die Waschk che nur zwischen und Uhr ben tzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen zu unterlassen. Die Waschk che inkl. Ger te sind dem nachfolgenden Benutzer sauber gereinigt zu berlassen. L ftenL ftenL ftenL ften Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu l ften. Dies erfolgt mittels sog. Stossl ften. Dazu werden mindestens zwei gegen berliegende Fenster ge ffnet, so dass sich ein starker Luftzug einstellt.

6 Bei geschlossenen R umen ist die T re und die Fenster der benachbarten R umen zu ffnen. Der L ftungsvorgang dauert zwischen zwei und f nf Minuten und sollte pro Tag zwei- bis dreimal durchgef hrt werden. Danach werden die Fenster vollst ndig geschlossen. Das Kippen des Fensters ist nur bei sommerlichen Aussentemperaturen erlaubt. SicherheitSicherheitSicherheitSicherheit Haust ren sowie Kellereing nge sind in der Zeit von bis Uhr st ndig geschlossen zu halten. Das Lagern von feuergef hrlichen, leicht entz ndbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. ReinigungReinigungReinigungReinigung haus und Grundst ck sind in einem sauberen Zustand zu erhalten.

7 Der im Haushalt anfallende M ll darf nur in die daf r vorgesehenen M lltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des M lls ist zu achten. Sonderm ll und Sperrgut geh ren nicht in diese Beh lter. 2009 B rgi N geli Rechtsanw lte / LawMedia AG Seite 3 Blumenbretter und Blumenk sten m ssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gie en von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter l uft und auf die Fenster und Balkone anderer Mitbewohner tropft. FahrzeugeFahrzeugeFahrzeugeFahrzeuge Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Gr nfl chen ist nicht gestattet.

8 Autos und Motorr der d rfen auf dem Grundst ck weder gewaschen noch d rfen lwechsel und Reparaturen durchgef hrt werden. Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkpl tze ist grunds tzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Das Abstellen von Fahrr dern ist grunds tzlich nur auf den daf r vorgesehenen Fl chen und im Fahrradkeller gestattet. Besucherparkpl tze d rfen von den Bewohnern nicht belegt werden. HaustiereHaustiereHaustiereHaustiere Kleinere Haustiere (Wellensittiche, Meerschweinchen, Zierfische, etc.) d rfen ohne schriftliche Zustimmung der Verwaltung/Vermieter gehalten werden, sofern sie tiergerecht gehalten werden und in blicher Zahl.

9 Gr ssere Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien, Reptilien, etc.) d rfen grunds tzlich nur mit der schriftlichen Zustimmung der Verwaltung/Vermieter gehalten werden. Eine erteilte Erlaubnis kann nach erfolgter Mahnung durch die Verwaltung/Vermieter widerrufen werden. Sind Haustiere erlaubt, ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Au enanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielpl tzen sind die Haustiere grunds tzlich fernzuhalten. nderungen am Mietobjekt nderungen am Mietobjekt nderungen am Mietobjekt nderungen am Mietobjekt S mtliche Erneuerungen resp.

10 Nderungen am Mietobjekt bed rfen der schriftlichen Zustimmung durch die Verwaltung/Vermieter.


Related search queries