Transcription of MUSTERPACHTVERTRAG - WKO.at
1 MUSTERPACHTVERTRAG mit in den Text eingef gten Erkl rungen und verlinkten weiterf hrenden Informationen Stand: Mai 2016 1 Allgemeine Hinweise Dieser MUSTERPACHTVERTRAG enth lt zum besseren Verst ndnis in den Text eingef gte Erkl rungen und verlinkte weiterf hrende Informationen zu den einzelnen Vertragspunkten. F r den eigentlichen Vertragsabschluss verwenden Sie bitte den unkommentierten MUSTERPACHTVERTRAG . Der nachfolgende MUSTERPACHTVERTRAG stellt eine Vertragsgrundlage dar, die ausgehend von in der Praxis immer wieder verwendeten Vertragsklauseln, grunds tzlich versucht, die Interessen von Verp chter sowie P chter m glichst ausgewogen darzustellen. Insbesondere dort aber, wo Varianten vorgeschlagen werden, ist aus der Sicht der Vertragspartner im Einzelfall die Zweckm igste zu w hlen. Der MUSTERPACHTVERTRAG ist branchenneutral ausgestaltet, sodass er keine branchenspezifischen Eigenheiten abbildet.
2 Achtung! Ausdr cklich wird darauf hingewiesen, dass der MUSTERPACHTVERTRAG davon ausgeht, dass die Vertragsparteien Unternehmer sind und daher nicht dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unterliegen. Insbesondere ist dieser MUSTERPACHTVERTRAG daher nicht auf angehende Einzelunternehmer zugeschnitten, die von einem Unternehmer pachten. P chter gelten im Hinblick auf Gr ndungsgesch fte n mlich als Konsumenten im Sinne des KSchG. Unter Gr ndungsgesch ften eines angehenden Einzelunternehmers versteht man jedenfalls solche Gesch fte, die dieser zur Vorbereitung seiner erstmaligen Gesch ftst tigkeit vor dem ersten Kundenkontakt abschlie t. In der Praxis wirkt sich das vor allem auf die Frage der berw lzbarkeit der Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht auf den P chter aus. Nach derzeit herrschender Judikatur ist jegliche berw lzung auf einen Konsumenten (Unternehmensgr nder) unzul ssig Die vorgeschlagenen Klauseln sind so ausgestaltet, dass immer dann, wenn Varianten angef hrt sind oder Worte, Zahlen bzw.
3 Begriffe durch Schr gstriche getrennt sind, (wie zB 3 %/ 5 %/ .. % oder m/km oder Dritter/Kinder/Ehegatte/eingetragener Partner/Gesellschaften, an denen .. ) durch Streichung des jeweils nicht Zutreffenden, die f r den Einzelfall passende L sung gew hlt wird. Unabh ngig davon k nnen all jene Textpassagen gestrichen werden, die im Einzelfall nicht gew nscht sind; sie k nnen auch durch eigene Formulierungen ersetzt werden. Selbstverst ndlich bleibt es auch unbenommen, den vertrag durch Formulierungen eigener Wahl zu erg nzen. Jedenfalls sollte aber in Unsicherheits- bzw. Zweifelsf llen sowie ganz generell insbesondere wegen der steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen juristischer Rat eingeholt werden. 2 Trotz sorgf ltiger Erarbeitung und Pr fung s mtlicher Vertragsbestandteile wird f r die Richtigkeit und Vollst ndigkeit des Inhalts keine Gew hr geleistet, und jegliche Haftung der Wirtschaftskammerorganisation ausgeschlossen.
4 Diese Brosch re ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907, K rnten, Tel. Nr.: 05 90904, Nieder sterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0, Ober sterreich, Tel. Nr.: 05 90909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1615, Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter Alle Angaben erfolgen trotz sorgf ltigster Bearbeitung ohne Gew hr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern sterreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gew hlte Form f r beide Geschlechter! 3 P A C H T V E R T R A G Kurzinfo / Detailinfo abgeschlossen zwischen Herrn/Frau/Firma .. (geboren am .. ) wohnhaft in/mit Sitz in .. im Folgenden kurz Verp chter genannt und Herrn/Frau/Firma.
5 (geboren am .. ) wohnhaft in/mit Sitz in .. im Folgenden kurz P chter genannt, wie folgt: I. PACHTGEGENSTAND Um sp tere Streitigkeiten zu vermeiden ist es wichtig, den Pachtgegenstand m glichst genau und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei den einzelnen Varianten handelt es sich um verschiedene M glichkeiten dazu. 1. Variante a) Der Verp chter ist Eigent mer der Liegenschaft (EZ) .. (KG) .. mit dem darauf befindlichen Geb ude in (Adresse) .. EZ bezeichnet die Einlagezahl, KG die Katastralgemeinde. Beide Angaben sind im Grundbuchsauszug enthalten und definieren die Liegenschaft. Sind diese Daten nicht bekannt sollte statt EZ bzw KG jedenfalls eine exakte Adresse angegeben werden. Variante b) Der Verp chter ist Eigent mer des am Standort (Adresse) .. betriebenen Unternehmens Vermerk ber die Selbstberechnung der Geb hr Geb hrenbetrag .. Datum .. Unterschrift des Verp chters Zur Selbstberechnung der Geb hr siehe Erl uterungen zu Punkt XVIII.
6 Kosten und Geb hren 4 und Hauptmieter der von diesem Unternehmen genutzten Bestandr umlichkeiten. Variante b) sollte gew hlt werden, wenn der Verp chter blo Hauptmieter der Gesch ftsr umlichkeiten ist. Ist der Pachtgegenstand durch die Standortadresse ausreichend definiert, kann die Angabe von EZ sowie KG entfallen. Variante c) Der Verp chter ist P chter des am Standort (Adresse) .. betriebenen Unternehmens. Je nach Ausgestaltung des (Haupt-)Pachtvertrages kann auch eine Unterverpachtung zul ssig sein. In diesem Fall ist Variante c) zu w hlen. Variante d) Der Verp chter ist Eigent mer des Hauses (Adresse) .. und hat an der Liegenschaft, auf der sich das Haus befindet, folgendes Nutzungsrecht: .. Variante d) sollte gew hlt werden, wenn der Verp chter zwar Eigent mer des Hauses ist, in dem sich das zu verpachtende Unternehmen befindet, nicht jedoch des Grundst cks, auf dem das Haus steht.
7 In der Praxis geht es daher um die F lle des Super difikats oder des Baurechts. 2. Gegenstand dieses Pachtvertrages ist das im Geb ude (Haus) befindliche Unternehmen mit dem Gesch ftszweig .. samt Inventar, Kundenstock, Goodwill und Bestandr umlichkeiten. Die Angabe des Gesch ftszweiges (Branche, Unternehmensgegenstand) ist deswegen wichtig, da bei einem Pachtvertrag der Gesch ftszweig in der Regel aufrechterhalten bleiben muss. Soll der P chter das Recht haben, den Gesch ftszweig in der Folge auch abzu ndern, sollte dies im Pachtvertrag gesondert vereinbart werden. ndert der P chter ohne eine solche Vereinbarung den Gesch ftsgegenstand, kann dies zu einer Unterlassungsklage f hren oder bei entsprechender Regelung im Pachtvertrag einen wichtigen Aufl sungsgrund darstellen. Das verpachtete Inventar ist in einer einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Inventarliste angef hrt.
8 (zB bei Super- difikat) (bei Unterver-pachtung) 5 Die Bestandr umlichkeiten samt den dazugeh rigen Freifl chen sind auf dem beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan, rot umrandet. Die Bestandr umlichkeiten bestehen aus .. In jedem Fall ist es zweckm ig (wenn auch nicht rechtlich gefordert) den Pachtgegenstand genau zu umschreiben und inklusive aller mitverpachteten Freifl chen durch einen Plan entsprechend zu kennzeichnen. Die Bestandr umlichkeiten sollten in jedem Fall m glichst vollst ndig aufgez hlt werden. F r den Fall, dass dem P chter auch eine Wohnung zur Verf gung gestellt wird: Gegenstand ist auch die zum Unternehmen geh rige P chterwohnung, bestehend aus .. im Ausma von .. m , die im beiliegenden Lageplan gr n umrandet ist. Diese Wohnung wird dem P chter auf die Dauer des Pachtverh ltnisses zur Verf gung gestellt und bildet mit dem Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit.
9 Im Fall der Beendigung des Pachtverh ltnisses, aus welchen Gr nden immer, ist der P chter verpflichtet, diese Wohnung zu r umen sowie im gereinigten ordnungsgem en Zustand unter Ber cksichtigung nat rlicher Abn tzung an den Verp chter zur ckzustellen. Wenn eine P chterwohnung mitverpachtet wird, sollte dies unbedingt im Pachtvertrag selbst ausdr cklich geregelt werden. Geschieht dies nicht oder geschieht dies durch einen gesonderten vertrag , besteht aus Verp chtersicht die Gefahr, dass es sich dann dabei um einen (k ndigungsgesch tzten) Mietvertrag handelt. Vereinbarung von sonstigen Mitben tzungsrechten (zB Freifl chen, Abstellpl tze, WC-Anlagen usw.) .. 6 .. Wenn bestimmte Fl chen (oder auch R umlichkeiten) vom P chter unentgeltlich mitben tzt werden k nnen, sollten solche Fl chen unbedingt im Pachtvertrag aufgez hlt werden, zB Fl chen f r die Zulieferung, Ladefl chen, Fl chen zur kurzfristigen Lagerung von gelieferter Ware, Fl chen f r M llcontainer, etc.
10 3. Der P chter ist berechtigt/nicht berechtigt/verpflichtet, den bisherigen Firmawortlaut bzw. die bisherige Gesch ftsbezeichnung .. weiterzuf hren. Es ist dem P chter gestattet, bei berechtigter Weiterf hrung des bisherigen Firmawortlautes bzw der bisherigen Gesch ftsbezeichnung einen Zusatz hinzuzuf gen, aus dem das Pachtverh ltnis hervorgeht. Eine Gesch ftsbezeichnung ist im Firmenbuch nicht registriert. Ein Firmawortlaut ist hingegen im Firmenbuch eingetragen. W hrend die Weiterverwendung einer Gesch ftsbezeichnung jedenfalls im Pachtvertrag geregelt werden kann, bedarf die Weiterverwendung eines Firmawortlautes der Eintragung des Pachtverh ltnisses im Firmenbuch. Weder die Weiterverwendung einer Gesch ftsbezeichnung noch des Firmawortlautes f hren zu einer Haftung des P chters f r Verbindlichkeiten des Verp chters oder umgekehrt.