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Musterstellenbeschreibung für die Version 2012-2 …

1 Musterstellenbeschreibung f r die Version 2012-2 Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung in Werkst tten f r behinderte menschen FAB Pr ambel Mit Wirkung vom ist basierend auf 47 des Berufsbildungsgesetztes die Verordnung ber die Pr fung zum anerkannten Abschluss Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung in Werkst tten f r behinderte menschen erlassen worden (Bundesgesetzblatt ). Am 26. M rz 2009 sind die Ausf hrungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtsverbindlich f r die Bundesrepublik Deutschland geworden. Demnach sind Werkst tten f r behinderte menschen nach Artikel 26 Einrichtungen der Habilitation bzw.

Fachkompetenz: - Planen des Teilhabe- und Rehabilitationsverlaufes - Erkennen der Neigung und Eignung des Menschen mit Behinderungen - Erstellen eines Profils des Menschen mit Behinderung über dessen

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1 1 Musterstellenbeschreibung f r die Version 2012-2 Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung in Werkst tten f r behinderte menschen FAB Pr ambel Mit Wirkung vom ist basierend auf 47 des Berufsbildungsgesetztes die Verordnung ber die Pr fung zum anerkannten Abschluss Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung in Werkst tten f r behinderte menschen erlassen worden (Bundesgesetzblatt ). Am 26. M rz 2009 sind die Ausf hrungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtsverbindlich f r die Bundesrepublik Deutschland geworden. Demnach sind Werkst tten f r behinderte menschen nach Artikel 26 Einrichtungen der Habilitation bzw.

2 Rehabilitation. Teilhabe zu einem selbstbestimmten und gleichgestellten Arbeitsleben beschreibt der Artikel 27 dieser Konvention. Fachkr fte zur Arbeits- und Berufsf rderung haben mittlerweile ihren Einsatzbereich auch au erhalb der Werkst tten gefunden. Dabei geht ihr Arbeitsfeld ber eine umfassende berufliche und pers nlichkeitsbildende F rderung hinaus. Assistenz- und Entwicklungsleistungen f r den menschen mit behinderung werden daher im zuk nftigen Fokus liegen. BeFAB hat bereits im Jahr 2010 auf diese sich abzeichnende Entwicklung reagiert und mit der Fachkraft zur beruflichen Inklusion einen Vorschlag erarbeitet, wie eine zuk nftige Berufsbezeichnung aussehen k nnte. In dieser Musterstellenbeschreibung haben wir versucht, den aktuellen und zuk nftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

3 Sie soll eine Orientierungshilfe im Bereich der Werkst tten und sonstigen Organisationen/Projekten sein. Stelleninhaber mit der Bezeichnung Gruppenleiter in WfbM oder hnliche bezieht diese Beschreibung ebenso ein, wie die Fachkr fte, die ihren Qualifikationsnachweis nach 9 Abs. 3 der Werkst ttenverordnung ber eine herk mmliche sonderp dagogische Zusatzqualifikation erworben haben. Der Einfachheit halber bezeichnen wir hier die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung mit dem K rzel FAB. F r m nnlich formulierte Schreibweisen gilt die weibliche Form gleicherma en. Der Begriff F rderung ist in dieser Beschreibung mit der Begrifflichkeit Entwicklung gleichzusetzen. menschen mit Behinderungen sind als Berechtigte f r Teilhabeleistungen als Klienten zu betrachten.

4 Der Anspruch der UN-BRK auf Gleichwertigkeit von menschen mit und ohne Behinderungen erhebt die Ambition an die FAB nicht im erzieherischen Ma e t tig zu sein, sondern Unterst tzungsleistung als Assistent zu geben. Dem Wunsch und Wahlrecht der menschen mit behinderung muss hier eine gro e Bedeutung zugemessen werden. 2 Ziel der Stellenbeschreibung Ziel des Stelleninhabers ist es menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsleben und die Eingliederung in das Arbeitsleben zu erm glichen. Dabei ist der Inklusionsgedanke der Leitfaden des beruflichen Handelns. Er soll dabei den menschen mit behinderung in die Lage versetzen, ein H chstma an Selbstbestimmung zu erreichen und zu bewahren, unter Einbeziehung voller Teilhabe in allen Aspekten und Bereichen des Lebens.

5 Eine umfassende F rderung bzw. Entwicklung der k rperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen F higkeiten ist daf r Voraussetzung. Einsatzorte der FAB Einsatzorte der FAB sind unter anderem: - Werkst tten f r behinderte menschen nach 136 SGB IX - Integrationsprojekte nach 132 SGB IX - Projekte und Betriebe zur Unterst tzten Besch ftigung - Projekte und Betriebe zum Jobcoaching - den Werkst tten vergleichbare Projekte und Betriebe in privater Rechtsform - Projekte und Betriebe des Berufsbildungsbereichs in privater Rechtsform Qualifikationsanforderungen der FAB Der Stelleninhaber soll ber den Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes als Facharbeiter, Geselle oder Meister verf gen, mit einer mindestens zweij hrigen Berufserfahrung in Industrie und Handwerk, sowie ber eine sonderp dagogische Zusatzqualifikation.

6 (Werkst ttenVO 9 Abs. 3) Dabei ist eine ethische und empathische Eignung in der Begegnung mit menschen mit behinderung Grundvoraussetzung. Die Qualifikationsanforderungen k nnen auch erf llt werden, durch - den Nachweis einer mindestens sechsj hrigen Berufspraxis, wenn darin mindestens sechs Monate lang T tigkeiten ausge bt worden sind, die wesentliche Bez ge zu der Arbeit der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung haben (FoBi Verordnung FAB) - wenn durch Vorlage von Zeugnissen, oder auf andere Weise, glaubhaft gemacht werden kann, dass die Kenntnisse, F higkeiten und Erfahrungen den T tigkeitsanforderungen einer FAB entsprechen (FoBi Verordnung FAB) Auch entsprechende Berufsqualifikationen aus dem p dagogischen oder sozialen Bereich k nnen als ausreichend betrachtet werden, wenn die f r eine T tigkeit als FAB zus tzlich erforderlichen Kenntnisse und F higkeiten anderweitig erworben worden sind (Werkst ttenVO 9 Abs.)

7 3). 3 Aufgaben der FAB Das Aufgabenspektrum der FAB ist verkn pft mit unterschiedlichen Kompetenzen, ber die diese verf gen muss. Insbesondere sind das: Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Individual- bzw. pers nliche Kompetenz, Strategische Kompetenz, interkulturelle Kompetenz Alle Aufgaben der FAB sind unter Ber cksichtigung einer gleichwertigen Teilnahme und Teilhabe der menschen mit behinderung zu betrachten. Viele Aufgaben- und Kompetenzbeispiele k nnen unter mehreren Kompetenzrubriken aufgef hrt werden. Der Einfachheit und berschaubarkeit halber ist jedes Beispiel nur einmal aufgef hrt. Fachkompetenz: - Planen des Teilhabe- und Rehabilitationsverlaufes - Erkennen der Neigung und Eignung des menschen mit Behinderungen - Erstellen eines Profils des menschen mit behinderung ber dessen F higkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Bed rfnisse - Feststellen, welcher Teilhabe- und Rehabilitationsort geeignet ist - Bereitstellen von unterschiedlichen Arbeitsangeboten in Zusammenarbeit mit externen Auftraggebern, Arbeitsvorbereitung, Vorrichtungsbau, Qualit tsmanagement, sowie Bereichs-, Betriebs-, Werkstattleitungen - Ber cksichtigung des Datenschutzes inkl.

8 Angemessener Datenerhebung - berwachung der Einhaltung des Arbeits- und Umweltschutzes - Handling der externen Auftragsabwicklung - Erstellung von Beurteilungen f r Entlohnungssysteme und stufen f r menschen mit Behinderungen, Tarifkenntnisse - Bef higung als Bildungsbegleiter f r Teilnehmer des Berufsbildungsbereich - Assistenzbegleitung bei Ma nahmen der Unterst tzten Besch ftigung - F hren von Anwesenheits-, Urlaubs- und Praktikumslisten - Ber cksichtigung allgemeiner und behindertenspezifischer rechtlicher Aspekte bei der Begleitung von menschen mit Behinderungen - Sicherstellen der Aufsichtspflicht Methodenkompetenz - Entwickeln beruflicher Ma nahmen und der Pers nlichkeit - Planen, durchf hren, dokumentieren und bewerten von beruflichen Bildungsma nahmen - Beurteilen und dokumentieren von Arbeitsergebnissen und fortschritten - Gestaltung von Arbeitspl tzen und Arbeitsabl ufen unter Ber cksichtigung von Art und Schwere der behinderung - Anpassung von Arbeitspl tzen an den Bed rfnissen und Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsbegleitenden Ma nahmen - Mitwirken bei der Anwendung von geeigneten Verfahren der Arbeitsvorbereitung, Arbeitssteuerung und Arbeitskontrolle Sozialkompetenz - Kommunikation und Zusammenarbeit mit den menschen mit Behinderungen und ihres Umfeldes durch Grundkenntnisse in unterst tzter und k rperorientierter Kommunikation.

9 Geb rdensprache 4 - Kommunikation mit allen beteiligten Personen im Teilhabe-, Habilitations- und Rehabilitationsprozess - Kommunikation mit betrieblichen Interessenvertretungen ( Werkstattrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretungen) - Kommunikation mit Fachdiensten (medizinisch, pflegerisch, psychologisch, therapeutisch, p dagogisch) - F higkeit Konflikte anzunehmen, zu verstehen und auf eine L sung hinzuwirken - Vermittlung von Arbeitstugenden und Sozialverhaltensregeln - F higkeit notwendige Kontakte zu kn pfen - F higkeit den menschen mit Behinderungen zu motivieren - Moderieren von Gruppen Individual- bzw. pers nliche Kompetenz - F higkeit sich selbst zu reflektieren und zu motivieren - Einf hlungsverm gen - Angemessen und ruhig auf Krisensituationen reagieren - Methoden ber den Umgang mit physischen und psychischen Belastungen kennen und nutzen - Sicherstellen der Verschwiegenheit und Diskretion - Geduld bei der Kommunikation und im Umgang mit menschen mit Behinderungen, aufmerksam sein k nnen - Flexibel auf unterschiedliche und sich schnell ndernden Situationen reagieren zu k nnen Strategische Kompetenz - Fortschreibung einer Teilhabeplanung unter ganzheitlichen und lebensplanerischen Aspekten - Planen und unterst tzen von Ma nahmen zum Wechsel auf einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (evtl.)

10 Mit Begleitung) - Planen und unterst tzen von Ma nahmen einer Unterst tzten Besch ftigung - Vorbereitung und Unterst tzung lterer menschen mit Behinderungen auf den Ruhestand Interkulturelle Kompetenz - Erkennen von Bed rfnissen von menschen mit Behinderungen aus einem anderen Kulturkreis Nicht zum Aufgabenkreis der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsf rderung geh ren T tigkeiten aus den pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Bereichen. Hier sind die notwendigen und rechtlichen Kenntnisse nicht oder kaum vorhanden und auch kein Bestandteil der Ausbildung zur FAB. Damit sich die FAB nicht Haftungsanspr chen aussetzt ( durch verkehrte Medikamentenverabreichung) verweisen wir darauf, diese Arbeiten von qualifizierten Fachpersonen ausf hren zu lassen.


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