Transcription of Rahmenplan Grundschule Hessen
1 Rahmenplan Grundschule Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden Herausgeber: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden Rahmenplan Grundschule gem der 204. Verordnung ber Rahmenpl ne des hessischen Kultusministers vom 1. Auflage: Juni 1995 ISBN 3-88327-336-8 5 Einf hrung Einf hrung 6 Einf hrung 7 1. Aufgabe der Grundschule Die Grundschule pr gt als erste Schulstufe das Kind in einem Alter h chster Lernf higkeit f r seinen weiteren Bildungs- und Lebensweg. Sie gr ndet sich auf die demokratische Staatsverfassung und ist deren Grundrechten und gemeinschaftsbezogenen Erziehungszielen uneingeschr nkt verpflichtet. Das Recht auf schulische Bildung und die Verpflichtung zum Schulbesuch werden durch das Hessische Schulgesetz gesichert.
2 Der hier festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ist auf die bestm gliche Entfaltung der Pers nlichkeit der M dchen und Jungen ge-richtet und schlie t die Sorge um ihr physisches und psychisches Wohl mit ein. Die Grundschule hat insoweit auch sozialp dagogische Aufgaben. Die der Grundschule zugewiesene Aufgabe grundlegender Bildung f r alle Kinder hat eine doppelte Bedeutung: erstens ist sie (Allgemein-)Bildung in allen wesentlichen Kulturbereichen zur allseitigen Pers nlichkeitsentfaltung, und zweitens dient sie als (Aus-gangs-) Bildung f r die differenzierten weiteren Bildungswege. Die Grundschule hilft M dchen und Jungen, sich auf ihre Weise mit ihrer Umwelt aus-einanderzusetzen und ihre Kr fte und F higkeiten in gelebter Gegenwart auszubilden; zum anderen hat sie den Kindern die geistigen, moralischen und praktischen Grundlagen f r die k nftigen Aufgaben in der Gesellschaft zu vermitteln.
3 Erziehung und Bildung sind immer an Wertvorstellungen und ethische Grunds tze gebunden, wie sie im Artikel 56 Abs. 4 der Verfassung des Landes Hessen und in Paragraph 2 des Hessischen Schulgesetzes genannt sind. Es gilt, eine Grundhaltung der Solidarit t, der gegenseitigen Achtung und Hilfsbereitschaft auszubilden. Gleichzeitig sind zunehmende Sicherheit und Ausgewogenheit im moralischen, sozialen und politischen Urteilen anzustreben. Elternhaus und Schule unterst tzen sich gegenseitig in ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei beachtet die Schule das in Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz niedergelegte Recht und die Pflicht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder. Zur Erziehung in der Familie tritt der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, wie er in Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz und Artikel 56 Abs. 1 Hessische Verfassung verfassungsrechtlich begr ndet ist, hinzu.
4 Erwachsenen kommt gro e Verantwortung zu - insbesondere im Elternhaus und in der Schule. Ihr Verhalten gegen ber Kindern ist entscheidend daf r, ob Jungen und M dchen die Chance erhalten, die oben genannten Grundf higkeiten zu entwickeln. Erziehung und Unterricht sind nicht zu trennen in Verhaltenstraining, Charakterbildung und Wissensvermittlung, sondern bilden unter dem Ziel der M ndigkeit eine Einheit. Die auf M ndigkeit, Lebenst chtigkeit und Demokratief higkeit zielenden Erziehungs- und Bildungsaufgaben gelten grunds tzlich. Sie m ssen die sich ver ndernden gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen und Lebensverh ltnisse der Kinder ber cksichtigen. Sie erhalten so eine spezifische Akzentuierung. Einf hrung 8 Gelegenheiten und Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens und -arbeitens wirken der Vereinzelung und teilweise auch Selbst-Isolierung vieler Kinder entgegen. Angebote und Ma nahmen der Schulen - auch in Zusammenarbeit mit au erschulischen Einrichtungen (Verb nden, Kirchen) - unterst tzen Familien bei ihren Erziehungsaufgaben.
5 Der Anspruch auf Gleichberechtigung von Mann und Frau erfordert eine konstruktive Ver nderung der tra-ditionellen Rollen und Verhaltensweisen von M dchen und Jungen und ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern entspricht der gesellschaftlichen Aufgabe, die Integration von Behinderten zu f rdern. Die Erziehung zu R cksicht und Mitmenschlichkeit wirkt der unter Existenz- und Konkurrenzdruck wachsen-den Tendenz zu rigoroser Durchsetzung eigener Ziele entgegen. Der Auftrag, Kinder zum Frieden zu erziehen, erfordert angesichts der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft, der Gewaltdarstellungen in den Medien und der Gewaltt tigkeiten zwischen V lkern, sie dazu zu bef higen, Konflikte und pers nliche Probleme ertragen oder gewaltfrei bew ltigen zu k nnen. Die Ausbildung von interkulturellem Verst ndnis und Toleranz gegen ber Fremdem und Fremdartigem er-fordert - insbesondere angesichts der Anwesenheit ausl ndischer Kinder und in Hinblick auf die europ i-sche Vereinigung - eine m glichst fr he Begegnung mit fremden Sitten, Gebr uchen und Sprachen.
6 Die bedrohliche Ausbeutung und Zerst rung der nat rlichen Umwelt erfordern die Heranbildung eines ver-tieften kologischen Bewu tseins und verantwortlichen Umgang mit der Natur und ihren Lebewesen. Die Anbahnung eines Urteils- und Entscheidungsverm gens und von Verzichtbereitschaft kann Kindern hel-fen, den von der Medienwerbung geweckten Konsumw nschen und Lebensanspr chen kritisch zu begeg-nen. Die fortschreitendeTechnisierung auch schon in der kindlichen Lebenswelt erfordert eine Intensivierung der sinnlichen Aufnahmef higkeit und die Anbahnung eines sinnvollen und verantwortbaren Umgangs mit technischen Gegenst nden. Die aktive und handelnde Begegnung mit der Umwelt wirkt dem Verlust an unmittelbarer, nicht durch Medien vermittelter Erfahrung entgegen. Die zunehmend verplante Freizeit von Kindern erfordert es, ihnen in der Schule Raum und Zeit f r Selbst-findung, Selbstbestimmung und Selbstt tigkeit zu er ffnen.
7 Die immer differenzierter und wechselvoller werdenden Lebens- und Berufsaufgaben erfordern eine Erzie-hung zu Kreativit t, Flexibilit t und lebenslanger Lernbereitschaft. Insgesamt gilt es, auch unter sich ver ndernden Lebensbedingungen das Selbst- und Umweltvertrauen der Kinder zu erhalten, ihre Lebens- und Lernfreude, ihre Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft zu unterst tzen, ihren Willen zu staatsb rgerlicher und sozialer Verantwortung zu st rken sowie sie zu bef higen, sich selbst lohnende Lebensziele zu setzen, sie zu verantworten und zu verwirklichen. 2. Aufbau des Rahmenplans Getrennt voneinander herausgegebene Pl ne f r die einzelnen Grundschulf cher k nnen der Vielf ltigkeit und Komplexit t des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Grundschule nur schwerlich gerecht werden. Daher sind in diesem Rahmenplan die fachlichen und berfachlichen Ziele, Inhalte, Prinzipien und Gestaltungsaufgaben in einen einander be-dingenden Zusammenhang gebracht.
8 Leitgedanke f r Gliederung und inhaltliche Gestaltung des Rahmenplans ist die wechselsei-tige Abh ngigkeit und Verkn pfung von Erziehung, Unterricht und Schulleben. Einf hrung 9 Der Rahmenplan gliedert sich in drei Teile. Diese stehen nicht additiv nebeneinander. Vielmehr werden von unterschiedlichen Perspektiven her die Erziehungs- und Bildungs-aufgaben sowie die Gestaltungsaufgaben bestimmt. Teil A enth lt bergreifende Orientierungen. Grundschule wird als Ort grundlegender Erfahrungen konzipiert. Erfahrungen, die Kinder in, vor und au erhalb der Schule machen, sowie die Auseinandersetzung mit ihnen sind die Basis f r die Herausbildung der Urteilsf higkeit, f r die Entwicklung von Haltungen und f r die Ausbildung von Wert-orientierungen. Von unterschiedlichen Erfahrungsfeldern aus werden grundlegende Erziehungs- und Bildungsaufgaben beschrieben, die f r alle F cher/ Lernbereiche und das Schulleben insgesamt eine verbindliche Orientierung geben.
9 Zu den bergreifenden Orientierungen f r die Arbeit in der Grundschule geh ren auch die didaktischen Grunds tze, an denen sich die Zielperspektiven des Lehrens und Lernens, die Auswahl und Anordnung der Lerninhalte wie auch Methoden in den Aktionsformen und Arbeitsmittel ausrichten sollen. In Teil B werden im Kontext der bergreifenden Orientierungen von Teil A sowie der anderen F cher/ Lernbereiche Aufgaben, Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des einzelnen Faches/ Lernbereiches n her beschrieben und verbindlich festgelegt. Im ersten Hauptpunkt wird eine Aufgaben- und Zielbeschreibung des Faches/ Lernbereichs als Element im Gef ge der Erziehungs- und Bildungsaufgaben der Grundschule vorgenom-men. Au erdem werden fachdidaktische Grunds tze formuliert. Der zweite Hauptpunkt enth lt die Inhalte und Ziele sowie die zeitliche Strukturierung. Inhalte und Ziele haben die gesamte Grundschulzeit im Blick.
10 Die Zuordnung einzelner Themen zu Jahrg ngen oder Jahrgangsstufen hat Orientierungscharakter. Im dritten Hauptpunkt stehen die Verbindlich-keiten im Hinblick auf Aufgaben, Ziele und Inhalte. Teil C beschreibt zun chst f cher bergreifende Aufgabengebiete, die besondere gesell-schaftliche Bildungs- und Erziehungsaufgaben in die Verantwortung der Schulen r cken und bisher gar nicht oder nur in getrennten Richtlinien erfa t wurden. Hierin kommt die gemeinsame Verantwortung aller F cher/ Lernbereiche f r die Verwirklichung des Erzie-hungsauftrags zum Ausdruck. Der Anspruch des Rahmenplans, Grundschule als Lebensraum und Lernst tte zu begreifen, mu seinen Ausdruck finden in gestalterischen Momenten, die nicht allein der einzelnen Lehrerin und dem einzelnen Lehrer berlassen bleiben; vielmehr ist Schule als Ganzes in den Blick zu nehmen. Daher werden im Kapitel 2 des Teils C die Gestaltungsaufgaben zusammengefa t, die jede Grundschule in die Lage versetzen, ein standortspezifisches schuleigenes Profil auszubilden.