Transcription of SOZIALRECHT-JUSTAMENT
1 SOZIALRECHT-JUSTAMENT . Rechtswissen f r die existenzsichernde Sozialberatung ( / Nr. 10). September (2. Heft) 2018. Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom im Bereich des SGB II. und ein Nachtrag zu einer zu wenig beachteten Entscheidung vom 24. April 2018. Am 12. September 2018 hat das Bundessozialgericht ber Rechtsfragen im SGB II entschieden, die f r die Praxis u erst relevant und bisher ungekl rt waren. Manches ist durch die Urteile klarer - wenn auch nicht immer besser geworden. Zudem im Heft: Das hochinteressante und doch zu wenig beachtete Urteil B 14 AS 14/17 R vom zur Bestimmung der sogenannten Mietobergrenzen, wenn Kinder mangels Bed rftigkeit aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen, ist mittlerweile ver ffentlicht worden. Neben einer Antwort hat das Urteil viele Fragen der praktischen Umsetzung aufgeworfen und auch beantwortet. Daher ist ein kurzer Nachtrag erforderlich.
2 Inhalt B 14 AS 18/17 R vom : zum Arbeitnehmerstatus von EU-B rgerInnen .. 4. B 4 AS 33/17 R vom : Die Frage, ob hohe Passkosten f r MigrantInnen vom Jobcenter als Darlehen, vom SGB XII-Leistungstr ger als Zuschuss oder gar nicht bernommen werden m ssen .. 6. B 14 AS 7/18 R; B 14 AS 4/18 R; B 4 AS 39/17 R vom : zur Frage der abschlie enden Leistungsbewilligung nach vorl ufigen Leistungsbescheiden bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung .. 7. B 14 AS 45/17 R vom : nochmals zur Anwendung der Warmwasserpauschalen und einem bestehenden abweichenden Bedarf .. 8. Nachtrag zum Bundessozialgericht Urteil vom , B 14 AS 14/17 R: zur Frage der praktischen Umsetzung der Entscheidung, dass sich stets die Richtwerte f r angemessenes Wohnen an der Zahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder richten muss .. 10. Seminar: Kreative Methoden in der Beratung Seminar am 4. Dez. 2018 in N 12. SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNGEN IM HERBST 2018.
3 Sozialleistungen und Ausl nderrecht soziale Leistungen f r Zuwandernde Am in N rnberg, am in Wuppertal Rechte wahren! Verfahren der Rechtsdurchsetzung und was bei ihnen zu beachten ist Praxiswissen f r die Sozialberatung Am in M nchen, am in N rnberg, am in Frankfurt/M. Der Einsatz von Einkommen und Verm gen im SGB XII. Am in M nchen, am in N rnberg Seminarbeschreibungen auf den n chsten Seiten SOZIALRECHT-JUSTAMENT September (2. Heft) 2018. Rechte wahren! Verfahren der Rechtsdurchsetzung und was bei ihnen zu beachten ist Praxiswissen f r die Sozialberatung am in M nchen, am in N rnberg In dem Tagesseminar werden systematisch die Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsanspr chen dargestellt. Ausgangspunkt des Seminars bildet die Positionsbestimmung der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession (Silvia Staub-Bernasconi), die bez glich sozialer Rechte drei Auftr ge (Tripple-Mandat) wahrnimmt: Den eigenen Professionsauftrag, soziale (Menschen)rechte ber die bestehende soziale Sicherung hinaus und entsprechend des gesellschaftlichen Wandels zu verwirklichen, verfasste (soziale) Rechte zu wahren, Rechtsanspr che Einzelner durchzusetzen.
4 Das Seminar ist aber trotz eines kurzen Inputs kein Theorieseminar Sozialer Arbeit, sondern ein Seminar der t glichen Handlungspraxis. Inhalte sind: - der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten - das Widerspruchsverfahren (nach dem Sozialgerichtsgesetz). - der berpr fungsantrag ( 44 SGB X). - die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( 27 SGB X, 67 SGG). - die wiederholte Antragstellung ( 28 SGB X). - der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, Schadensersatzanspr che bei Beratungsfehlern - Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - der einstweilige Rechtsschutz - Rechtsschutz bei Leistungsversagung oder Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung - die Klage ohne anwaltliche Vertretung (was von Klagenden zu beachten ist). Die Teilnehmenden erhalten ein ausf hrliches Skript. Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts und Bundesgerichtshofs zur Durchsetzung von Rechtsanspr chen sind selbstverst ndlich eingearbeitet.
5 Sozialleistungen und Ausl nderrecht - soziale Rechte f r Zuwandernde am in N rnberg, am in Wuppertal Sozialleistungen sind oft vom aufenthaltsrechtlichen Status abh ngig. Das gilt f r EU-Ausl nderInnen und Ausl nderInnen aus Drittstaaten. Inhalt des Seminars sind die ausl nderrechtlichen Voraussetzungen bei den unterschiedlichen Sozialleistungen: - SGB II-Leistungen - SGB XII-Leistungen zum Lebensunterhalt - SGB XII-Leistungen, Hilfen zur berwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - Familienleistungen: Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und bayerisches Familiengeld - Ausbildungsf rderung: BAf G und Berufsausbildungsbeihilfe - Wohngeld In der Fortbildung wird insbesondere auch auf den prek ren SGB II-Leistungsanspruch von neu zugewanderten EU- B rgerInnen eingegangen. Die trotz klarer Weisungslage zum Teil nach wie vor bestehenden Probleme beim bergang vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II werden ebenfalls thematisiert.
6 Die aktuelle Rechtsprechung und Weisungslage der Bundesagentur f r Arbeit wird ber cksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten ein ausf hrliches Skript. Anmeldungen per E-MAIL an: Alle Seminarausschreibungen auf Bernd Eckhardt Seite 2 von 12. SOZIALRECHT-JUSTAMENT September (2. Heft) 2018. Der Einsatz von Einkommen und Verm gen im SGB XII ein berblick (mit den zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen aus den Jahren 2017/2018). am in M nchen am in N rnberg Das SGB XII beinhaltet unterschiedliche Leistungsbereiche. Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter (und bei dauerhafter Erwerbsminderung) gibt es weitere Leistungsbereiche wie die Eingliederungshilfe f r Behinderte, Hilfe zur Pflege, Hilfe in besonderen Lebenslagen. Der Einsatz von Einkommen und Verm gen ist in allen Leistungsbereichen des SGB XII in den letzten beiden Jahren ge ndert worden. Die Fortbildung bietet einen berblick ber den Einsatz von Einkommen und Verm gen in den unterschiedlichen Leistungsbereichen.
7 Nach wie vor gibt es Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften (SGB II/SGB XII) und beim bergang vom SGB II ins SGB XII. F r viele SGB II-Berechtigte, die noch ber Schonverm gen im Sinne des SGB II verf gen, stellt sich die Frage, welche Verm gensdispositionen sie im Hinblick auf einen sp teren SGB XII-Bezug treffen k nnen. Inhalte des Seminars sind der Einsatz von Einkommen und Verm gen bei Leistungen f r den Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII). bei gemischten Bedarfsgemeinschaften (SGB II, SGB XII). bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII). bei Eingliederungshilfen f r behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII). bei Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII). bei Hilfe zur berwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII). Teilnahmebedingungen N here Seminarbeschreibungen finden Sie auf Dort finden Sie auch meine AGBs, die den bei Fortbildungsseminaren blichen entsprechen.
8 Die Teilnehmenden erhalten ein ausf hrliches spiralgebundenes Skript. Die Seminarkosten betragen in N rnberg, M nchen und Wuppertal 110 Euro, in Frankfurt/M. 130 Euro (daf r mit umfangreicher Verpflegung in der Mittagspause). Anmeldungen per E-MAIL an: Impressum: : Bernd Eckhardt, Ludwig-Feuerbach-Stra e 75, 90489 N rnberg Bernd Eckhardt Seite 3 von 12. SOZIALRECHT-JUSTAMENT September (2. Heft) 2018. Der Arbeitnehmerstatus weitere Kl rung durch das Bundessozialgericht? (zum Terminbericht B 14 AS 18/17 R vom ). Der Arbeitnehmerstatus ist f r EU-B rgerInnen, gearbeitet. Mal geht es um die Beachtlichkeit . die ansonsten nur ber ein Freiz gigkeitsrecht des Lohnes, mal um die arbeitsrechtliche Ein- zur Arbeitsuche verf gen w rden, von h chster ordnung des Arbeitsverh ltnisses, mal um den Bedeutung. Der Arbeitnehmerstatus erm glicht bedeutsamen Umfang der Arbeit im Kontext der aufstockend SGB II-Leistungen zu beziehen.
9 Wer pers nlichen Situation der Arbeitenden. nur das Freiz gigkeitsrecht zur Arbeitssuche hat Beispiele aus der Rechtsprechung: oder ber kein Freiz gigkeitsrecht verf gt, erh lt keine existenzsichernden Sozialleistungen. Auch o Ein Lohn oberhalb von 100 Euro ist geringf gige Besch ftigungen k nnen einen Ar- grunds tzlich beachtlich, da er vom Jobcen- beitnehmerstatus begr nden und sichern so - ter leistungsmindernd angerechnet, be- durch erg nzende SGB II-Leistungen neben dem achtet wird (LSG Nordrhein-Westfalen, L 12. Lebensunterhalt auch den Krankenversiche- AS 1420/16 B ER vom ). rungsschutz. o Ein Lohn oberhalb von 25% des Regelbedarfs Die Vorgaben des EuGH zur Bestimmung des ist beachtlich. Das ergibt sich aus der renten- Arbeitnehmerstatus sind sehr vage. Deutlich rechtlichen Rechtsprechung des beachtli- wird nur: Es muss ein echtes Arbeitsverh ltnis chen Unterhalts, wenn es um die Zuerken- mit Weisungsbefugnis durch den Arbeitgeber nung der Witwenrenten bei Geschiedenen sein.
10 Die Entlohnung darf nicht vollkommen un- geht (LSG Nordrhein-Westfalen L 20 B 76/07. beachtlich und untergeordnet sein. Ansonsten SO ER vom und daran ankn p- weist der EuGH daraufhin, dass nur eine Ge- fend LSG Nordrhein-Westfalen L 6 AS. samtbewertung der ein Arbeitsverh ltnis kenn- 2016/15 B ER vom ). zeichnenden Aspekte (Arbeitszeit, Entlohnung, o Die Bewertung des Umfangs der Arbeit muss Dauer, Urlaubsanspruch, ) dar ber entschei- im Kontext der pers nlichen Situation der det, ob ein Arbeitsverh ltnis vorliegt oder eben Betroffenen bewertet werden. Bei einer Al- nicht. Die Landessozialgerichte haben sich aus leinerziehenden, die zudem noch einen In- diesen Gr nden bisher standhaft geweigert, eine tegrationskurs besucht, kann daher auch feste Lohn- oder Zeitgrenze vorzugeben. Der eine T tigkeit von 20 Stunden monatlich in EuGH hat die konkrete Bestimmung des Arbeit- einem Privathaushalt ausreichen (LSG.)