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Steuersatz und Steuerfuss - estv.admin.ch

E Steuerbegriffe Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 Steuersatz und Steuerfuss (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2021) Dokumentation und Steuerinformation / ESTV Bern, 2021 E Steuerbegriffe -I- Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG ..1 2 Steuersatz UND STEUERTARIF ..2 Steuertarif ..2 3 Steuerfuss ..5 Form der Steuerf sse (Steueranlagen) ..5 Steuerfuss als Prozentwert der einfachen Steuer .. 6 Steuerfuss in Einheiten der einfachen Steuer .. 6 Steuerf sse der Einkommens- und Verm genssteuern nat rlicher Personen.

mens- und Vermögenssteuern und der Quellensteuer natürlicher Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen angewandt. Die Ausnahme von dieser Regel bildet, wie erwähnt, der Kanton VS. Sein Steuergesetz sieht keine Steuerfüsse vor, sondern enthält direkt anwendbare Tarife wie die dBSt. Damit ist jedoch nicht aus-

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1 E Steuerbegriffe Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 Steuersatz und Steuerfuss (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2021) Dokumentation und Steuerinformation / ESTV Bern, 2021 E Steuerbegriffe -I- Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG ..1 2 Steuersatz UND STEUERTARIF ..2 Steuertarif ..2 3 Steuerfuss ..5 Form der Steuerf sse (Steueranlagen) ..5 Steuerfuss als Prozentwert der einfachen Steuer .. 6 Steuerfuss in Einheiten der einfachen Steuer .. 6 Steuerf sse der Einkommens- und Verm genssteuern nat rlicher Personen.

2 7 Steuerf sse der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen .. 8 Zust ndigkeiten zur Bestimmung des Steuerfusses ..9 Kantonssteuern .. 10 Gemeindesteuern .. 10 Belastungsobergrenze .. 10 Nat rliche Personen .. 11 Juristische Personen .. 12 Im Steuerjahr 2021 anwendbare Vielfache der einfachen Ans tze ( Steuerfuss ) .. 12 Steuerf sse in den Kantonshauptorten 2021 (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern nat rlicher Personen) .. 13 Steuerf sse in den Kantonshauptorten 2021 (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern juristischer Personen).

3 14 E Steuerbegriffe -II- Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 Abk rzungen BV = Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft DBG = Bundesgesetz ber die direkte Bundessteuer dBSt = direkte Bundessteuer ESTV = Eidgen ssische Steuerverwaltung Kantone Die kantonalen Abk rzungen, welche mit Hyperlinks verkn pft sind, f hren auf die zugeh rigen Kan-tonsbl tter. Enth lt das Kantonsblatt keine Informationen zu einem bestimmten Thema, ist die jewei-lige Abk rzung nicht verlinkt. AG = Aargau NW = Nidwalden AI = Appenzell Innerrhoden OW = Obwalden AR = Appenzell Ausserrhoden SG = St.

4 Gallen BE = Bern SH = Schaffhausen BL = Basel-Landschaft SO = Solothurn BS = Basel-Stadt SZ = Schwyz FR = Freiburg TG = Thurgau GE = Genf TI = Tessin GL = Glarus UR = Uri GR = Graub nden VD = Waadt JU = Jura VS = Wallis LU = Luzern ZG = Zug NE = Neuenburg ZH = Z rich E Steuerbegriffe -1- Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 1 EINLEITUNG Steuern werden dem Staat in Form von Geldleistungen entrichtet. Das Entstehen einer Steuerschuld ist dabei im Wesentlichen an das Vorhandensein von Steuersubjekt und Steuerobjekt gebunden.

5 Der Geldbetrag, den das Steuersubjekt (Schuldner der Steuer) dem Staat schuldet, bezieht sich immer auf ein bestimmtes Steuerobjekt (Gegenstand der Steuer). Die H he dieses Geldbetrages kann unterschiedlich festgelegt werden. F r bestimmte Steuern ist die geschuldete Steuer ein fixer Geldbetrag (feste Steuer). Diese Form der Steuerberechnung wird in der Regel nur auf diejenigen wenigen Steuerarten angewandt, deren Steuerobjekt keine Bewertung erfor-dert. Beispiele solcher festen Steuern sind etwa die Personal- oder Haushaltsteuer, die Hundesteuer oder die Beherbergungsabgaben.

6 Die grosse Mehrheit der Steuern bezieht sich aber auf Steuerobjekte, die als Veranlagungssteuer zur Steuerberechnung bewertet werden m ssen. Das Steuerobjekt beispielsweise Einkommen und Verm gen oder Liegenschaften wird nach bestimmten Kriterien, die von Fall zu Fall verschieden sein k nnen, bewertet. Der so ermittelte Wert dient als materielle Basis zur Berechnung der Steuer (Steuerberechnungsgrundlage). Je h her die Berechnungsgrundlage bei dieser Kategorie von Steuern, desto h her f llt auch die ge-schuldete Steuer aus (Progressivit t).

7 Das Verh ltnis zwischen Berechnungsgrundlage und Steuer-betrag wird durch das Steuermass ( Steuersatz und Steuerfuss ) festgelegt. Das Steuermass der wertabh ngigen Steuern besteht f r bestimmte Steuern aus einem einzigen Teil: dem Steuersatz . F r andere Steuern besteht es in den meisten F llen dagegen aus zwei Teilen, dem Steuersatz und dem Steuerfuss (auch j hrliches Vielfaches oder Steueranlage genannt). E Steuerbegriffe -2- Steuersatz und Steuerfuss M rz 2021 2 Steuersatz UND STEUERTARIF Steuersatz Der Steuersatz ist der Massstab f r die Berechnung der Steuer.

8 Er wird in der Regel in Prozent oder Promille der Berechnungsgrundlage festgesetzt. In gewissen seltenen F llen kann er auch als be-stimmter Geldbetrag pro Werteinheit des Steuerobjektes angegeben werden. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 14 % ergibt sich damit f r eine Berechnungsgrundlage von CHF 10'000 eine Steuer von CHF 1'400. Der Steuersatz kann fest sein oder mit der H he der Berechnungsgrundlage variieren. Die Form des Steuersatzes bestimmt damit auch die Ausgestaltung der Steuer. Diese kann proportional oder pro-gressiv sein.

9 Bei den proportionalen Steuern liegt ein festes prozentuales Verh ltnis zwischen Steuerforderung und Berechnungsgrundlage vor. Der Steuersatz bleibt unver ndert gleich hoch. Steuern mit proporti-onalen Steuers tzen sind beispielsweise die direkte Bundessteuer (dBSt) auf dem Gewinn juristischer Personen, die Mehrwertsteuer, die eidgen ssische Verrechnungssteuer oder die Liegenschafts-steuer. Bei den progressiven Steuern liegt ein ver nderliches prozentuales Verh ltnis zwischen Steuerfor-derung und Berechnungsgrundlage vor.

10 Der Steuersatz steigt mit zunehmender H he der Berech-nungsgrundlage. Damit steigt die geschuldete Steuer berproportional zum Anstieg der Berechnungs-grundlage. Progressive Steuers tze kommen bei den meisten Steuern vor, die einen direkten Bezug zur wirtschaftlichen Leistungsf higkeit der Steuerpflichtigen haben, wie beispielsweise die Einkom-mens- und Verm genssteuern. Die Steuers tze sind immer im betreffenden Steuergesetz festgelegt. Ihre Ver nderung etwa zur An-passung an den Finanzbedarf eines Gemeinwesens bedarf daher regelm ssig einer Gesetzesrevi-sion.


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