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Teil II Eingruppierungsordnung - ivgm.de

Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 Teil II Eingruppierungsordnung Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 N here Beschreibung zur Eingruppierungsordnung .. 28 2. Einleitung .. 28 3. Entgeltgruppe E 31 4. Entgeltgruppe E 2 mit Zulage 50% .. 33 5. Entgeltgruppe E 35 6. Entgeltgruppe E 37 7. Entgeltgruppe E 39 8. Entgeltgruppe E 41 9. Entgeltgruppe E 43 10. Entgeltgruppe E 45 11. Entgeltgruppe E 48 12. Entgeltgruppe E 13.

Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 Nähere Beschreibung zur Eingruppierungsordnung 2. Einleitung

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1 Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 Teil II Eingruppierungsordnung Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 N here Beschreibung zur Eingruppierungsordnung .. 28 2. Einleitung .. 28 3. Entgeltgruppe E 31 4. Entgeltgruppe E 2 mit Zulage 50% .. 33 5. Entgeltgruppe E 35 6. Entgeltgruppe E 37 7. Entgeltgruppe E 39 8. Entgeltgruppe E 41 9. Entgeltgruppe E 43 10. Entgeltgruppe E 45 11. Entgeltgruppe E 48 12. Entgeltgruppe E 13.

2 Entgeltgruppe E 14. Entgeltgruppe E 15. Entgeltgruppe E 16. Entgeltgruppe E 17. Anmerkung 62 Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 N here Beschreibung zur Eingruppierungsordnung 2. Einleitung Ausgangspunkt der Eingruppierung ist die dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin durch den Arbeitgeber bertragene T tigkeit. F r die im Wege der Eingruppierung vorzu-nehmende Bewertung der T tigkeit ist diese in einzelne Arbeitsvorg nge zu zerle-gen. Unter einem Arbeitsvorgang versteht man dabei eine abgrenzbare zu einem be-stimmten Arbeitsergebnis f hrende T tigkeit des Mitarbeiters /der Mitarbeiterin.

3 Zu-sammenh ngende T tigkeiten sind einem Arbeitsvorgang zuzurechnen. Jeder Arbeitsvorgang ist einer tariflichen Bewertung zu unterziehen, d. h. es erfolgt jeweils eine Zuordnung zu den Entgeltgruppen und schlie lich eine Gesamtbetrach-tung aller Arbeitsvorg nge, die zur endg ltigen Zuordnung f hrt. Wesentlich ist dabei, dass die Eingruppierungsordnung von unten nach oben auf-gebaut ist, d. h. dass die Zuordnung zu einer h heren Entgeltgruppe die Heraushe-bung der T tigkeit aus den darunter liegenden Entgeltgruppen erfordert. Wichtig ist die Feststellung, dass die Eingruppierungsordnung keine Ver nde-rung zu den bisherigen Eingruppierungsgrunds tzen beinhaltet.

4 Dies zeigt deutlich der Vergleich in Arbeitshilfe Einzelgruppenplan 01. Hinzuweisen ist auch auf den Umstand, dass die Eingruppierungsordnung durch Kommentierung und Rechtssprechung zum BAT gepr gte Begriffe verwendet, deren Bedeutung von der des allgemeinen Sprachverst ndnisses abweicht (so etwa beim Begriff der selbstst ndigen Leistung. Hier ist nicht das eigenverantwortliche Arbeiten gemeint.) F r R ckfragenwenden Sie sich bitte an Fr Wissgott Herr B rsch Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 2.

5 Entgeltgruppe E 1 Eingruppierungsordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten T tigkeiten Definition mechanische T tigkeiten, die keinerlei Einarbeitung bed rfen Bisherige Eingruppierung BAT X / IX b T tigkeitsbeispiele - Reinigungskr fte - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus-, W scherei- oder K chendienst - Hilfskr fte im handwerklichen Bereich siehe Arbeitshilfe zur Eingruppierungsordnung 01/A 18/A 30a/A Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II.

6 Teil Eingruppierungsordnung 26 Bewertungsbogen E 1 (siehe Anlage) - Reinigungskr fte - Mitarbeitende im Wirtschafts- und K chendienst Musterstellenbeschreibung E 1 Stellenbewertung der Reinigungskr fte Der/die Stelleninhaber/in kann in die Entgeltgruppe 1 eingruppiert werden, wenn er folgende T tigkei-ten aus bt: - Reinigung von max. 2 (unterschiedlichen) Bodenbel gen/ Fl chen - mit Hilfe von einfachen Reinigungsger ten ( Besen, Staubsauger oder Wischer) oder - Reinigung der Fenster inkl. Rahmen dabei sind zu beachten: - nur "gebr uchliche" Reinigungsmittel - keine Kindertagesst tten oder Diakoniestationen mit Beachtung besonderer Hygienevorschriften Stellenbewertung K chen und Wirtschaftsdienst Der/die Stelleninhaber/in kann in die Entgeltgruppe 1 eingruppiert werden, wenn er folgende T tigkei-ten aus bt: - Hilfsdienste/ Zuarbeiten in der K che ( Gem se putzen, Sp len) oder - Geschirr im Speisesaal ein- bzw.

7 Abdecken oder - Hilfsdienste in der W scherei (Waschmaschinen f llen und ausr umen) dabei sind zu beachten: - keine Beachtung spezieller Hygienevorschriften erforderlich (HACCP) Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 3. Entgeltgruppe E 2 Eingruppierungsordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen T tigkeiten, f r die eine Einarbeitung n tig ist. Definition mechanische T tigkeiten, die jedoch einer vorhergehenden Einarbeitung bed rfen. Bisherige Eingruppierung BAT X / IXb T tigkeitsbeispiele - Reinigungskr fte - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus-, W scherei-, K chen-, oder handwerkli-chen Dienst - Kr fte mit Hilfst tigkeit siehe Arbeitshilfe zur Eingruppierungsordnung 01/B 18/1 30a/1 Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II.

8 Teil Eingruppierungsordnung 26 Bewertungsbogen E 2 (siehe Anlage) - Reinigungskr fte - Mitarbeitende im Wirtschafts- und K chendienst Musterstellenbeschreibung E 2 Stellenbewertung der Reinigungskr fte Der/die Stelleninhaber/in kann in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert werden, wenn er folgende T tigkei-ten aus bt: - Reinigung von mehreren unterschiedlichen Bodenbel gen/Fl chen - mit Hilfe von verschiedenen Reinigungsger ten ( Reinigungswagen und elektrische Reini-gungsger te wie Bohner oder Kehrmaschine) und - Reinigung der Fenster inkl.

9 Rahmen - Verwendung von unterschiedlichen Reinigungsmitteln dabei sind zu beachten: - keine Kindertagesst tten oder Diakoniestationen (unter Beachtung von speziellen Hygienevor-schriften) Beispiele: Reinigungskraft Gemeindehaus und Kirche, Pfarrb ro Stellenbewertung K chen und Wirtschaftsdienst Der/die Stelleninhaber/in kann in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert werden, wenn er folgende T tigkei-ten aus bt: - Zubereitung von Gefrierkost und Fertigkost, ohne Salat oder Nachtisch - Bedienung von K chen- und Sp lmaschinen - Geschirr im Speisesaal ein- bzw.

10 Abdecken - Servieren von Mahlzeiten - Bedienung von Wasch- und B gelmaschinen Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II. Teil Eingruppierungsordnung 26 4. Entgeltgruppe E 2 mit Zulage 50% Eingruppierungsordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen T tigkeiten, f r die eine Einarbeitung n tig ist. Definition mechanische T tigkeiten, die jedoch einer vorhergehenden Einarbeitung bed rfen und f r die eine Einweisung n tig ist. Bisherige Eingruppierung BAT X / IXb T tigkeitsbeispiele - Reinigungskr fte in Kindertagesst tten oder vergleichbar - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus-, W scherei-, K chen-, oder handwerkli-chen Dienst siehe Arbeitshilfe zur Eingruppierungsordnung 01/B 18/1 30a/1 Handbuch zur Stellenbewertung und Eingruppierung - II.


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