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Unterschied zwischen § 278 BGB und § 831 BGB

Unterlagen zur bung und Wiederholung des Schuldrechts - Marco Wicklein - Unterschied zwischen 278 BGB und 831 BGB Bsp.: Schuldner S muss dem Gl ubiger G Bierf sser liefern. Als S gerade die F sser entl dt kommt der Passant P vorbei und hilft ihm beim Tragen. Dabei l sst P fahrl ssig ein Fass fallen. Wonach haftet S dem G auf Schadensersatz? I. 278 BGB: Erf llungsgehilfe Definition: Erf llungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei Erf llung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit t tig wird. Oder umgangssprachlich: Erf llungsgehilfe ist jemand, der das tut, was der Schuldner tun m sste.

Title: Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe Author: Dr. Marco Wicklein Subject: Schuldrecht Keywords: Schuldrecht, Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe, 278, 831

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1 Unterlagen zur bung und Wiederholung des Schuldrechts - Marco Wicklein - Unterschied zwischen 278 BGB und 831 BGB Bsp.: Schuldner S muss dem Gl ubiger G Bierf sser liefern. Als S gerade die F sser entl dt kommt der Passant P vorbei und hilft ihm beim Tragen. Dabei l sst P fahrl ssig ein Fass fallen. Wonach haftet S dem G auf Schadensersatz? I. 278 BGB: Erf llungsgehilfe Definition: Erf llungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei Erf llung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit t tig wird. Oder umgangssprachlich: Erf llungsgehilfe ist jemand, der das tut, was der Schuldner tun m sste.

2 Nach 278 BGB haftet der Schuldner f r das Verschulden seines Gehilfen. Es handelt sich dabei um eine Haftung f r fremdes Verschulden! Keine Weisungsgebundenheit erforderlich, deshalb kann auch ein anderer Unternehmer (bspw. sogar Deutsche Bank) Erf llungsgehilfe sein 278 BGB ist keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern nur eine Zurechnungsnorm Bsp.: P hat mit Wissen und Wollen des S dem S beim Entladen der F sser geholfen. Das geh rte zu den Pflichten des S gegen ber G. P war also Erf llungsgehilfe. S wird das Verschulden des P ber 278 zugerechnet.

3 S haftet dem G aus 280 BGB. II. 831 BGB: Verrichtungsgehilfe Definition: Verrichtungshilfe ist jeder, der von Weisungen des Gesch ftsherrn abh ngig ist. Das ist vor allem bei selbst ndigen Unternehmern abzulehnen. Wesentliches Merkmal: Abh ngigkeit von Weisungen (typischerweise wegen eines Arbeitsverh ltnisses) Nach 831 BGB haftet der Gesch ftsherr f r die falsche Auswahl, Beaufsichtigung .. des Gehilfen. Es handelt sich also um eine Haftung f r eigenes Verschulden! Nachteil des 831 BGB gegen ber vertraglicher Haftung: M glichkeit der Exkulpation ( 831 I 2 BGB)!

4 831 BGB ist eine eigene Anspruchsgrundlage Bsp.: P hat dem S geholfen, aber er war nicht von den Weisungen des S abh ngig. Denn zwischen S und P besteht kein Vertrag. Der P ist deshalb kein Verrichtungsgehilfe des S. S haftet dem G daher nicht nach 831 BGB. Erf llungs- und Verrichtungsgehilfe Marco Wicklein Seite 1 von 1


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