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Vergleichsstrategien - farnerlaw.ch

Seite 1 von 7 Vergleichsstrategien Von Martin Farner 1. 2. Formelle und informelle 3. Der Einstieg ins Gespr ch: Die Analyse des 4. Warum Vergleiche?..2 5. konomische Lage des rger ber die Autorit Fatalismus und Unverst 6. Arbeit am Atmosph re Die eigene Rolle Das Absolute und relative Abstand nehmen, durchh ngen Die Der Kein Das Problem der 7. Der Faktor 8. Die Rolle des 1. Einleitung Die vornehmste Aufgabe von Gerichten ist das Urteilen. Der Vergleich geniesst dem-gegen ber weniger Prestige.

Seite 2 von 7 schafft hier Klarheit, indem das Gericht z.B. eine fristlose Entlassung als unbegrün-det, einen bestimmten Konsens als gegeben erachtet usw.

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1 Seite 1 von 7 Vergleichsstrategien Von Martin Farner 1. 2. Formelle und informelle 3. Der Einstieg ins Gespr ch: Die Analyse des 4. Warum Vergleiche?..2 5. konomische Lage des rger ber die Autorit Fatalismus und Unverst 6. Arbeit am Atmosph re Die eigene Rolle Das Absolute und relative Abstand nehmen, durchh ngen Die Der Kein Das Problem der 7. Der Faktor 8. Die Rolle des 1. Einleitung Die vornehmste Aufgabe von Gerichten ist das Urteilen. Der Vergleich geniesst dem-gegen ber weniger Prestige.

2 Man m chte sich mit dem Vergleich auf Seiten des Ge-richts Arbeit sparen, dr ngt die Parteien daher dazu und verwendet auch noch ganz problematische Methoden (Salamitaktik, Druck, Ausn tzen von Schw chen). Trotz-dem werden die allermeisten Prozesse im Zivilrecht mit Vergleichen erledigt. Eine genauere Betrachtung der Gewinnung von Vergleichen lohnt sich daher. 2. Formelle und informelle Prozessziele Jeder Kl ger verfolgt nicht nur sein formelles Prozessziel, sondern hat daneben wei-tere, informelle Ziele. Das formelle Prozessziel ist der Klageantrag.

3 Informelle Ziele bezeichnen das, was mit dem Prozess wirklich erreicht werden soll. Man erhebt eine Widerklage, von der man genau weiss, dass sie etwas luftig ist, braucht sie a-ber, um ein besseres Verhandlungsergebnis in der Hauptklage zu erreichen. Oder man klagt eine hohe Entsch digung nach Art. 337c OR ein, um nachgeben zu k n-nen. Die formellen Prozessziele sind meistens durchaus weiteren Diskussionen zu-g nglich, w hrend die informellen Ziele erbitterter verteidigt werden, weil sie wirklich durchgesetzt werden wollen. Das rechtzeitige Aufsp ren informeller Ziele ist daher wichtig.

4 3. Der Einstieg ins Gespr ch: Die Analyse des Prozesses Die Prozessparteien wissen zum voraus nicht, welche ihrer Argumente das Gericht teilt und welche nicht. Die Begr ndung eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags Seite 2 von 7 schafft hier Klarheit, indem das Gericht eine fristlose Entlassung als unbegr n-det, einen bestimmten Konsens als gegeben erachtet usw. Die Voraussetzung f r erfolgreiche Vergleichsverhandlungen ist daher eine argumentativ starke Begr ndung des gerichtlichen Vergleichsvorschlags. Argumentative St rke ist nicht vor allem deshalb wichtig, weil die Parteien dem Charme von Vernunft und Logik sofort erlie-gen w rden, sondern weil sie das Prestige des Gerichts verst rkt.

5 Wir wissen seit Sigmund Freud, dass die Vernunft im Konzert menschlicher Regungen eine ver-gleichsweise schwache Stimme hat. Allerdings gibt es nach den Parteivortr gen nicht nur klare Situationen, sondern meistens deswegen h chst unklare, weil man nicht weiss, von welchem Sachverhalt man ausgehen soll. Hat der Beklagte zum behaupteten Vertrag ja gesagt? Sind die berstunden wirklich geleistet worden? usw. In diesem Regelfall baut der Vergleichs-vorschlag auf dem Nichtwissen auf und berbr ckt es mit Erfahrungen, die das Ge-richt in anderen Prozessen, insbesondere in Beweisverfahren gemacht hat.

6 Solche Extrapolationen k nnen angemessen sein. Sie stimmen aber keineswegs immer. Der Vergleichsvorschlag hat daher in der berwiegenden Mehrzahl aller F lle etwas Unsi-cheres an sich. Und diese Unsicherheit schafft Raum f r Verhandlungen und kreative L sungen. 4. Warum Vergleiche? Prozessieren ist teuer und arbeitsintensiv. Das gilt f r Parteien ebenso wie f r das Gericht. Daher sind die naheliegenden Argumente f r Vergleiche die k rzere Verfah-rensdauer, die Tatsache, dass die Parteien mit ihrer Zustimmung das Resultat bestimmen k nnen und dass ihnen weniger Kosten entstehen.

7 Den meisten Parteien leuchtet das ein, was die Vergleichsrate von rund 75% des Arbeitsgerichts erkl rt. 5. Vergleichshindernisse Grundsatzfrage Gewisse Prozesslagen schliessen Vergleiche aus. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass eine Partei eine gewisse Frage (h chst-)richterlich gekl rt haben will. konomische Lage des Beklagten Sie haben sicher schon erlebt, dass eine Partei zu keinem Ja zu bewegen ist, gleich-zeitig aber in der Sache kaum Argumente gegen die vorgeschlagene L sung vor-bringt. Kommen die Argumente von einer kleinen Firma (GmbH, kapitalschwache AG usw.)

8 , muss man sich berlegen, ob schlichter Geldmangel das Hindernis darstellt. rger ber die Gegenpartei Dem Prozess geht eine mehr oder minder konfliktreiche Beziehung der Parteien vor-aus. Im Arbeitsrecht kommt es vor, dass der Arbeitgeber auf klare Gr nde f r fristlo-se Entlassungen nicht reagiert, dem Arbeitnehmer noch eine Chance geben will und dann im d mmsten Moment doch noch die Notbremse zieht und fristlos entl sst. O-der der Mitarbeiter, der sich jahrelang f r die Firma aufgeopfert hat, immer wieder guten Willen gezeigt hat, wird nicht nur nicht bef rdert, sondern entlassen und will es seinem Arbeitgeber ein letztes Mal zeigen.

9 In solchen Situationen empfinden die Betroffenen den Vergleich als einen Gesichtsverlust, eine Geste der Vers hnung, zu der sie keineswegs bereit sind. Autorit tsprobleme Das Gericht ist ein Ort mit starkem Herrschaftsgef lle. Die Analyse, welche das Ge-richt nach der Hauptverhandlung vortr gt, ist nicht einfach ein unverbindlicher Ge-Seite 3 von 7 spr chsbeitrag, sondern eine verhaltene Drohung, den Parteien eine Entscheidung im Sinne der Argumentation aufzuerlegen. Das Gericht stellt Autorit t zur Schau. Damit haben vor allem Prozessparteien M he, die selbst gern autorit r handeln, beispiels-weise rzte, die es gewohnt sind, ihren Patienten zu sagen was ihnen frommt.

10 Aber auch bei Baufirmen herrschen h ufig Verhaltensweisen vor, die eine Mischung zwi-schen autorit r und f rsorglich sind. Die Parteien erleben vor Gericht eine Umkehr des Autorit tsgef lles und finden sich selbst in der Rolle wieder, die sie mit Vorliebe anderen zumuten. Diese Umkehr bereitet ihnen besondere M he und steht Verglei-chen h ufig im Weg. Fatalismus und Unverst ndnis Der Zivilprozess ist eine Veranstaltung f r das gebildete B rgertum. Es gibt viele Formen, Fristen und andere Eigenheiten dieses Verfahrens zu beachten. Dazu ist ein Minimum an Bildung n tig, das vor allem die Parteien nicht mitbringen, die aus ande-ren Kultur- und Sprachregionen kommen.


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