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Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19 ...

Verordnung zur Gestaltung des Schulverh ltnisses Vom 19. August 2011. G lt. Verz. Nr. 721. Aufgrund der 8a Abs. 2, 66, 70 Abs. 4, 73 Abs. 6, 74 Abs. 5, 75 Abs. 7, 76 Abs. 3, 81 Nr. 1, 82 Abs. 11 und 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005. (GVBl. I S. 442), zuletzt ge ndert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 267), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirats nach 118 und des Landessch lerrats nach 124. Abs. 4 dieses Gesetzes verordnet: Inhalts bersicht ERSTER TEIL. Grundlagen Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Rechte und Pflichten der Sch lerinnen und Sch ler 2 Verhinderung und Erkrankung 3 Befreiung und Beurlaubung 4 Gestattungen Zweiter Abschnitt: Allgemeine F rderma nahmen 5 Anspruch auf F rderung und F rderma nahmen durch die Schule 6 Individuelle F rderpl ne durch die Schule 7 Nachteilsausgleich ZWEITER TEIL.

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19. August 2011 Gült. Verz. Nr. 721 Aufgrund der §§ 8a Abs. 2, 66, 70 Abs. 4, 73 Abs. 6, 74 Abs. 5, 75 Abs. 7, 76 Abs. 3, 81 Nr. 1, 82 Abs. 11 und 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl.

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1 Verordnung zur Gestaltung des Schulverh ltnisses Vom 19. August 2011. G lt. Verz. Nr. 721. Aufgrund der 8a Abs. 2, 66, 70 Abs. 4, 73 Abs. 6, 74 Abs. 5, 75 Abs. 7, 76 Abs. 3, 81 Nr. 1, 82 Abs. 11 und 185 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005. (GVBl. I S. 442), zuletzt ge ndert durch Gesetz vom 10. Juni 2011 (GVBl. I S. 267), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirats nach 118 und des Landessch lerrats nach 124. Abs. 4 dieses Gesetzes verordnet: Inhalts bersicht ERSTER TEIL. Grundlagen Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Rechte und Pflichten der Sch lerinnen und Sch ler 2 Verhinderung und Erkrankung 3 Befreiung und Beurlaubung 4 Gestattungen Zweiter Abschnitt: Allgemeine F rderma nahmen 5 Anspruch auf F rderung und F rderma nahmen durch die Schule 6 Individuelle F rderpl ne durch die Schule 7 Nachteilsausgleich ZWEITER TEIL.

2 Wahl des weiterf hrenden Bildungsganges und weitere berg nge Erster Abschnitt: Wahl des weiterf hrenden Bildungsganges nach der Grundschule und nach der F rderstufe 8 Grunds tze der Wahl des weiterf hrenden Bildungsganges nach der Grundschule 9 Eignung 10 Beratung der Eltern 11 Verfahren 12 Verfahren zur Entscheidung ber den weiteren Bildungsweg am Ende der F rderstufe 13 Verfahren zur Entscheidung ber den weiteren Bildungsweg am Ende der Jahrgangsstufe 7 der Mittelstufenschule 14 Aufnahme Zweiter Abschnitt: Weitere berg nge 15 bergang in einen anderen Bildungsgang 16 Sonderregelungen bei Aufnahme in einen Bildungsgang DRITTER TEIL. Versetzungen und Wiederholungen 17 Grunds tze 18 Versetzungskonferenz 19 Einzelfragen und Querversetzungen 20 berspringen einer Jahrgangsstufe 21 Freiwillige Wiederholungen 22 Nachtr gliche Versetzung 23 Information der Eltern und der vollj hrigen Sch lerinnen und Sch ler VIERTER TEIL.

3 Kurseinstufung/Kursumstufung 24 Einstufungen in Kurse 25 Umstufungen F NFTER TEIL. Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung 26 Grunds tze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung 27 Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens 28 Auswahl der Leistungsnachweise, Verteilung auf das Schuljahr 29 Nichterbrachte Leistungen 30 Notengebung 31 T uschungen 32 Schriftliche Arbeiten 33 Termine und Notenspiegel 34 Wiederholung von schriftlichen Arbeiten 35 Hausaufgaben 36 Sonstige Vorschriften SECHSTER TEIL. Sch lerinnen und Sch ler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 37 Grunds tze 38 F rderdiagnostik 39 F rderma nahmen 40 Individuelle F rderpl ne 41 Unterricht in besonderen Lerngruppen 42 Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Sch lerinnen und Sch lern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 43 Besondere Regelungen f r die Zeugniserteilung 44 Abschl sse SIEBTER TEIL.

4 Sch lerinnen und Sch ler nichtdeutscher Herkunftssprache Erster Abschnitt: Allgemeine Regelungen 45 Ziele 46 Schulpflicht 47 Aufnahme in die Schule Zweiter Abschnitt: F rderma nahmen 48 Grunds tze 49 Freiwillige Vorlaufkurse 50 Intensivklassen und Intensivkurse 51 Alphabetisierungskurse 52 Deutsch-F rderkurse 53 Schulischer Sprachkurs und Besuch der Vorklasse bei Zur ckstellung 54 Erlernen der ersten Fremdsprache und Wechsel der Sprachenfolge 55 Hilfen au erschulischer Tr ger Dritter Abschnitt: Leistungsanforderung und Leistungsbewertung 56 Benotung 57 Zeugnisse, Schullaufbahnentscheidungen und Abschl sse 58 Berufliche Schulen 59 Anspruch auf sonderp dagogische F rderung ACHTER TEIL. Zeugnisse 60 Grunds tze der Zeugniserteilung 61 Verfahren der Zeugniserteilung 62 Ausgabe der Zeugnisse 63 Sonderregelungen NEUNTER TEIL.

5 P dagogische Ma nahmen , Ordnungsma nahmen und Ma nahmen zum Schutz von Personen Erster Abschnitt: P dagogische Ma nahmen 64 Verfahren bei P dagogischen Ma nahmen Zweiter Abschnitt: Verfahren bei Ordnungsma nahmen 65 Verfahrensgrunds tze / Mediationsverfahren 66 Ausschluss vom Unterricht f r den Rest des Schultags 67 Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen, vom Unterricht in Wahlf chern und von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Androhung der Zuweisung und Zuweisung in Parallelklassen oder andere Lerngruppen 68 berweisung und Verweisung 69 Vorl ufiger Ausschluss vom Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen bis zu vier Wochen 70 Verweisung ohne Antrag 71 Beteiligungen 72 Beistand oder Bevollm chtigte 73 Unterrichtung der Betroffenen 74 Sonderregelungen Dritter Abschnitt.

6 Ma nahmen zum Schutz von Personen 75 Ma nahmen bei nicht schuldhaften Handeln 76 Ma nahmen bei zu erwartenden schweren St rungen oder Gef hrdungen Vierter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen 77 F rderplan und Erziehungsvereinbarungen ZEHNTER TEIL. Schlussbestimmungen 78 Aufhebung von Vorschriften 79 Inkrafttreten, Au erkrafttreten Verzeichnis der Anlagen Anlage 1. Richtlinien f r die Versetzung in den einzelnen Schulformen Anlage 2. Richtlinien f r Leistungsnachweise Anlage 3 (zu 60 Abs. 13). Bescheinigung ber au erschulisches ehrenamtliches Engagement ERSTER TEIL. Grundlagen Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1. Rechte und Pflichten der Sch lerinnen und Sch ler (1) Mit dem ffentlich-rechtlichen Schulverh ltnis, das durch die Aufnahme der Sch lerinnen und Sch ler in die ffentliche Schule begr ndet wird, wird das Recht der Sch lerinnen und Sch ler auf Bildung, F rderung durch die Schule ( 5) und Unterricht sowie das Recht auf Teilnahme an schulischen Veranstaltungen nach Ma gabe dieser Verordnung gestaltet.

7 (2) Die Sch lerinnen und Sch ler haben die Pflicht zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit in Schule und Unterricht sowie die Pflicht, durch ihr Verhalten den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule verwirklichen zu helfen. (3) Das Schulverh ltnis endet mit dem Entlassungstag, an dem die Abschluss- und Abgangszeugnisse ausgegeben werden ( 62 Abs. 1) oder mit der Abmeldung von der besuchten Schule, wenn keine Schulpflicht mehr besteht. 2. Verhinderung und Erkrankung (1) Vers umt eine Sch lerin oder ein Sch ler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Vollj hrigkeit die Sch lerin oder der Sch ler selbst, unverz glich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann sp testens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und dass eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss.

8 Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgem en Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann. (2) In begr ndeten Einzelf llen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ank ndigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer rztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die vollj hrige Sch lerin oder der vollj hrige Sch ler zu tragen. In besonders begr ndeten Einzelf llen kann auch die Vorlage eines amts rztlichen Attests verlangt werden. (3) Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gr nden des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Ma nahmen ergreifen k nnen.

9 Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abw gung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die rtlich zust ndige Polizeidienststelle zu informieren. In den Bildungsg ngen der Mittelstufe kann entsprechend verfahren werden. 3. Befreiung und Beurlaubung (1) Sch lerinnen und Sch ler sind auf Antrag ihrer Eltern, Sch lerinnen und Sch ler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf ihren Antrag, aus religi sen Gr nden vom Unterricht f r die Zeit des Gottesdienstbesuchs oder f r einen religi sen Feiertag, der nicht gesetzlicher Feiertag ist, vom Schulbesuch freizustellen, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angeh ren, deren Glaubens berzeugung dieses gebietet.

10 Das gleiche gilt f r die generelle Freistellung vom Schulbesuch an Samstagen. Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden 1. zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mari . Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Bu - und Bettag;. 2. bei Sch lerinnen und Sch lern j dischen Glaubens f r die Befreiung an Samstagen, am j dischen Neujahrsfest (2 Tage), am Vers hnungsfest, am Laubh ttenfest (2. Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am j dischen Pfingstfest (2 Tage);. 3. bei Sch lerinnen und Sch ler, die den Siebenten-Tag-Adventisten angeh ren, f r die Befreiung an Samstagen.


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