Example: quiz answers

VO code list - Credit Suisse

VO-Codes Liste der Codes f r Devisen- und sonstige Transaktionen von Devisen- ausl ndern und Deviseninl ndern. Neuer VO- code Beschreibung Gruppe 02. Devisentransaktionen von Devisenausl ndern in bargeldloser Form 02 010 Kauf der W hrung der Russischen F deration (RUB) in Fremdw hrung (Foreign Currency, FCY) durch einen Devisenausl nder 02 020 Verkauf von RUB in FCY durch einen Devisenausl nder Gruppe 10. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern bei der Durchf hrung von Aussenhandelstransaktionen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren aus der Russischen F deration, einschliesslich Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraum-Ausr stungen 10 100 Vorauszahlungen eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r aus der Russischen F deration aus- gef hrte Rohstoffe, einschliesslich im Rahmen einer provisionsvereinbarung sowie einer Agenturvereinbarung (eine Vorauszahlung), mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22.

geführte Rohstoffe, einschliesslich im Rahmen einer Provisionsvereinbarung sowie einer Agenturvereinbarung (eine Vorauszahlung), mit Ausnahme der Überweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22 10 200 Überweisung eines Devisenausländers, falls ein Deviseninländer eine Nachzahlung für aus der Russischen

Tags:

  Code, Lists, Provisionsvereinbarung, Vo code list

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Advertisement

Transcription of VO code list - Credit Suisse

1 VO-Codes Liste der Codes f r Devisen- und sonstige Transaktionen von Devisen- ausl ndern und Deviseninl ndern. Neuer VO- code Beschreibung Gruppe 02. Devisentransaktionen von Devisenausl ndern in bargeldloser Form 02 010 Kauf der W hrung der Russischen F deration (RUB) in Fremdw hrung (Foreign Currency, FCY) durch einen Devisenausl nder 02 020 Verkauf von RUB in FCY durch einen Devisenausl nder Gruppe 10. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern bei der Durchf hrung von Aussenhandelstransaktionen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren aus der Russischen F deration, einschliesslich Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraum-Ausr stungen 10 100 Vorauszahlungen eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r aus der Russischen F deration aus- gef hrte Rohstoffe, einschliesslich im Rahmen einer provisionsvereinbarung sowie einer Agenturvereinbarung (eine Vorauszahlung), mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22.

2 10 200 berweisung eines Devisenausl nders, falls ein Deviseninl nder eine Nachzahlung f r aus der Russischen F deration ausgef hrte Rohstoffe bereitstellt, einschliesslich im Rahmen einer provisionsvereinbarung sowie einer Agenturvereinbarung (eine Nachzahlung), mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22. Gruppe 12. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern f r verkaufte, nicht in die Russische F deration eingef hrte Waren 12 050 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r den Verkauf von Rohstoffen ausserhalb der Russischen F deration ohne deren Einfuhr in die Russische F deration, mit Ausnahme der berweisun- gen im Zusammenhang mit den Codes 22 110, 22 210, 22 300. 12 900 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder im Zusammenhang mit der R ckgabe einer berzahlung f r den Verkauf von Rohstoffen ausserhalb der Russischen F deration, mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit code 23 900.

3 Gruppe 13. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern f r den Verkauf von Waren in der Russischen F deration 13 010 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r den Rohstoffverkauf in der Russischen F deration, mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit den Codes 22 110, 22 210, 22 300. 13 900 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder im Zusammenhang mit der R ckgabe einer berzahlung f r den Verkauf von Rohstoffen innerhalb der Russischen F deration, mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit code 23 900. Gruppe 20. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern bei der Durchf hrung von Aussenhandelstransaktionen, wenn Deviseninl nder Arbei- ten erledigen, Dienstleistungen erbringen, Informationen oder Ergebnisse geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, bereitstellen, sowie im Rahmen von Mietvertr gen f r bewegliches Eigentum und/oder Liegenschaften mit Ausnahme von Vertr gen f r Finanzierungsleasing (Leasing).

4 20 100 Vorauszahlungen eines Devisenausl nders f r Arbeiten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informationen und Ergebnissen der von Deviseninl ndern durchgef hrten geistigen Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, sowie Verpflichtungen im Rahmen einer Provisions- oder Agenturvereinbarung (eine Vorauszahlung), ausgenommen sind die berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22 und die Provisionszahlungen an einen russischen Broker gem ss der Brokerage-Vereinbarung (Gruppe 58). 20 200 berweisungen eines Devisenausl nders f r Arbeiten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informatio- nen und Ergebnissen der von Deviseninl ndern durchgef hrten geistigen Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, einschliesslich Verpflichtungen im Rahmen einer Provisions- oder Agenturvereinbarung (ein Devisenausl nder), ausgenommen sind die berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 22 und die Provisionszahlungen an einen russischen Broker gem ss der Brokerage-Vereinbarung (Gruppe 58).

5 20 300 Zahlungen von Devisenausl ndern an Deviseninl nder im Rahmen von Mietvertr gen f r bewegliches Eigentum oder (und) Liegenschaften mit Ausnahme von Zahlungen im Rahmen eines Vertrags f r Finanzie- rungsleasing (das Leasing). 20 400 Zahlungen des auftraggebenden Devisenausl nders (Auftraggeber oder Trustee) an den vermittelnden Deviseninl nder (ein Agent oder ein B rge) in Verbindung mit den vom Devisenausl nder erbrachten Dienstleistungen f r den Verkauf der Rohstoffe, Arbeiten, Dienstleistungen, Informationen und der Ergebnisse geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, des Deviseninl nders an andere Personen gem ss eines Provisionsvertrags (eine Agenturvereinbarung oder Auftragsvertrag), mit Ausnahme der Zahlungen in Gruppe 58 dieser Liste Gruppe 21. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern bei der Durchf hrung von Aussenhandelstransaktionen, wenn Devisenausl nder Arbeiten erledigen, Dienstleistungen erbringen, Informationen oder Ergebnisse von geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, bereitstellen, sowie im Rahmen von Mietvertr gen f r bewegliches Eigentum und/oder Liegenschaften mit Ausnahme von Vertr gen f r Finanzierungsleasing (Leasing).

6 21 300 Zahlungen von Deviseninl ndern an Devisenausl nder im Rahmen von Mietvertr gen f r bewegliches Eigentum oder (und) Liegenschaften mit Ausnahme von Zahlungen im Rahmen eines Vertrags f r Finanzierungsleasing (das Leasing). 21 400 Zahlungen des auftraggebenden Deviseninl nders (Auftraggeber oder Trustee) an den vermittelnden Devisenausl nder (ein Agent oder ein B rge) in Verbindung mit den vom Devisenausl nder erbrachten Dienstleistungen f r den Verkauf der Rohstoffe, Arbeiten, Dienstleistungen, Informationen und der Ergebnisse geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, des Deviseninl nders an andere Personen gem ss einem Provisionsvertrag (eine Agenturvereinbarung oder Auftragsvertrag), mit Ausnahme der Zahlungen in Gruppe 58 dieser Liste 21 500 berweisungen von einem Devisenausl nder, der ein Kommission r (B rge) ist, an einen Deviseninl nder, welcher der Auftraggeber ist, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, der Bereitstellung von Informationen und der Ergebnisse geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, die ein Devisenausl nder f r die anderen Personen durchf hrt, gem ss einer Provisions- oder Agenturvereinbarung, mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 58.

7 21 900 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder im Zusammenhang mit der R ckgabe einer berzahlung f r die Durchf hrung von Arbeiten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informationen und der Ergebnisse der von einem Devisenausl nder durchgef hrten geistigen Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, mit Ausnahme der berweisungen im Zusammenhang mit Gruppe 23 und 58. Gruppe 22. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, Erledigung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, bertragung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, von Seiten der Deviseninl nder im Rahmen von gemischten Vereinbarungen (Vertr gen)1. 22 100 Vorauszahlungen eines Devisenausl nders, welcher der Auftraggeber ist, an einen Deviseninl nder, der ein Kommission r (B rge) ist, f r aus der Russischen F deration ausgef hrte Rohstoffe, die Durchf hrung von Arbeiten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, in Form einer Vorauszahlung (eine Vorauszahlung), ausgenom- men sind berweisungen im Zusammenhang mit code 22 110 und Provisionszahlungen an einen russischen Broker gem ss einer Brokerage-Vereinbarung (Gruppe 58).

8 2. 22 110 Vorauszahlungen eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r die Lieferung von Waren, Durchf h- rung von Arbeiten und Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, gem ss in Ziffer von Klausel der Anweisung genannten Vereinbarungen (Vertr gen) in Form einer Vorauszahlung (eine Vorauszahlung). 22 200 berweisungen eines Devisenausl nders, welcher der Auftraggeber ist, wenn ein Deviseninl nder, der ein Kommission r (B rge) ist, eine Nachzahlung f r aus der Russischen F deration ausgef hrte Rohstoffe, die Durchf hrung von Arbeiten und Dienstleistungen, die Bereitstellung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, vornimmt (eine Nachzahlung), ausgenommen sind berweisungen im Zusammenhang mit code 22 110 und Provisionszahlungen an einen russischen Broker gem ss einer Brokerage-Vereinbarung (Gruppe 58).

9 22 210 berweisungen eines Devisenausl nders, wenn ein Deviseninl nder eine Nachzahlung f r die Lieferung von Waren, Durchf hrung von Arbeiten und Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, gem ss in Ziffer von Klausel der Anweisung genannten Vereinbarungen (Vertr ge) vornimmt (eine Nachzahlung). 22 300 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder gem ss Leasingvereinbarungen Gruppe 23. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, Erledigung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, bertragung von Informationen und Ergebnissen geistiger Arbeit, einschliesslich der exklusiven Rechte daran, von Seiten der Devisenausl nder im Rahmen von gemischten Vereinbarungen (Vertr gen)1. 23 900 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder im Zusammenhang mit der R ckgabe einer berzahlung gem ss gemischten Vereinbarungen (Vertr gen).

10 Gruppe 30. Zahlungen zwischen Deviseninl ndern und Devisenausl ndern im Zusammenhang mit K ufen von Liegenschaften (Immobilien) mit Ausnahme von Zahlungen f r Luftfahrzeuge, See- und Binnenschiffe sowie Weltraum-Ausr stung 30 010 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r Immobilien, die ausserhalb der Russi- schen F deration gekauft werden, einschliesslich Zahlungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung eines Devisenausl nders an einem Bauvorhaben eines Deviseninl nders ausserhalb der Russischen F deration 30 030 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder f r Immobilien, die in der Russischen F deration gekauft werden, einschliesslich Zahlungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung eines Devisenausl nders an einem Bauvorhaben eines Deviseninl nders in der Russischen F deration 30 900 berweisung eines Devisenausl nders an einen Deviseninl nder im Zusammenhang mit der R ckgabe von berzahlungen f r Immobilientransaktionen.