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VOB Teil C: Allgemeine Technische …

VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f r Bauleistungen (ATV)Verglasungsarbeiten DIN 18361 Stand Oktober 2002 Inhalt0 Hinweise f r das Aufstellen der Leistungsbeschreibung1 Geltungsbereich2 Stoffe, Bauteile3 Ausf hrung4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen5 Abrechnung0 Hinweise f r das Aufstellen der LeistungsbeschreibungDiese Hinweise erg nzen die ATV DIN 18299 " Allgemeine Regelungen f r Bauar-beiten jeder Art", Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung f reine ordnungsgem e leistungsbeschreibung gem 9 Hinweise werden nicht der leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbe-sondere Angaben zur BaustelleKeine erg nzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Angaben zur Ausf Zu verglasende Bauteile, getrennt z.

VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Verglasungsarbeiten – DIN 18361 Stand Oktober 2002 Inhalt 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

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1 VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f r Bauleistungen (ATV)Verglasungsarbeiten DIN 18361 Stand Oktober 2002 Inhalt0 Hinweise f r das Aufstellen der Leistungsbeschreibung1 Geltungsbereich2 Stoffe, Bauteile3 Ausf hrung4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen5 Abrechnung0 Hinweise f r das Aufstellen der LeistungsbeschreibungDiese Hinweise erg nzen die ATV DIN 18299 " Allgemeine Regelungen f r Bauar-beiten jeder Art", Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung f reine ordnungsgem e leistungsbeschreibung gem 9 Hinweise werden nicht der leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbe-sondere Angaben zur BaustelleKeine erg nzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Angaben zur Ausf Zu verglasende Bauteile, getrennt z.

2 B. nach Geschossen und Art des Rahmenwerkstoffes, z. B. Holzart, Metallart, Kunststoffart, Art, Dicke (Nenndicke), Scheibengr e, Scheibenaufbau und vorgeseheneBearbeitung des Strukturverlauf bei Ornamentgl Beanspruchungsgruppe des Verglasungssystems nach DIN 18545-3 "Ab-dichten von Verglasungen mit Dichtstoffen, Verglasungssysteme", die Dichtstoff-gruppe nach DIN 18545-2, die Farbe des Dichtstoffes und die eventuelle Nachbe-handlung der Dichtstoffoberfl HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R Art, Ausf hrung und Farbton von Dichtprofilen, sowie Art der Abdichtung vonProfilst en, z. B. Art der vorhandenen Impr gnierung und/bzw. der Beschichtung der zu ver-glasenden Art der Befestigung von Anforderungen, z. B. hinsichtlich W rmeschutz, Sonnenschutz, Licht- undEnergietechnik, Schallschutz, Brandschutz, Objektschutz, Personenschutz, Art und Anzahl der geforderten Einzelangaben bei Abweichungen von den ATVWenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werdensollen, sind diese in der leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen LeistungenKeine erg nzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt AbrechnungseinheitenIm Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt Fl chenma (m )

3 , getrennt nach Glaserzeugnissen, Glasdicken und Schei-bengr en, f r Verglasungen von Fenstern, T ren, Fensterw nden und Glasfassaden, berkopfverglasungen, Glaskonstruktionen, Blei-, Messing- und Leichtmetallverglasungen, Bearbeitung von Glasfl chen, Beschichtung von Glasfl chen, Spiegel, lichtdurchl ssige L ngenma (m), getrennt nach Glaserzeugnissen, Glasdickenund Scheibengr en, f r Bearbeitung von Glaskanten, Abdichten von Anzahl (St ck), getrennt nach Glaserzeugnissen, Glasdicken, Scheibengr - en und Gr e des verglasten Bauteils, f rHAUPTAUSSCHUSS HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R BAULEISTUNGEN Verglasungen mit Mehrscheiben-Isolierglas, Verglasungen von Fenstern, T ren und Fensterw nden, Br stungen und Um-wehrungen, berkopfverglasungen, betretbare/begehbare Gl ser, Glaskonstruktionen, Blei-, Messing- und Leichtmetallverglasungen, Stabilisierungsstreifen aus Glas, lichtdurchl ssige Kunststoffplatten, Ausschnitte, Bohrungen und Eckabrundungen, getrennt nach Ma en, Spiegel, Aquarien, Vitrinen, Die ATV "Verglasungsarbeiten" DIN 18361 gilt f r die Verglasung vonRahmenkonstruktionen.

4 F r Glaskonstruktionen und f r die Montage von licht-durchl ssigen Die ATV DIN 18361 gilt nicht f r Beschlagarbeiten (siehe ATV DIN 18357 "Beschlagarbeiten"), Verarbeiten von Glassteinen (siehe ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten"), Verlegen von Glasdachziegeln (siehe ATV DIN 18338 "Dachdeckungs- undDachabdichtungsarbeiten"). Hinterl ftete Au enwandbekleidungen (siehe ATV DIN 18351 Fassadenarbei-ten ) Erg nzend gilt die ATV DIN 18299 " Allgemeine Regelungen f r Bauarbeitenjeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Bei Widerspr chen gehen die Regelungen der ATVDIN 18361 Stoffe, BauteileErg nzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:F r die gebr uchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normennachstehend aufgef GlaserzeugnisseHAUPTAUSSCHUSS HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R BAULEISTUNGENDIN EN 572-2 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 2: Floatglas; Deutsche Fassung EN 572-2:1994 DIN EN 572-3 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 3: Poliertes Drahtglas; Deutsche Fassung EN 572-3:1994 DIN EN 572-4 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 4: Gezogenes Flachglas.

5 Deutsche Fassung EN 572-4:1994 DIN EN 572-5 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 5: Ornamentglas; Deutsche FassungEN 572-5:1994 DIN EN 572-6 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 6: Drahtornamentglas; Deutsche Fassung EN 572-6:1994 DIN EN 572-7 Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronglas Teil 7: Profilbauglas mit oder ohne Drahteinlage; Deut-sche Fassung EN 572-7:1994 DIN EN 1863-1:Glas im Bauwesen Teilvorgespanntes Kalknatronglas Teil 1: Definition und Beschreibung; Deutsche FassungEN 1863-1:2000 DIN EN 12150-1 Glas im Bauwesen Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas Teil 1: Definition und Be-schreibung; Deutsche Fassung EN 12150-1:2000 DIN EN ISO 12543-2 Glas im Bauwesen Verbundglas und Verbundsicherheits-glas Teil 2: Verbundsicherheitsglas; Deutsche FassungEN ISO 15543-2:1998 DIN EN ISO 12543-5 Glas im Bauwesen Verbundglas und Verbundsicherheits-glas Teil 5: Ma e und Kantenbearbeitung; Deutsche Fas-sung EN ISO 15543-5:1998 DIN EN ISO 12543-6 Glas im Bauwesen Verbundglas und Verbundsicherheits-glas Teil 6: Aussehen; Deutsche FassungEN ISO 15543-6:1998 Ferner gelten f r Glaserzeugnisse die folgenden Anforderungen: Floatglas muss in seiner Oberfl che plan, klar, durchsichtig, klar reflektierendund verzerrungsfrei sein.

6 Vereinzelte, nicht st rende kleine Blasen und unauff l-lige Kratzer sind zul ssig. Drahtspiegelglas muss beidseitig plangeschliffen, poliert und durchsichtig llige Kratzer, kleine Blasen und Abweichungen in der Drahtnetzeinlaged rfen nur in handels blichem Ausma vorhanden sein. Bei Glas mit Drahtnetzeinlage muss die Einlage bei einem Bruch des Glasesdessen Bruchst cke halten. Bei Verbund-Sicherheitsglas m ssen die einzelnen Schichten so dauerhaft ver-bunden sein, dass sich bei einem Bruch keine gef hrlichen Glassplitter abl senk Lichtdurchl ssige KunststoffplattenLichtdurchl ssige Kunststoffplatten m ssen dauerhaft lichtdurchl ssig und schlag-fest HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R VerglasungsdichtstoffeDIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe; Be-zeichnung, Anforderungen, Pr VerglasungsdichtprofileDIN 7863 Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster und Fassadenbau; Technische VerglasungshilfsstoffeVorbehandlungsmitt el, z.

7 B. Reiniger, Haftreiniger, Primer, Sperrgrund sowie Vorle-geb nder und Kl tze m ssen den Anforderungen nach DIN 18545-3 "Abdichten vonVerglasungen mit Dichtstoffen Teil 3: Verglasungssysteme" Chemische Verbindungsmittel f r Glasst eChemische Verbindungsmittel f r Glasst e m ssen sp testens 2 Tage nach derVerarbeitung abgebunden haben. Danach m ssen sie haften und dem jeweiligenVerwendungszweck entsprechend elastisch, wasserfest, aber mit Mitteln l sbarsein, die am Bau anwendbar sind. Soweit sie bei Einscheiben-Sicherheitsgl sernverwendet werden, m ssen sie bei einer ausreichenden Fugenbreite so elastischsein, dass der Bruch einer Scheibe nicht auf die mit ihr verbundene Scheibe Ausf hrung Erg nzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, Verglasungen m ssen nach den TRLV ( Technische Regeln f r die Verwen-dung von linienf rmig gelagerten Verglasungen)1 ausgef hrt werden.

8 Au enverglasungen m ssen regendicht sein und Windlasten nach DIN 1055-4 "Lastannahmen f r Bauten Teil 4: Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwin-gungsanf lligen Bauwerken" aufnehmen k Bei Rahmenkonstruktionen, bei denen die Glashalteleisten nicht unmittelbarnach Einbau der Verglasungseinheiten angebracht werden k nnen, m ssen die 1 Fassung September 1998 (Mitteilungen DIBt 6/1998), Herausgegeben vom Deutschen Institut f rBautechnik (DIBt), Kolonnenstra e 30 L, 10829 BerlinHAUPTAUSSCHUSS HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R BAULEISTUNGENV erglasungseinheiten bis zum Anbringen der Glashalteleisten auf allen Seitendurch Leistenst cke mit elastischer Zwischenlage zum Glas gesichert KantenbearbeitungDie Glaskantenbearbeitung hat nach DIN 1249-11 "Flachglas im Bauwesen; Glas-kanten.

9 Begriff, Kantenformen und Ausf hrung" zu Der Auftragnehmer hat bei seiner Pr fung Bedenken (siehe 4 Nr. 3 VOB/B),insbesondere geltend zu machen bei Verglasungen, die den gesetzlichen oder bauaufsichtlichen Bestimmungen nichtentsprechen, unzureichender Festigkeit von Rahmen, Pfosten, Riegeln, Sprossen und Be-schl gen, vor allem im Verh ltnis zum Gewicht der Scheiben und unter denKlotzungsstellen, ungen gender Befestigung von Rahmen, Unebenheiten der Glasauflagefl chen, nicht abnehmbaren Glashalteleisten, Klemmleisten und Halterungen, die f r eine sichere Befestigung der Scheibennicht geeignet sind, Rahmen und Glashalteleisten, an denen die erforderliche Vorbereitung f r dieBefestigung nicht durchgef hrt ist oder die Befestigungsmittel fehlen, Rahmen, an denen die Glashalteleisten erst nachtr glich angebracht werdenk nnen und die notwendigen Halteelemente zur Scheibensicherung fehlen, ungen gender Dicke des vorgeschriebenen Glases, ungen gender Ausbildung, Bemessung und Vorbehandlung der Glasfalze undGlashalteleisten, Verglasungen mit gebogenen Scheiben, wenn die Glasfalzbreite nicht minde-stens 20 mm gr er als die Glasdicke ist, Verglasungssystemen mit freiem Glasfalzraum, wenn ffnungen zum Dampf-druckausgleich fehlen oder diese ungen gend bemessen Verglasungen m ssen so geklotzt werden, dass die Glaskante nicht berbe-ansprucht wird.

10 Die Glaskanten d rfen den Rahmen an keiner Stelle ber hren. BeiVerglasungen sind Kl tze aus alterungsbest ndigen und dauerhaft druckstabilenStoffen zu verwenden. Die Scheiben m ssen der ffnungsart entsprechend ge-klotzt werden. Die Kl tze m ssen breiter sein als die Dicke der Bei Systemen mit Dampfdruckausgleich darf dieser nicht durch die Klotzungbehindert werden, gegebenenfalls sind Klotzbr cken zu Bei dichtstofffreiem Glasfalzraum sind die Kl tze gegen Verschieben oderAbrutschen zu Abdichtung von VerglasungssystemenHAUPTAUSSCHUSS HOCHBAU IM DEUTSCHEN VERGABE- UND VERTRAGSAUSSCHUSS F R F r Verglasungssysteme mit Dichtstoffen gilt DIN 18545-1 bis DIN 18545-3"Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen". Bei Verglasungen mit Dichtprofilen m ssen im Falzraum ffnungen zumDampfdruckausgleich vorhanden sein.


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