Example: bankruptcy
zum kleinen Schein im Zivilrecht - Uni Trier
4.) Jedoch könnte der J die Vollmacht wegen Irrtums anfechten und diese ex tunc gemäß § 142 I vernichten. a) Zulässigkeit Eine Anfechtung einer Vollmacht muss grundsätzlich wie jede An-fechtung einer Willenserklärung zugelassen sein. Fraglich ist je-doch, ob es zulässig ist eine bereits gebrauchte Vollmacht anzu-fechten.
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