Transcription of Heft 2 Eine Information des FVLR Fachverband …
1 Rauch- undW rmeabzugsanlagenInhaltVorwort, Gordischer KnotenRauchabzug in Treppenr umenRauch- und W rmeabzug nach DIN 18 232 Entrauchung nach M IndBauRLRauchabzug und VersicherungRauchabzug im HochregallagerRechtliche BewertungWartung von RauchabzugsanlagenSoftware zur ProjektierungHeft 2 AktualisierteNeuauflageEine Information des FVLR FachverbandTageslicht und Rauchschutz e. V. Wie ein gordischer Knoten winden sich eine Vielzahlzu beachtender Vorschriften und Regelungen um denRauch- und W rmeabzug. Je nach Geb ude ist so z. r den Trep pen raum die jeweilige Landesbauordnung(LBO), f r Industriegeb ude die Industriebaurichtlinie(wenn sie im jeweiligen Bundesland in die Liste der Tech-nischen Baubestimmungen aufgenommen wurde) underg nzend die DIN 18 232, f r Verkaufsst tten dieVerkaufs st tten-Verordnung und erg nzend die DIN 18 232usw.
2 Zu gibt es f r besondere Geb ude noch spezielleRichtlinien, z. B. f r vollautomatische Hochregallager die VDI-Richtlinie 3564, die aber in Lagern mit hohen Regalen, indenen sich auch Menschen aufhalten, wiederum nichtanzuwenden ist. Auch die Feuerversicherer haben weitere Vorschriften, die es fallweise zu beachten die jeweils praxisbezogene gesetzeskonforme Pro-jektierung des Rauch- und W rmeabzugs zu vereinfa-chen, empfiehlt der FVLR, die einzelnen Regelwerke,Berechnungsgrundlagen und Dokumente den ver-schiedenen Geb uden, R umen und Nutzungsartenzuzuordnen und dies am besten in der Form vonRegistertaschen.
3 F r die jeweiligen Anwendungsf l-le stehen damit notwendige Fakten und Beispiele zurVerf gung, die dann zuverl ssig und wirkungsvollgenutzt werden k nnen. Dar ber hinaus bieten dieMitgliedsunternehmen des FVLR Architekten undInvestoren einen umfassenden und in der Regelkostenfreien technischen Beratungsservice zur Projek-tierung von Anlagen zur Rauch- und W rme ableitung 18 232 CEA-RichtlinienIndustriebau-RichtlinieVe rsammlungsst tten-VerordnungSchulbau-RichtlinieDIN EN 12 101 VDI 3564 VDI 6019 LBOVdS-Richtlinien 2 Rauch- und W rmeabzugsan-lagen (RWA) bed rfen einersorgf ltigen Auswahl und gutenProjektierung, damit die dadurchgesch tzten R ume im Brandfallf r die Selbst- und Fremdrettung sowie f r die Erkundung undden L schangriff ausreichend rauchfrei bleiben.
4 MaschinelleRauch- und W rmeabzugsanlagen (MRA) k nnen mit der DIN 18 232-5 und nat rliche Rauch- und W rmeabzugsanlagen(NRA) mit der DIN 18 232-2 dimensioniert diesen Normen findet der Anwender zahlreiche Grundlagenund Ausf hrungshilfen, die unter anderem auch zur Konkreti-sierung von bauordnungsrechtlichen Verordnungen undRichtlinien ben tigt werden. In diesem heft wird die DIN 18 232-2 vorgestellt und ihre Anwendung dem Lesern her r normal geschnittene, gro e und wenig verschachtelteR ume bietet diese Norm eine sehr gute wird sie auch von mir und meinen Mitarbeitern gerneingesetzt.
5 Bei komplexeren Raumkubaturen wenden wir dar- ber hinaus f r sehr spezifische Betrachtungen auch weitereIngenieurmethoden an, f r die diese Norm wiederum guteEingangsparameter LorenzStaatlicher anerkannter Sachverst ndiger f r die Pr fung des Brandschutzes;Sachverst ndiger f r die Pr fung von Rauchabzugsanlagen gem TPr fVODIN mensionierungvon RWAG ordischer Knoten der RegelwerkeEinige der wesentlichen Regelungen zum Rauchabzug in DeutschlandVerkaufsst tten-VerordnungM IndBauRLProjektierungRauch- und W rmeabzugDIN 18 232 Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA che wird bei Treppenr umen die geometrischfreie Rauchabzugsfl che bestimmt.
6 Sie kann ausden vorhandenen lichten ffnungsfl chen und derAusstellweite der Rauchabzugs ffnung bestimmtwerden. Mit einer Kontrollrechnung ist immer dieprojizierte lichte ffnung, also L x B, zu ermitteln. Alsfreie geometrische Rauchabzugsfl che AGist dannjeweils der kleinere Wert anzusetzen (Beispiel 2).Rauchabzug und SteuerungRauchabzugs ffnungen k nnen im Dach als Dach-fl chenfenster, Lichtkuppeln oder Lichtb nder oderin der Au enwand als m glichst deckennahe Fensterangeordnet werden. Im Brandfall gilt: Auch wenn zurRauchsp lung des Treppenraums von der Feuer-wehr sp ter so genannte Hochdruckl fter eingesetztwerden, sind vorher im Dach oder oberen Wandbe-reich Rauchabzugs ffnungen freizugeben, damit dieVolumenstr me dort nach au en abgeleitet werdenk nnen.
7 Zur Ansteuerung des Rauchabzugs ist nureine manuelle Ausl sungsm glichkeit in der N hedes Hauseingangs und am obersten Treppenabsatzvor ge schrieben, weitere jede 3. Etage. Eine Be t t i -gung muss netzunabh ngig beispielsweise mit einemCO2-Flaschen-/Pneumatiksystem oder einem 24 V-Elektro- ffner mit Notstromversorgung Erfahrungen zeigen, hat sich eine zus tzlicheautomatische Ausl sung ber Rauchmelder als sinn-voll erwiesen. F r Hochh user sind dar ber hinaus weitere Vorschriften zu beachten (z. B. HochhVO).Rauchabzug inTreppenr umen 3 Jedes Bundesland schreibt in der jeweiligen Lan des-bauordnung (LBO) vor, dass Treppenr ume miteiner Rauchabzugsvorrichtung ausger stet seinm ssen.
8 Die Vorgaben sind nicht bundesweit ein-heitlich, sie k nnen also im Einzelfall von den hier be schrie benen L sungen Treppenr ume, die nicht unmittelbar aneiner Au enwand liegen, z. B. allseitig von Woh nun genoder B ror umen umgeben sind, m ssen grunds tzlichund ohne R cksicht auf die Geb udeh he oderGeschossanzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtungausgestattet werden. Au enliegende Treppenr ume dagegen, die mit min-destens einer Seite an eine Au enwand angrenzen,in der zu ffnende Fenster ein gesetzt sind, m ssenab einer bestimmten Ge b u deh he oder Geschoss -anzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestat-tet werden.
9 Je nach Bundesland kann diese Grenzevariieren: ab 7,00 m vorhandene Geschossbodenh he berGel nde ab 7,75 m vorhandene Br stungsh he ber Gel nde ab 5 VollgeschossenDaneben ist in Treppenr umen von Sonderbautenwie beispielsweise in Kultur einrichtungen oder Ver-kaufsst tten, von denen angenommen werdenmuss, dass sie dem Aufenthalt ortsunkundiger Per-sonen dienen und f r hohes Publikumsaufkommendimensioniert sind, immer ein Rauch abzug vor -zusehen. Hier m ssen Ausl sestellen auf jeder Etageplatziert und Ermittlung der Rauchabzugsfl cheDie einzubauende freie Rauchabzugsfl che muss min-destens 5 % der Treppenraumgrundfl che darf dabei je nach Bundesland eine Fl che von0,5 m2bzw.
10 1 m2 (Beispiel 1) nicht r die Ermittlung der erforderlichen Rauchabzugs-Rauchabzug inTreppenr umenInnenliegender TreppenraumAu enliegender TreppenraumWohnung 2+13,75 m 5. OGAusl sestelle+11,00 m 4. OG+8,25 m 3. OG+5,50 m 2. OG 7mOKG+2,75 m 1. OG 0,00 m EG-2,75 m KGWohnung 3 Wohnung 1 Schnitt eines au enliegendenTreppenraums 3 BHBHLLBBD reieck-/Rechteckformel f r Dach-fl chen- oder SeitenfensterAG vorhanden = H x (B + L)Beispiel 1:Treppenraumgrundfl che 2,50 m 6,00 m = 15,00 m2davon 5 % = 0,75 m2zu w hlender Mindestwert = 1,00 m2 Beispiel 2:H = 0,5 m; B = 1,00 m; L = 1,00 mAG= 2 (B/2 H) + (L H)2 (1,00/2 0,50) + (1,00 0,50)0,50 + 0,50 = 1,00 m2AG= L B = 1,00 1,00 = 1,00 m2AG min= 1,00 m2 Achtung!