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Vollzitat: BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der ...

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www.gesetze-im-internet.de

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 von 118 - Baugesetzbuch (BauGB)

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Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur ...

Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur ...

www.stmb.bayern.de

2a Baugesetzbuch (BauGB). Dass sie vorrangig maßgeblich sind, folgt aus dem Grundsatz des Vorrangs des Planungsrechts, wie er beispiels-weise in Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Ausdruck findet (so etwa VGH München, Beschl. v. 20.11.2014 – 9 CS 14.1794, Beschl. v. 31.01.2006 – 2 ZB 05.3312). Bestehende Bebauungspläne mit Regelungen, die sich auf

  Baugesetzbuch

Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen

Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen

www.ms.niedersachsen.de

städtebaulichen Planungsrecht des Bundes, das im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf gestützten Verordnungen, zum Beispiel der Baunutzungsverordnung, enthalten ist, und andererseits aus den Bauordnungen der Länder. Aber auch andere Fachrechte wie beispielsweise der Denkmalschutz und das Umweltrecht sind bei Bauvorhaben zu …

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(SächsBO) Sächsische Bauordnung - FVLR

(SächsBO) Sächsische Bauordnung - FVLR

www.fvlr.de

§ 85 Zuständigkeitsregelungen für Aufgaben nach dem Baugesetzbuch § 86 Bildung eines Oberen Gutachterausschusses, Aufsicht über die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss § 87 Ordnungswidrigkeiten § 88 Rechtsvorschriften § 89 Örtliche Bauvorschriften § 90 Übergangsvorschriften 1.

  Baugesetzbuch

Grundlagen der Bürgerbeteiligung - Bertelsmann Stiftung

Grundlagen der Bürgerbeteiligung - Bertelsmann Stiftung

www.bertelsmann-stiftung.de

des Satzes.“ (§ 3 Baugesetzbuch) frühe Öffentlichkeits-beteiligung Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens,

  Baugesetzbuch

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