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Merkblatt zur Übernahme und Erstattung von Beiträgen zur ...

Merkblatt bernahme und Erstattung von Beitr gen zur kranken -, Pflege- oder Rentenversicherung bei Befreiung von der Versicherungspflicht bzw. bei Versicherungsfreiheit f r Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Allgemeine Hinweise Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie von der Arbeitsagentur grunds tzlich in der gesetzlichen kranken -, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Umst nden bernimmt bzw. erstattet die Arbeitsagentur jedoch Ihre Beitr ge zur privaten kranken -/Pflege- versicherung sowie zur Altersvorsorge. F llen Sie hierf r bitte das Zusatzblatt Sozialversicherung . (BA II SV 2) aus. Zum Nachweis solcher Beitr ge verwenden Sie bitte die beiliegende Bescheinigung KV/PV (BA II.)

gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Umständen übernimmt bzw. erstattet die Arbeitsagentur jedoch IhreBeiträge zur privaten Kran ken-/Pflege-versicherung sowie zur Altersvorsorge. Füllen Sie hierfür bitte das Zusatzblatt „Sozialversicherung“ (BA II SV 2) aus.

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1 Merkblatt bernahme und Erstattung von Beitr gen zur kranken -, Pflege- oder Rentenversicherung bei Befreiung von der Versicherungspflicht bzw. bei Versicherungsfreiheit f r Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Allgemeine Hinweise Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie von der Arbeitsagentur grunds tzlich in der gesetzlichen kranken -, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Umst nden bernimmt bzw. erstattet die Arbeitsagentur jedoch Ihre Beitr ge zur privaten kranken -/Pflege- versicherung sowie zur Altersvorsorge. F llen Sie hierf r bitte das Zusatzblatt Sozialversicherung . (BA II SV 2) aus. Zum Nachweis solcher Beitr ge verwenden Sie bitte die beiliegende Bescheinigung KV/PV (BA II.)

2 SV 16) bzw. die Bescheinigung Altersvorsorge (BA II SV 26). Eingereichte Unterlagen werden in eine elektronische Form berf hrt (eingescannt). Die Papierform wird vernichtet. Reichen Sie deshalb bitte nur Kopien ein. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihrer Versicherung anzeigen, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen, und Ihren Versicherungsschutz bis zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes sicherstellen. Soweit die Arbeitsagentur Beitr ge direkt an Ihre Versicherung zahlt, sind Sie von der Zahlung frei. Die Bundesagentur f r Arbeit meldet bernommene und erstattete Beitr ge an die Finanzverwaltung. Die Meldung erfolgt j hrlich zum letzten Kalendertag des Monats Februar f r das vergangene Veranlagungsjahr.

3 Sie erhalten einen Nachweis ber die bermittlung entweder postalisch oder auf Wunsch zum Abruf ber das Online-Portal der BA unter > eServices>eServices Geldleistungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur. 2. Private kranken - und Pflegeversicherung Befreiung von der Versicherungspflicht Bei Bezug von Arbeitslosengeld sind Sie grunds tzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen kranken - und Pflegeversicherung. Davon k nnen Sie sich befreien lassen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert und entsprechend privat versichert waren. Wenn Sie sich befreien lassen wollen, legen Sie bitte innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn einen Befreiungsbescheid (in Kopie) vor.

4 Bei jeder erneut eintretenden Arbeitslosigkeit ist ein neuer Befreiungsbescheid erforderlich. Legen Sie den Befreiungsbescheid nicht rechtzeitig vor, wird Sie die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Den Befreiungsbescheid k nnen Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die Sie f r die Pflichtversicherung w hlen k nnten. Wurden Sie von der Arbeitsagentur bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist diese f r die Befreiung zust ndig. Der Befreiungsantrag kann bei der Krankenkasse bereits dann gestellt werden, wenn Arbeitslosengeld beantragt ist. Versicherungsfreiheit wegen Vollendung des 55.

5 Lebensjahres Eine Versicherung in der gesetzlichen kranken - und Pflegeversicherung ist nicht m glich, wenn Sie bei Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und in den letzten 5 Jahren vor Beginn des Leistungsbezugs nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren (Versicherungsfreiheit). Es ist dann auch kein Befreiungsbescheid erforderlich. Beginn und Dauer der Beitrags bernahme Die Beitr ge zur privaten kranken - und Pflegeversicherung bernimmt die Agentur f r Arbeit grunds tzlich ab Beginn und f r die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld, ab dem zweiten Monat einer Sperrzeit bzw. einer Ruhenszeit wegen Urlaubsabgeltung.

6 BA SV 1 1. H he der Beitr ge Die Arbeitsagentur bernimmt zus tzlich zum Arbeitslosengeld die Beitr ge f r Ihre Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung, ggf. auch f r die Krankheitskostenvollversicherung f r Ihren Ehegatten und Ihre Kinder und f r die Pflegeversicherung, ggf. auch f r Ihre Familienmitglieder bis zu der H he, zu der ansonsten Pflichtbeitr ge zu zahlen w ren. Im Jahr 2022 liegen die H chstbeitr ge bei 20,51 Euro t glich f r die Krankenversicherung und bei 3,93 Euro f r die Pflegeversicherung. Zahlung der Beitr ge Die Beitr ge werden direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt. Auf Wunsch auch an Sie;. allerdings bleiben dann Sie gegen ber Ihrem Versicherungsunternehmen zahlungspflichtig.

7 R ckzahlung von Beitr gen Wird berzahltes Arbeitslosengeld zur ckgefordert (z. B. weil Sie eine Arbeitsaufnahme zu sp t angezeigt haben), m ssen Sie der Agentur f r Arbeit die ggf. berzahlten Beitr ge ersetzen. 3. Private Altersvorsorge Befreiung von der Versicherungspflicht Waren Sie vor dem Leistungsbezug von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit, werden die Beitr ge an eine ffentlich-rechtliche Versicherungs-/ Versorgungseinrichtung oder ein Versicherungsunternehmen bernommen oder/und werden freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlte Beitr ge erstattet oder Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn Sie dies beantragen.

8 Beginn und Dauer der Beitrags bernahme bzw. - Erstattung Die Beitr ge zur Altersvorsorge werden bernommen bzw. erstattet ab Beginn und f r die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld. Ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung, werden die Beitr ge nicht bernommen bzw. nicht erstattet. H he der Beitr ge bernommen bzw. erstattet werden zus tzlich zum Arbeitslosengeld . die nach der Satzung geschuldeten oder im Lebensversicherungsvertrag sp testens sechs Monate vor dem Beginn des Leistungsbezugs vereinbarten Beitr ge daneben / an deren Stelle freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlte Beitr ge bis zu der H he, zu der ansonsten Pflichtbeitr ge zu zahlen w ren.

9 Im Jahr 2022 liegen die H chstbeitr ge bei t glich 34,97 Euro (alte Bundesl nder) bzw. 33,48 Euro (neue Bundesl nder). Zum Nachweis siehe Ziffer 1. Zahlung der Beitr ge Die Beitr ge werden grunds tzlich direkt an Ihre Versicherung oder Versorgungseinrichtung gezahlt. Der an eine Versicherung zu zahlende Beitrag wird auf Wunsch an Sie gezahlt. Freiwillig gezahlte Beitr ge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Nachweis erstattet. R ckzahlung von Beitr gen Wird berzahltes Arbeitslosengeld zur ckgefordert (z. B. weil Sie eine Arbeitsaufnahme zu sp t angezeigt haben), werden auch berzahlte Beitr ge zur ckgefordert. Soweit die Beitr ge an Ihre Versicherung oder Versorgungseinrichtung gezahlt worden sind, werden sie dort zur ckgefordert.

10 BA SV 1 2.


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