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Glossar für mittelalterliche Begriffe in Deutsch

mittelalterliche Begriffe AdelHervorgehobene gesellschaftliche Gruppe, die sich bewu t von denB rgern der Stadt und Bauern abhob. Im Mit-telalter zeichnete man sich vorallem durch Grundbesitz, aber auch durch Geburt und erbliche Vorrechte alsAdliger Allmende war der gemeinsame Besitz der Dorfbewoh-ner imMittelalter. Wasser (Fischteiche, Trinkwasser), Weide und ein Teil desWaldes konnten von allen Dorfbewohnern benutzt nglich ein vom r mischen Senat verliehener Ehren-titel ("derVerehrungsw rdige"), dann der Name des ersten Wechslertisch auf den M rkten und Messen; daraus entwickelte sichdas Geldgesch ft zur Bereitstellung von Krediten (Leihgeld) undWechselgeld. In der Regel waren Banken im Mittelalter mit Handelsh Name f r alle Menschen und V lker, die nicht griechischsprachen und daher nicht verstanden wurden.

Fehde Außergerichtliche gewaltsame Auseinandersetzung, in der einer, der ein Unrecht (ein Verbrechen usw.) erlitt, sich an dem, der es ihm zufügte, zu

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1 mittelalterliche Begriffe AdelHervorgehobene gesellschaftliche Gruppe, die sich bewu t von denB rgern der Stadt und Bauern abhob. Im Mit-telalter zeichnete man sich vorallem durch Grundbesitz, aber auch durch Geburt und erbliche Vorrechte alsAdliger Allmende war der gemeinsame Besitz der Dorfbewoh-ner imMittelalter. Wasser (Fischteiche, Trinkwasser), Weide und ein Teil desWaldes konnten von allen Dorfbewohnern benutzt nglich ein vom r mischen Senat verliehener Ehren-titel ("derVerehrungsw rdige"), dann der Name des ersten Wechslertisch auf den M rkten und Messen; daraus entwickelte sichdas Geldgesch ft zur Bereitstellung von Krediten (Leihgeld) undWechselgeld. In der Regel waren Banken im Mittelalter mit Handelsh Name f r alle Menschen und V lker, die nicht griechischsprachen und daher nicht verstanden wurden.

2 Heute versteht man untereinem Barbaren einen ungebil-deten, rohen Wohnsitz. Seit dem Jh. sind Burgen als Herrensitze demAdel bzw. den Rittern vorbehalten. Sie entwickeln die Burg zu einerumfassenden Wohn- und Ver-teidigungsanlage mit Toren, T rmen,Vorratslagern, Wohn-r umen, Zisternen usw. in vielf ltigen Formen. Aufder Burg findet das "h fische Leben" statt, und von ihr aus beherr-schen dieAdligen und Ritter ihr Land und ihre Leute. Zeit-weise bezeichnet man auchdie Stadt als Burg (englisch: "borough") und ihre Bewohner als "B rger".B rgerEine mittelalterliche Bezeichnung f r gr ere befestigte Siedlungen war"burgus" (Burg), Stadt. Ihre Einwohner hei en B rger. Sie bilden seitdem 12. Jh. einen eigenen Stand neben dem Adel und den B rger waren nur die Einwohner der Stadt, die hier Grundund Boden besa en.

3 Sie unterstanden nur der st dtischen unterscheidet die Patrizier(Die Ober-schicht) und die Handwerker(Mittelschicht) von der Unter-schicht (Arme), die nicht berechtigt war, ander Stadtregie-rung (dem Rat der Stadt) der Neuzeit nderte sich die Bedeutung des Wortes "B rger". Einmalbedeutet es "Staatsb rger", dann auch Angeh riger der Mittelschicht, der"b rgerlichen" (auch Konquistadoren)Von span. 'conquista' = Eroberung. Bezeichnung f r die vor allemspanischen Eroberer Mittel- und S mische und mittelalterliche Silberm Wort " Deutsch " leitet sich aus dem lateinischen "theo-discus" oder"teutonicus" ab, was sich mit "Volk" bersetzen l t und im 9. Jahrhundertf r die Sprache des Volkes der Ostfranken, die im Germanischen wurzelte,verwendet wurde.

4 Daraus wurde die Namensbezeichnung f r alleOst-franken, die diese Volkssprache "diutisc" benutzten, die f r mittelalterliche Begriffe in Deutschfile:///C|/__umbau_Page/ (1 von 7) [ 18:16:01]FehdeAu ergerichtliche gewaltsame Auseinandersetzung, in der einer, der einUnrecht (ein Verbrechen usw.) erlitt, sich an dem, der es ihm zuf gte, zur chen versucht. An der Fehde sind in der Regel die Familien, Sippen oderGefolgschaften der Streitenden mitbeteiligt. Alle Waffenf higen (Adlige,Freie, St dte) konnten sich durch die Fehde selber Recht f r eine geographische Verwaltungseinheit zur Zeit Karls desGro en. Namen wie Breisgau, Sundgau, Rheingau und das Allg u erinnernnoch heute an diese Zeit. Karl der Gro e lie sein Reich in 100 Gaue(Gebiete) ein-teilen, die von Gaugrafen geleitet tsrechtAnspruch einer Sippe oder Familie auf die K BulleReichsgesetz von 1356, das vor allem das Recht der 7 Kurf rsten festlegte,den deutschen K nig zu w der K nige, da sie ihre Herrschaft von Gottes Gnaden erhaltenund von Gott auserw hlt , die ber mehr Grund verf gten, als sie selbst bearbeiten konnten,waren Grundherren.

5 Sie verliehen ihren Grund an rmere Bauern, die daf rArbeiten bei dem Grundherren leisten mu ten. Daf r besch tzte sie derGrundherr vor Feinden und der Habsburg (heute Schweiz) benanntes Herrscher-geschlecht, das1282 erstmals die deutsche K nigsw rde erhielt und im Sp tmittelalter undin der Neuzeit mehrere K nige und Kaiser (im Jh.) genossenschaftlicher Zusam-menschlu vonKaufleuten; seit dem 14. Jh. Zusam-menschlu von St dten berwiegend inNorddeutschland zur Erleichterung des Handels untereinander und zurSt r-kung der Stellung im Auslandshandel, insbesondere im hrende Stadt ("Vorort") der Hanse war L beck. Gemeinsame Beschl ssewurden auf Hansetagen getroffen. Im 16. Jh. verlor die Hanse eines Herrschers an seine Gefolgsleute, mit ihm in den Kriegzu ziehen und Truppen zu stellen.

6 Bei Nichtbefolgung drohten den UntreuenStrafen und Bu misches ReichDeutscher NationenMit dem Zerfall des Frankenreichs und der Entstehung ei-nesostfr nkisch-deutschen Reiches beginnt mit der Kaiser-kr nung Ottos I: dieVerbindung von deutscher K nigs-w rde und r mischem Kaisertum. Seitdem 12. Jahrhundert wurde das deutsche Reich "Heiliges R misches Reich"ge-nannt, etwa 300 Jahre sp ter kam der Zusatz "Deutscher Nationen"hinzu, der den Anspruch der deutschen K nige auf die Kaiserkrone deutlichmachen sollte. Das Heilige R mische Reich Deutscher Nationen h rteformal erst im Jahr 1806 auf zu Menschen (meist Frauen) wurden im Mittelalter ver-folgt, weil sieangeblich einen Bund mit dem Teufel ge-schlossen hatten, der ihnen bernat rliche Kr fte verlieh ( Tierverwandlung, Luftflug,Schadenzauber).

7 Die letzte Hexe wurde 1782 gek pft, fast 300 Jahre nachdem Ende des bzw. Herrschaftssystem das senkrecht nach Rangstufengegliedert ist. Bildlich ergibt eine hierar-chische Gesellschaft immer f r mittelalterliche Begriffe in Deutschfile:///C|/__umbau_Page/ (2 von 7) [ 18:16:01]HochkulturEine Gesellschaft, in der geschrieben und gelesen werden kann und diedaher in vielen Bereichen (Wirtschaft, Wis-senschaft, Recht etc.) einenhohen Entwicklungsstand er-reicht, bezeichnet man als Hochkultur imGegensatz zu den "primitiven Kulturen".InvestiturstreitStreit zwischen Kaiser und Papst dar ber, wer Bisch fe einsetzen = Hingebung, von Mohammed begr ndete Weltreli-gion, die in Allahden einzigen und gn digen Gott sieht.

8 Als Glaubensbuch dient denGl ubigen, den Moslems, der se und ethnische (volkliche) Gemeinschaft. Es ist die ltestemonotheistische (= Glaube an einen Gott) Religion. Die Juden wurdenh ufig verfolgt. Im Mittelalter wurden ge-gen sie Volkshetzen (Pogrome)durchgef , die mit einem Bischofssitz verbunden ist. In Deutschland nennt mansie auch Dom oder M relativ unerforschter "Volksstamm". Ihre Herkunft ist noch ungekl deuten darauf hin, da die Kel-ten (um 500 ) ber ganzEuropa verstreut lebten und die Technik der Eisenherstellung beherrschten,weshalb man sie auch als das "Volk aus dem Dunkel" oder als die "Herrendes Eisens" nigsheilGlaube der Germanen, da ein Herrscher bzw. ein Herr-schergeschlechtaufgrund einer besonderen Stellung zu den G ttern Gl ck und Erfolg alsHerrscher einer Firma oder einer Stadt bzw.

9 Eines St dtebundesim Ausland mit Lagerplatz oder -ge-b ude, Verkaufs- und B ror ter nannte man nur noch das B ro heilige Buch, die heilige Schrift der Moslems, enth lt Predigten, aberauch gesetzliche Bestimmungen; in 114 Suren (Kapitel) geKriegsz ge gegen Feinde christlichen Glaubens. Ab 1095/96 Kriegsz gechristlicher Heere, besonders nach Je-rusalem, um die Heiligen St tten ausder Gewalt "ungl ubi-ger" und unchristlicher Araber zu rstW hrend im Hochmittelalter noch F rsten, Adel und Volk gemeinsam denK nig w hlten, wurde in der Goldenen Bulle 1356 geregelt, da ausschlie lich die 7 Kurf rsten (die Erzbisch fe von K ln, Mainz und Trier,der Herzog der Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Kurf rst vonBran-denburg und der K nig von B hmen) den K nig w hlen Fehden einzuschr nken, wurden seit dem 10.

10 Jh. zu-n chst"Gottesfrieden" verk ndet; sie verboten Fehden von Mittwochabend bisMontag fr h und an Feiertagen. Seit dem 11. Jh. verk ndeten K nige undKaiser allgemein g l-tige "Landfrieden", um die staatliche Gerichtsbarkeitgegen das Recht der Selbsthilfe durchzusetzen. Erst der "EwigeLandfrieden" von 1495 hat das Fehdewesen endg ltig mit "leihen". Im Mittelalter entstandenes Herrschafts- undVerwaltungssystem aufgrund der noch nicht entwickelten Eigent mer (Lehns-herr) bertr gt einem Lehnsmann dasNutzungsrecht an einer Sache (Grundbesitz, Rechte, mter), der ihm daf rdie Treue verspricht, so da ein gegenseitiges Schutz- und Treueverh f r mittelalterliche Begriffe in Deutschfile:///C|/__umbau_Page/ (3 von 7) [ 18:16:01]LeibeigeneLeibeigene gab es im Mittelalter als Knechte und M gde auf einemHerrenhof oder als Bauern mit eigenem Haus.


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