Transcription of Formulierungshilfe für Arbeitgeber - Arbeitsagentur
1 Formulierungshilfe f r Arbeitgeber Allgemeines Arbeitgeber sollen nach 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverh ltnisses fr hzeitig u. a. ber die Notwendigkeit eigener Aktivit ten bei der Suche nach einer anderen Besch ftigung sowie ber die Verpflichtung zur fr hzeitigen Meldung bei der Agentur f r Arbeit nach 38 Abs. 1 SGB III informieren und sie hierzu freistellen. Die Regelungen und Hinweise zur Arbeitsuchendmeldung nach 38 Abs. 1 SGB III finden Sie im Internet unter (Pfad: B rgerinnen &. B rger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeit droht/Fr hzeitige Arbeitsuchendmeldung bzw. Pfad: Unternehmen/Rechtsgrundlagen/ Fr hzeitige Arbeitsuchendmeldung). Formulierungshilfen Folgende Formulierungen k nnen verwendet werden: 1.
2 Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer K ndigung Nach 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverh ltnis endet, verpflichtet, sich sp testens drei Monate vor dessen Beendigung pers nlich bei der Agentur f r Arbeit arbeitsuchend zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der pers nlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die pers nliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Somit k nnen Arbeitnehmer w hlen, ob sie sich rechtzeitig pers nlich in der Agentur f r Arbeit arbeitsuchend melden oder damit sie die gesetzlichen Fristen nicht vers umen, die M glichkeit der telefonischen, schriftlichen oder Online- Anzeige (unter > JOBB RSE > Arbeitsuchend melden) nutzen.
3 Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit f hren. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverh ltnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabh ngig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverh ltnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Auch wenn eine Weiterbesch ftigung vorgesehen ist, sind Sie zur Meldung verpflichtet, solange der Vertrag ber den Fortbestand des Arbeitsverh ltnisses noch nicht geschlossen wurde.. 2. bei einem zeitlich befristeten Vertrag Nach 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverh ltnis endet, verpflichtet, sich sp testens drei Monate vor dessen Beendigung pers nlich bei der Agentur f r Arbeit arbeitsuchend zu melden.
4 Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der pers nlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die pers nliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Somit k nnen Arbeitnehmer w hlen, ob sie sich rechtzeitig pers nlich in der Agentur f r Arbeit arbeitsuchend melden oder damit sie die gesetzlichen Fristen nicht vers umen, die M glichkeit der telefonischen, schriftlichen oder Online- Anzeige (unter > JOBB RSE > Arbeitsuchend melden). nutzen. Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit f hren. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem Ende des Arbeitsverh ltnisses weniger als 3. Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Vertragsabschluss zu erfolgen.
5 Bei zweckbefristeten Arbeitsvertr gen wird empfohlen, den oben stehenden Hinweis zus tzlich in die schriftliche Unterrichtung ber die Zweckerreichung aufzunehmen.