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„Eulenskript“ - ZHB Luzern
www.zhbluzern.chist ferner bei der Leserinnen- und Leserführung sinnvoll. Werden Passagen aus einem veröffentlichten Werk ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin übernommen, spricht man von einem Plagiat. Ein Plagiat ist eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des Urheberrechtsgesetzs (URG). An der HSLU werden deshalb Plagiate geahndet.
Leitfaden - FHNW
www.fhnw.chmanuell auf Plagiate hin überprüft. Ein Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme geistigen Eigen-tums dritter Personen ohne die eindeutige Angabe der Urheberschaft. Wird ein Plagiat festgestellt, sind die Konsequenzen schwerwiegend und können zum Ausschluss vom Studium oder zur nachträglichen Aberkennung eines Ti tels führen.
Vorschlag zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher
www.frankfurt-university.de6.1 Wann ist zu zitieren? Jeder Gedanke, den man übernimmt, ist zu zitieren. Ein Plagiat ist nicht nur ein wörtliches Zitat ohne Anführungszeichen, sondern auch ein sinngemäßes Zitat, welches als eigene Erkenntnis dargestellt wird.
Richtlinien für die korrekte Zitation (Stand Jänner 2020)
politikwissenschaft.univie.ac.atEin Plagiat ist also die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum. Der*die Autor*in verwendet ganz oder teilweise fremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle in korrekter Weise anzugeben. Jede schriftliche Teilleistung, die Sie im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbringen, kann auf