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BP Immobilienbewirtschaftung 2021

BP Immobilienbewirtschaftung 2021

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Das Obligationenrecht gehört zum Bundesrecht. richtig falsch 0.5 Das Obligationenrecht regelt sowohl privat-rechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vertragsverhältnisse. richtig falsch 0.5 Aufgabe A2 Sind nachfolgende Aussagen richtig oder falsch? 2 Das Obligationenrecht stellt subjektives Recht dar, da Subjekte betroffen sind.

  Obligationenrecht

Merkblatt | 209

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OR Art. 328 Abs. 1, Obligationenrecht (Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches – Fünfter Teil: Obligationenrecht

  Obligationenrecht

Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht

Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht

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Gemäss Obligationenrecht haben Aktionäre ein Recht auf Teilnahme an der GV. Verwaltungsratsbeschlüsse oder GV-Beschlüsse, welche das Recht eines Aktionärs auf Teilnahme an der GV entziehen oder einschränken sind nichtig. GV-Beschlüsse, welche in Abwesenheit von befugten Teilnehmer erfolgen, sind anfechtbar.

  Obligationenrecht, Justiz, Bundesamt, Bundesamt f, 252 r justiz bj direktionsbereich privatrecht, Direktionsbereich, Privatrecht

Berufsprüfung Immobilienbewirtschaftung 202

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Das Obligationenrecht gehört zum Privatrecht. richtig falsch Es steht den kantonalen Gesetzgebern zu, für das eigene Kantonsgebiet ein eigenes zivilrechtliches Mündigkeitsalter zu bestimmen. richtig falsch Lösung A2 Personenrecht 2 Punkte Die 95-jährige Anna verfasst einen Vorsorgeauftrag. Dadurch wird

  Obligationenrecht

Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen ...

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Obligationenrecht 2 220 2 Er wird wieder frei, wenn eine Annahmeerklärung nicht vor Ablauf dieser Frist bei ihm eingetroffen ist. Art. 4 1 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden gestellt und nicht sogleich angenommen, so ist der Antragsteller nicht

  Obligationenrecht

I VORLESUNG ZUM OBLIGATIOENRECHT AT

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Prof. Dr. Wolfgang Wiegand 1996/97 und SS 1997 Prof. Dr. Thomas Koller Vorlesung OR 1 I VORLESUNG ZUM OBLIGATIOENRECHT AT BK-Kramer, Allgemeine Einleitung in das schweizerische Obligationenrecht 1

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