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BP Immobilienbewirtschaftung 2021
jimdo-storage.global.ssl.fastly.netDas Obligationenrecht gehört zum Bundesrecht. richtig falsch 0.5 Das Obligationenrecht regelt sowohl privat-rechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vertragsverhältnisse. richtig falsch 0.5 Aufgabe A2 Sind nachfolgende Aussagen richtig oder falsch? 2 Das Obligationenrecht stellt subjektives Recht dar, da Subjekte betroffen sind.
Merkblatt | 209
www.berufsbildung.chOR Art. 328 Abs. 1, Obligationenrecht (Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches – Fünfter Teil: Obligationenrecht…
Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht
www.bj.admin.chGemäss Obligationenrecht haben Aktionäre ein Recht auf Teilnahme an der GV. Verwaltungsratsbeschlüsse oder GV-Beschlüsse, welche das Recht eines Aktionärs auf Teilnahme an der GV entziehen oder einschränken sind nichtig. GV-Beschlüsse, welche in Abwesenheit von befugten Teilnehmer erfolgen, sind anfechtbar.
Berufsprüfung Immobilienbewirtschaftung 202
jimdo-storage.global.ssl.fastly.netDas Obligationenrecht gehört zum Privatrecht. richtig falsch Es steht den kantonalen Gesetzgebern zu, für das eigene Kantonsgebiet ein eigenes zivilrechtliches Mündigkeitsalter zu bestimmen. richtig falsch Lösung A2 Personenrecht 2 Punkte Die 95-jährige Anna verfasst einen Vorsorgeauftrag. Dadurch wird
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen ...
fedlex.data.admin.chObligationenrecht 2 220 2 Er wird wieder frei, wenn eine Annahmeerklärung nicht vor Ablauf dieser Frist bei ihm eingetroffen ist. Art. 4 1 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden gestellt und nicht sogleich angenommen, so ist der Antragsteller nicht
I VORLESUNG ZUM OBLIGATIOENRECHT AT
www.marcelkuechler.chProf. Dr. Wolfgang Wiegand 1996/97 und SS 1997 Prof. Dr. Thomas Koller Vorlesung OR 1 I VORLESUNG ZUM OBLIGATIOENRECHT AT BK-Kramer, Allgemeine Einleitung in das schweizerische Obligationenrecht 1