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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE …

ALLGEMEINE gesch ftsbedingungen F R DIE. HOTELLERIE 2006. (AGBH 2006). Fassung vom Inhalts bersicht 1 2. 2 Begriffsdefinitionen .. 2. 3 Vertragsabschluss Anzahlung .. 3. 4 Beginn und Ende der Beherbergung .. 3. 5 R cktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogeb hr .. 4. 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft .. 5. 7 Rechte des 5. 8 Pflichten des Vertragspartners .. 6. 9 Rechte des Beherbergers .. 6. 10 Pflichten des 7. 11 Haftung des Beherbergers f r Sch den an eingebrachten Sachen .. 7. 12 Haftungsbeschr nkungen .. 8. 13 Tierhaltung.

Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gel-ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit

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1 ALLGEMEINE gesch ftsbedingungen F R DIE. HOTELLERIE 2006. (AGBH 2006). Fassung vom Inhalts bersicht 1 2. 2 Begriffsdefinitionen .. 2. 3 Vertragsabschluss Anzahlung .. 3. 4 Beginn und Ende der Beherbergung .. 3. 5 R cktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogeb hr .. 4. 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft .. 5. 7 Rechte des 5. 8 Pflichten des Vertragspartners .. 6. 9 Rechte des Beherbergers .. 6. 10 Pflichten des 7. 11 Haftung des Beherbergers f r Sch den an eingebrachten Sachen .. 7. 12 Haftungsbeschr nkungen .. 8. 13 Tierhaltung.

2 8. 14 Verl ngerung der Beherbergung .. 9. 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages Vorzeitige Aufl 9. 16 Erkrankung oder Tod des Gastes im 10. 17 Erf llungsort, Gerichtsstand und 11. 18 12. 1. 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen gesch ftsbedingungen f r die Hotellerie (im Folgenden AGBH 2006 ) ersetzen die bisherigen HVB in der Fassung vom 23. Septem- ber 1981. Die AGBH 2006 schlie en Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006. sind gegen ber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi r. 2 Begriffsdefinitionen Begriffsdefinitionen: Beherberger : Ist eine nat rliche oder juristische Person, die G ste gegen Entgelt be- herbergt.

3 Gast : Ist eine nat rliche Person, die Beher- bergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspart- ner. Als Gast gelten auch jene Perso- nen, die mit dem Vertragspartner an- reisen (zB Familienmitglieder, Freun- de etc). Vertragspartner : Ist eine nat rliche oder juristische Per- son des In- oder Auslandes, die als Gast oder f r einen Gast einen Beher- bergungsvertrag abschlie t. Konsument und Unternehmer : Die Begriffe sind im Sinne des Kon- sumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. Beherbergungs- vertrag : Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n - her geregelt wird.

4 2. 3 Vertragsabschluss Anzahlung Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver- tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, f r die sie bestimmt sind, diese unter gew hnli- chen Umst nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Ge- sch ftszeiten des Beherbergers erfolgt. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie en, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder m ndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzah- lung hinzuweisen.

5 Erkl rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder m ndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverst ndniserkl rung ber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung sp testens 7 Tage (einlan- gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten f r die Geldtransaktion (zB. berweisungsspesen) tr gt der Vertragspartner. F r Kredit- und Debitkarten gel- ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

6 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 4 Beginn und Ende der Beherbergung Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten R ume ab Uhr des vereinbarten Tages ( Ankunfts- tag ) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor Uhr Fr h in Anspruch genommen, so z hlt die vorhergegangene Nacht als erste bernachtung. Die gemieteten R ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R ume nicht fristgerecht freigemacht sind.

7 3. 5 R cktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogeb hr R cktritt durch den Beherberger Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zur cktreten. Falls der Gast bis Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be- steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein sp terer Ankunftszeit- punkt vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe ) geleistet, so bleiben dagegen die R umlichkeiten bis sp testens Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.

8 Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen sp teren Ankunftstag bekannt. Bis sp testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfer- tigten Gr nden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erkl rung aufgel st werden. R cktritt durch den Vertragspartner Stornogeb hr Bis sp testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb hr durch einseitige Er- kl rung durch den Vertragspartner aufgel st werden.

9 Au erhalb des im festgelegten Zeitraums ist ein R cktritt durch einseitige Erkl rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogeb hren m glich: - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;. - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;. - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. 4. bis 3 Monate 3 Monate bis 1 1 Monat bis 1 In der letzten Monat Woche Woche keine Stornoge- 40 % 70 % 90 %. b hren Behinderungen der Anreise Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare au ergew hnliche Umst nde (zB extre- mer Schneefall, Hochwasser etc) s mtliche Anreisem glichkeiten unm glich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt f r die Ta- ge der Anreise zu bezahlen.

10 Die Entgeltzahlungspflicht f r den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisem g- lichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder m glich wird. 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den G sten eine ad quate Er- satzunterkunft (gleicher Qualit t) zur Verf gung stellen, wenn dies dem Ver- tragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringf gig und sach- lich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte G ste ihren Aufenthalt verl ngern, eine berbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betrieb- liche Ma nahmen diesen Schritt bedingen.


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