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Bandschutz im Betrieb - vds.de

Leitfaden f r denBrandschutz im BetriebEnth lt die Erg nzung VdS 2000-S1 : 2013-05 (01)VdS 2000 : 2010-12 (04)Brandschutz im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)2 Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer k nnen im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)3 Leitfaden f r denBrandschutz im Betrieb Enth lt die Erg nzung VdS 2000-S1 : 2013-05 (01)Inhalt1 Einleitung ..52 Verantwortung f r den Unternehmer .. F hrungskr fte .. Arbeitnehmer .. Brandschutzbeauftragter .. Fremdfirmen ..63 Schutzziele des Brandschutzes Brandschutzkonzept ..64 Baulicher Brandschutz .. Brandverhalten von Baustoffen .. Tragwerke .. R umliche und bauliche Trennungen.

Brandschutz im Betrieb VdS 2000 : 2010-12 (04) 2 Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere

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1 Leitfaden f r denBrandschutz im BetriebEnth lt die Erg nzung VdS 2000-S1 : 2013-05 (01)VdS 2000 : 2010-12 (04)Brandschutz im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)2 Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer k nnen im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)3 Leitfaden f r denBrandschutz im Betrieb Enth lt die Erg nzung VdS 2000-S1 : 2013-05 (01)Inhalt1 Einleitung ..52 Verantwortung f r den Unternehmer .. F hrungskr fte .. Arbeitnehmer .. Brandschutzbeauftragter .. Fremdfirmen ..63 Schutzziele des Brandschutzes Brandschutzkonzept ..64 Baulicher Brandschutz .. Brandverhalten von Baustoffen .. Tragwerke .. R umliche und bauliche Trennungen.

2 D cher .. Nichttragende Au enw nde .. Sicherung von ffnungen .. Flucht- und Rettungswege .. Fl chen f r die L schwasserr ckhaltung ..165 Technischer Brandschutz .. Ma nahmen zur Branderkennung und Brandmeldung .. Feuerl schanlagen .. Brandbek mpfungseinrichtungen .. Rauch- und W rmeabzugsanlagen (RWA) .. Schl sseldepot ..236 Betrieblicher Brandschutz .. Betriebliche Brand- und Explosions gefahren .. Blitz- und berspannungsschutz .. Hinweise zum Personenschutz .. Vorbeugende Ma nahmen zum Schutz von wichtigen Betriebsmitteln und Ein richtungen .. Schutz gegen Brandstiftung ..347 Organisatorischer Brandschutz .. Brandschutzmanagement .. Brandschutzbeauftragter .. Alarmplan .. Feuerwehrplan.

3 Offenes Feuer und Rauchen .. Feuergef hrliche Arbeiten .. Ausbildung und Unterweisung der Belegschaft .. Brandschutzkontrolle im Betrieb .. Neubau - Umbau - Nutzungs nderungen .. Au erbetriebsetzen von Brandschutzanlagen .. Aufstellen einer nicht ffentlichen Feuerwehr ..418 Besch ftigung von Fremdfirmen .. 42 Brandschutz im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)49 Verhalten im Brandfall .. Verhalten bei Brandausbruch .. Zusammenarbeit mit der Feuerwehr .. Sonstige Verhaltensma nahmen ..4310 Ma nahmen nach einem Brand .. 4311 Literatur / Quellen .. Bezugsquellen .. Literatur allgemein .. Literaturangaben ..45 Anhang A - Muster-Checkliste .. 48 Vorbemerkung ..48 Anhang B - Aushang gem VdS 2038 .. 66 Anhang C - Muster-Aushang gem DIN 14 096 .. 67 Anhang D .. 68 VdS 2000-S1: Betriebsstilllegung (Themenspezifische Erg nzung des Leitfadens zum Brandschutz im Betrieb VdS 2000).

4 73 Brandschutz im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)51 EinleitungDie Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung in-dustrieller und gewerblicher Betriebe dar. Eine Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Ver-sicheru ng vermag zwar den materiellen Schaden eines Brandes auszugleichen; schwerer wiegen h ufig jedoch die nicht ersetzbaren Ver luste, wie zum Beispiel solche an Leben, Gesundheit und der nat rlichen Lebensgrundlagen sowie Ver-lust von Markt anteilen oder die Abwanderung be-w hrter und schwere Brandsch den in den letzten Jahren veranlassen aus diesem Grunde den JBundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und JGesamtverband der Deutschen Versicherungswirt schaft (GDV),gemeinsam dazu aufzurufen, den Brand-schutz in Betrieben mit angemessenen Mitteln zu verbessern. Der Brandgefahr im Betrieb kann durch vorbeugende Ma nahmen - Brand-schutzma nahmen - wirksam begegnet werden.

5 Die nach stehenden Ausf hrungen sollen Anre-gung und Anleitung f r einen effektiveren Brand-schutz und beh rdliche Vorschriften sowie die Verein barungen mit dem Versicherer bleiben unber Risikoverbesserungen durch geeignete Brand schutzma nahmen werden von Feuerversi-cherern in Ab h ngigkeit von objektspezifischen Gegebenheiten im Regel fall positiv der Verschiedenheit der Betriebe und ihrer unter schiedlichen Gr e ist es nicht m g-lich, ein allgemein g ltiges Muster f r die jeweils erforderlichen Brandschutz ma nahmen r weitergehende Information wird auf gesetz-liche und be h rdliche Vorschriften sowie auf Richtlinien, Merkbl tter und Literatur weiterer Institutionen Verantwortung f r den UnternehmerArbeitsst tten m ssen so eingerichtet und betrie-ben werden, dass von ihnen keine Gef hrdungen f r die Sicher heit und Gesundheit der Besch f-tigten bei der Arbeit ausge hen.

6 Hinweis: siehe JBetriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) JVerordnung ber Arbeitsst tten (Arbeitsst ttenver ordnung ArbSt ttV)Das Bauordnungsrecht der Bundesl nder legt zudem fest, dass jeder Betreiber einer baulichen Anlage daf r sorgen muss, dass Leben, Gesund-heit und Umwelt beim Anordnen, Errichten und Betreiben von baulichen Anlagen nicht gef hrdet : siehe Bauordnungen der Bundesl nderUm die zahlreichen Pflichten eines Unternehmens sicher zu erf llen, ist es zweckm ig, die Betrieb -lichen Aufgaben und Prozesse, z. B. Arbeits-, Informations- und Kommunikations prozesse jeweils durch eine Aufbau- und Ablauforganisa-tion konkret festzulegen und zu dokumentie ren. Die Zuordnung und Delegation von Auf gaben in der hie rar chischen Unternehmensstruktur f hrt zu Anweisungs-, Auswahl- und Kontrollpflich-ten hinsichtlich der Mitarbeiter und/oder Dritten. Aufbau- und Ablauforganisation m ssen in re-gelm igen Abst nden aktualisiert und bei be-trieblichen nderungen berpr ft haftet das Unternehmen, gem den 31 und 823 BGB, f r Handlungen seiner Organe und der diesen gleichgestellten Personen.

7 Ein Arbeitgeber kann sich nur unter den engen Voraussetzungen des 831 Abs. 1 Satz 2 BGB f r die Handlungen seiner Arbeitnehmer entlas-ten (Auswahl- und berwachungsverschulden). Die strafrechtliche Verantwortung des Unterneh-mens kann auch von seinen Mitarbeitern getra-gen werden. Basis ist der jeweils gesellschafts- und arbeitsrechtlich festgelegte innerbetriebliche Aufgabenbereich des Mitarbeiters. Versicherungsrechtlich ist das Unternehmen als Ver sicherungsnehmer gem z. B. den Allge-meinen Be dingungen f r die Feuerversicherung verpflichtet, Brand sch den abzuwenden bzw. zu im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04) F hrungskr fteDas Unternehmen kann seine Schutzpflichten durch aus dr ckliche, dokumentierte bertragung an F hrungskr fte delegieren. Die Garantenstel-lung der F hrungskr fte um fasst dann, im zuge-wiesenen Kompetenz- und Aufgaben bereich, die Verantwortung f r eine richtige Handlungs weise bzw.

8 Deren bewusste Unterlassung. Die Grenzen der Aufgaben und Verantwortung m ssen gegen-einander klar abgegrenzt sein. Eine vollst ndige bertragung der Ver kehrssicherungspflicht ist gem 823 BGB nicht m : siehe JGesetz ber Ordnungswidrigkeiten (OWiG), 9 Handeln f r einen anderen JSiebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309) ge ndert worden ist; 15 Unfallverh tungsvorschriften JArbeitsschutzgesetz, 13 Verantwortliche Personen Abs. 2 ArbeitnehmerDie Besch ftigten sind gem dem Arbeits-schutzgesetz verpflichtet, nach ihren M glich-keiten sowie gem der Unterweisung und Wei-sung des Arbeitgebers f r die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind; sie sind im Rahmen seiner Befugnisse und Aufgaben somit auch f r den Brandschutz verantwortlich.

9 Nach dem Be-triebsverfassungsgesetz ( 89 Arbeitsschutz und betrieblicher Umweltschutz) hat auch die Arbeit-nehmervertretung einen permanenten Beitrag zur Unternehmenssicherheit zu leisten. Hinweis: siehe Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) BrandschutzbeauftragterZur Sicherstellung betrieblicher Brandsicher-heit hat sich die Ernennung eines pers nlich und fachlich geeigneten Brandschutzbeauftragten be-w hrt (siehe auch Abschnitt ).Hinweis: siehe Muster-Richtlinie ber den bau-lichen Brandschutz im Industriebau (Muster-In-dustriebaurichtlinie M IndBauRL)Brandschutzbeauftragter kann ggf. auch die ent-sprechend qualifizierte Sicherheitsfachkraft sein, die im Rahmen des Arbeits sicherheitsgesetzes ebenfalls f r den Brandschutz zu st ndig sein kann. Auch ein qualifiziertes Mitglied der Werkfeuerwehr kann ggf. die Aufgaben eines Brandschutz beauftragten FremdfirmenBei Besch ftigung von Fremdfirmen ist ebenfalls der Unternehmer f r die Einhaltung der Brand-schutzma nahmen verantwortlich.

10 Diese Verant-wortung kann im Einzelfall auf die Fremdfirma bertragen werden (siehe hierzu auch Abschnitt 8).3 Schutzziele des Brandschutzes BrandschutzkonzeptDurch Brandschutzma nahmen soll Jdie Entstehung von Br nden verhindert und die Ausbreitung von Feuer und Rauch be-grenzt werden, Jerreicht werden, dass Br nde m glichst schon im Entstehen erkannt und bek mpft werden sowie JGefahren f r Menschen, Umwelt und Sach-werte abgewendet und Jeine Unterbrechung der Unternehmenst tig-keit verhindert bzw. minimiert Umsetzung dieser Schutzziele erfolgt mit Hil-fe eines wirkungsvoller Brandschutz kann nur durch ein auf den Betrieb abgestimmtes Gesamtkon-zept auch ganzheitliches Brandschutzkonzept genannt erreicht werden, in dem die in diesem Leitfaden enthaltenen Einzelma nahmen optimal kombiniert werden. Damit soll neben der Gew hr-leistung des Personenschutzes und Ber cksich-tigung des Umweltschutzes gem gesetzlichen Vorgaben insbesondere erreicht werden: Jdie Aufrechterhaltung der Produktions- und Lieferf higkeit Jdie Erhaltung der Marktstellung Jdie Vermeidung von Imageverlusten Jdie Sicherstellung von Sach- und Verm gens-werten JBewahrung der Kreditw rdigkeit JBewahrung der Versicherbarkeit JSchaffen von Voraussetzungen einer g nstigen Pr miengestaltung in der im BetriebVdS 2000 : 2010-12 (04)7 Dieses Konzept sollte durch bauliche, technische und organisatorische Ma nahmen des vorbeu-genden und abwehrenden Brandschutzes kon-kretisiert.


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