Transcription of BAS 2007 1-121:BAS 2007 1-135 - …
1 102Pr ffristen von brandschutztechnischen EinrichtungenDie regelm ige Instandhaltung und berwachungbrandschutztechnischer Einrichtungen ist ein wesent-licher Faktor, der die Funktion derartiger Einrichtun-gen sicherstellen kann. Dem hat der Gesetzgeber Rechnunggetragen indem in Bundesgesetzen darauf explizit einge-gangen ttenverordnung(BGBl 368) 13 Pr fungen(1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestenseinmal j hrlich, l ngstens jedoch in Abst nden von 15 Monaten auf ihren ordnungsgem en Zustand zu ber-pr fen:1. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen; 2. Alarmeinrichtungen; 3. Klima- oder L ftungsanlagen; 4. Brandmeldeanlagen;(2) L schger te und station re L schanlagen sind min-destens jedes zweite Kalenderjahr, l ngstens jedoch inAbst nden von 27 Monaten auf ihren ordnungsgem enZustand zu berpr fen.
2 (3) Nach gr eren Instandsetzungen, nderungen oderwenn begr ndete Zweifel am ordnungsgem en Zustandbestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen (Abs. 1 und2) auf ihren ordnungsgem en Zustand zu berpr fen.(4) Pr fungen gem Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten,fachkundigen und hiezu berechtigten Personen (z. B. be-fugte Gewerbetreibende, akkreditierte berwachungsstel-len, Ziviltechniker/-innen, technische B ros, qualifizierteBetriebsangeh rige) nach den Regeln der Technik durch-zuf hren.(5) ber die Pr fungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeich-nungen zu f hren und mindestens drei Jahre in der Ar-beitsst tte aufzubewahren. Die Aufzeichnungen ber diePr fung von L schger ten k nnen entfallen, wenn Pr f-datum und M ngelfreiheit durch einen Aufkleber best -tigt werden.(6) Die Funktion der Leuchten von Sicherheitsbeleuch-tungsanlagen und die Funktion von Orientierungshilfensind monatlich durch Augenschein zu kontrollieren.
3 DieKontrolle ist von geeigneten und unterwiesenen Personendurchzuf hren. ber die Kontrolle sind Aufzeichnungenzu f hren und mindestens sechs Monate in der Arbeits-st tte aufzubewahren. Bei selbstpr fenden Anlagen kanndie Kontrolle der Leuchten diesen gesetzlichen Regelungen finden sich in denentsprechenden Normen wie auch Richtlinien Anforde-rungen hinsichtlich Pr fnotwendigkeiten und berwa-chungsanforderungen. In der nachstehenden Tabelle soll ein kurzer wesentlicher berblick ber die unterschiedlichen Anforderungen anperiodische Instandhaltungen und wiederkehrende ber-pr fungen gegeben werden. Pr ffristen von brandschutz-technischen EinrichtungenIng. Michael MarkhartBeratungsstelle f r Brandschutz und Umweltschutz A-2320 Schwechat Concorde Business Park, Bauteil D2/1 Tel.: 01 / 706 55 00 Fax: 01 / 706 86 10 E-Mail: 1-121:BAS_2007 1-135 10.
4 04 Uhr Seite 102103 Vorbeugender BRANDSCHUTZnGegenstandNormintervallGrund lagePr fungsartTragbare Feuerl schger te24 Monate NORM F 1053 Wartung, Instandhaltung12 MonateTRVB O 120 Sichtpr fungSteigleitung trocken12 MonateTRVB F 128 Sichtpr fung48 MonateTRVB F 128 DichtheitsprobeSteigleitung nass12 MonateTRVB F 128 Sichtpr fung48 MonateTRVB F 128 Ergiebigkeitsmessung48 MonateTRVB F 128 DichtheitsprobeWandhydranten12 MonateTRVB F 128 Funktionspr fung12 MonateTRVB F 128 Sichtpr fung48 MonateTRVB F 128 Ergiebigkeit und Druck48 MonateTRVB F 128 SchlauchdruckprobeBlitzschutzanlage12 bis 120 MonateTRVB E 154 Funktionspr fungSicherheitsbeleuchtung12 MonateEN 8002 Funktionspr fung1 MonatEN 8002Pr fung der LeuchtmittelFluchtwegorientierungsbeleuc htungLaut HerstellerTRVB E 102 Wartung, Instandhaltung1 Monat bei Einzelbatt.
5 TRVB E 102 Funktionspr fung3 Monate bei Gruppen- bzw. E 102 Funktionspr fung12 MonateTRVB E 102 BetriebsdauertestBrandmeldeanlagen12 Monate N F 3070 Wartung, Instandhaltung3 MonateTRVB S 123 Notstromversorgung24 MonateTRVB S 123 RevisionOhne FristTRVB S 123 Bei AnlagenerweiterungBrandfallsteuerungen12 MonateTRVB S 151 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 151 RevisionRauch- und W rmeabzugsanlagen12 MonateTRVB S 125 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 125 RevisionRauchverd nnungsanlagen12 Monate N H 6029 Wartung, Instandhaltung24 MonateAnalog TRVB S 125 RevisionDruckbel ftungsanlagen12 MonateTRVB S 112 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 112 RevisionSprinkleranlagen12 MonateTRVB S 127 Wartung, Instandhaltung12 MonateTRVB S 127 RevisionErweiterte automatische L schanlagen 12 MonateTRVB S 122 Wartung.
6 Instandhaltung12 MonateTRVB S 122 RevisionGasl schanlagen12 MonateTRVB S 140 und S 152 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 140 und S 152 RevisionElektroakkustische Notfallsysteme12 MonateTRVB S 158 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 158 RevisionObjektfunkanlagen12 MonateTRVB S 159 Wartung, Instandhaltung24 MonateTRVB S 159 RevisionFeuerwehraufz ge12 MonateTRVB A 150 Wartung, InstandhaltungDie Einhaltung der Pr fintervalle ist f r die Sicherstellungder Funktion von Bedeutung, da diese Gewerke f r die Si-cherheit von Arbeitnehmer/-innen beitragen. Insbesondere da aus Gr nden der Nichtfunktion derartigerAnlagen mitunter auch Gefahren f r Personen resultierenk nnen. Auch versicherungstechnisch k nnte eine nicht durchge-f hrte Wartung oder eine nicht veranlasste regelm igewiederkehrende Pr fung bedenklich sein, vor allem dann,wenn eine Kausalit t mit einem eingetretenen Schadens -ereignis nachweisbar ist.
7 Schon die juristische Definition der Fahrl ssigkeit bietetdie M glichkeit zumindest ber die H he von Schadens-ersatzanspr chen gerichtlich entscheiden zu ssigkeit wird im 6 des Strafgesetzbuches wie folgtdefiniert: BAS_2007 1-121:BAS_2007 1-135 10:04 Uhr Seite 103104Pr ffristen von brandschutztechnischen Einrichtungen(1) Fahrl ssig handelt, wer die Sorgfalt au er Acht l sst,zu der er nach den Umst nden verpflichtet und nach sei-nen geistigen und k rperlichen Verh ltnissen bef higt istund die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dasser einen Sachverhalt verwirklichen k nne, der einem ge-setzlichen Tatbild entspricht.(2) Fahrl ssig handelt auch, wer es f r m glich h lt, dasser einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nichtherbeif hren Verpflichtung zu umfassenden Instandhaltungen undwiederkehrenden berpr fungen besteht somit f r nahe-zu alle Brandschutzgewerke und wird diese vermutlich inden n chsten Jahren noch verst rkt um einige neue Brand-schutzeinrichtungen.
8 Mit Hilfe professionell durchgef hrter regelm iger wie -derkehrender berwachungen kann somit der Forderungnach Sorgfalt und richtlinienkonformen Betrieb derartigerEinrichtungen nachgekommen werden. Dabei wird ent-weder durch betriebseigenes geschultes Personal (Brand-schutzbeauftragter) oder aber durch Fremdfirmen (zertifi-zierte Wartungsunternehmen) und staatlich akkreditiertePr f- und berwachungsstellen sichergestellt, dass dieverbauten und beh rdlich vorgeschriebenen Einrichtun-gen ihre Aufgabe erf llen und somit zur Einhaltung der de-finierten Schutzziele beitragen k nnen. BAS_2007 1-121:BAS_2007 1-135 10:04 Uhr Seite 104