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Pflichten des Betreibers - Brandschutzjahrbuch

102 Pflichten des Betreibers von BrandschutzeinrichtungePflichten des Betreibersvon BrandschutzeinrichtungenIng. Michael MarkhartBeratungsstelle f r Brand- und UmweltschutzA-2320 Schwechat/Mannsw rth R merstra e 66 Tel. 01 / 707 31 10 Fax 01 / 707 31 49 E-Mail: werden seitens der Beh r-de im Zuge von Beh rdenverfahren vorgeschrieben,auf freiwilliger Basis, im Zuge von Konzernvorga-ben oder aufgrund versicherungstechnischer Anforderun-gen errichtet. Damit die jederzeitige und immerw hrendeFunktion derartiger Anlagen gew hrleistet bleibt geltenf r die Planung, die Errichtung und Inbetriebnahme sowief r den Betrieb derartiger Einrichtungen und Anlagen Re-gelwerke der Technik. Im Konkreten sind dies in ster-reich Technische Richtlinien des Vorbeugenden Brand-schutzes TRVB -Richtlinien, die gemeinsam vom ster-reichischen Bundesfeuerwehrverband und den Brandver-h tungsstellen erstellt werden.

102 Pflichten des Betreibers von Brandschutzeinrichtunge Pflichten des Betreibers von Brandschutzeinrichtungen Ing. Michael Markhart Beratungsstelle für Brand- …

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1 102 Pflichten des Betreibers von BrandschutzeinrichtungePflichten des Betreibersvon BrandschutzeinrichtungenIng. Michael MarkhartBeratungsstelle f r Brand- und UmweltschutzA-2320 Schwechat/Mannsw rth R merstra e 66 Tel. 01 / 707 31 10 Fax 01 / 707 31 49 E-Mail: werden seitens der Beh r-de im Zuge von Beh rdenverfahren vorgeschrieben,auf freiwilliger Basis, im Zuge von Konzernvorga-ben oder aufgrund versicherungstechnischer Anforderun-gen errichtet. Damit die jederzeitige und immerw hrendeFunktion derartiger Anlagen gew hrleistet bleibt geltenf r die Planung, die Errichtung und Inbetriebnahme sowief r den Betrieb derartiger Einrichtungen und Anlagen Re-gelwerke der Technik. Im Konkreten sind dies in ster-reich Technische Richtlinien des Vorbeugenden Brand-schutzes TRVB -Richtlinien, die gemeinsam vom ster-reichischen Bundesfeuerwehrverband und den Brandver-h tungsstellen erstellt werden.

2 F r Brandmeldeanlagen sind in der entsprechendenTRVB S123 folgende berpr fungen und auch laufendeKontrollen berpr fung Jede vorgeschriebene neu errichtete Brandmeldeanlagemuss, nach Fertigstellung durch den Betreiber der Anla-ge, einer Abschluss berpr fung durch eine akkreditierte berwachungsstelle unterzogen werden. In der Praxiswird diese Abschluss berpr fung durch die Errichterfir-ma veranlasst da sie meistens Bestandteil des Leistungs-umfanges des Errichters ist. F r freiwillig errichtete An-lagen wird diese Vorgangsweise empfohlen, da f r denFall einer sp teren Anschaltung an Feuerwehralarmzen-tralen eine Abnahme durch eine akkreditierte Pr f- oder berwachungsstelle erforderlich Abschluss berpr fung sollte erst nach einem min-destens 6 Wochen langen Probebetrieb der Brandmeldean-lage w hrend der nutzungsgem en Verwendung des ber-wachten Bereiches erfolgen um beurteilen zu k nnen, obdie Auslegung der Anlage.

3 Die Auswahl der Brandmelderund die Installation der Anlage geeignet ist auftretende nut-zungsbedingte Umgebungseinfl sse korrekt auszuwertenund gegen ber T uschungskenngr en stabil zu berpr fungendurch den Betreiber Der Betreiber hat sich w hrend des Betriebes regelm igvon der vollen Funktionsf higkeit der Brandmeldeanlagezu berzeugen. Die Anzahl und der Umfang der ber-pr fungen h ngen von der Anlage selbst, den Nutzungs-bedingungen und anderen Faktoren ab umfassen jedochmindestens folgende T tigkeiten: t gliche berpr fung des Betriebszustandes der Brand-melderzentrale, monatliche berpr fung der Notstromversorgungdurch einen Notstrombetrieb der f r die Notstromversorgung sind jenach Angaben der Errichterfirma zu warten bzw.

4 Zu tauschen, viertelj hrlich sind die Funktionen der internen Signal-und Alarmierungseinrichtungen zu berpr ig ohne terminliche Vorgabe ist zu pr fen, obder erforderliche freie Raum um die Brandmelder vor-schriftsm ig eingehalten wird. Innerhalb eines Abstan-des von 0,5 m um automatische Brandmelder d rfen sichkeinerlei Lagerungen oder andere Betriebseinrichtungenbefinden. F r R ume, die wegen ihrer geringen Brandbe-lastung urspr nglich nicht in den berwachungsbereicheinbezogen wurden, ist laufend zu pr fen ob diese Anfor-derungen noch gegeben f r den Betrieb notwendigen Unterlagen (Bedie-nungsgruppenverzeichnis, Bradschutzpl ne, Brandfall-steuerlisten)

5 Sind regelm ig bez glich ihrer Vollst ndig-keit und Aktualit t zu pr von Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen sind l ngstens alle 2 Jahre einerRevision durch eine berwachungsstelle unterziehen r die Revision sind die Einreichunterlagen entspre-chend der TRVB S123 und der Bericht ber die Ab-schluss berpr fung durch eine akkreditierte Pr f- oder berwachungsstelle der Revision werden unter anderem die Zug nglich-keit zur Brandmelderzentrale, eine kurze Funktions ber-pr fung der Anlage, berpr ft, ferner werden die Strom-versorgung und ein Notstromtest wesentlicher Punkt im Zuge der Revision betrifft die Aktualit t der Unterlagen, insbesondere der erforder-lichen F hrungsmittel f r den Feuerwehreinsatz (Be-dienungsgruppenverzeichnis, Brandfallsteuerverzeichnis,Brandschutzpl ne) aber auch die Erreichbarkeitsliste Zuge der Revision wird auf jeden Fall die Wirksam-keit der Anlage bewertet.

6 Diese kann durch zwischenzeit-lich erfolgte Um- und Einbauten wesentlich beeinflusstworden sein. Umwidmungen von R ume sowie nde-rungen in der Nutzung von R umen oder ganzen Objek-ten k nnen ein berdenken der Brandmeldeanlagenpla-nung erforderlich machen, da die urspr nglich ausge-w hlten Brandmelder bedingt durch nunmehr vorliegen-de Umst nde nicht mehr wirksam sein k von Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen sind aus Gr nden des Funktionser-haltes laufend instand zu halten. Diesbez glich wird derEinhaltung dieser Instandhaltungsverpflichtung im Zugeder Revision besonderes Augenmerk gewidmet. In derVORNORM NORM F 3070 wird zwischen Inspektionund Wartung unterschieden.

7 Beim Abschluss von War-tungs-/Instandhaltungs- und Inspektionsvertr gen solltegenauestens der jeweilige Leistungsumfang definiert wer-den, um Missverst ndnisse in der Verteilung der Aufga-ben zwischen Betreiber und Instandhalter zu , die dem Instandhalter Betreiber obliegenAlle 3 Monate sind automatische Brandmelder durch einevisuelle Kontrolle bez glich Verschmutzung, Besch -digung, Beschriftung durch eine unterwiesene Person/Fachperson des Betreibers zu berpr eine Fachperson des Instandhalters sind j hrlich alle automatischen Brandmelder durch Beaufschlagungmittels der jeweiligen Brandkenngr e auf ihre einwand-freie Funktion zu berpr sind monatlich durch visuelle Kontrol-le bez glich Besch digungen, und deren Beschriftungendurch eine unterwiesene Person/Fachperson des Betrei-bers zu pr fen.

8 Einmal j hrlich sind alle Handfeuermel-der durch Ausl sen einer Funktions berpr fung zu von Bradmeldeanlagen Voraussetzung f r die Durchf hrung von Wartungen ist eine vorangegangene durchgef hrte Inspektion entspre-chend den Vorgaben der VORNORM NORM F r die Wartungen durch den Instandhalter sind l ngereFristen (je nachTeil der Brandmeldeanlage zwischen 12und 60 Monaten) festgelegt. Im Zuge der Wartungen wer-den Messdaten erfasst und ausgewertet. Wenn die festge-stellten Ist -Daten zu nahe am Rand des Sollbereiches lie-gen ist eine vorbeugende Instandsetzung durchzuf Ionisationsbrandmelder m ssen nach denAuflagen des Strahlenschutzgesetzes gereinigt werdenwobei eine Reinigung vor Ort nicht zul ssig einem Austausch gegen gepr fte Melder kann diemesstechnische Erfassung der Kenndaten Informationen zum Umfang und zu Interval-len hinsichtlich der Instandhaltung von Brandmeldeanla-gen sind der VORNORM NORM F 3070 zu genauen Pflichten f r den Betreiber von Brandmel-deanlagen sind in der geltenden TRVB S123 03 von Brandmeldeanlagen sollten stets s mtlichevorgegebene Kontrollen.

9 Revisionen und Instandhaltungs-anforderungen einhalten, damit im Schadensfalle auchversicherungstechnische Aspekte ber cksichtigt werdenk :VORNORM NORM F 3070 TRVB S123 03 VVoorrbbeeuuggeennddeerrBBRRAANNDDSSCCHH UUTTZZ


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