Example: biology

Bauwirtschaft Baurecht Baupraxis Baumaschinen …

37 SOLID m rz 2004 Die sterreichischen Gerichte habenmehrmals die Woche damit zu tun Pauschalpreisvertr ge. Ein Beispiel: Eine ein-fache, f r beide Seiten scheinbar rentableRechnung sieht vor, dass ein Baumeister f Euro ein Hotel renoviert. Der Auf-tragnehmer geht bei der Kalkulation vonrund 5000 Mannstunden f r die Arbeitenaus. Nach der Fertigstellung stellt sich heraus, dass die doppelte Menge an Mannstunden und weit mehr Material alsurspr nglich angenommen f r die Renovie-rung eingesetzt worden sind.

SOLID ·märz 2004 39 Aufzeichnungen auf der Baustelle zu führen. „Mit schriftlichen Mitteilungen soll-te man auf dem Bau nicht zu sparsam um-gehen.

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Bauwirtschaft Baurecht Baupraxis Baumaschinen …

1 37 SOLID m rz 2004 Die sterreichischen Gerichte habenmehrmals die Woche damit zu tun Pauschalpreisvertr ge. Ein Beispiel: Eine ein-fache, f r beide Seiten scheinbar rentableRechnung sieht vor, dass ein Baumeister f Euro ein Hotel renoviert. Der Auf-tragnehmer geht bei der Kalkulation vonrund 5000 Mannstunden f r die Arbeitenaus. Nach der Fertigstellung stellt sich heraus, dass die doppelte Menge an Mannstunden und weit mehr Material alsurspr nglich angenommen f r die Renovie-rung eingesetzt worden sind.

2 Der Auftraggeber weigert sich zu gerichtliches Nachspiel wie in vielen hnlichen F llen ist die Folge. Jetzt kommtes auf den Vertragsinhalt solchen Pauschalpreisvertr gen un-terbleibt eine Abrechnung der einzelnenMengen/Massen. Der Pauschalpreis istgrunds tzlich verbindlich auch wenn sichnachtr glich herausstellt, dass die ber-nommenen Leistungen die veranschlagtenMengen erheblich ber- oder unterschrittenhaben. F r den Unternehmer ist so eine Ver-einbarung immer ein besonderes der Unternehmer im Falle der ber-schreitung der angenommenen Mengendem Pauschalpreis auf Gedeih und Ver-derb ausgesetzt ist ob also auch die Leis-tung und nicht nur der Preis pauschaliert ist h ngt im Einzelfall von der vertraglichenVereinbarung ab: Liegt dem Pauschalpreis-vertrag n mlich eine detaillierte, also kons-truktive, Leistungsbeschreibung zugrunde,wird im Zweifel die Leistung nicht pau-schaliert sein.

3 Mit dem Pauschalpreis ist nurder in der Leistungsbeschreibung beschrie-bene Leistungsumfang abgegolten. Die Leis-tung ist nicht pauschaliert. ErforderlicheMehrleistungen sind daher zu dem Pauschalpreisvertrag hingegennur eine Baubeschreibung, eine funktiona-le Leistungsbeschreibung, zugrunde, wird mangels abweichender vertraglicher Hin-weise auch eine Pauschalierung der Leis-tung anzunehmen sein. In letzterem Fallegibt es also keinen Ausweg aus dem Dilem-ma: Auch Mehrleistungen sind mit dem Pau-schalpreis mit SpielraumBAUrechtBauwirtschaftBaurechtBa upraxisBaumaschinenBauproduktePauschalpr eisvertr ge m ssen nicht pauschal sein.

4 EineLeistungsbeschreibung bei der Anbotslegung hilft im Streit-fall Kosten berschreitungen erfolgreich verspricht B den Bau einer Br ckebis F r jeden Verzugstagwird ein P nale von 1 Prozent desWerklohns vereinbart. Eine Deckelung nach oben ist nichtvorgesehen. Ein Jahr danach ist dieBr cke noch nicht fertig. Kann B nunden gesamten Werklohn einbehaltenoder w re das sittenwidrig? Eine Frage, die die Rechtsspre-chung nicht klar beantwortet. Feh-lende Deckelung reicht f r Sitten-widrigkeit nicht aus.

5 Die Vertragsstrafe ist nur dann sit-tenwidrig, wenn sie den Schuldnerruinieren w rde oder die wirtschaft-liche Bewegungsfreiheit berm igbeeintr chtigen k nnte. Auch ein P -nale, das 70 Prozent (!) des Werk-lohns erreichte, wurde vom OGHnicht als sittenwidrig bewertet. Relevant ist also nicht das Verh ltniszum vereinbarten Werklohn, sondernjenes zum tats chlichen oder poten-ziellen Schaden. Auch die Vereinba-rung einer verschuldensunabh ngi-gen Vertragsstrafe (bei grunds tzli-cher Verschuldensabh ngigkeit) istohne weiteres zul Wolfgang M llerRechtsanwaltskanzleiDr.

6 Georg KarasekWienFH Prof. DI Bauplanung & BaumanagementFH Joanneum, GrazDie SOLID-Experten f r Baurecht38 SOLID m rz 2004 Baurecht nderung/BehinderungAngebot, Leistung, Bezahlung derIdealfall f r einen Auftrag und des-sen Ausf hrung. Der Alltag siehtmeist anders aus. Auftraggeber verlangenh ufig zus tzliche oder andere Leistungen,Auftragnehmer empfehlen ergeben sich oft Auseinanderset-zungen, die juristisch gekl rt werden m s-sen. Wichtig im Streitfall sind schon die ers-ten Schritte: Kommt es zu nderungen oderBehinderungen, sollten diese sofort beimVertragspartner angemeldet werden.

7 Oft werden zus tzliche Leistungen nichtordnungsgem beauftragt, sondern nurzwischen T r und Angel besprochen , sagtBaurechtsexperte Wolfgang M ller von derKanzlei CMS Strommer Reich-Rohrwig Ka-rasek Hainz. Langwierige, kostspielige Strei-tereien sind oft die Folge davon. Hunderte sterreichische Gewerbebetriebe kennen dieSituation aus eigener verpflichtet. Ein Baumeister zumBeispiel, der von einem gemeindeeigenenAbwasserverband beauftragt worden war,ausgehobenes Erdmaterial zu transportie-ren und auf Deponien des Auftraggebers ab-zuladen.

8 Eine klare Sache eigentlich. Dochder Auftrag nderte sich: Das Aushubmate-rial musste auch planiert werden. Der Bau-meisterbetrieb tat das im Glauben, daf r be-zahlt zu werden ohne ein zus tzlichesAngebot zu stellen. Bei der Rechnungs-legung kam es zum Erstgericht hat f r den Auftraggeberentschieden. In einem OGH-Entscheid siehtdie Sache anders aus: Die Initiative zur Aus-dehnung des Leistungsumfangs ging vomAbwasserverband aus. Da er die Erbringungder Leistung nicht von einer vorher zu ver-einbarenden Preis nderung abh ngig ge-macht hat, durfte der Baumeister darauf ver-trauen, dass ihm die Mehrarbeit zus tzlichangemessen abgegolten wird.

9 Der Auftrag-geber h tte laut OGH auf ein Zusatzanbotbestehen m ssen. In diesem Fall musste erf r die Mehrleistung Grunds tzlich muss eine nderung in schriftlicher Form angezeigtwerden, wenn f r die Leistung ein schriftli-cher Vertrag vorliegt. Laut NORM B 2110 istder Auftraggeber berechtigt, Art und Um-fang der vereinbarten Leistung oder die Um-st nde der Leistungserbringung zu ndernoder zus tzliche Leistungen zu verlangen,die im Vertrag nicht vorgesehen, aber zurAusf hrung der Leistungen notwendig sind,sofern solche nderungen oder zus tzlicheLeistungen dem Auftragnehmer zumutbarsind.

10 H lt er das f r notwendig, muss erehestm glich den Vertragspartner davon inKenntnis setzen. Umgekehrt ist das nat r-lich genauso. ndert sich durch eine Leistung der Preis,muss diese Forderung vom Auftragnehmervor der Ausf hrung dem Grunde nach gel-tend gemacht werden. Daf r muss der Auf-tragnehmer so rasch als m glich ein Zu-satzangebot mit den neuen Preisen Auftraggeber muss das Angebot pr fenund f r eine einvernehmliche L sung sor-gen. Formaler Zwang. Will der Auftragnehmereine Mehrkostenforderung geltend machen,muss er entsprechende formale Vorausset-zungen erf llen.


Related search queries