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Begriffsunterscheidung Arbeits- und …

Begriffsunterscheidung Arbeits- und Erwerbslosigkeit | Quelle: Bundesagentur f r Arbeit. Unter URL: (Stand Juni 2013) 1 Arbeitslosigkeit Erwerbslosigkeit Gemeinsamkeiten Die Personen gelten in beiden Konzepten als arbeits- bzw. erwerbslos, wenn sie ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verf gung stehen und aktiv Arbeit suchen. Die Arbeitslosigkeit f llt in der SGB-Arbeitsmarktstatistik h her aus als die Erwerbslosigkeit im ILO-Erwerbsstatuskonzept. Besch ftigte in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und in Qualifizierungsma nahmen also Personen, die nicht die individuell erstrebte regul re Besch ftigung aus ben, werden nicht als arbeitslos gez hlt.

Begriffsunterscheidung Arbeits- und Erwerbslosigkeit | Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Unter URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/ (Stand Juni 2013)

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1 Begriffsunterscheidung Arbeits- und Erwerbslosigkeit | Quelle: Bundesagentur f r Arbeit. Unter URL: (Stand Juni 2013) 1 Arbeitslosigkeit Erwerbslosigkeit Gemeinsamkeiten Die Personen gelten in beiden Konzepten als arbeits- bzw. erwerbslos, wenn sie ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verf gung stehen und aktiv Arbeit suchen. Die Arbeitslosigkeit f llt in der SGB-Arbeitsmarktstatistik h her aus als die Erwerbslosigkeit im ILO-Erwerbsstatuskonzept. Besch ftigte in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und in Qualifizierungsma nahmen also Personen, die nicht die individuell erstrebte regul re Besch ftigung aus ben, werden nicht als arbeitslos gez hlt.

2 Unterschiede Erhebungsmethode Die statistische Erhebung erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch aus den Gesch ftsdaten der Arbeitsagenturen und der Jobcenter. Die statistischer Erhebung erfolgt nach dem ILO- Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization) aus einer Stichprobenbefragung der Bev lkerung (Mikrozensus Arbeitskr fteerhebung als Quelle). Hier sind auch Erwerbslose enthalten, die sich nicht bei den Agenturen f r Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Perspektive sozialpolitisch konomisch Altersabgrenzung 15 Jahre bis flexible Altersgrenze 15 bis 74 Jahre Aktive Arbeitssuche SGB III: Alle M glichkeiten zur beruflichen Eingliederung sind zu nutzen (Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung, Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und Nutzung der Selbstinformationseinrichtungen der Agenturen f r Arbeit).

3 Innerhalb der letzten vier Wochen wurden spezifische Schritte unternommen, um eine abh ngige Besch ftigung oder selbst ndige T tigkeit zu finden. Verf gbarkeit Der Arbeitslose muss den Vorschl gen der Arbeitsagentur zeit- und ortsnah Folge leisten und bereit sein, jede zumutbare Besch ftigung aufzunehmen (SGB III, 140) Es kann innerhalb von zwei Wochen eine T tigkeit aufgenommen werden. Begriffsunterscheidung Arbeits- und Erwerbslosigkeit | Quelle: Bundesagentur f r Arbeit. Unter URL: (Stand Juni 2013) 2 Arbeitslosigkeit Erwerbslosigkeit Ein-Stunden Kriterium Das SGB schlie t eine Arbeitslosigkeit auch bei einer T tigkeit von weniger als 15 Stunden w chentlich nicht aus und fordert die Suche nach einer T tigkeit von wenigstens 15 Wochenstunden.

4 Jeder Mensch, der in der Woche mehr als eine Stunde erwerbst tig war, z hlt nicht als erwerbslos. Es reicht die Suche nach einer T tigkeit von wenigstens einer Stunde, um als erwerbslos klassifiziert zu werden. Teilnahme an einer Ma nahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik Dieses Kriterium hat keine eigenst ndige Bedeutung. Die Teilnahmema nahme beendet die Erwerbslosigkeit erst dann, wenn mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird, die Verf gbarkeit eingeschr nkt wird oder die aktive Arbeitssuche unterbleibt.

5 Unterbesch ftigung Hierzu z hlen registrierte Arbeitslose und Personen, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer einer Ma nahme der Arbeitsmarktpolitik sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Sichtbar werden dadurch sowohl Defizite regul rer Besch ftigungen in einer Volkswirtschaft als auch realwirtschaftliche (konjunkturell) bedingte Einfl sse. Unterbesch ftigung wird definiert als das partielle Fehlen von Arbeit. Unterbesch ftigte gelten demnach als Untergruppe von Erwerbst tigen.

6 Als Unterbesch ftigte werden im ILO-Konzept Erwerbst tige gez hlt, die zeitlich mehr arbeiten wollen, also zum Beispiel ein geringf gig Besch ftigter, der eine Vollzeitstelle anstrebt. Sonstiges Auch Personen, die eine geringf gige Besch ftigung aus ben, werden als arbeitslos erfasst. In der Statistik sind auch Personen enthalten, die Arbeit wollen, diesbez glich zuletzt aber keine konkreten Schritte zur Suche unternommen haben. Die Statistik erfasst auch Personen, die sich nicht arbeitslos melden.

7 Die Daten werden nach einem international einheitlichen Konzept erhoben, sie sind unentbehrlich f r einen internationalen Vergleich.