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Bilanzierung nach dem BilMoG - prof-skopp.de

_____Prof. Dr. SkoppHS Landshut1 Bilanzierung nach dem BilMoGHandout I zur Vorlesung Bilanzanalyse / Bilanzpolitik_____ Lernziele Aktiva/Passiva/Latente Steuern Kennenlernen der neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG Wissensfestigung durch Fallbeispiele Transfer auf weitere Sachverhalte der Praxis Sichere Umsetzung im Rahmen von Pr fungsaufgaben Eigene Definition bilanzpolitischer Ma nahmenProf. Dr. SkoppHS Landshut2_____Prof. Dr. SkoppHS Landshut3 Aktiva Ingangsetzungs-und Erweiterungsaufwendungen Gesch fts-oder Firmenwert Immaterielle Verm gensgegenst nde Sachanlagen Finanzanlagen und Wertpapiere Herstellungskosten Entwicklungskosten Vorr te Rechnungsabgrenzungsposten_____Prof.

Prof. Dr. Skopp 9 Problembereiche Trennung von Forschungs- und Entwicklungskosten Ansatzverbot für Aufwendungen, die den Forschungsbereich betreffen (§ 255 Abs. 2 HGB) Die Trennung von F&E- Kosten ist in der Praxis nicht gerade einfach und erweist sich nicht selten als sehr komplex. Ab welchem Zeitpunkt gelangt man vom Forschungs- in den

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1 _____Prof. Dr. SkoppHS Landshut1 Bilanzierung nach dem BilMoGHandout I zur Vorlesung Bilanzanalyse / Bilanzpolitik_____ Lernziele Aktiva/Passiva/Latente Steuern Kennenlernen der neuen Bilanzierungsvorschriften des BilMoG Wissensfestigung durch Fallbeispiele Transfer auf weitere Sachverhalte der Praxis Sichere Umsetzung im Rahmen von Pr fungsaufgaben Eigene Definition bilanzpolitischer Ma nahmenProf. Dr. SkoppHS Landshut2_____Prof. Dr. SkoppHS Landshut3 Aktiva Ingangsetzungs-und Erweiterungsaufwendungen Gesch fts-oder Firmenwert Immaterielle Verm gensgegenst nde Sachanlagen Finanzanlagen und Wertpapiere Herstellungskosten Entwicklungskosten Vorr te Rechnungsabgrenzungsposten_____Prof.

2 Dr. Skopp4 Ingangsetzungs-und ErweiterungsaufwendungenRechtsgrundlage: 269 HGB f r Ingangsetzungen und Erweiterungen durftenals Bilanzierungshilfe auf der Aktivseite der Bilanz angesetztwerden. Abschaffung des Wahlrechts nach BilMoG Ann herung an dieIFRSL etztmalige Anwendung f r das vor dem 2010 beginnendeGesch ftsjahr (Art. 66 Abs. 3 EGHGB)_____Prof. Dr. Skopp5 Jedoch Fortf hrung m glichBeachte: Steuerlicher Ansatz nicht m glich latente Steuern!_____Prof. Dr. Skopp6 Gesch fts-oder Firmenwert Ein entgeltlich erworbener Gesch fts-oder Firmenwert ist als zeitlich begrenzt nutzbarer VGGanzusehen ( 246 HGB) Fr her : Aktivierungswahlrecht ( 255 Abs. 4 HGB nach BilMoG :Aktivierungspflicht (falls entgeltlich erworben) ND> 5 dann Anhangsangabe 285 Nr.)

3 13 HGB Die planm ige Abschreibung richtet sich nach seiner individuellen Nutzungsdauer Zuschreibungsverbot bei vorgenommener au erplanm iger Abschreibung Bsp: Unternehmenskauf:-Kaufpreis ,00-Zeitwert aller zu aktivierenden VGG/ Schulden ,00 (VGG5 Mio, Schulden 3 Mio)-unterstellter Steuersatz 30%-ND10 Jahre (steuerlich ND15 Jahre !)Somit: Ansatz Firmenwert , ,00 , da ND15 Jahre vgl 7 Abs. 1 Satz 3 EStGSind latente Steuern zu ber cksichtigen?_____Prof. Dr. Skopp7 Ergebnis:Ja, da Differenz zwischen HBund (= ) Ansatz f r das GJ: Aktive Steuerabgrenzung ,00(= * 30% angenommener Steuersatz)_____Prof. Dr. Skopp8 Immaterielle Verm gensgegenst nde Rechtsnorm: 248 HGB Bisher: Ansatzverbot f r selbst erstellte immaterielle VGG 248 Abs.

4 2 NEU: Ansatzwahlrecht nach BilMoG Beachte: k nftig besteht ein Wahlrecht zum Ansatz der in der Entwicklungsphase immat. Werte des AV entfallenden Herstellungskosten Ausnahmen bzw. Aktivierungsverbot 248 Abs. 2 HGB:-nicht entgeltlich erworbene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat. VGG Ebenso unterliegt der origin reGesch fts-oder Firmenwert weiterhin einem Aktivierungsverbot _____Prof. Dr. Skopp9 Problembereiche Trennung von Forschungs-und Entwicklungskosten Ansatzverbot f r Aufwendungen, die den Forschungsbereich betreffen ( 255 Abs. 2 HGB) Die Trennung von F&E-Kosten ist in der Praxis nicht gerade einfach und erweist sich nicht selten als sehr komplex.

5 Ab welchem Zeitpunkt gelangt man vom Forschungs-in den Entwicklungsbereich? Diskutieren Sie in Gruppen diese Problematik anhand eines Autoherstellers! Beachte au erdem: Aussch ttungssperre bei Ansatz von immat. VGG( 268 Abs. 8 HGB)_____Prof. Dr. Skopp10 SachanlagenAbschreibungsregelungenvgl. auch 253 HGB:(au erplanm ig) Au erplanm ige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung Pflicht Au erplanm ige Abschreibung bei vor bergehender Wertminderung(keine Finanzanlagen) Verbot Ausnahme: Finanzanlagen (Wahlrecht) Steuerlich motivierte Abschreibungen sowie Abschreibungen im Rahmen vern nftiger kaufm. Beurteilung Verbot Wertaufholung Gebot Ausnahme: Gesch fts-oder Firmenwert_____Prof.

6 Dr. Skopp11 Finanzanlagen-und Wertpapiere Ansatz mit B rsen-oder Marktpreis am Bilanzstichtag Neuregelungen gelten ab dem Gesch ftsjahr 2010 (Art. 66 Abs. 3 EGHGB) Unterscheidung zwischen Umlauf-und Anlageverm gen: Finanzanlagen im AV:-vor bergehende Wertminderung:Abschreibungswahlrecht-dau erhafte Wertminderung:Abschreibungspflicht Finanzanlagen im UV:-vor bergehende Wertminderung:Abschreibungspflicht-dauer hafte WertminderungAbschreibungspflicht_____Pr of. Dr. Skopp12 Herstellungskosten Vgl. 255 Abs. 2 HGB Keine Aktivierung von Vertriebskosten 248 Abs. 2 HGB Wahlrecht zur Aktivierung einer Wertuntergrenze bzw. Wertobergrenze Kostenarten: BilMoG -MaterialeinzelkostenP flicht-FertigungseinzelkostenPflicht-Son derkosten der FertigungPflicht-MaterialgemeinkostenPfl icht-FertigungsgemeinkostenPflicht-Werte verzehr des AV soweit durchFertigung veranlasstPflicht Wertuntergrenze_____Prof.

7 Dr. Skopp13 Herstellungskosten (2) Kostenarten: BilMoG -Aufwendungen f r soziale Einrichtungendes BetriebsWahlrecht-Aufw. f. freiwillige soziale LeistungenWahrecht-Aufw. f. betriebliche AltersversorgungWahlrecht-Fremdkapitalzi nsenWahlrecht-Kosten der allg. VerwaltungWahlrecht Wertobergrenze-VertriebskostenVerbot-For schungskostenVerbotBeachte: Abweichende Definition der HKhinsichtlich HR und StRm glich!_____Prof. Dr. Skopp14 Entwicklungskosten Rechtsgrundlage 255 HGB Entscheidend f r den Ansatz von Entwicklungskosten ist die eindeutigeTrennung der Forschungsphase von der Entwicklungsphase Wiederholung:Forschungsphase:kein Ansatz der HKForschungs-und Entwicklungsphasekein Ansatz der HKEntwicklungsphaseAnsatz der HKbei Anwendungdes 248 Abs.

8 2 HGB Kann der bergangszeitpunkt nicht hinreichend nachvollziehbar eindeutig und plausibel dargelegt werden, sind die angefallenen Aufwendungen aufwandswirksam zu erfassen! Bsp. Test neuer Prototypen und Modelle k nnen bzw. werden in der Praxis bereits der Entwicklungsphase Dr. Skopp15 Vorr te Niederstwertprinzip Zul ssige Verbrauchsfolgeverfahren -LIFO(Last in firstout)-FIFO(First in firstout)-Bewertung zu Durchschnittswerten-oder Festwertvgl. 256 HGB Grunds tzlich steht dem Bilanzierenden hinsichtlich der Wahl des von ihm angewandten Bewertungsverfahrens frei. Das Verfahren ist danach zu w hlen, welches den tats chlichen Verh ltnissen am ehesten entspricht.

9 Bewertungsstetigkeit: 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Beachte: FIFO-Bewertung steuerlich nicht zul ssig!_____Prof. Dr. Skopp16 Aktive Rechnungsabgrenzung Rechtsgrundlage 250 HGB Ansatz auf der Aktivseite f r Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand f r eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ansatz auf der Passivseite f r Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag f r eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen Ansatzwahlrecht f r ein Disagio 250 Abs. 3 HGB. (wie bisher) Bsp. Im GJ2010 zahlt die X-GmbH dem Fu ballverein B 1 Mio f r die komplettteSaison 2010/2011 um das Firmenlogo w hrend der Heimspiele des B im VIP Bereich des Stadions anbringen zu d Dauer der Saison: September 2010 Juli 2011 Sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden?

10 _____Prof. Dr. Skopp17 Aktive Rechnungsabgrenzung (2) Ja, da die Zahlung der Werbema nahmen f r das Jahr 2011 Ausgaben vor dem Bilanzstichtag und Aufwand f r eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Somit ist eine Abgrenzung notwendig, um die Bilanz im Gesch ftsjahr 2010 korrekt abzubilden. Aktive Rechnungsabgrenzung ,00 (Jan 2011 Juni 2011) _____Prof. Dr. Skopp18 Passiva Eigene Anteile Ausstehende Einlagen Aufwandsr ckstellungen Bewertung von sonstigen R ckstellungen Bewertung von Pensionsr ckstellungen Verbindlichkeiten Latente Steuern_____Prof. Dr. Skopp19 Eigene Anteile Rechtsgrundlage 272 HGB Durch das BilMoGentf llt die Aktivierung eigener Anteile und es muss verpflichtend ein (Netto-) Ausweis auf der Passivseite erfolgen.


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