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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG . Zielsetzung des BilMoG . Das BilMoG ist die gr sste HGB-Reform seit ber 20 Jahren. Warum eigentlich ? HGB-Bilanzrecht soll zu einer einfacheren kosteng nstigeren und dauerhaften Alternative im Verh ltnis zu den internationalen Rechnungslegungsvorschriften weiterentwickelt werden IAS light f r den Mittelstand Abschaffung vieler Wahlrechte im HGB. HGB-Handelsbilanz: Gl ubigerschutz Adressat: Fremdkapitalgeber IAS/IFRS-Abschlu : Informationsfunktion Adressat: Investor Weitere Funktionen der HGB-Bilanz : Aussch ttungsbemessungsfunktion grds. Ma geblichkeit f r die steuerliche Gewinnermittlung Ausgew hlte nderungen durch das BilMoG .

Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG – ab 2009 Aufgabe der umgekehrte Maßgeblichkeit – Laufende Verzeichnisse für steuerliche Abweichungen • Noch formfrei • Keine Pflicht zur Aufstellung einer Steuerbilanz – Konsequenz: in der Handelsbilanz nicht mehr zulässig: • Sonderposten mit Rücklageanteil ( § 247 Abs. 3 HGB)

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1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG . Zielsetzung des BilMoG . Das BilMoG ist die gr sste HGB-Reform seit ber 20 Jahren. Warum eigentlich ? HGB-Bilanzrecht soll zu einer einfacheren kosteng nstigeren und dauerhaften Alternative im Verh ltnis zu den internationalen Rechnungslegungsvorschriften weiterentwickelt werden IAS light f r den Mittelstand Abschaffung vieler Wahlrechte im HGB. HGB-Handelsbilanz: Gl ubigerschutz Adressat: Fremdkapitalgeber IAS/IFRS-Abschlu : Informationsfunktion Adressat: Investor Weitere Funktionen der HGB-Bilanz : Aussch ttungsbemessungsfunktion grds. Ma geblichkeit f r die steuerliche Gewinnermittlung Ausgew hlte nderungen durch das BilMoG .

2 1. Befreiung von der Buchf hrungspflicht 2. Aktivierungspflicht f r Firmenwert 3. Verrechnungsgebot bei Insolvenzsicherung 4. Aufgabe der umgekehrten Ma geblichkeit 5. Bilanzierungsverbote 6. Wahlrechte bei Rechnungsabgrenzungsposten 7. Aufwandsr ckstellungen eingeschr nkt 8. Neue Bewertung von R ckstellungen 9. Pensionsr ckstellungen 10. Neudefinition der Herstellkosten 11. Bewertungswahlrechte beim Anlage- und Umlaufverm gen 12. Anhebung der Schwellenwerte f r Kapitalgesellschaften 13. Abschaffung von Bilanzierungshilfen 14. Nettoausweis von eigenen Anteilen / ausstehende Einlagen 15. Geringwertige Wirtschaftsg ter und Sammelposten 16. Bewertungseinheiten 17.

3 Wertpapiere im Betriebsverm gen 18. W hrungsumrechnung 19. Weiterf hrende Links zum BilMoG . Befreiung von der Buchf hrungspflicht Einzelkaufleute bis zu Umsatzerl se und Jahres berschuss pro Jahr Gilt nicht f r Personen- und Kapitalgesellschaften ! echtes Wahlrecht ! Steuerliche Gewinnermittlung durch einfache berschussrechnung erstmals anwendbar f r 2008. Freiwillige Buchf hrung weiterhin m glich Vgl. BFH-Urteil vom 19. M rz 2009 IV R 57/07: Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme- berschussrechnung entf llt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchf hrung oder der Aufstellung einer Er ffnungsbilanz.

4 Praxis-Hinweis: Durch Wechsel der Gewinnermittlungsart evtl. bergangsgewinn Entgeltlicher Firmenwert zwingend zu aktivieren Bisheriges Aktivierungswahlrecht gem. 255 Abs. 4 HGB entf llt Entgeltlich erworbener Firmenwert gilt als Verm gensgegenstand Folge: Aktivierungspflicht bei Erwerb Keine Vorgabe f r Abschreibungsdauer grds. max. 5 Jahre Nutzungsdauer Erl uterungspflicht im Anhang bei l ngerer Abschreibung Anhaltspunkte f r Nutzungsdauer eines Firmenwertes: Art und voraussichtliche Bestandsdauer der erworbenen Unternehmung Stabilit t der Branche Lebenszyklus der Produkte Laufzeit wichtiger Kunden- und Lieferantenvertr ge Voraussichtliche Verbleibensdauer von wichtigen Mitarbeitern (sog.)

5 Keyplayer). Verrechnungsgebot f r bestimmte Verm gensgegenst nde mit Schulden Grds. allgemeines Verrechnungsverbot im HGB. Ausnahme: Verm gensgegenst nde, die ausschlie lich der Absicherung langfristiger Verpflichtungen gegen Arbeitnehmern dienen, a) R ckkaufswert R ckdeckungsversicherung Pensionsr ckstellung b) Besichertes Wertpapierdepot zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben oder Lebensarbeitszeitkonten gegen Insolvenz Keine Begrenzung des besicherten Aktivverm gens auf Wert der Schuld dadurch evtl. Ausweis nicht realisierter Gewinne Verrechnungsgebot, Ausweis nur der Differenz in der Bilanz Voraussetzung: Keine alternative Verf gung durch den Kaufmann und dem Zugriff aller Gl ubiger entzogen(CTA).

6 Anhangserl uterung der verrechneten Betr ge Positiver Effekt: verbesserte Eigenkapitalquote Aufgabe der umgekehrten Ma geblichkeit Neufassung des 5 Abs. 1 EStG. ab 2009 Aufgabe der umgekehrte Ma geblichkeit Laufende Verzeichnisse f r steuerliche Abweichungen Noch formfrei Keine Pflicht zur Aufstellung einer Steuerbilanz Konsequenz: in der Handelsbilanz nicht mehr zul ssig: Sonderposten mit R cklageanteil ( 247 Abs. 3 HGB). steuerliche Sonderabschreibungen ( 254 HGB). In Vorjahren gebildete Sonderposten mit R cklageanteil: Beibehaltungswahlrecht oder erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnr cklagen Ab 2009 k nnen steuerliche Wahlrechte unabh ngig von der Handelsbilanz ausge bt werden.

7 Vgl. dazu BMF-Schreibens vom 12. M rz 2010 und 22. Juni 2010. Selbstgeschaffene Software, Patente etc. Generelles Aktivierungsverbot selbst geschaffener immaterieller Verm gensgegenst nde wird abgeschafft Keine Konsequenzen f r die Steuerbilanz ( 5 Abs. 2 EStG) nach wie vor Aufwand / Betriebsausgabe Aktivierungsverbot bleibt f r Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten u . (firmenwertbildende Faktoren). Forschungskosten: Aufwendungen, die anfallen bei der eigenst ndigen und planm igen Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen, ber deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grunds tzlich (noch) keine Aussagen gemacht werden k nnen Aktivierungsverbot Entwicklungskosten: Aufwendungen, die aus der Anwendung von konkreten Forschungsergebnissen oder anderem Wissen f r die Produktion von neuen oder betr chtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen anfallen (in Anlehnung an IAS/IFRS.)

8 Technische Realisierbarkeit besteht und konkrete Vermarktbarkeit ersichtlich). Aussch ttungssperre und Angabepflicht im Anhang Wahlrechte bei Rechnungsabgrenzungsposten abgeschafft Abschaffung der aktiven Rechnungsabgrenzungen f r als Aufwand ber cksichtigte Z lle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Verm gensgegenst nde des Vorratsverm gens entfallen als Aufwand ber cksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende oder von den Vorr ten offen abgesetzte Anzahlungen Z lle und Verbrauchsteuern sind zuk nftig ausnahmslos sofortt abzugsf higer Aufwand, soweit keine Anschaffungs- /Herstellungskosten vorliegen Bei vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Anzahlung ergeben sich nunmehr zwingend tempor re Gewinneffekte aus der in den Anzahlungen enthaltenen Umsatzsteuer (durch Nettoausweis der Anzahlung lt.

9 IDW vermeidbar). Aufwandsr ckstellungen eingeschr nkt Abschaffung der R ckstellung f r unterlassene Instandhaltungen, die innerhalb des folgenden Gesch ftsjahres - aber nach 3 Monaten nach Abschluss des Gesch ftsjahres - nachgeholt werden Aufwendungen, die ihrer Eigenart nach genau umschrieben, dem Gesch ftsjahr oder einem fr heren Gesch ftsjahr zuzuordnen und am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer H he oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind (Willk r-RS gem. 249 Abs. 2 HGB). F r bereits in Vorjahren gebildete R ckstellungen: Beibehaltungswahlrecht oder erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnr cklagen Bewertung der R ckstellungen Bewertung: vern nftiger kaufm nnischer Betrag, der notwendig ist, um den in der Zukunft liegenden Risiken Rechnung zu tragen K nftig: Ber cksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen bis zur Erf llung Einf hrung einer allgemeinen Abzinsungspflicht Abzinsungszinssatz: durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 7 Jahre (je Restlaufzeit).

10 Keine Abzinsung bei Restlaufzeit von max. einem Jahr Monatliche Ver ffentlichung des Marktzinssatz durch die Deutsche Bundesbank: Keine Ber cksichtigung eines unternehmensindividuellen Bonit tsrisikos Keine Ber cksichtigung k nftiger Kostensteigerungen im Einkommensteuerrecht Erg nzung 6 Abs. 1 Nr. 3a f) EStG. nach wie vor doppelte Ber cksichtigung der Barwertkomponente in der Steuerbilanz Zinss tze 2009. Abzinsungs-Formel PV = FVt * (1+i)-t entspricht PV = FVt / (1+i)t PV = Present Value = Barwert = Gegenwartswert = Stichtagswert FV = Future Value zum Zeitpunkt t = voraus. Erf llungsbetrag t = time = Zeitpunkt der F lligkeit i = interest = Zinssatz oder einfacher: Barwert der R ckstellung = Erf llungsbetragt / (1,Zinssatz)t Pensionsr ckstellungen Bisherige Praxis: bernahme der 6a-EStG-Gutachten-Werte auch in die Handelsbilanz K nftig: zwingend abweichender Abzinsungszinssatz ( 6a EStG 6%, HB regelm ig 15 Jahre, 5,25 %).


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