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Entgeltrahmen-Tarifvertrag

ERA-TV 16. September 2003 1 Entgeltrahmen-Tarifvertrag Teil I Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich 2 Entgeltaufbau 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung Teil II Grundentgelt 4 Grunds tze der Grundentgeltermittlung 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe - Gegenstand der Bewertung - Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe 6 System der Bewertung und Einstufung 7 Parit tische Kommission 8 Vereinfachtes Einstufungsverfahren 9 Grundentgeltanspruch des Besch ftigten 10 Reklamation 11 Eingangs- und Zusatzstufe 12 Sicherung des Grundentgeltanspruchs 13 Verdienstsicherung Teil

ERA-TV 16. September 2003 1 Entgeltrahmen-Tarifvertrag Teil I Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich § 2 Entgeltaufbau § 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung

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1 ERA-TV 16. September 2003 1 Entgeltrahmen-Tarifvertrag Teil I Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich 2 Entgeltaufbau 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung Teil II Grundentgelt 4 Grunds tze der Grundentgeltermittlung 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe - Gegenstand der Bewertung - Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe 6 System der Bewertung und Einstufung 7 Parit tische Kommission 8 Vereinfachtes Einstufungsverfahren 9 Grundentgeltanspruch des Besch ftigten 10 Reklamation 11 Eingangs- und Zusatzstufe 12 Sicherung des Grundentgeltanspruchs 13 Verdienstsicherung Teil

2 III Leistungsentgelt 14 Grunds tze zur Ermittlung des Leistungsentgelts 15 Methoden zur Ermittlung des Leistungsergebnisses 16 Auswahl der Methoden 17 Ausgestaltung der Methoden ERA-TV 16. September 2003 2 18 Ermittlung des Leistungsergebnisses 19 Abrechnung des Leistungsentgelts 20 Festlegung der Leistung-Entgelt-Relation 21 Betriebliches Leistungsentgeltvolumen Teil IV Einsatzeingeschr nkte 22 Regelungen f r einsatzeingeschr nkte Besch ftigte Teil V Schlussbestimmungen 23 Abweichende betriebliche Systeme 24 Inkrafttreten 25 K ndigungsfristen Anlage 1 Stufenwertzahlverfahren zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben Anlage 2 Belastungen Anlage 3 Leistungsmerkmale zur Ermittlung des Leistungsergebnisses Anlage 4 Tarifliches Verfahren zur

3 Leistungsbeurteilung Anhang: Katalog tariflicher Niveaubeispiele ERA-TV 16. September 2003 3 Zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-W rttemberg - S dwestmetall - und der IG Metall Bezirk Baden-W rttemberg Bezirksleitung Baden-W rttemberg wird nachstehender Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) vereinbart: 1 Geltungsbereich Dieser tarifvertrag gilt: r umlich: f r das Land Baden-W rttemberg mit den Tarifgebieten Nordw rttemberg/Nordbaden, S dw rttemberg-Hohenzollern und S dbaden; fachlich: f r alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Baden-W rttemberg , Stuttgart, sind; pers nlich: f r alle Besch ftigte in diesen Betrieben, die Mitglied der IG Metall sind.

4 Nicht als Besch ftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Vorstandsmitglieder und gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen und von Personengesamtheiten des privaten Rechts, ferner die Gesch ftsf hrer und deren Stellvertreter, alle Prokuristen und leitenden Angestellten im Sinne des 5 Abs. 3 BetrVG. Ausgenommen sind die in Heimarbeit Besch ftigten und die Auszubildenden. Der tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverh ltnisse. Im Einzelarbeitsvertrag k nnen f r den Besch ftigten g nstigere Regelungen vereinbart werden. Die Rechte des Betriebsrates bleiben unber hrt, soweit nicht durch diesen tarifvertrag eine abschlie ende Regelung getroffen ist. ERA-TV 16.

5 September 2003 4 Teil I Allgemeine Regelungen 2 Entgeltaufbau Dieser Entgeltrahmentarifvertrag enth lt Regelungen - zum Grundentgelt (Teil II) - zum Leistungsentgelt (Teil III) - zur Belastungszulage (Anlage 2) 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung Bei der Bewertung der H he der Arbeitsanforderungen nach diesem tarifvertrag ist ohne Beachtung von Geschlecht und Alter der Besch ftigten, die die jeweilige Arbeit ausf hren, von Folgendem auszugehen: Es wird eine Leistungsbasis unterstellt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung von durchschnittlich geeigneten Besch ftigten ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist. ERA-TV 16.

6 September 2003 5 Teil II Grundentgelt 4 Grunds tze der Grundentgeltermittlung Grundlage f r die Ermittlung des Grundentgeltanspruchs des/der Besch ftigten gem ist die eingestufte Arbeitsaufgabe. Die Arbeitsaufgabe wird durch die Arbeitsorganisation bestimmt. Sie wird ganzheitlich betrachtet. Zu ihrer Einstufung werden alle bertragenen Teilaufgaben im Rahmen der folgenden Bestimmungen ber cksichtigt. 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe Gegenstand der Bewertung Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation bertragenen Arbeitsaufgabe. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind alle Teilaufgaben zu ber cksichtigen, soweit sie die Arbeitsaufgabe in ihrer Wertigkeit pr gen.

7 Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe Die Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt unter Anwendung des im Folgenden dargestellten Stufenwertzahlverfahrens als Methode der Arbeitsbewertung gem 6. Das Stufenwertzahlverfahren kann unmittelbar ( ) oder in der Form einer Vergleichsbewertung, bezogen auf die tariflichen Niveaubeispiele ( ) oder bezogen auf die betrieblichen Erg nzungsbeispiele ( ), angewendet werden. Bestandteil des Systems der Bewertung und Einstufung ist der im Anhang beigef gte Katalog von tariflichen Niveaubeispielen. Die Tarifvertragsparteien werden den Katalog der Niveaubeispiele, ausgehend von der technischen und organisatorischen Entwicklung, auf die Notwendigkeit der Aufnahme neuer Beispiele hin berpr fen und eventuell Erg nzungen m glichst unverz glich vereinbaren.

8 ERA-TV 16. September 2003 6 6 System der Bewertung und Einstufung Stufenwertzahlverfahren Grundlage der Bestimmung des Werts einer Arbeitsaufgabe sind folgende Bewertungsmerkmale f r Arbeitsanforderungen (Definition siehe Anlage 1): 1. Wissen und K nnen Anlernen Ausbildung und Erfahrung 2. Denken 3. Handlungsspielraum / Verantwortung 4. Kommunikation 5. Mitarbeiterf hrung Die Anforderungsniveaus der Bewertungsmerkmale werden durch Stufen differenziert (Anlage 1). Die Gewichtung der Bewertungsmerkmale und Stufen ergibt sich aus den zugeordneten Punkten (in Anlage 1). Die Gesamtpunktzahl einer Arbeitsaufgabe ergibt sich aus der Addition der Punkte aus den einzelnen Bewertungsmerkmalen.

9 Die Gesamtpunktzahl wird wie folgt 17 Entgeltgruppen zugeordnet: Entgeltgruppe Gesamtpunktzahl 1 6 2 7 - 8 3 9 - 11 4 12 - 14 5 15 - 18 6 19 - 22 7 23 - 26 8 27 - 30 9 31 - 34 10 35 - 38 11 39 - 42 12 43 - 46 13 47 - 50 14 51 - 54 15 55 - 58 16 59 - 63 17 64 - 96 ERA-TV 16. September 2003 7 Die tariflichen Niveaubeispiele (Anhang) sind unter Anwendung des Stufenwertzahlverfahrens ( ) gem Anlage 1 verbindlich bewertet und eingestuft. Belastungen werden au erhalb des Stufenwertzahlverfahrens durch eine Zulage gesondert ber cksichtigt (siehe Anlage 2). Systemanwendung Folgende Verfahren sind anwendbar: Das Stufenwertzahlverfahren nach kann unter Beachtung der Einstufungen der tariflichen Niveaubeispiele zur Bewertung der Arbeitsaufgabe direkt angewendet werden.

10 Grundlage der Einstufung ist eine Beschreibung der Arbeitsaufgabe. Auf die Beschreibung kann mit Zustimmung beider Seiten verzichtet werden. Die Ergebnisse der Bewertung sind mit einer Begr ndung f r jedes Bewertungsmerkmal zu versehen. Eine Arbeitsaufgabe kann durch Vergleichen mit tariflichen Niveaubeispielen bewertet werden. Die Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt dabei in Bezug zu einem tariflichen Niveaubeispiel. Eine abweichende Bewertung ist in Bezug auf die Arbeitsaufgabe schriftlich zu begr nden. Unter Beachtung der tariflichen Niveaubeispiele k nnen durch die Parit tische Kommission ( 7) einvernehmlich betriebliche Erg nzungsbeispiele erstellt werden. Die Zustimmung einer Seite der Parit tischen Kommission kann nicht ersetzt werden.