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HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 - al-online.de

die strukturen des zivilrechts HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 GRUNDST CKSRECHT EINE NACH STRUKTURELEMENTEN GEORDNETE DARSTELLUNG DES EXAMENSRELEVANTEN zivilrechts 7. BERARBEITETE UND ERWEITERTE AUFLAGE ABELS & LANGELS HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 GRUNDST CKSRECHT Eine nach Strukturelementen geordnete Darstellung des examensrelevanten zivilrechts 7. berarbeitete und erweiterte Auflage HARALD LANGELS Das Werk einschlie lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch tzt. Jede Verwertung au erhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Autors unzul ssig und strafbar.

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1 die strukturen des zivilrechts HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 GRUNDST CKSRECHT EINE NACH STRUKTURELEMENTEN GEORDNETE DARSTELLUNG DES EXAMENSRELEVANTEN zivilrechts 7. BERARBEITETE UND ERWEITERTE AUFLAGE ABELS & LANGELS HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 GRUNDST CKSRECHT Eine nach Strukturelementen geordnete Darstellung des examensrelevanten zivilrechts 7. berarbeitete und erweiterte Auflage HARALD LANGELS Das Werk einschlie lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch tzt. Jede Verwertung au erhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Autors unzul ssig und strafbar.

2 Dies gilt insbesondere f r Vervielf ltigungen, bersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Vorwort zur 1. Auflage Dieses Buch ist Teil einer Schriftenreihe, die auf der Basis meiner langj hrigen T tigkeit als Repetitor in Berlin, Bochum, Bonn, Hamburg, Kiel, K ln, M nchen, M nster und T bingen entstanden ist. Diese Schriftenreihe l st dabei einen Zielkonflikt, der im Rahmen der juristischen Ausbildung entstanden ist: Einerseits soll die Stoffmenge ber-schaubar sein, andererseits soll der gesamte examensrelevante Pr fungsstoff transparent dargestellt werden.

3 Um dieses Ziel zu erreichen, unterscheidet sich die Art der Darstellung von anderen Lehrb chern und Skripten: Basierend auf der Methodik des strukturellen Lernens bleibt durch konsequente Datenreduktion auf Kosten nicht endend wollender Meinungsstreitigkeiten die Stoffmenge berschaubar, ohne das Detailwissen zu vernachl ssigen, das f r das Erreichen eines Pr dikatsexamens unerl sslich ist. Dabei werden die strukturen durch Beispiele erl utert, ohne die Sicht auf die examensrelevanten Probleme durch eine Unzahl von F llen und Fallabwandlungen zu verstellen, da sich nach meiner Erfahrung das ausschlie liche Lernen am Fall als Trugschluss erweist: Es provoziert nur die im Examen von Pr fern u erst negativ bewertete Suche nach einem hnlich gelernten Fall.

4 Da es aber keinen numerus clausus von Examensklausuren gibt, besteht Ihre Aufgabe und Chance darin, die innere Struktur des Falles zu erkennen und diesen einer angesichts von grundlegenden Wertentscheidungen des Straf- und Zivil-rechts vertretbaren L sung zuzuf hren. Sollten Sie dar ber hinaus noch in der Lage sein, das so gefundene Ergebnis von einem anderen dogmatischen Fundament aus zu hinterfragen, wird Ihnen ein Pr dikatsexamen sicher sein. Ein besonderer Synergie-Effekt besteht dabei innerhalb der Examensvorbereitungen in der Verkn pfung der Lehr-b cher mit der jeweiligen Lerneinheit unserer Kurse, da beide der Methodik des Strukturdenkens folgen.

5 Die Lehr-b cher erm glichen eine optimale Vor- bzw. Nachbereitung der Lerneinheiten; diese wiederholen noch einmal die Strukturelemente, die anschlie end zur Verbesserung der Klausurstrategie auf examenstypische Problemstellungen angewandt werden; auch die zahlreichen Tests und Examensklausuren innerhalb unseres Kursangebotes sind auf dieser Methodik aufgebaut. Andererseits habe ich mich bem ht, die Verweise auf die jeweilige Kursmitschrift so gering als m glich zu halten, um auch au erhalb bzw. im Vorfeld der Kursteilnahme eine stringente Examens-vorbereitung zu erm glichen. Informationen zum didaktischen Konzept unserer Kurse, die jeweils im April bzw.

6 Oktober eines Jahres beginnen, w rden hier den Rahmen sprengen, k nnen aber im jeweiligen kursbetreuenden B ro bzw. f r die Kursst dte Hamburg, Berlin, K ln, Bonn, Bochum, Bielefeld, M nster und Osnabr ck unter folgender Adresse erfragt werden: ABELS & LANGELS , Basteistra e 28 b, 53173 Bonn, Tel.: 0228 95 63 403 (9 13 Uhr). Konzept und Inhalt unserer Kurse sind auch auf unserer Homepage unter ausf hrlich beschrieben. Dort finden Sie ferner als kostenlosen Download Leseproben zu all unseren Skripten sowie Muster von Klausuren und Lerneinheiten unserer Kurse. Bonn, im August 1993 HARALD LANGELS Vorwort zur 7.

7 Auflage Die 7. Auflage bringt mein Lehrbuch auf den Stand von September 2017. Gesetzes nderungen, aktuelle Rechtsprechung, Aufs tze und Neukommentierungen sind bis einschlie lich September 2017 in die Neuauflage eingearbeitet. Bonn, im September 2017 HARALD LANGELS INTENSIV HART ERFOLGREIC Als farbiges Poster in DIN A 2 erh ltlich! HARALD LANGELS : SACHENRECHT 2 Inhaltsverzeichnis SACHENRECHT 2 I Inhaltsverzeichnis 6. Teil: Grundbegriffe des Immobiliarsachenrechts .. 1 23 Das Eigentum am Grundst ck .. 1 I. Der Inhalt des Eigentums .. 1 II. Die Grenzen des Eigentums .. 2 1) R umliche Grenzen.

8 2 2) Rechtliche Grenzen .. 2 3) Das Nachbarschaftsrecht .. 2 24 Die Verf gung .. 4 I. Die Einigung .. 4 1) Die Anwendbarkeit der AT - Regeln .. 4 2) Die Modifikationen des Allgemeinen Teils durch das SACHENRECHT .. 4 II. Die Eintragung: Das formelle Grundbuchrecht .. 5 1) Die Zust ndigkeit .. 6 2) Die Struktur des Grundbuchs .. 6 3) Die eintragungsf higen Rechte .. 7 4) Die Kollision BGB / GBO .. 7 5) Das Eintragungsverfahren .. 8 7. Teil: Der Eigentumserwerb an Grundst cken .. 10 25 Der Erwerb vom Berechtigten .. 10 I. Die dingliche Einigung = Auflassung 925 .. 10 II. Die Eintragung des Rechtserwerbs im Grundbuch.

9 11 III. Die Bindung an die Einigung nach 873 II .. 12 IV. Die Berechtigung des Verf genden .. 12 26 Der gutgl ubige Erwerb vom Nichtberechtigten .. 14 I. Die Struktur des gutgl ubigen Erwerbs .. 15 II. Die Voraussetzungen des gutgl ubigen Erwerbs im Detail .. 16 1) Rechtsgesch ft im Sinne eines Verkehrsgesch fts .. 16 2) Die Unrichtigkeit des Grundbuchs .. 17 3) Legitimation durch das Grundbuch .. 18 4) Der Erwerber ist gutgl ubig .. 18 5) Fehlen eines Widerspruchs .. 20 27 Der Grundbuchberichtigungsanspruch gem 894 BGB .. 22 I. Das Ziel des Berichtigungsanspruchs .. 23 II. Die Voraussetzungen des 894.

10 23 III. Der Berechtigte des 23 IV. Die denkbaren Kollisionen .. 23 V. Prozessuales .. 24 HARALD LANGELS : SACHENRECHT 2 Inhaltsverzeichnis SACHENRECHT 2 II 8. Teil: Sonderfragen des Grundst ckseigentums .. 25 28 Der Eigentums bergang bez glich des Zubeh rs .. 25 29 Die Ersitzung .. 25 30 Der Eigentumserwerb in der Zwangsversteigerung .. 26 I. Die Durchf hrung der Zwangsversteigerung .. 26 1) 44 ZVG: Deckungsprinzip / geringstes Gebot .. 26 2) 52 ZVG: bernahmeprinzip .. 26 II. Der u ere Ablauf des Versteigerungstermins .. 27 III. Die Konsequenzen des Zuschlags .. 28 31 Der Rang von Grundst cksrechten.