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Hindernisfreie Bauten – Auslegungen zur Norm …

Hindernisfreie Bauten Auslegungen zur norm SIA 500:2009 schweizerischer ingenieur- und architektenvereinsoci t suisse des ing nieurs et des architectessociet svizzera degli ingegneri e degli architettiswiss society of engineers and architectsselnaustrasse 16postfachch-8027 z Anzahl Seiten: 9 Oktober 2013 norm SIA 500 Auslegungen Oktober 2013 Copyright 2013 by SIA Zurich 2 Das vorliegende Dokument enth lt Auslegungen zu einzelnen Ziffern der norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten , Ausgabe 2009. Es nimmt dabei auch Bezug auf die dazugeh rigen Korrigendas SIA 500/C1:2009, SIA 500/C2:2011 und SIA 500/C3:2013. Auf Grund von Anfragen wurden im vorliegenden Dokument die Bestimmungen zu einzelnen Ziffern der norm erl utert. Die Umsetzung der Normanforderungen im konkreten Einzelfall, insbesondere bei einschr nkenden Randbedingun-gen in Umbauten, ist nicht Gegenstand dieser generellen Auslegungen . F r diese F lle empfiehlt es sich die zust ndige kantonale Fachberatungsstelle f r hindernisfreies Bauen zu kontaktieren.

Hindernisfreie Bauten – Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et

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1 Hindernisfreie Bauten Auslegungen zur norm SIA 500:2009 schweizerischer ingenieur- und architektenvereinsoci t suisse des ing nieurs et des architectessociet svizzera degli ingegneri e degli architettiswiss society of engineers and architectsselnaustrasse 16postfachch-8027 z Anzahl Seiten: 9 Oktober 2013 norm SIA 500 Auslegungen Oktober 2013 Copyright 2013 by SIA Zurich 2 Das vorliegende Dokument enth lt Auslegungen zu einzelnen Ziffern der norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten , Ausgabe 2009. Es nimmt dabei auch Bezug auf die dazugeh rigen Korrigendas SIA 500/C1:2009, SIA 500/C2:2011 und SIA 500/C3:2013. Auf Grund von Anfragen wurden im vorliegenden Dokument die Bestimmungen zu einzelnen Ziffern der norm erl utert. Die Umsetzung der Normanforderungen im konkreten Einzelfall, insbesondere bei einschr nkenden Randbedingun-gen in Umbauten, ist nicht Gegenstand dieser generellen Auslegungen . F r diese F lle empfiehlt es sich die zust ndige kantonale Fachberatungsstelle f r hindernisfreies Bauen zu kontaktieren.

2 Deren Adressen sind zu finden unter und Das vorliegende Dokument ersetzt die Auslegungen vom April 2012. Es steht unter > SIA 500 zur Verf gung und wird nach Bedarf aktualisiert. Arbeitsgruppe SIA 500 norm SIA 500 Auslegungen Oktober 2013 Copyright 2013 by SIA Zurich 3 Auslegung Nr. Kapitel, Ziffer Frage/Antwort A01 Breite von T ren Frage: In der Kategorie I, ffentlich zug ngliche Bauten , werden T ren generell mit einer Breite von min. 0,8 m verlangt. Gilt dies auch f r Anlagen mit einer grossen Anzahl von WC-, Dusch-, Umkleideka-binen Geplant wird in solchen Anlagen oft mit geringeren T rbreiten von zum Teil lediglich 0,60 m. Antwort: Die minimale T rbreite von 0,8 m gilt grunds tzlich f r alle T ren im Publikumsbereich, damit diese auch von allen Personen (auch solchen mit Kr cken, mit eingeschr nkter Beweglichkeit, Fettleibig-keit, usw.) genutzt werden k nnen. Gem ss Ziffer sind Abweichungen von den Bestimmungen dieser norm zul ssig, wenn auf andere Art nachweislich erreicht wird, was die einzelnen Bestimmungen vorgeben.

3 Bei Anlagen mit einer grossen Anzahl von gleichwertigen Einrichtungen gen gt es in diesem Sinn, wenn ein Teil davon die T rbreiten von mindestens 0,80 m erf llt. In Anlehnung an die Dotierungsvorgaben f r G stezimmer Typ II geeignet f r Menschen mit Geh-behinderung (siehe norm SIA 500, ) sollen 20% der T ren die Minimalanforderung von 0,80 m erf llen. A02 Frage: Steht die Anforderung nach der maximalen H he von 25 mm in Ziffer sowie nicht in Widerspruch mit den Anforderungen der norm SIA 271 Abdichtungen von Hochbauten? Antwort: Nein. In der norm SIA 271 wird in Ziffer Schwellenanschl sse unter 60 mm Aufbordungsh he ber der Nutzschicht wird beschrieben, mit welchen Massnahmen diese Anforderung der norm SIA 500 erf llt werden kann. A03 Geb udezugangsrampen Frage: Muss bei einer aussen am Geb ude angebrachten Zugangsrampe mit einer Richtungs nderung von mehr als 45 der Aussenradius von 1,90 m gem ss Ziffer eingehalten werden?

4 Antwort: Grunds tzlich ja. Bei Bauten , die bereits ab dem Eingangsbereich f r die Benutzung mit Aussen-raumhilfsmittel (Scooter und Rollstuhl mit Zugger t) nicht geeignet sind, kann auf die Anforderung von Ziffer verzichtet werden. A04 , Gef lle von Rampen Frage: Gem ss Vorschriften f r den Bahnverkehr und in den VSS-Normen d rfen ungedeckte Rampen h chstens 10% Gef lle aufweisen, 12% ist nur zul ssig bei gedeckten Rampen. M sste sich die SIA 500 da nicht angleichen? Antwort: Nach norm SIA 500 gilt: Regelvorgabe: Rampen sind mit geringstm glichem Gef lle, maximal mit 6%, anzulegen. H here Neigungen bis 12% sind nur bedingt zul ssig (Siehe Definition in norm SIA 500, Ziffer ); f r jeden Einzelfall muss nachwiesen werden, dass die Regelvorgabe nicht m glich oder unverh ltnism ssig ist. Zus tzliche Differenzierungen/Vorgaben f r Rampeneigungen, wie sie im Eisenbahnverkehr als Regelvorgabe vorkommen, w rden der Vielfalt der Ausnahmesituationen bei bestehenden Gegebenheiten im Geltungsbereich der norm SIA 500 nicht gerecht.

5 norm SIA 500 Auslegungen Oktober 2013 Copyright 2013 by SIA Zurich 4 Auslegung Nr. Kapitel, Ziffer Frage/Antwort A05 , Treppenmarkierung und Handl ufe bei Fluchttreppen Frage: Gelten die Vorgaben der Ziffer zu Treppenmarkierung und der Ziffer zu Handl ufen auch f r Nebentreppen, welche die Funktion von Fluchttreppen haben? Antwort: Ja, denn bei Fluchttreppen sind die Erkennbarkeit der Stufen und die M glichkeit sich bei Handl u-fen abzust tzen und durch sie leiten zu lassen aus Gr nden der Personensicherheit besonders wichtig. A06 Geometrie Handl ufe Frage: Die Handl ufe im Treppenauge m ssen ununterbrochen weiterf hren. M ssen sie auch, wie die wandseitigen Handl ufe, mindestens 30 cm ber die Vorderkante der Treppenl ufe gef hrt wer-den? Falls ja, w rde das bedeuten, dass die Treppenpodeste entsprechend verl ngert werden m ssten, damit die geforderte Fluchtwegbreite im Podest-Bereich eingehalten wird (Anforderung VKF).

6 Da der Text von Ziffer beide Interpretationen zul sst ist eine Pr zisierung der Anfor-derung erforderlich, allenfalls eine Differenzierung nach Nutzung. Antwort: Ein Handlauf im Treppenauge, der mit normalem Seitenabstand zum Treppenauge ohne Unter-bruch vom ankommenden Treppenlauf ber das Podest zum weiterf hrenden Treppenlauf f hrt, erf llt diese Bedingung. Wesentlich dabei ist, dass der Handlauf auf dem Podest in Gehrichtung weitergef hrt wird, n mlich (meistens rechtwinklig) aufs Podest und von dort wieder auf den n chs-ten Treppenlauf. Nicht zul ssig w re es hingegen, den Handlauf auf dem Podest zu unterbrechen. Das berragen um min. m wird am Anfang und Ende des Handlaufs massgeblich. Es ist dabei nicht erforderlich (und auch kaum sinnvoll) dass der Handlauf auf das Podest hinausragt, er kann auch seitlich abgebogen werden. Das bedingt allerdings, dass bis zum Punkt, wo die m L nge erreicht sind, keine T ren oder andere Bauelemente dieses Weiterf hren verhindern.

7 Das Gleiche gilt f r die wandseitigen Handl ufe. Diese Auslegungen gelten f r alle Bauten der Kategorie I. A07 Frage: Ist ein Flachprofil als Handlauf, welches in dem geforderten Kreis von 40 mm Durchmesser Platz findet zul ssig? Antwort: Nein. Der Handlauf muss gut umfassbar sein und sicheren Halt bieten. Daf r sind die ergonomisch ung nstigen Flachprofile nicht geeignet. Der Handlauf muss in Anlehnung an ISO 21542:2011 eine gerundete Form aufweisen. Sein Profil muss innerhalb eines Aussenkreises von 45 mm und ausserhalb eines konzentrischen Innenkrei-ses von 35 mm liegen. A08 Platzbedarf vor Liften Wir hatten in letzter Zeit einige Diskussionen / Unklarheiten in Sachen Platzbedarf vor Liften. Frage 1: Ben tigt es vor Aufz gen generell eine Fl che von x Antwort zu Frage 1: Ja. Diese Anforderung gilt generell bei Bauten der Kategorie I ffentlich zug ngliche Bauten und der Kategorie III Bauten mit Arbeitspl tzen (siehe Ziffer ).

8 Bei Bauten der Kategorie ll Bauten mit Wohnungen gilt ein Mindestmass von 1,20 m Korridorbreite vor dem Aufzug, bei gegen berliegenden Treppenabg ngen ein Mindestmass von 1,40 m. norm SIA 500 Auslegungen Oktober 2013 Copyright 2013 by SIA Zurich 5 Auslegung Nr. Kapitel, Ziffer Frage/Antwort A08 (Fort-setzung) Frage 2: K nnen die 1,40 m x 1,40 m ab Aussenkante Liftt re (inkl. T rnische) gerechnet werden oder muss dies ab Aussenkante des Mauerwerkes erfolgen? Antwort zu Frage 2: Der Begriff Liftt re ist missverst ndlich. Man unterscheidet zwischen Kabinent re und Schachtt re. Kabinent re ist die T re, die zur Liftkabine geh rt; Schacht re ist diejenige T re, die zum jeweiligen Geschoss geh rt. Vor dem Aufzug muss eine Freifl che von 1,40 m x 1,40 m vorhanden sein. Falls die Schacht rfront mindestens 1,40 m breit ist, kann ab dieser gemessen werden; falls sie weniger als 1,40 m misst, so ist die Aussenkante Wand massgebend. Frage 3: Muss der seitliche Abstand von min.

9 M (gem ss Ziffer und ) zwischen Schachtt ren und Treppenabgang auch eingehalten werden, wenn ein Treppenabgang in der gleichen Flucht wie die Schachtt re liegt? Antwort zu Frage 3: Ja. Schacht ren und Treppenabg nge sind entsprechend anzuordnen. A09 Frage: Wieviele Automaten m ssen in einer "Automatenzone" nach SIA 500 eingerichtet werden? Was gilt wenn nur 1 Automat vorhanden ist? Antwort: F r Automaten gilt in Analogie zu anderen Einrichtungen wie Anprobekabinen, Schalteranlagen, Kassenanlagen, Telefonsprechstellen (Ziffern bis ) folgende Anforderung: Pro Standort muss unabh ngig von der Anzahl mindestens ein Automat (mit der gleichen Funktion) die Anforderungen an die Hindernisfreiheit, insbesondere die Ziffer Bedienelemente und Gegen-sprechanlagen, erf llen. A10 Anforderungen an Umkleider ume Frage: D rfen Umkleider ume mit Duschen und/oder WCs kombiniert werden? Antwort: Grunds tzlich nein. Abweichungen, f r kleine Objekte und Umbauten, k nnen allenfalls von den zust ndigen Beh rden als Ausnahmen im Sinne von Ziffer als zul ssig erkl rt werden.

10 A11 , , und Rollstuhlpl tze in Vortragsr umen und S len Organisatorische und betriebliche Anforde-rungen Frage 1: D rfen Rollstuhlpl tze gem ss Ziffer in einem Saal (Anhang ) auch f r das allgemeine Publikum freigegeben werden, wenn sie nicht von Personen im Rollstuhl ben tigt werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Antwort: In S len und Vortragsr umen (Ziffer erster Abschnitt) k nnen Rollstuhlpl tze (RP) gem ss Ziffer von dem Zeitpunkt an, an dem alle brigen Pl tze vergeben sind, auch f r den allgemeinen Verkauf freigegeben werden. Erl uterung: Personen im Rollstuhl haben mit der f r sie vorgeschrieben Anzahl Rollstuhlpl tze nur eine kleine Auswahlm glichkeit. Um diesen Nachteil auszugleichen, ist es zwingend notwendig, dass diese kleine Anzahl Pl tze f r sie grunds tzlich uneingeschr nkt reserviert bleibt. Von dem Zeitpunkt an, an dem alle brigen Pl tze (alle Pl tze aller Kategorien) vergeben sind, f llt dieser Nachteil jedoch weg, denn ab jetzt stehen insgesamt nur noch diese Pl tze zur Verf gung.