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Kennzeichnung von Gefahrstoffen - raiffeisen.de

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Arbeitshilfe zum DRV-Leitfaden f r Bau und Betrieb von Gefahrstoffl gern und f r die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte Stand: 25. September 2018 Einf hrung Gefahrstoffe k nnen durch Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen, Gefahrenhinweise sowie durch Angaben zu Gefahr- und Lagerklassen gem Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), europ ischer CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), gem dem Gefahrgut-Transportrecht (Europ i-sches bereinkommen ber die Bef rderung gef hrlicher G ter auf der Stra e ADR) oder entspre-chend der Lagerklassensystematik der TRGS 510 gekennzeichnet sein.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Arbeitshilfe zum DRV-Leitfaden für Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und für die Abgabe an Dritte – Stand: 15.

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1 Kennzeichnung von Gefahrstoffen Arbeitshilfe zum DRV-Leitfaden f r Bau und Betrieb von Gefahrstoffl gern und f r die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte Stand: 25. September 2018 Einf hrung Gefahrstoffe k nnen durch Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen, Gefahrenhinweise sowie durch Angaben zu Gefahr- und Lagerklassen gem Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), europ ischer CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), gem dem Gefahrgut-Transportrecht (Europ i-sches bereinkommen ber die Bef rderung gef hrlicher G ter auf der Stra e ADR) oder entspre-chend der Lagerklassensystematik der TRGS 510 gekennzeichnet sein.

2 Dar ber hinaus k nnen An-gaben zur Wassergef hrdungsklasse (WGK) gemacht werden. Selbst die Einstufung aus der vor vie-len Jahren aufgehobenen Verordnung ber brennbare Fl ssigkeiten (VbF) ist noch vielfach auf Ge-fahrstoffverpackungen zu finden. Ammoniumnitrathaltige D ngemittel sind gem TRGS 511 zu-s tzlich eingestuft und gekennzeichnet mit den Gro buchstaben A bis D sowie diversen Untergruppen (r mische Ziffern), die f r bestimmte Gefahrenpotentiale stehen. Weitere Angaben finden sich in Si-cherheitsdatenbl ttern, Informationslisten und Produktinformationen der Hersteller.

3 Ber diese gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung hinausgehend sind viele Agrar-Betriebsmittel1) auf-grund ihrer besonderen Eigenschaften auch gekennzeichnet als Gefahrgut, Pflanzenschutzmittel oder als Biozid. In der vorliegenden Arbeitshilfe werden die gebr uchlichsten Kennzeichnungen von Agrar-Betriebs-mitteln erl utert. Die Arbeitshilfe ist Teil des DRV-Leitfadens f r Bau und Betrieb von Gefahrstoff-l gern und f r die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte, der s mtliche Aspekte zum Umgang mit Gefahrstoffen detailliert erl utert.

4 Die Arbeitshilfe richtet sich an s mtliche Unternehmen und Perso-nen, die Gefahrstoffe lagern oder abgeben. Sie gibt einen berblick ber die verschiedenen Kenn-zeichnungssysteme und zeigt die wichtigsten Details auf. Verlinkungen (in blauer Schrift dargestellt) helfen dabei, die zugrundeliegenden Vorschriften schnell aufzufinden. Die Inhalte dieser Arbeitshilfe wurden mit gr ter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem k nnen Fehler nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung f r diese Angaben und Folgen, die darauf zur ckzuf hren sind, kann nicht bernommen werden.

5 Der DRV ist f r Hinweise auf eventuelle Fehler dankbar ( 1) Als Betriebsmittel werden im vorliegenden Leitfaden s mtliche Verbrauchsg ter verstanden, die Landwirte zur Arbeitserledigung ben tigen, insbesondere Agrar-Chemikalien. Nicht gemeint sind dagegen die Arbeits-mittel im Sinne der BetrSichV, beispielsweise Stapler, Leitern und Regale. Arbeitshilfe Kennzeichnung von Gefahrstoffen 2 (Stand: 25. September 2018) Inhalt: Einf hrung .. 1 1 Chemikalienrechtliche Kennzeichnung .

6 3 Kennzeichnung nach CLP-Verordnung .. 3 Warum CLP? .. 4 (Alte) Gefahrensymbole und bezeichnungen gem GefStoffV .. 5 Auswirkungen der Neueinstufung .. 7 Ausnahmeregelungen bei der Kennzeichnung .. 9 Werbung f r Gefahrstoffe .. 9 2 Gefahrzettel und Gefahrklassen nach dem Transportrecht .. 10 3 Einstufung und Kennzeichnung entz ndbarer Fl ssigkeiten .. 11 4 Lagerklassen gem TRGS 510 .. 12 5 Differenzierung von S uren und Laugen .. 12 6 Wassergef hrdungsklassen .. 13 7 Pflanzenschutzmittel und Biozide.

7 14 Pflanzenschutzmittel .. 14 Biozide .. 15 8 Kennzeichnung ammoniumnitrathaltiger D ngemittel .. 16 9 Sicherheitsdatenbl tter .. 16 10 Weitere Informationen ber Kennzeichnungen .. 16 bersichten: K1 GHS-Piktogramme gem CLP-Verordnung .. 3 K2 Gefahrensymbole und -bezeichnungen gem GefStoffV .. 5 K3 Gegen berstellung Gefahrensymbole und GHS-Piktogramme (vereinfacht) .. 6 K4 Einstufung gesundheitssch dlicher Gefahrstoffe (im Vergleich zu vormals) .. 8 K5 Gefahrzettel beim Gefahrguttransport.

8 10 K6 Einstufung und Kennzeichnung entz ndbarer Fl ssigkeiten .. 11 K7 Kennzeichnung aufgrund von pH-Werten .. 12 K8 Doppelverwendung von Wirkstoffen f r Pflanzenschutzmittel und Biozide .. 14 Anhang: K9 Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise nach CLP .. 17 Arbeitshilfe Kennzeichnung von Gefahrstoffen 3 (Stand: 25. September 2018) 1 Chemikalienrechtliche Kennzeichnung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Die chemikalienrechtliche Kennzeichnung gem CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, des Euro-p ischen Parlaments und des Rates vom 16.

9 Dezember 2008 ber die Einstufung, Kennzeich-nung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur nderung und Aufhebung der Richtli-nien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur nderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 besteht aus Gefahrenpiktogrammen Signalw rtern (Achtung oder Gefahr) Gefahrenhinweisen (H-S tzen) Sicherheitshinweisen (Pr vention, Reaktion, Lagerung, Entsorgung) Produktidentifikatoren Lieferanteninformationen (Name, Adresse, Telefon) Die Piktogramme (GHS01 explosiv , ohne Abbildung, bis GHS09 gew ssergef hrdend) deuten die Art der Gefahr an.

10 Die Signalw rter Achtung und Gefahr , die sich jeweils unter dem Piktogramm befinden, geben einen Hinweis auf die Intensit t der jeweiligen Gefahr. Dabei deutet das Signalwort Gefahr immer auf ein besonders hohes Gefahrenpotential hin. Bei mehreren Piktogrammen ist aller-dings nicht erkennbar, zu welchem Piktogramm ein bestimmtes Signalwort geh rt. bersicht K1: GHS-Piktogramme gem CLP-Verordnung GHS02 entz ndbar GHS03 oxidierend GHS04 Gase unter Druck GHS05 tzend GHS06 toxisch GHS07 Achtung GHS08 CMR*) GHS09 gew ssergef hrdend *) krebserzeugend, erbgutver ndernd, fortpflanzungsgef hrdend Arbeitshilfe Kennzeichnung von Gefahrstoffen 4 (Stand: 25.


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