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Kurzübersicht zum Frachtrecht im HGB und gemäß …

Auszug aus dem Frachtrecht im HGB und in den ADSp Abschluss des Frachtvertrages Speditionsauftrages Der Frachtvertrag / Speditionsauftrag kommt zwischen Auftraggeber und Spediteur nach bereinstimmenden Willenserkl rungen in m ndlicher oder schriftlicher Form zustande. Sp tere Stornierungen k nnen einen Schadensersatzanspruch gem. HGB 415 und ADSp verursachen. Frachtbrief im Ladungs- und Teilladungsverkehr Ein Frachtbrief ist nicht vorgeschrieben. Der Frachtf hrer kann jedoch die Ausfertigung eines Frachtbriefes in drei Originalen verlangen. Wird er vom Absender und Frachtf hrer unterschrieben, so stellt er auch gegen ber den Ordnungsbeh rden eine Beweisurkunde ber Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages sowie ber die bernahme des Gutes dar.

Auszug aus dem Frachtrecht im HGB und in den ADSp Abschluss des Frachtvertrages – Speditionsauftrages Der Frachtvertrag / Speditionsauftrag kommt zwischen Auftraggeber und Spediteur nach übereinstimmenden

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1 Auszug aus dem Frachtrecht im HGB und in den ADSp Abschluss des Frachtvertrages Speditionsauftrages Der Frachtvertrag / Speditionsauftrag kommt zwischen Auftraggeber und Spediteur nach bereinstimmenden Willenserkl rungen in m ndlicher oder schriftlicher Form zustande. Sp tere Stornierungen k nnen einen Schadensersatzanspruch gem. HGB 415 und ADSp verursachen. Frachtbrief im Ladungs- und Teilladungsverkehr Ein Frachtbrief ist nicht vorgeschrieben. Der Frachtf hrer kann jedoch die Ausfertigung eines Frachtbriefes in drei Originalen verlangen. Wird er vom Absender und Frachtf hrer unterschrieben, so stellt er auch gegen ber den Ordnungsbeh rden eine Beweisurkunde ber Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages sowie ber die bernahme des Gutes dar.

2 Dar ber hinaus gilt er als Nachweis f r den u erlich guten und unversehrten Zustand des Gutes bei bernahme. Speditionsauftrag im Sammelgutverkehr Bei Kleinsendungen, die im Sammelgutverkehr bef rdert werden, ersetzt der Speditionsauftrag oder ein Lieferschein des Versenders den Frachtbrief. Grunds tzlich muss jedes Bef rderungspapier folgende Angaben enthalten - Markierung, Anzahl und Gewicht der Packst cke sowie deren Inhalt (handels bliche Bezeichnung). - Name und Anschrift des Empf ngers sowie vom Fahrer zu beachtende Weisungen wie Avis vor Ankunft, melden bei, zur Verf gung von etc. Schnittstellendokumentation An jeder Transport-Schnittstelle wird das Gut auf Besch digungen berpr ft, die auf dem Bef rderungspapier vermerkt werden m ssen.

3 Dies gilt auch f r den Empf nger bei Annahme des Gutes. Sp tere Reklamationen werden unter Kaufleuten grunds tzlich nicht anerkannt. Hinweis: Bei Quittungen den Namen des Quittungsgebers auch in Druckbuchstaben sowie das Fahrzeugkennzeichen notieren. Der Auftraggeber bzw. Versender hat folgende Pflichten - das Gut transportgerecht zu verpacken, zu kennzeichnen und mit Absender- und Empf ngeradressen zu markieren - das Gut bef rderungssicher zu verladen und im Teilladungs- oder Ladungsverkehr fachgerecht zu sichern - Gefahrgut vor Verladung schriftlich anzumelden - bestellte Lade- und Entladezeiten zu beachten digitale Arbeitszeitkontrolle des Fahrpersonals durch Polizei / BAG! - erforderliche Begleitpapiere, Zolldokumente, Unfallmerkbl tter bei Gefahrgut zu bergeben - Zahlung der Frachtkosten durch den Auftraggeber (auch bei unfrei-Sendungen, sofern der angegebene Frachtzahler keine Zahlung leistet).

4 Rechte und Pflichten des Empf ngers (ein Frachtvertrag oder Speditionsauftrag ist ein Vertrag zugunsten eines Dritten). - mit Annahme des Gutes geht die Pflicht zur Entladung auf den Empf nger ber - der Empf nger hat das Recht auf Aush ndigung des Gutes gegen Zahlung der Fracht und Aufwendungen bei unfrei . - Feststellung der Vollz hligkeit und Unversehrtheit des Gutes bei Anlieferung und Dokumentation von Besch digungen oder Fehlmengen auf dem Bef rderungspapier mit Gegenzeichnung des Fahrers Rechte und Pflichten des Spediteurs / Frachtf hrers - Bef rderung des Gutes bis zum vereinbarten Bestimmungsort unter Beachtung der Weisungen des Auftraggebers - Sicherstellung der bef rderungssicheren Verladung - Ablieferung beim Empf nger innerhalb der Lieferfrist - Einholung von Weisungen des Auftraggebers bei Bef rderungs- oder Ablieferungshindernissen - Pfandrecht, konnex oder inkonnex Haftung Der Spediteur / Frachtf hrer haftet in der Zeit von der bernahme bis zur Ablieferung des Gutes (Obhutshaftung)

5 F r alle typischen Gefahren des Verkehrsmittels oder des Verkehrsweges auch ohne Verschulden f r Sachsch den (Verlust oder Besch digung), Sch den aus berschreitung der Lieferfrist sowie grober Pflichtverletzung. Haftungsausschl sse gibt es bei Sch den oder Kosten, die zur ckzuf hren sind auf - Schadensereignisse, die auch bei gr ter Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unvermeidbar waren - nicht bef rderungsgerechte Verpackung oder mangelhafte Signierung durch den Absender / Versender - Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender / Versender / Empf nger - die nat rliche Beschaffenheit des Gutes - R cktransporte besch digter Sendungen ohne Beachtung der Schadensminderungspflicht - Ersatztransporte oder andere Ma nahmen vor Ablauf von 20 Tagen (bei vermutetem Totalverlust).

6 Haftungsgrenzen gem. 431 HGB und 23 ADSp (Ausz ge). - bei G tersch den 8,33 SZR/kg = ca. 10 /kg w hrend des Transportes gem. HGB. - bei Lager- oder Umschlagsch den 5,00 /kg - bei Versp tungssch den maximal auf die dreifache H he der vereinbarten Fracht - Wir empfehlen grunds tzlich den Abschluss einer Warentransportversicherung mit erheblich erweitertem Versicherungsschutz G tersch den und Verm genssch den wegen berschreitung der Lieferfrist sofort melden! - ein Gut gilt erst 21 Tage nach berschreitung der Lieferfrist als verloren - Anspr che verj hren nach einem Jahr, bei grober Fahrl ssigkeit nach drei Jahren - Kosten f r R cktransporte zur Schadensminimierung sind vom Auftraggeber zu bernehmen und werden dann Bestandteil der Schadensersatzforderung - Eine Verrechnung von Schadensersatzforderungen mit Frachtrechnungen des Spediteurs ist nicht zul ssig


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