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Rahmenplan für Fachinformatiker FR …

Rahmenlehrplan1 RahmenlehrplanFachrichtung SystemintegrationRahmenlehrplanf r den Ausbildungsberuf Fachinformatiker /Fachinformatikerin(Besc hlu der Kultusministerkonferenz vom 25. April 1997)Teil I: VorbemerkungenDieser Rahmenlehrplan f r den berufsbe-zogenen Unterricht der Berufsschule istdurch die St ndige Konferenz der Kultus-minister und -senatoren der L nder (KMK)beschlossen Rahmenlehrplan ist mit der entspre-chenden Ausbildungsordnung des Bundes(erlassen vom Bundesministerium f rWirtschaft oder dem sonst zust ndigenFachministerium im Einvernehmen mit demBundesministerium f r Bildung, Wissen-schaft, Forschung und Technologie)abgestimmt.

1 Rahmenlehrplan Fachrichtung Systemintegration Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/Fachinformatikerin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 25. April

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1 Rahmenlehrplan1 RahmenlehrplanFachrichtung SystemintegrationRahmenlehrplanf r den Ausbildungsberuf Fachinformatiker /Fachinformatikerin(Besc hlu der Kultusministerkonferenz vom 25. April 1997)Teil I: VorbemerkungenDieser Rahmenlehrplan f r den berufsbe-zogenen Unterricht der Berufsschule istdurch die St ndige Konferenz der Kultus-minister und -senatoren der L nder (KMK)beschlossen Rahmenlehrplan ist mit der entspre-chenden Ausbildungsordnung des Bundes(erlassen vom Bundesministerium f rWirtschaft oder dem sonst zust ndigenFachministerium im Einvernehmen mit demBundesministerium f r Bildung, Wissen-schaft, Forschung und Technologie)abgestimmt.

2 Das Abstimmungsverfahrenist durch das Gemeinsame Ergebnis-protokoll vom 30. Mai 1972 geregelt. DerRahmenlehrplan baut grunds tzlich aufdem Hauptschulabschlu auf und be-schreibt Rahmenlehrplan ist bei zugeordnetenBerufen in eine berufsfeldbreite Grund-bildung und eine darauf aufbauendeFachbildung der Grundlage der Ausbildungsord-nung und des Rahmenlehrplans, die Zieleund Inhalte der Berufsausbildung regeln,werden die Abschlu qualifikation in einemanerkannten Ausbildungsberuf sowie - inVerbindung mit Unterricht in weiterenF chern - der Abschlu der Berufsschulevermittelt. Damit werden wesentlicheVoraussetzungen f r eine qualifizierteBesch ftigung sowie f r den Eintritt inschulische und berufliche Fort- undWeiterbildungsg nge Rahmenlehrplan enth lt keine metho-dischen Festlegungen f r den ndiges und verantwortungsbewu -tes Denken und Handeln als bergreifen-des Ziel der Ausbildung wird vorzugsweisein solchen Unterrichtsformen vermittelt, indenen es Teil des methodischen Gesamt-konzeptes ist.

3 Dabei kann grunds tzlichjedes methodische Vorgehen zur Errei-chung dieses Zieles beitragen; Methoden,welche die Handlungskompetenz unmittel-bar f rdern, sind besonders geeignet undsollten deshalb in der Unterrichtsgestaltungangemessen ber cksichtigt L nder bernehmen den Rahmen-lehrplan unmittelbar oder setzen ihn ineigene Lehrpl ne um. Im zweiten Fallachten sie darauf, da das im Rahmen-lehrplan ber cksichtigte Ergebnis derfachlichen und zeitlichen Abstimmung mitder jeweiligen Ausbildungsordnungerhalten II: Bildungsauftrag der BerufsschuleDie Berufsschule und die Ausbildungsbe-triebe erf llen in der dualen Berufsausbil-dung einen gemeinsamen Berufsschule ist dabei ein eigenst ndi-ger Lernort.

4 Sie arbeitet als gleichberech-tigter Partner mit den anderen an derBerufsausbildung Beteiligten hat die Aufgabe, den Sch lerinnen undSch lern berufliche und allgemeineLerninhalte unter besonderer Ber ck-sichtigung der Anforderungen der Berufs-ausbildung zu Berufsschule hat eine beruflicheGrund- und Fachbildung zum Ziel underweitert die vorher erworbene allgemeineBildung. Damit will sie zur Erf llung derAufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltungder Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialerund kologischer Verantwortung bef hi-gen. Sie richtet sich dabei nach den f rdiese Schulart geltenden Regelungen derSchulgesetze der L nder.

5 Insbesondereder berufsbezogene Unterricht orientiertsich au erdem an den f r jeden einzelnenstaatlich anerkannten Ausbildungsberufbundeseinheitlich erlassenen Berufs-ordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der St ndigen Konfe-renz der Kultusminister und -senatorender L nder (KMK) Ausbildungsordnungen des Bundes f rdie betriebliche der Rahmenvereinbarung ber dieBerufsschule (Beschlu der KMK vom rz 1991) hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsf higkeit zu vermitteln, dieFachkompetenz mit allgemeinen F hig-keiten humaner und sozialer Art verbin-det; berufliche Flexibilit t zur Bew ltigung dersich wandelnden Anforderungen inArbeitswelt und Gesellschaft auch imHinblick auf das ZusammenwachsenEuropas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- undWeiterbildung zu wecken; die F higkeit und Bereitschaft zu f rdern,bei der individuellen Lebensgestaltungund im ffentlichen Leben verantwor-tungsbewu t zu Erreichung dieser Ziele mu dieBerufsschule den Unterricht an einer f r ihre Aufgabespezifischen P dagogik ausrichten, dieHandlungsorientierung betont.

6 Unter Ber cksichtigung notwendigerberuflicher Spezialisierung berufs- undberufsfeld bergreifende Qualifikationenvermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungs-angebot gew hrleisten, um unterschiedli-chen F higkeiten und Begabungen sowieden jeweiligen Erfordernissen derArbeitswelt und Gesellschaft gerecht zuwerden; im Rahmen ihrer M glichkeiten Behinder-te und Benachteiligte umfassend st tzenund f rdern; auf die mit Berufsaus bung und privaterLebensf hrung verbundenen Umwelt-bedrohungen und Unfallgefahren hinwei-sen und M glichkeiten zu ihrer Vermei-dung bzw. Verminderung Berufsschule soll dar ber hinaus imallgemeinen Unterricht und soweit es imRahmen berufsbezogenen Unterrichtsm glich ist, auf Kernprobleme unserer Zeitwie Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Men-schen, V lkern und Kulturen in einer Weltunter Wahrung kultureller Identit t, Erhaltung der nat rlichen Lebensgrund-lage, sowie Gew hrleistung der aufgef hrten Ziele sind auf die Entwick-lung von Handlungskompetenz wird hier verstanden als die Bereit-schaft und F higkeit des einzelnen, sich ingesellschaftlichen, beruflichen und privatenSituationen sachgerecht.

7 Durchdachtsowie individuell und sozial verantwortlichzu entfaltet sich inden Dimensionen von Fachkompetenz,Humankompetenz (Personalkompetenz)und bezeichnet die Bereit-schaft und F higkeit, auf der Grundlagefachlichen Wissens und K nnens Aufga-ben und Probleme zielorientiert, sachge-recht, methodengeleitet und selbst ndig zul sen sowie das Ergebnis zu SystemintegrationHumankompetenz (Personalkompe-tenz) bezeichnet die Bereitschaft undF higkeit, als individuelle Pers nlichkeit dieEntwicklungschancen, Anforderungen undEinschr nkungen in Familie, Beruf und ffentlichem Leben zu kl ren, zu durchden-ken und zu beurteilen, eigene Begabungenzu entfalten sowie Lebenspl ne zu fassenund fortzuentwickeln.

8 Sie umfa t perso-nale Eigenschaften wie Selbst ndigkeit,Kritikf higkeit, Selbstvertrauen, Zuverl s-sigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbe-wu tsein. Zu ihr geh ren insbesondereauch das Entwickeln durchdachter Wert-vorstellungen und die selbstbestimmteBindung an bezeichnet die Bereit-schaft und F higkeit, soziale Beziehungenzu leben und zu gestalten, Zuwendungenund Spannungen zu erfassen, zu verste-hen sowie sich mit anderen rational undverantwortungsbewu t auseinanderzuset-zen und zu verst ndigen. Hierzu geh rtinsbesondere auch das Entwickeln sozialerVerantwortung und Solidarit und Lernkompetenzerwachsen aus einer ausgewogenenEntwicklung dieser drei bezeichnet den Lernerfolg inbezug auf den einzelnen Lernenden undseine Bef higung zu eigenem Handeln inprivaten, beruflichen und gesellschaftlichenSituationen.

9 Demgegen ber wird unterQualifikation der Lernerfolg in bezug aufdie Verwertbarkeit, aus der Sicht derNachfrage in privaten, beruflichen undgesellschaftlichen Situationen, verstanden(vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungender Bildungskommission zur Neuordnungder Sekundarstufe II).Teil III: Didaktische Grunds tzeDie Zielsetzung der Berufsausbildungerfordert es, den Unterricht an einer auf dieAufgaben der Berufsschule zugeschnitte-nen P dagogik auszurichten, die Hand-lungsorientierung betont und jungeMenschen zu selbst ndigem Planen,Durchf hren und Beurteilen von Arbeitsauf-gaben im Rahmen ihrer Berufst tigkeitbef in der Berufsschule vollzieht sichgrunds tzlich in Beziehung auf konkretes,berufliches Handeln sowie in vielf ltigengedanklichen Operationen, auch gedankli-chem Nachvollziehen von Handlungenanderer.

10 Dieses Lernen ist vor allem an dieReflexion der Vollz ge des Handelns (desHandlungsplans, des Ablaufs, der Ergeb-nisse) gebunden. Mit dieser gedanklichenDurchdringung beruflicher Arbeit werdendie Voraussetzungen geschaffen f r dasLernen in und aus der Arbeit. Dies bedeu-tet f r den Rahmenlehrplan, da dieBeschreibung der Ziele und die Auswahlder Inhalte berufsbezogen der Grundlage lerntheoretischer unddidaktischer Erkenntnisse werden in einempragmatischen Ansatz f r die Gestaltunghandlungsorientierten Unterrichts folgendeOrientierungspunkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situatio-nen, die f r die Berufsaus bung bedeut-sam sind (Lernen f r Handeln).


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