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Zusammenstellung der wichtigsten Abzüge - Schmitt Treuhand

Zusammenstellung der wichtigsten Abz geBerufsauslagenArt von Abz genBundKanton (abweichende Regelungen)Fahrkosten ffentliches Verkehrsmittel Fahrrad, Kleinmotorrad AutoAngabe der Fahrtkosten effektivpauschal CHF 700in der Regel maximal 220 Tage Zeitersparnis von ber einer Stunde 1 km von n chster Haltestelle entfernt gesch ftliche Nutzung (nur mit Best tigung AG) kein V zur Verf gung (Nachtarbeit/Fr hdienst) oder gesundheitliche Probleme mit Nachweismaximal Auto / Motorrad ; bei Auto je nach Anzahl Kilometer zwischen 38 und 70 RappenDie Gesamtkosten f r das Fahrzeug inklusive Amortisation d rfen nicht h her sein wie der AbzugIn der Regel kein Abzug f r AussendienstmitarbeiterMehrkosten ausw.

Zusammenstellung der wichtigsten Abzüge Berufsauslagen Art von Abzügen Bund Kanton (abweichende Regelungen) Fahrkosten – Öffentliches Verkehrsmittel

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1 Zusammenstellung der wichtigsten Abz geBerufsauslagenArt von Abz genBundKanton (abweichende Regelungen)Fahrkosten ffentliches Verkehrsmittel Fahrrad, Kleinmotorrad AutoAngabe der Fahrtkosten effektivpauschal CHF 700in der Regel maximal 220 Tage Zeitersparnis von ber einer Stunde 1 km von n chster Haltestelle entfernt gesch ftliche Nutzung (nur mit Best tigung AG) kein V zur Verf gung (Nachtarbeit/Fr hdienst) oder gesundheitliche Probleme mit Nachweismaximal Auto / Motorrad ; bei Auto je nach Anzahl Kilometer zwischen 38 und 70 RappenDie Gesamtkosten f r das Fahrzeug inklusive Amortisation d rfen nicht h her sein wie der AbzugIn der Regel kein Abzug f r AussendienstmitarbeiterMehrkosten ausw.

2 Verpflegung mit Verbilligung ohne Verbilligung Schichtarbeit (Anzahl Tage)Gem ss Lohnausweis; Pauschalabzug ohne Nachweis pro Tag / CHF 1600 im Jahr15 pro Tag / CHF 3200 im Jahr15 pro Tag / CHF 3200 im Jahr brige Berufsauslagen3% des Nettolohns bis max. CHF 4000enthalten sind: Berufskleider, Berufswerkzeuge, EDV, privates Arbeits zimmer, Berufsverb ndeEffektiver Nachweis grunds tzlich m glichSZ bis 6900, OW bis 4100, NW bis 7000, BS 4000, BL 500, AR bis 700AI bis 5000, SG bis 2400, GR bis 3100, TI bis 2500, JU bis 1900GE bis 1700 Ausw rtiger WochenaufenthaltAusw rtige Verpflegung maximal CHF 3200 Mietzins f r ein Zimmer ( nicht h her als CHF 800) w chentliche Heimkehr (Kosten ffentliches Verkehrsmittel)Weiterbildungskosten(steu errechtliche Definition beachten)

3 Belegm ssiger Nachweis erforderlichsteuerrechtliche Unterscheidung zwischen Ausbildungs kosten, Aufstiegskosten, UmschulungskostenWiedereinstiegskosten, Weiterbildungskosten EinzelfallbeurteilungZH Pauschal CHF 500 ohne Nachweis brige Kantone mit Nachweis keine PauschaleAbzug f r Nebenerwerb20% oder maximal CHF 2400; Nachweis h herer Kosten mit Belegen m glichSZ + TG keine Pauschale; BS + GE kein besondere AbzugTI 800 Kosten f r Verm genserhaltVerm gensverwaltungskostenDepotgeb hren, Verwaltung durch Dritte nicht abzugsf hige Bankspesen / KaufspesenZH Pauschal 3000 auf Wertschriften bis maximal 6000 f r durch Dritte verwaltete Verm genUnterhaltskosten auf privaten LiegenschaftenMan kann zwischen einer Pauschale oder den tats chlichen Kosten w hlen.

4 In der Regel in jeder Steuerperiode den Pauschalen gibt es in der Regel zwei S tze; einer f r Geb ude bis 10 Jahre und einer f r ber 10 j hrige Geb ist in der Regel f r Gesch ftsliegenschaften kein Pauschalabzug m recht unterschiedliche Regelungen von Kanton zu Kanton, was abzugsf hig kommen folgende Regelungen zur Anwendung:Bund und brige KantoneZH, SG, AILU BLTI, SHbis 10 Jahre; 10% nachher 20%20%bis 10 / ber 10 J. 25% / ber 25 J. 331/3% / keine Wechsel pauschale25% / 30%15% / 25% Beteiligungsabzug40% der Dividenden (Teilbesteuerung)Mindestquote 10%Teilsatzverfahren: 50%: ZH, BE, LU, OW, NW, ZG, BS, BL, SH, SG, VS / 40%: SO, GR, TG, TI, GE, JU / 60%: UR, AG / 30%: VD / 80%: GL / 75%: SZ Geraffter berblick ohne Detailgestaltung der einzelnen Abz ge.

5 Sofern keine Bemerkungen gilt auch f r den Kanton die Regelung des Bundes. brige Abz geArt von Abz genBundKanton (abweichende Regelungen)SchuldzinsenMax. 50 000 plus Verm gensertrag; keine Leasingzinsen, Bankkreditzinsen, Verzugszins auf SteuerrechnungenHypothekarzinsen; Zinsen auf Kreditkarten; brige VerzugszinsenBaukreditzinsenBund kein AbzugZH, SZ, ZG, AG, BL abzugsf higkein Abzug vor Bezugsbereitschaft LU, SG, TGUnterhalt getrennt lebender Partnergeschieden oder getrennt mit Nachweis der geleisteten ZahlungenVorsorge / Versicherungen / SparenS ule 3aCHF 6 739 f r Arbeitnehmer mit Bescheinigung; 20% bis max. 33 696 f r Selbstst ndigerwerbende Sofern AHV pflichtiges Einkommen besteht, Einzahlungen bis 70 m glichEinkauf in zweite S uleOffizielle Best tigung oder im LohnausweisAHV-Beitr ge Selbstst ndigerwerbendeBelegnachweisAHV-Beitr ge Nichterwerbst tigeBelegnachweisBVG-Beitr ge Selbstst ndigerwerbendeSofern Mitglied bei einer VerbandskasseVersicherungspr mien und SparzinsenKrankenversicherungspr mien, Unfallversicherungspr mien.

6 Lebens und Rentenversicherungspr mien S ule 3bAbz glich Pr mienverbilligungZinsen von SparkapitalienVerlangen Sie von der Krankenkasse eine Jahreszusammenstellung f r SteuerzweckeAbzug gestaffelt je nach: Verheiratete mit Vorsorge ohne Vorsorge brige mit Vorsorge ohne Vorsorge Versicherungsabzug f r KinderBund max. 3500 max. 5250 max. 1700 max. 2550 max. 700ZH 5200 / LU 4900 / SZ 6400 / ZG 6600 / BS 4000 /BL 4000 / SG 4800 / AG 4000 / TG 6200ZH 7800 / LU 6300 / SZ 9600 / ZG 9900 / BS 4000 /BL 4000 / SG 5800 / AG 4000 / TG 6200ZH 2600 / LU 2500 / SZ 3200 / ZG 3300 / BS 2000 /BL 2000 / SG 2400 / AG 2000 / TG 3100ZH 3900 / LU 3200 / SZ 4800 / ZG 5000 / BS 2000 /BL 2000 / SG 2900 / AG 2000 / TG 3100ZH 1300 / LU 600 / SZ 400 / ZG 1100 / BS / BL 450 / SG 600 / AG / TG 800 Weitere Abz geBeitr ge an politische ParteienBund bis maximal 10 100sowie OW, GL, BS, GR, TG, GEZH Verh.

7 20 000; brige 10 000; LU 5300; ZG 20 000; SG*; AG 3000; TG 10 000; BE 5200; UR+VD 10 100; SH 15 000; ZG+SO+VS 20 000; FR+JU 5000* teilweise mit Spendenabzug kombiniertSpendenmaximal 20% der Nettoeink nftesteuerbefreite Institutionen in der CHSpendenbescheinigungenSelbstbehalte SG 500, TG 200, BS 10, BL keine BegrenzungBehinderungsbedingte KostenF r IV Bez ger effektive Kosten abz glich Lebenshaltungskosten und Leistungen DritterKrankheitskostenGem ss Kostenzusammenstellung Krankenkasse; Zahnarzt; Verordnete Therapien mit Arztzeugnis5% Selbstbehalt des NettoeinkommensSZ+GL 3% Selbstbehalt; SG+VS 2% Selbstbehalt; BL kein Selbstbehalt nicht abzugsf higPr ventivmassnahmen, Fahrkosten zum Arzt, medizinisch nicht erforderliche Eingriffe.

8 PsychotherapieUnterst tzungsabzug an PersonenDiese Betr ge m ssen mindestens geleistet werdenNachweis der Zahlungen mit BankbelegenErwerbsunf hige oder finanziell SchwacheBund 6500 Abzug vom Einkommen251 vom SteuerbetragZH 2700, BE 4600, LU 2600, UR 300, NW 5400, GL 2000, ZG 3300, FR 1000, SO 2000, BS 5500, BL 2000, SH 1300, GR 5200, AG 2400, TG 2600, TI 5700, VD 3200, VS 1850, NE 3000, JU 2300 AltersabzugKeine solcher Abzug kennt der Bund: ZH, SG, LU, UR, AR, AI, GRfixer Abzugabh ngig vom Einkommen und Verm genBS 3300 brige Kantone, teilweise kombiniert mit Abzug f r bescheidene EinkommenMieterabzugBund und brige Kantone kein AbzugZG degressiver Abzug 20% bis max.

9 7900 bei Einkommen unter 76 400 Abzug f r bescheidene EinkommenBund und brige Kantone kein Abzugsolch einen Abzug kennenBE, OW, FR, SH, VD, VSPers nlicher AbzugEhepaareLedigekein AbzugBund 2600 SZ 6400, ZG 14 200, BS 35 000, BE 10 400, OW 10 000, BS 35 000SZ 3200, ZG 7100, BS 18 000, BE 5200, OW 10 000, BS 18 000 brige KantoneDoppelverdienerabzugzwischen 8100 und 13 400ZH 5900, LU 4700, SZ 2100, ZG 4400, BS 1000, BL 1000, SG 500, AG 600 Familienabz geArt von Abz genBundKanton (abweichende Regelungen)Kinderabzug (grunds tzlich bis 18 Jahre)6500 Abzug vom Einkommen251 vom Steuerbetrag (Elterntarif) bei gemeinsamer Obhut halber Kinderabzug m glichZH bis 25 sofern in Erstausbildung und kein Einkommen; 9000LU 6700 12 500; SZ 9000 / 11 000; ZG 12 000; BS 7800; BL 750 (Tarif)SG 7200/10 200; AG 6400/8000/9500; TG 7000/8000/10 000 Teilweise gestaffelte Tarife je nach AlterAusbildungsabzug KinderNur SG bis maximal CHF 13 000 mit BelegnachweisKinderbetreuungsabzugbis max.

10 10 100 mit Belegnachweis unter 14 Jahrebeide Ehegatten erwerbst tig oder ein Partner invalidZH 10 100, LU 6700 15 J, ZG 3300 16 J sofern Einkommen unter 76 000BS 10 000 15 J, BL 5500 15 J, SG 7500 15 J, AG 6000 16 J, TG 4000 14 JUnterhaltszahlungen an Kinderbei getrennten Wohnsitz, richterlicher oder tats chlicher Trennungbis zum 18. Altersjahr mit Nachweis der geleisteten ZahlungenAb 19 bis 25 j hrig, Kinderabzug m glich, sofern noch in Erstausbildung und Unterhalt bestritten wird (Nachweis erforderlich)Erwerbseinkommen KinderVerm gensertrag Kinderdurch Kinder selber steuerbardurch Eltern steuerbarWeitere Abz ge bzw.


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