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(Für Kurse, die bis 31.12.2019 beendet sind) - ams.at

Stand 01/2019 Ihr ArbeitsmarktService Allgemeine Information Personalsuche eServices F rderungen QUALIFIZIERUNGSF RDERUNG F R BESCH FTIGTE Das Arbeitsmarktservice (AMS) f rdert mit dieser Beihilfe die Kosten f r Weiterbildungen von gering qualifizierten und lteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese st rker in betriebliche Weiterbildungsaktivit ten einzubeziehen. Damit sollen die Besch ftigungsf higkeit und Arbeits-platzsicherheit, sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation dieser Personengruppe verbessert werden. Wer? Diese F rderung k nnen alle Arbeitgeber ausgenom-men juristische Personen ffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die L nder, die Gemeinden und Gemeindeverb nde, radikale Vereine sowie Unterneh-men in Schwierigkeiten erhalten.

Stand 06/2018 Ihr ArbeitsmarktService www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE

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1 Stand 01/2019 Ihr ArbeitsmarktService Allgemeine Information Personalsuche eServices F rderungen QUALIFIZIERUNGSF RDERUNG F R BESCH FTIGTE Das Arbeitsmarktservice (AMS) f rdert mit dieser Beihilfe die Kosten f r Weiterbildungen von gering qualifizierten und lteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese st rker in betriebliche Weiterbildungsaktivit ten einzubeziehen. Damit sollen die Besch ftigungsf higkeit und Arbeits-platzsicherheit, sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation dieser Personengruppe verbessert werden. Wer? Diese F rderung k nnen alle Arbeitgeber ausgenom-men juristische Personen ffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die L nder, die Gemeinden und Gemeindeverb nde, radikale Vereine sowie Unterneh-men in Schwierigkeiten erhalten.

2 Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter be-stimmten Voraussetzungen f rderbar. Sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vor-definierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beitr gt, sind folgende Personen f rderbar: > Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit h chs-tens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu min-destens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beitr gt: h herwertige T tigkeit am selben Arbeitsplatz Wechsel auf einen h herwertigen Arbeitsplatz Verbesserung von Basiskompetenzen ( Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) Abschluss einer zertifizierten Ausbildung fachliche Spezialisierung Sicherung der Besch ftigung f r die Dauer von mindestens 6 Monaten bernahme alternsgerechter T tigkeiten am sel-ben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45.)

3 Le-bensjahres) Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten-den Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le-bensjahres) Anpassung an den aktuellen Stand der Tech-nik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Le-bensjahres) > Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Ab-schluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beitr gt: h here Entlohnung (h here kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erh hung um mindes-tens 10%) Wechsel auf einen h herwertigen Arbeitsplatz Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer famili r bedingten Berufsunterbrechung Verbesserung von Basiskompetenzen ( Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) fachliche Spezialisierung (nach Vollendung des 45.

4 Lebensjahres) bernahme alternsgerechter T tigkeiten am sel-ben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le-bensjahres) Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten-den Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le-bensjahres) Anpassung an den aktuellen Stand der Tech-nik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Le-bensjahres) > Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit h herer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpoliti-schen Ziele beitr gt: bernahme alternsgerechter T tigkeiten am sel-ben Arbeitsplatz Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten-den Arbeitsplatz Anpassung an den aktuellen Stand der Tech-nik/des Wissens fachliche Spezialisierung Verbesserung von Basiskompetenzen ( Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer m ssen sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverh ltnis befinden.

5 Bitte wenden! Stand 01/2019 Ihr ArbeitsmarktService Allgemeine Information Personalsuche eServices F rderungen Nicht f rderbar sind: > Unternehmenseigent mer/innen > Mitglieder der zur Gesch ftsf hrung berufenen Organe > Arbeitnehmer/innen in einem unk ndbaren Arbeits-verh ltnis (Beamt/innen oder Arbeitnehmer/innen in definitiv gestellten Arbeitsverh ltnissen) > Lehrlinge > berlassene Arbeiter/innen und berlassene Ange-stellte von gewerblichen Arbeitskr fte berlassern, f r die der Sozial- und Weiterbildungsfonds gem Ar-beitskr fte berlassungsgesetz eine F rderung der Weiterbildung vorsieht. Was? Gef rdert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarkt-bezogenen, berbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden ( 8-16 h = 8 Kursstunden, 8:30-14:10 h = 5 Kursstunden 40 Minuten).

6 Pro Kurstag werden maximal 10 Kursstunden anerkannt. Die Auswahl des Kurses erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmer/innen. Die Beihilfe kann gew hrt werden, wenn die vollst ndige Begeh-renseinbringung im Allgemeinen sp testens eine Woche vor Kursbeginn erfolgt und ein vollst ndiges Angebot des Kursveranstalters oder eine Kopie aus dem Kurska-talog vorliegt. Nicht f rderbar ist die Teilnahme an: > ordentlichen Studien oder Lehrg ngen an Universit -ten einschlie lich Privatuniversit ten, Fachhochschu-len und P dagogischen Hochschulen oder von in Zusammenarbeit mit diesen durchgef hrten Studien oder Lehrg ngen und sonstigen Aus- und Weiterbil-dungen > Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter > reinen Produktschulungen > nicht arbeitsmarktorientierten Kursen > Kursen.

7 Die reine Anlernqualifikationen f r einfache T tigkeiten vermitteln > Standardausbildungsprogrammen im Sinne einer f r die Mitarbeiter/innen des Unternehmens verbindli-chen Grundausbildung > Kursen von betriebsspezifischen Schulungseinrich-tungen > Kursen, die im Ausland stattfinden, wenn eine Vor-Ort-Pr fung nicht gew hrleistet werden kann > Individualcoaching > Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter, sofern diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Aus bung einer entsprechenden beruflichen T tigkeit im Unter-nehmen stehen > Ausbildungen, die im Rahmen der Beihilfe zur F rderung der H herqualifizierung von Besch ftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (GSK) f rderbar sind > Ausbildungen, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen oder zuk nftigen Arbeitsplatz beim F rde-rungsnehmer stehen.

8 Wie viel? Die H he der F rderung betr gt: > 50% der Kurskosten > 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit h chstens Pflichtschulab-schluss ab der 1. Kursstunde. Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Aus-bildung sind nur f rderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgef hrt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abl ufen stattfinden. Die F rderung darf pro Person und Begehren ,- nicht bersteigen. Wo? Die Zust ndigkeit der Gesch ftsstelle des Arbeits-marktservice richtet sich nach der personaldisponieren-den Stelle des Betriebes, in dem die zu f rdernden Arbeitnehmer/innen besch ftigt sind.

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