Example: dental hygienist

Antrag auf Saisonbewilligung - ams.at

Arbeitsmarktservice *) wird vom Arbeitsmarktservice ausgef llt DVR: Landesgesch ftsstellen des Arbeitsmarktservice 0017035 bis 0017116 AUS BB-A Kontingent 2 1/2011 regionale Gesch ftsstellen des Arbeitsmarktservice 0015008 bis 0015954 AMS ABB Nr *) Bitte lesen Sie vor dem Ausf llen die Hinweise auf der letzten Seite! Bitte leserlich ausf llen und zutreffende K stchen ankreuzen! Antrag auf Saisonbewilligung Zeitlich befristete Zulassung nach 5 Abs 1 AuslBG (Stammsaisonarbeitskraft) Geb hren und Abgaben Zeitlich befristete Zulassung nach 5 Abs 2 AuslBG (Kontingentbewilligung) Antragsgeb hr 14,30 Erntehelfer/in nach 5 Abs 2 Z 2 AuslBG je geb hrenpflichtiger Beilage 3,90 Verl ngerung (nur im Rahmen der gesetzlichen bzw in der jeweiligen Verordnung festgelegten H chstdauer m glich) Erteilung der Bewilligung 6,50 ab Erteilung Datum Geb hrengesetz 1957, BGBl 267, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl 24 bis H c

Wo ist der Antrag einzubringen? Der Antrag auf Saison(Kontingent-)bewilligung ist vom Arbeitgeber an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der in Aussicht genommene Beschäftigungsort liegt; bei

Tags:

  Garant

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Antrag auf Saisonbewilligung - ams.at

1 Arbeitsmarktservice *) wird vom Arbeitsmarktservice ausgef llt DVR: Landesgesch ftsstellen des Arbeitsmarktservice 0017035 bis 0017116 AUS BB-A Kontingent 2 1/2011 regionale Gesch ftsstellen des Arbeitsmarktservice 0015008 bis 0015954 AMS ABB Nr *) Bitte lesen Sie vor dem Ausf llen die Hinweise auf der letzten Seite! Bitte leserlich ausf llen und zutreffende K stchen ankreuzen! Antrag auf Saisonbewilligung Zeitlich befristete Zulassung nach 5 Abs 1 AuslBG (Stammsaisonarbeitskraft) Geb hren und Abgaben Zeitlich befristete Zulassung nach 5 Abs 2 AuslBG (Kontingentbewilligung) Antragsgeb hr 14,30 Erntehelfer/in nach 5 Abs 2 Z 2 AuslBG je geb hrenpflichtiger Beilage 3,90 Verl ngerung (nur im Rahmen der gesetzlichen bzw in der jeweiligen Verordnung festgelegten H chstdauer m glich) Erteilung der Bewilligung 6,50 ab Erteilung Datum Geb hrengesetz 1957, BGBl 267, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl 24 bis H chstdauer Datum Arbeitgeber/in )

2 LUPD Name Telefon Postleitzahl Ort Stra e Art des Betriebes Firmenbuchnummer Zugeh rigkeit zu gesetzlicher Interessenvertretung (Kammer) Fremdenverkehr Gewerbe Handel Industrie Land/Forstw Verkehr Sonstige Besch ftigtenstand Inl nder/innen Ausl nder/innen Besteht ein Betriebsrat ja nein Wurde der Betriebsrat verst ndigt ja nein Wenn ja Unterschrift des Betriebsrates Bitte leserlich ausf llen und zutreffende K stchen ankreuzen! Ausl nder/in Angaben zur Person m nnlich weiblich Vers-Nr Geburtsdatum Vorname(n) Geburtsname Nachname Staatsangeh rigkeit Personenstand Postleitzahl Ort Stra e Der Ausl nder / die Ausl nderin ist (Zutreffendes bitte ankreuzen)

3 Stammsaisonarbeitskraft Asylwerber / Asylwerberin Saisonarbeitskraft (nicht Stammsaisonier) Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls erforderlich) der Fremdenpolizeibeh rde: ausgestellt am: Bitte leserlich ausf llen und zutreffende K stchen ankreuzen! Besch ftigung des Ausl nders/der Ausl nderin Berufliche T tigkeit Arbeitsplatz im eigenen Betrieb ja nein Besch ftigungsort(e) Entlohnung (ohne Zulagen) brutto pro Stunde Woche Monat Anzahl der Wochenstunden Arbeiter/in Angestellte/r Arbeitszeit ganztags, feste Arbeitszeit Teilzeit stundenweise Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich ja nein Welche Qualifikationsnachweis f r die beantragte T tigkeit vorhanden ja nein Anmeldung zur Sozialversicherung seit ab Erteilung bei Vermittlung von Ersatzkr ften erw nscht ja nein wenn nein, warum nicht Datum, Unterschrift, Firmenstempel Wo ist der Antrag einzubringen?

4 Der Antrag auf Saison(Kontingent-)bewilligung ist vom Arbeitgeber an der regionalen Gesch ftsstelle des Arbeitsmarktservice zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der in Aussicht genommene Besch ftigungsort liegt; bei wechselndem Besch ftigungsort an der nach dem Sitz des Betriebes zust ndigen regionalen Gesch ftsstelle. Die Vorschreibung der Geb hren und Abgaben erfolgt gemeinsam mit der abschlie enden Erledigung Ihrer Eingabe. Geb hren und Abgaben k nnen durch Barzahlung (an der Kasse Ihrer AMS-Gesch ftsstelle) oder mit Erlagschein entrichtet werden; eventuelle weitere Zahlungsm glichkeiten erfahren Sie von Ihrer AMS-Gesch ftsstelle. Was regelt der Gesetzgeber? Das Gesetz unterscheidet zwischen Stammsaisoniers und anderen Saisonarbeitskr ften.

5 Stammsaisoniers sind ausl ndische Arbeitskr fte, die jeweils von 2006 bis 2010 im Gastgewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft als Saisonarbeiter/arbeiterin wenigstens 4 Monate besch ftigt waren. Sie verf gen ber eine entsprechende Best tigung des AMS. Saisonarbeitgeber, die einen Stammsaisonier besch ftigen wollen, brauchen zwar nach wie vor eine Besch ftigungsbewilligung (und im Vorfeld eine Sicherungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) k nnen aber mit einer positiven Erledigung des Antrags rechnen. Saisonbewilligungen f r Stammsaisoniers sind nicht kontingentiert. Ein Ersatzkraftverfahren mu nicht durchgef hrt werden. Der Stammsaisonier ist nicht an einen bestimmten (Vor-)Arbeitgeber gebunden, sondern kann auch von einem anderen Arbeitgeber derselben Branche (Gastgewerbe oder Land- und Forstwirtschaft) besch ftigt werden.

6 Im Erntehelfer-Kontingent gibt es keine Stammsaisoniers. Andere Saisonarbeiter und arbeiterinnen d rfen nur im Rahmen der verf gbaren Kontingentspl tze genehmigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, uns Besch ftigungsbeginn und ende umgehend zu melden. Sie helfen uns damit, die Kontingentpl tze bestm glich zu nutzen. Bitte beachten Sie Ein Arbeitgeber darf eine ausl ndische Arbeitskraft nur besch ftigen und ein Ausl nder/eine Ausl nderin eine Besch ftigung nur antreten, wenn eine Besch ftigungsbewilligung erteilt wurde. Wenn Sie eine Saisonarbeitskraft besch ftigen m chten, die nicht Niederlassungsfreiheit genie t, aber zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt ist (zB serbische Staatsangeh rige mit biometrischem Reisepass),muss mit diesem Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der rtlichen Fremdenpolizeibeh rde vorgelegtwerden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung ber den Antrag nicht lter als vier Wochen sein darf, oder vorwegeine Sicherungsbescheinigung beantragt werden.

7 Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihr Arbeitsmarktservice. Antragsnachweise Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie m glich. Bitte legen Sie deshalb gleich zusammen mit diesem Antrag fol-gende Unterlagen vor: - Reisepass und soweit vorhanden - Meldezettel - Nachweis der Aufenthaltsberechtigung, falls eine solche vorliegt - Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls erforderlich - Zeugnisse ber die berufliche Qualifikation, Ausbildung und Praxis (erforderlichenfalls in deutscher bersetzung) - Nachweis einer fr heren Besch ftigung in sterreich (zB Besch ftigungsbewilligung, Arbeitsbescheinigung)


Related search queries