Search results with tag "Wettbewerb"
VERMIETUNG TOURISTISCHE BEHERBERGUNG - WKO.at
www.wko.at1.5.2. Unlauterer Wettbewerb Wer unbefugt ein Gewerbe ausübt verschafft sich durch Rechtsbruch einen Wettbewerbsvorteil. Der Vermieter kann vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb oder einem befugten Gewerbetreibenden auf Unterlassung und auch Schadenersatz geklagt werden, was enorme Kosten verursachen kann. 1.5.3. Versicherungen
Vollzitat: UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in ...
www.gesetze-im-internet.deGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) UWG Ausfertigungsdatum: 03.07.2004 Vollzitat: "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3504) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.3.2010 I 254;
Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung ...
www.datenschutzkonferenz-online.deDaten für Zwecke der Direktwerbung die Wertungen in den Schutzvorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für die jeweilige Werbeform mit zu berücksichtigen. § 7 UWG regelt, in welchen Fällen von einer unzumutbaren Belästigung der Beworbenen auszugehen und eine Werbung dieser Art unzulässig ist.
Bestellungen schreiben - Unternehmenskommunikation
musterbrief.sekretaerin.netgegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt – muß selbst sehen, wie er seine Ware zurückerhält. Das gleiche gilt, wenn Sie als Kaufmann unbestellte Ware von einem Geschäftspartner erhalten, mit dem Sie nicht in ständiger Geschäftsbe-ziehung stehen. Sie müssen die Ware nur aufbewahren, nicht aber bezahlen oder
Schweizerische Zivilprozessordnung 272 - Federal Council
fedlex.data.admin.chc. Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma; d. Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 19864 gegen den unlauteren Wettbewerb, sofern der Streitwert mehr als 30 000 Franken be-trägt oder sofern der Bund sein Klagerecht ausübt; e. Streitigkeiten nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 19835; f. Klagen gegen den ...
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
fedlex.data.admin.cha. ein ihm anvertrautes Arbeitsergebnis wie Offerten, Berechnungen oder Pläne unbefugt verwertet; 19 Aufgehoben durch Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 7. Okt. 2005 über die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechtsübereink. und des Zusatzprot. des Europarates über Korruption, mit Wirkung seit 1. Juli 2006 (AS 2006 2371; BBl 2004 6983).